Behörden gegen Reiki?
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Behörden gegen Reiki?
Hallo,
in der letzten Zeit habe ich bereits zwei eMails erhalten von Reiki-Anbietern, denen Behörden faktisch ein Berufsverbot erteilt haben und mit hohen Strafen drohen. In einem Fall ging es um "Gesundheitswesen der Stadt Remscheid", im anderen Fall weiß ich nur grob etwas von Nordrhein-Westfalen.
Deshalb hier nochmal der Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsberichtes: http://www.reiki-land.de/artikel/sonsti ... -2004.html
Nach meiner Einschätzung verstoßen die betreffenden Gesundheitsämter gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Leider ist eine der beiden Reiki-Anbieter nicht meinem Hinweis gefolgt, das Ganze hier im Forum anzusprechen. Den zweiten Fall informiere ich gerade. Und ich bitte um weitere Hinweise. Der ganzen Sache könnte sich dann womöglich auch der Reiki-Berufsverband annehmen.
Wir bräuchten auf jeden Fall weitere Infos. Es geht nicht an, dass Reiki-Praktizierende zunehmend von Berufsverbot bedroht sind und trotz Rechtssicherheit eingeschüchtert werden.
Weitere Quellen auf Reiki-land.de:
http://www.reiki-land.de/reiki-forum/re ... t2606.html
http://www.reiki-land.de/reiki-forum/re ... t5705.html
http://www.reiki-land.de/reiki-faq/erst ... ieten.html
in der letzten Zeit habe ich bereits zwei eMails erhalten von Reiki-Anbietern, denen Behörden faktisch ein Berufsverbot erteilt haben und mit hohen Strafen drohen. In einem Fall ging es um "Gesundheitswesen der Stadt Remscheid", im anderen Fall weiß ich nur grob etwas von Nordrhein-Westfalen.
Deshalb hier nochmal der Verweis auf das Urteil des Bundesverfassungsberichtes: http://www.reiki-land.de/artikel/sonsti ... -2004.html
Nach meiner Einschätzung verstoßen die betreffenden Gesundheitsämter gegen das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Leider ist eine der beiden Reiki-Anbieter nicht meinem Hinweis gefolgt, das Ganze hier im Forum anzusprechen. Den zweiten Fall informiere ich gerade. Und ich bitte um weitere Hinweise. Der ganzen Sache könnte sich dann womöglich auch der Reiki-Berufsverband annehmen.
Wir bräuchten auf jeden Fall weitere Infos. Es geht nicht an, dass Reiki-Praktizierende zunehmend von Berufsverbot bedroht sind und trotz Rechtssicherheit eingeschüchtert werden.
Weitere Quellen auf Reiki-land.de:
http://www.reiki-land.de/reiki-forum/re ... t2606.html
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Re: Behörden gegen Reiki?
Ja das hab ich auch schon gehört und betrifft meines Wissens vorwiegend NRW.
Die Gesundheitsämter erkennen wohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht an, da dort nicht explizit von Reiki gesprochen wird. Sie beziehen sich auf ein Urteil des Bundeslandes NRW von 1997 in dem Reiki genannt wird und dessen Ausübung nur für Ärzte oder Heilpraktiker erlaubt sein soll.
Das meine Infos dazu. In einem Fall hat es wohl genützt den Anwalt des DGH einzuschalten, der dann eine schriftliche Stellungnahme schrieb. in einem anderen Fall (andere Stadt in NRW) hat es wohl nichts genützt.
Alles Liebe
Janina
Die Gesundheitsämter erkennen wohl das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht an, da dort nicht explizit von Reiki gesprochen wird. Sie beziehen sich auf ein Urteil des Bundeslandes NRW von 1997 in dem Reiki genannt wird und dessen Ausübung nur für Ärzte oder Heilpraktiker erlaubt sein soll.
Das meine Infos dazu. In einem Fall hat es wohl genützt den Anwalt des DGH einzuschalten, der dann eine schriftliche Stellungnahme schrieb. in einem anderen Fall (andere Stadt in NRW) hat es wohl nichts genützt.
Alles Liebe
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Re: Behörden gegen Reiki?
Ich habe mir damals nach dem Urteil von meinem zuständigen Gesundheitsamt schriftlich geben lassen, dass ich (wieder) Reikibehandlungen anbieten darf. Hier in Nord-Niedersachsen wird das Urteil also glücklicherweise auch bzgl. Reiki anerkannt.
