Wege der Ganzwerdung

Der 1. Reiki-Grad in Kooperation mit Krankenkassen

Knappschaft Reiki-KurseUnter bestimmten Voraussetzungen gewähren die gesetzlichen
Krankenkassen eine Teilgebührenerstattung für Entspannungskurse oder
bieten diese in Kooperation mit einem Anbieter sogar kostenfrei an.
Eine dieser Voraussetzungen ist ein entsprechender Grundberuf des
Kursanbieters, der den pädagogischen-, psychologischen-,
sportpädagogischen-, sozialen- oder Gesundheitsbereich betreffen
sollte.

Grundsätzlich werden von allen Krankenkassen die folgenden Grundkurse bezuschußt: Autogenes Training, Progressive Muskelrelaxation, Hatha-Yoga, Qi Gong und Tai Chi. Für diese Entspannungsverfahren gibt es vielfältige wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise. Manche Krankenkassen sind jedoch auch für andere Verfahren offen und erstatten beispielsweise Teilkosten für Kurse wie Feldenkrais oder einfach allgemeine Entspannungskurse, die verschiedene Techniken wie auch Fantasiereisen beinhalten. So bietet die Knappschaft z.B. auch „Energie-Arbeit“ in Castrop Rauxel und „Reiki“ in Schwerte an.

Seit September 2006 gebe ich u.a. 1. Grad Reiki-Kurse in Kooperation mit der Knappschaft. Bereits zwei weitere gesetzliche Krankenkassen gewährten Teilnehmern eine Teilkostenerstattung.

In der Hoffnung, dass Reiki-Lehrer (mit entsprechendem Grundberuf und einer Zusatzqualifikation im Entspannungsbereich) ihre Chancen ebenfalls nutzen mögen der Reiki-Methode zu mehr Anerkennung bei den Krankenkassen zu verhelfen, schrieb ich eine dreiteilige Artikelserie für das Reiki-Magazin (siehe die Ausgaben 2/2008, 3/2008 und 4/2008). Hier finden Interessierte eine konkrete Anleitung, wie mit den Krankenkassen in Verbindung getreten werden kann und welche Voraussetzungen für eine Kooperation erfüllt sein müssen.

Sinnvoll ist es zunächst, mit einer allgemein anerkannten Entspannungsmethode bei den Krankenkassen bekannt zu sein, bevor man anfragt ob eine Kasse Interesse hat auch die Reiki-Methode anzubieten.

Nach allen Rückmeldungen, die ich bisher bekam, kann ich sagen, dass eine Teilkostenerstattung von den Krankenkassen abgeschmettert wird, wenn der Reiki-Lehrer keinen entsprechenden Grundberuf sowie eine Zusatzqualifikation im Entspannungsbereich nachweisen kann. Es gibt jedoch Entspannungsanbieter (Yogalehrer, Qi Gong- und Tai Chi Lehrer) ohne einen von den Kassen anerkannten Grundberuf, die aufgrund ihrer Qualifikation und Erfahrung trotzdem ein Anerkennungsschreiben oder eine Kooperationsvereinbarung erhielten. Ich halte es durchaus für möglich, dass auf diesem Weg von einem schon anerkannten Entspannungsanbieter auch Reiki-Kurse über eine Krankenkassen angeboten werden könnten.

Da es zu wenig wissenschaftliche Wirksamkeitsnachweise zur Reiki-Methode gibt und diese noch immer in die Eso-Ecke geschoben wird, werden einem seitens der meisten Krankenkassen leider auch als anerkanntem Anbieter Steine in den Weg gelegt. Ich glaube jedoch, dass sich dies wandeln kann, je mehr Reiki-Lehrer erfolgreich mit einer oder mehreren Kassen zusammenarbeiten. Wenn diese wundervolle Methode ernster genommen wird, werden im Zuge dessen wahrscheinlich auch wissenschaftliche Untersuchungen in die Wege geleitet. Mikao Usui soll in einem Interview gesagt haben: „… Es wird eine Zeit kommen, zu der es (Reiki) sich mit der Wissenschaft trifft. …“ (Zitat aus Reiki, Das Erbe des Dr. Usui, von Frank Arjava Petter, Windpferd Verlagsgesellschaft mbh, Aitrang, 1998, Seite 15)

Für alle Reiki-Lehrer, die sich näher informieren möchten, findet am 22. November von 10.00 – max. 16.00 Uhr die Fortbildung „Reiki-Selbsthilfekurse in Kooperation mit Krankenkassen“ in der Liethstraße 3 in 58239 Schwerte statt. Es erwarten dich Informationen über die notwendigen Voraussetzungen, eine konkrete Anleitung sowie  ausführliche schriftliche Unterlagen, als Unterstützung um den 1. Reiki-Grad erfolgreich in Kooperation mit einer interessierten Krankenkasse durchführen zu können. Wer Interesse hat, melde sich bitte telefonisch (02304-243929) oder besser per E-Mail (info@reiki-ho.eu) bei mir und fordere ein Anmeldeformular an. Kosten: 75 € pro Person. Weitere Infos findest du auf meiner Homepage http://reiki-stille.com.

Barbara Maria PielBarbara Maria Piel
Liethstr. 3
58239 Schwerte
Tel.: 02304 – 24 39 29
E-Mail: info@reiki-ho.eu
http://reiki-stille.com

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2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. Ich kann nur jedem Interessierten raten, sich zu diesem Workshop anzumelden. Viele wertvolle Informationen werden weitergegeben! Es ist soviel zu bedenken, z.B. welche beruflichen Voraussetzungen ein Reiki-Lehrer mitbringen muss, bevor er nur im Entferntesten daran "-)enken" sollte, sich mit Krankenkassen in Verbindung zu setzen!
    Barbara bringt mit ihrer sympathischen und herzlichen Art diesen achso trockenen Stoff an Mann bzw. Frau! Der weiteste Weg lohnt – ich durfte es im Juli erfahren, wo Barbara den Workshop für nur 2 Teilnehmerinnen ausrichtete! Wie schon in meinem Leserbrief im Reiki Magazin zu lesen – auch hier nochmals ein großes DANKE an sie!
    Reiki + Krankenkasse = Pionierarbeit –
    helft alle mit, damit in Zukunft 1. Grad Kurse und Behandlungen von den Kassen bezuschusst werden – zum Wohle der Menschen!
    Gruß Regina Zipfl (Spiralfrau)

  2. Meiner Meinung nach geht dieser Weg in die falsche Richtung. Die Krankenkassen werden nur mit Personen mit schulmedizinischer (anerkannter) Ausbildung abrechnen und als nächstes dann nach bestimmten Verbänden als Ansprechpartner fragen. Reiki wird so institutionalisiert und wir werden bald Reiki Lehrer erster und zweiter Klasse haben… Schaut doch, was mit Yoga im Westen geschieht: einst Teil einer lebendigen spirituellen Tradition ist es zum Fitnessprogramm abgemagert…
    1.Grad Kurse sind, und waren es immer(!), erschwinglich – auch ohne Kassenzuschuss! Oder geht es vielleicht weniger um das Wohl der Menschen als darum, durch offizielle Anerkennung mehr Klienten zu bekommen und somit mehr Geld zu verdienen? – vielleicht nicht bei ihnen – aber auch damit wird dann in der Zukunft zu rechnen sein!
    herlichst
    susanne f.

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