Der Reiki-Verband-Deutschland e.V. hat einen Durchbruch geschafft. Die BKK-Pfalz übernimmt bis zu 150 € im Jahr im Zuge ihres Bonusmodells „Vorsorge PLUS“ für ihre Mitglieder, wenn sie sich von einem Reiki-Meister/LehrerIn des RVD entweder in Reiki 1 ausbilden lassen oder von ihm/ihr Reiki-Anwendungen erhalten.
Update 22.11.2016: Die BKK Pfalz hat mitgeteilt, dass sie ihr Bonusmodel geändert hat, so dass Kosten für Reiki nicht mehr übernommen werden können.
Der Presseobmann des RVD – Frank Glatzer aus Hamburg – hat mit seiner Initiative Krankenkassen anzusprechen Erfolg gehabt – bei weiteren Kassen wurde angefragt, hier stehen die Antworten noch aus.
Wir hoffen natürlich, dass die Kassen zeitnah auch weitere Reiki-Meister/Lehrer autorisieren. Ich denke da speziell auch an diejenigen, die sich im neu gegründeten Berufsverband ProReiki engagieren.
Es empfiehlt sich auf jeden Fall, seinen Klienten ab sofort Quittungen und Teilnahmebescheinigungen mitzugeben, damit sie bei ihrer Kasse vorstellig werden könne – denn – steter Tropfen höhlt den Stein!
Hier der Originalwortlaut des Schreibens der BKK-Pfalz:
Hallo Herr Glatzer,
wie gewünscht bestätige ich Ihnen gerne, dass wir auch Reiki-Kurse und Reiki-Behandlungen, die von Reiki-Meister bzw. Reiki-Lehrer des Reiki-Verband-Deutschland e.V. durchgeführt werden, über unser Bonusmodell mit Kalenderjährlich 150,- EUR bezuschussen.
Des Weiteren ist die BKK Pfalz bislang schuldenfrei und in der Kassenlandschaft mit guten Mehrleistungen sehr gut aufgestellt. Von noch ca. 165 Krankenkassen gehören wir zu den größten 50 Krankenkassen in Deutschland mit einem Wachstum in 2011 von 20 Prozent.
Letztlich muss der Kunde entscheiden, ob er bei gleichen Beiträgen individuell mehr Leistung haben möchte!
Mit freundlichen Grüßen
Torsten Strempel
Gebietsleiter Nord
BKK Pfalz
Lichtenbergstr. 16
67059 Ludwigshafen
Hier eine Vorlage zum Schreiben an die Krankenkasse:
(Briefkopf Absender/Ort und Datum)
(Adresse der Krankenkasse)
Betreff: Kostenübernahme für Teilnahme am Reiki 1 Seminar
Sehr geehrte Damen und Herren!
Hiermit beantrage ich nach § 20 Abs.1 und 2 SGB V – Maßnahmen der Primärprävention –
eine Kostenübernahme für Teilnahme am Reiki 1 Seminar laut Quittung in der Anlage.
Der Begriff Gesundheit versteht sich entsprechend der Definition durch die
Weltgesundheitsorganisation der UNO wie folgt: „Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen
körperlichen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht allein das Fehlen von
Krankheit und Gebrechen.“
Mit der von mir erlernten Methode „Reiki“ trage ich zu meinem eigenen Wohlbefinden und
zur Entspannung nach dem Leitfaden für Prävention aus 2006 bei.
Ich versichere, dass ich in diesem Kalenderjahr noch keine Leistungen zur Primärprävention
in Anspruch genommen habe.
Bitte überweisen Sie den Betrag auf folgendes Konto:
Kontoinhaber:
Bank:
BLZ:
Kontonummer:
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Die Securvita übernimmt wohl auch einen Teil der Reiki I Seminar Kosten!