Ein Problem sehe ich allerdings darin, dass im Urteil nirgendwo das Wort REIKI erwähnt wird. Und daher wird das Urteil wahrscheinlich von den verschiedenen Ämtern auch verschieden ausgelegt. (.. ich komme aus der Justiz und mir ist daher so'n bisschen die Denke der Juristen und Behörden geläufig..) Mir war es daher wichtig, diese offizielle Erlaubnis in Händen zu haben.
Kennt jemand eine Entscheidung (Urteil, Beschluss pp.), in dem Reiki als geistiges Heilen bestätigt ist? DAS würde wirklich weiterhelfen.
Liebe Grüße
Petra
Ein Problem sehe ich allerdings darin, dass im Urteil nirgendwo das Wort REIKI erwähnt wird. Und daher wird das Urteil wahrscheinlich von den verschiedenen Ämtern auch verschieden ausgelegt. (.. ich komme aus der Justiz und mir ist daher so'n bisschen die Denke der Juristen und Behörden geläufig..) Mir war es daher wichtig, diese offizielle Erlaubnis in Händen zu haben.
Kennt jemand eine Entscheidung (Urteil, Beschluss pp.), in dem Reiki als geistiges Heilen bestätigt ist? DAS würde wirklich weiterhelfen.
Liebe Grüße
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Re: Behörden gegen Reiki?
Erster Bericht: http://www.reiki-land.de/news/reiki-new ... falen.html
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Re: Behörden gegen Reiki?
Obiger Bericht wurde um die Argumentationen der Stadt Remscheid ergänzt.
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Re: Behörden gegen Reiki?
Nicht zu glauben. Was kann man tun?
Gruß Regina
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Re: Behörden gegen Reiki?
Es wäre eventuell zu klären ,ob dort etwas passiert ist z.B. Jemand Beschwerde gegen die Reikipraktizierenden eingelegt hatte.Kann ein neidischer Arzt,Heilpraktiker oder sogar ein Geistheiler gewesen sein.Eventuell auch ein entäuschter Kunde der sich Wunder versprochen hatte.Aus dem blauen Dunst heraus machen Beamte so etwas nicht ( denkt an Beamtenmikado), meist lag da was vor.Man müsste wissen worum es da geht um dann expliziet auf dieses Beispiel eingehen und es widerlegen zu können.Abwarten was die da schreiben.
Die Menschheit lässt sich grob in zwei Gruppen einteilen:in Katzenliebhaber und in vom Leben benachteiligte.
Ein Hund denkt,sie füttern und pflegen mich ,das müssen Götter sein.
Eine Katze denkt, sie füttern und pflegen mich, ich muss eine Göttin sein.
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- Janina
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Re: Behörden gegen Reiki?
Hi ich bin ich,
zumindest bei einem Fall weiß ich, dass die Person vorher noch nicht behandelt hat und die Praxis ganz neu gegründet hat und trotzdem diese Probleme hat.
Bei einer anderen Person war es vorher kein Problem - erst nach dem Umzug in neue Räumlichkeiten die umdeklariert werden mussten - privat auf gewerblich - gab es Probleme.
LG
Janina
zumindest bei einem Fall weiß ich, dass die Person vorher noch nicht behandelt hat und die Praxis ganz neu gegründet hat und trotzdem diese Probleme hat.
Bei einer anderen Person war es vorher kein Problem - erst nach dem Umzug in neue Räumlichkeiten die umdeklariert werden mussten - privat auf gewerblich - gab es Probleme.
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Janina
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Re: Behörden gegen Reiki?
Klingt nach Futterneid, da hat einer gemotzt beim Amtsarzt oder bei einer Behörde,Hatte wahrscheinlich Angst vor der Konkurrenz.
Solche Typen liebe ich.
Kann man rausbekommen wann und wer das eingeleitet hat, falls das ein Heilpraktiker war könnte man dann den Landesverband verständigen, die sehen so etwas nicht gern und reagieren dann meist.
Solche Typen liebe ich.
Kann man rausbekommen wann und wer das eingeleitet hat, falls das ein Heilpraktiker war könnte man dann den Landesverband verständigen, die sehen so etwas nicht gern und reagieren dann meist.
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Re: Behörden gegen Reiki?
Mir ist in beiden Fällen bekannt, dass Ämter vom Reiki-Praktiker selbst informiert wurden. Ich schreib nochmal was dazu, auch mit Tipps, wie man diese Geschichte vermeiden kann, kann ein bisschen dauern.
