Wege der Ganzwerdung

Geistiges Heilen – Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 02. März 2004

Bundesverfassungsgericht ReikiIm Mai 2007 erreichten uns zahlreiche Anfragen von Reiki-Praktizierenden, nachdem sie das Urteil des BVG nicht mehr auf der frisch relaunchten Seite des DGH e.V. finden können. Da deren Seite nun leider weder suchmaschinen- noch benutzerfreundlich umgesetzt wurde, hat sich das Reikiland entschlossen, das Urteil an dieser Stelle zu veröffentlichen und durch die Kommentarmöglichkeit weitere Tipps zu erschließen. Fragen und Informationen zum Urteil an dieser Stelle im Forum.

Zitierung: BVerfG, 1 BvR 784/03 vom 2.3.2004, Absatz-Nr. (1 – 22), http://www.bverfg.de/entscheidungen/rk20040302_1bvr078403.html
Frei für den nicht gewerblichen Gebrauch. Kommerzielle Nutzung nur mit Zustimmung des Gerichts.

 
Bundesadler

Im Namen des Volkes

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

des Herrn Z…

 
 
 
 

 

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Jaeger Hömig Bryde
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Frank Doerr

Veröffentlicht von

Intensive Reiki-Praxis seit 1993 und beständige Fortbildung. 1998 Reiki-Meister der 6. Generation in der Linie Usui – Hayashi – Takata – Furumoto – Kindler. Von 1994 bis 2009 Mitarbeiter beim Reiki-Festival. 1996 im Gründungsteam des Reiki Magazins, seitdem Redaktionsmitglied bzw. freier Mitarbeiter. Seit 1999 Chefredakteur von Reikiland.de. Veranstalter der ReikiCon (seit 2010) sowie Gründungsmitglied von ProReiki. Publikationen: Die Reiki-Lebensregeln (Windpferd 2005), Das Reiki-Meister-Buch (Windpferd 2007). CD mit Merlin's Magic: Reiki-Elixier inkl. Booklet (Windpferd 2007).

2 Kommentare Schreibe einen Kommentar

  1. seit dem Beschluß (nicht Urteil!) des BVGs sind nun mehr als 3 Jahre vergangen, die bestätigt haben, was ich insgeheim befürchtete: dieser Beschluß, der sich gar nicht speziell auf REIKI, sondern auf eine Form der Geistheilung, die eher der Krankensalbung nahekommt, bezog, wird dennoch für viele, die sich zwar für fähig halten, andere Menschen mit REIKI zu behandeln oder sie sogar darin zu unterrichten, es aber leider nur selten sind, als Freibrief empfunden, dies ohne jeglichen Nachweis ihrer Qualifikation auch tun zu dürfen. Daß sich diese Entscheidung auf den dort dargestellten Fall bezog und somit auch klare Grenzen setzt, findet dabei eher selten Berücksichtigung.

    Neue REIKI-Interessenten, die den Weg zu mir finden, berichten einhellig, daß die Suche nach einem seriösen und kompetenten REIKI-Lehrer/Behandler mittlerweile der Suche nach der Nadel im Heuhaufen gleichkommt. Ein Blick ins Internet bzw. in die einschlägigen Foren genügt, um dieses Bild bestätigt zu finden. Deshalb wundert es mich keineswegs, daß der Eindruck von REIKI in der Öffentlichkeit immer unseriöser wird – und dieser Beschluß hat maßgeblich dazu beigetragen.

    Ich kann mich noch gut erinnern, wie nach Bekanntwerden der Entscheidung euphorisch von all denen ein „Sieg” gefeiert wurde, deren EGO nur das kurzsichtige Ziel vor Augen hatte, endlich auch ein Stück vom großen „REIKI-Kuchen” abzubekommen. Diese Rechnung des DGH, der den Musterprozess betrieb, ist tatsächlich aufgegangen! Auch wenn ich immer gerne an das Gute im Menschen glaube, so ist es in diesem Falle nun wahrlich nicht zu übersehen, daß der Gedanke, vielen Menschen zu einer ungehinderten REIKI-Ausübung zu verhelfen, gewiß nicht aus reinem Altruismus heraus entstanden ist. Bestimmten Interessengruppen ist sehr daran gelegen, daß viele Menschen REIKI praktizieren, und dies gewiß nicht, um die Welt heiler zu machen, wie sie gern vollmundig behaupten. Nein, vielmehr sind zahlreiche REIKI-Praktizierende eine große Lobby und vor allem dankbare Kunden für einen immer mehr ausufernden REIKI-Markt. Wer sollte denn sonst all die REIKI-Bücher, -Liegen, -CDs, -Accessoires und sonstigen Überflüssigkeiten kaufen? Von Angeboten an Einweihungen in die abenteuerlichsten REIKI-Abarten einmal ganz zu schweigen!

    Ich persönlich betrachte es REIKI gegenüber nach wie vor als respektlos, allein des „Sieges” wegen eine Entscheidung in Kauf zu nehmen, von der man weiß, daß das Gericht sie nur deshalb fällte, weil es die dort dargestellte Behandlungsweise für zu banal und letztendlich wirkungslos hielt, um dem Beschwerdeführer deshalb das Recht der freien Berufswahl einzuschränken. Frei nach dem Motto: wer sich auf diese Weise behandeln läßt, der ist nicht schutzbedürftig, sondern selber Schuld!

    Man kann darüber denken, wie immer man mag, aber keinesfalls trägt diese Entscheidung dazu bei, das Verständnis für REIKI den Menschen näher zu bringen – im Gegenteil. Es gibt einige, die glauben, es genüge, sich “REIKI-Heiler” zu nennen und darüber aufzuklären, daß ihre Behandlung einen Besuch beim Arzt oder Heilpraktiker nicht ersetzt und schon könnten sie nach Belieben andere Menschen behandeln. Aber Wollen und Können ist auch hier zweierlei. Denn, was viele nicht berücksichtigen: REIKI ist eine Kunst und die kommt bekanntlich von „Können”, denn käme sie von „Wollen”, so hieße sie „Wunst”.

    Gerichtsentscheidungen dieser Art leisten dem mangelndem Bewußtsein vieler REIKI-Praktizierender noch zusätzlich Vorschub. Selbstüberschätzung und mangelnde Kritikfähigkeit tragen dann noch das ihre dazu bei. Mich jedenfalls packt immer ein heiliger Zorn, wenn ich zum Thema „REIKI” ins Internet schaue oder in den entsprechenden Zeitschriften und Magazinen darüber lese. REIKI auf Bildzeitungsniveau! Bei so viel geballtem Unsinn, der verbreitet wird, kann ich verstehen, daß viele Menschen REIKI nicht mehr ernst nehmen können.

    Gott sei Dank gibt es aber immer noch einige, die sich ein Gespür für das Wertvolle bewahrt haben. Sie brauchen keine juristischen Urteile, sondern ihr Bewußtsein zeigt ihnen den richtigen Weg und der heißt gewiß nicht REIKI für jedermann! Auch wenn viele eingeweiht sind, so sind noch längst nicht alle angenommen.

  2. Heilmethoden, egal welche, sollten nur Heilberechtigte haben.

    Mir gibt es zuviel wiedersrpüche, z.B. bei den Chakren. Wie soll dann überhautp einer was richtig machen? Das halte ich für ein Risiko. Oder es passiert halt nichts, weils eh nichts ist. Vielleicht gibt es deswegen soviel unterschiedliches!?!

    Ich gehe jedenfalls nur zu so jemanden, der auch eine Heilberechtigung hat!!!

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