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Re: Behörden gegen Reiki?
Hallo,
ich habe mich heute neu angemeldet, weil ich zu dem Thema etwas beitragen möchte.
Ich habe den zweiten Grad im Reiki und habe mich Anfang des Jahres dazu entschlossen, das Reiki als Gewerbe anzumelden.
Vorher habe ich bei Freunden und Bekannten Reiki-Anwendungen durchgeführt. Da sie mir schließlich etwas dafür geben wollten und mich an andere Menschen weiterempfohlen haben, habe ich mich entschlossen, es als Nebengewerbe anzumelden. Ich wollte nicht, dass irgendjamand behauptet, ich würde "schwarz" Geld verdienen.
Die Anmeldung war kein Problem.
Heute allerdings erhielt ich einen Brief vom Gewerbeamt, dass das Gesundheitsamt mitgeteilt hätte, ich müsse eine Erlaubnis nach §1 des Heilpraktikergesetzes vorweisen, um Reiki-Behandlungen (im Brief stand 'Behandlungen') durchführen zu können.
Ich soll bis zum 25.03.2011 eine Kopie dieser Erlaubnis einsenden.
Ich habe jetzt sowohl an das Gesundheitsamt, als auch an das Gewerbeamt eine Mail geschrieben, in der ich mitteile, dass ich darüber sehr erstaunt bin.
Ich verweise in dem Schreiben auf das Gerichtsurteil von 2004 und erkläre ausdrücklich, dass ich keine Heilungsversprechen mache, dass ich weder Diagnosen stellen, noch Medikamente, noch therapeutische Hilfsmittel anwende.
Ich habe ausdrücklich das Wort 'Klienten' und nicht 'Patienten' gebraucht. Ich spreche von 'Anwendung' und nicht 'Behandlung'. Ich habe die Bedeutung der Tiefenentspannung bei meiner Arbeit hervorgehoben und mitgeteilt, dass ich darauf hinweise, dass die Reiki-Anwendung den Besuch bei Arzt oder Heilpraktiker nicht ersetzt.
Ich habe hinzugefügt, dass man mir mitteilen soll, ob ich vielleicht eine falsche Berufsbezeichnung verwendet habe.
Was kann ich noch tun?
Erst nachdem ich diese Mail schon abgeschickt hatte, bin ich hier auf das Forum gestoßen.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Behörden reagieren.
Ich werde euch darüber informieren.
Liebe Grüße
Karneol
Ich bin ganz schön erschrocken und habe Angst, alles wieder aufgeben zu müssen.
Liebe Grüße
Karneol
ich habe mich heute neu angemeldet, weil ich zu dem Thema etwas beitragen möchte.
Ich habe den zweiten Grad im Reiki und habe mich Anfang des Jahres dazu entschlossen, das Reiki als Gewerbe anzumelden.
Vorher habe ich bei Freunden und Bekannten Reiki-Anwendungen durchgeführt. Da sie mir schließlich etwas dafür geben wollten und mich an andere Menschen weiterempfohlen haben, habe ich mich entschlossen, es als Nebengewerbe anzumelden. Ich wollte nicht, dass irgendjamand behauptet, ich würde "schwarz" Geld verdienen.
Die Anmeldung war kein Problem.
Heute allerdings erhielt ich einen Brief vom Gewerbeamt, dass das Gesundheitsamt mitgeteilt hätte, ich müsse eine Erlaubnis nach §1 des Heilpraktikergesetzes vorweisen, um Reiki-Behandlungen (im Brief stand 'Behandlungen') durchführen zu können.
Ich soll bis zum 25.03.2011 eine Kopie dieser Erlaubnis einsenden.
Ich habe jetzt sowohl an das Gesundheitsamt, als auch an das Gewerbeamt eine Mail geschrieben, in der ich mitteile, dass ich darüber sehr erstaunt bin.
Ich verweise in dem Schreiben auf das Gerichtsurteil von 2004 und erkläre ausdrücklich, dass ich keine Heilungsversprechen mache, dass ich weder Diagnosen stellen, noch Medikamente, noch therapeutische Hilfsmittel anwende.
Ich habe ausdrücklich das Wort 'Klienten' und nicht 'Patienten' gebraucht. Ich spreche von 'Anwendung' und nicht 'Behandlung'. Ich habe die Bedeutung der Tiefenentspannung bei meiner Arbeit hervorgehoben und mitgeteilt, dass ich darauf hinweise, dass die Reiki-Anwendung den Besuch bei Arzt oder Heilpraktiker nicht ersetzt.
Ich habe hinzugefügt, dass man mir mitteilen soll, ob ich vielleicht eine falsche Berufsbezeichnung verwendet habe.
Was kann ich noch tun?
Erst nachdem ich diese Mail schon abgeschickt hatte, bin ich hier auf das Forum gestoßen.
Jetzt bleibt abzuwarten, wie die Behörden reagieren.
Ich werde euch darüber informieren.
Liebe Grüße
Karneol
Ich bin ganz schön erschrocken und habe Angst, alles wieder aufgeben zu müssen.
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"nam myoho renge kyo"
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- Hamingja
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Re: Behörden gegen Reiki?
Welches Bundesland ist das ?
Re: Behörden gegen Reiki?
Oh, das habe ich vergessen zu erwähnen.
Ich wohne in NRW.
Liebe Grüße
Karneol
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Liebe Grüße
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"nam myoho renge kyo"
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Re: Behörden gegen Reiki?
So, ich erhielt heute morgen folgende zwei Mails. Die erste um 8.23Uhr:
Die zweite Mail kam eine Minute später:
Ich habe die Gewerbeanzeige mit 'Reiki', 'Tiefenentspannung',Blockaden lösen, Selbstheilungskräfte anregen' (Das hatte das Programm im Amt so vorgeschlagen) angegeben.
Wenn ich die Anzeige in 'Geistiges Heilen' oder 'Entspannungsverfahren' umändern lasse, darf ich dann nicht mehr sagen, dass ich Reiki gebe?
Oder wenn ich Visitenkärtchen habe, darf dann nicht mehr Reiki draufstehen?
Einerseits denke ich, wenn es nur die Bezeichnung beim Gewerbeamt betrifft, dann ändere ich sie eben. Andererseits gefällt mir so etwas nicht. Ich möchte auch zu dem stehen können, was ich mache und es auch beim Namen nennen dürfen.
PS.: Ich hab mal alle Namen und Telefonnummern weggelassen.
Soll ich das jetzt als Handreichung verstehen?Sehr geehrte Frau (...),
in Ihrer Angelegenheit bitte ich Sie, sich mit der Ärztin,(...)
in Verbindung zu setzen, da jede Anfrage als Einzelfall zu beurteilen ist.
Nach Ihren Schilderungen handelt es sich wahrscheinlich jedoch um keine Reiki-Ausübung, sondern Sie bieten bei Ihrer Berufsausübung "Entspannungsverfahren" an. Reiki ist auch nach Auffassung des zuständigen Ministeriums in Düsseldorf Ausübung von Heilkunde und darf ohne Heilpraktikererlaubnis nicht ausgeübt werden..
Insofern müßten Sie Ihre Gewerbeanzeige umändern lassen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrer Anfrage an Frau (...).
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(...)
Kreis (...)
Der Landrat
Fachbereich Gesundheitswesen 53
Die zweite Mail kam eine Minute später:
Was würdet ihr mir jetzt raten?Sehr geehrte Frau (...),
zu Ihrer Information.
Geistiges Heilen ist keine Ausübung von Heilkunde,
muß jedoch als Gewerbe bei der zuständigen örtlichen Ordnungsbehörde angezeigt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
(...)
Kreis (...)
Der Landrat
Fachbereich Gesundheitswesen 53
Ich habe die Gewerbeanzeige mit 'Reiki', 'Tiefenentspannung',Blockaden lösen, Selbstheilungskräfte anregen' (Das hatte das Programm im Amt so vorgeschlagen) angegeben.
Wenn ich die Anzeige in 'Geistiges Heilen' oder 'Entspannungsverfahren' umändern lasse, darf ich dann nicht mehr sagen, dass ich Reiki gebe?
Oder wenn ich Visitenkärtchen habe, darf dann nicht mehr Reiki draufstehen?
Einerseits denke ich, wenn es nur die Bezeichnung beim Gewerbeamt betrifft, dann ändere ich sie eben. Andererseits gefällt mir so etwas nicht. Ich möchte auch zu dem stehen können, was ich mache und es auch beim Namen nennen dürfen.
PS.: Ich hab mal alle Namen und Telefonnummern weggelassen.
Liebe Grüße
Karneol
"nam myoho renge kyo"
Karneol
"nam myoho renge kyo"
Re: Behörden gegen Reiki?
Hallo Karneol,
vielleicht hilft dir dieser Link etwas:
http://www.dgh-ev.de/index.php?id=20
Reiki ist eine Möglichkeit des geistigen Heilens und irgendwie scheint dieses Amt wirklich schlecht informiert zu sein. Viel Glück und nicht aufgeben.
Viele Grüße
Nicole
vielleicht hilft dir dieser Link etwas:
http://www.dgh-ev.de/index.php?id=20
Reiki ist eine Möglichkeit des geistigen Heilens und irgendwie scheint dieses Amt wirklich schlecht informiert zu sein. Viel Glück und nicht aufgeben.
Viele Grüße
Nicole
Re: Behörden gegen Reiki?
Hallo Nicole,
vielen Dank für deinen Tipp und deine guten Gedanken.
In dem Text steht allerdings auch nirgendwo Reiki=geistiges Heilen, sondern sogar "Reiki ist eine (natürliche) Heilmethode". Der Text impliziert dies zwar, aber ich kann mir gut vorstellen, das die das nicht interpretieren, sondern nur schwarz auf weiß akzeptieren.
Ich hatte schon diesen Link http://www.dgh-ev.de/index.php?id=4 in meiner Mail mit verschickt und es hat nichts genützt.
@all:
Ich bin mir nicht ganz sicher, mit wem ich mich da jetzt auseinandersetzen soll. Mit dem Amt oder mit dieser Ärztin?
Überhaupt fehlt mir etwas der Mut, mich da allein durchzuschlagen.
Ich weiß wirklich im Moment nicht, wie ich weiter vorgehen werde. Ich werde das übers Wochenende einfach mal 'nach oben' abgeben und sehen, wie es am Montag aussieht.
Vielleicht fällt ja doch noch dem einen oder anderen etwas dazu ein und sei es einfach, mich in Gedanken zu begleiten.
Ich danke euch!
vielen Dank für deinen Tipp und deine guten Gedanken.
In dem Text steht allerdings auch nirgendwo Reiki=geistiges Heilen, sondern sogar "Reiki ist eine (natürliche) Heilmethode". Der Text impliziert dies zwar, aber ich kann mir gut vorstellen, das die das nicht interpretieren, sondern nur schwarz auf weiß akzeptieren.
Ich hatte schon diesen Link http://www.dgh-ev.de/index.php?id=4 in meiner Mail mit verschickt und es hat nichts genützt.
@all:
Ich bin mir nicht ganz sicher, mit wem ich mich da jetzt auseinandersetzen soll. Mit dem Amt oder mit dieser Ärztin?
Überhaupt fehlt mir etwas der Mut, mich da allein durchzuschlagen.
Ich weiß wirklich im Moment nicht, wie ich weiter vorgehen werde. Ich werde das übers Wochenende einfach mal 'nach oben' abgeben und sehen, wie es am Montag aussieht.
Vielleicht fällt ja doch noch dem einen oder anderen etwas dazu ein und sei es einfach, mich in Gedanken zu begleiten.
Ich danke euch!
Liebe Grüße
Karneol
"nam myoho renge kyo"
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"nam myoho renge kyo"
Re: Behörden gegen Reiki?
Hallo Karneol,
in dem Text steht nicht Reiki = Geistiges Heilen, stimmt. Aber die Seite gibt nach der Erklärung, was geistiges Heilen ist, eine Auflistung von Heilweisen, die zum Geistigen Heilen zählen... und da ist eindeutig Reiki dabei in der Liste... mit Text und Erklärung zu dieser Heilweise Reiki
http://www.dgh-ev.de/index.php?id=47 Hier bei der Frage "Darf ich mit dem Begriff „Reiki“ Werbung auf Flyern, in Zeitungsannoncen etc. machen?" steht vielleicht die Antwort?...Vielleicht hat das Amt oder die Ärztin oder beide einfach Probleme damit, dass das Wort "Reiki" als Fachbegriff spezielle Kenntnisse des Durchschnittspatienten erfordert und somit auch in der Anmeldung allgemeiner formuliert werden muss.
Ich wünsche dir den Mut, den du brauchst, um durchzuhalten. Mit wem du dich auseinandersetzen musst, weiß ich auch nicht, im Zweifelsfall mit beiden... ich würde mal versuchen, beim DGH anzurufen, ich weiß, dass sie Rechtsberatung für Mitglieder anbieten, wie sie mit deinem Fall umgehen, wenn du kein Mitglied dort bist, kann ich dir nicht sagen, nen Versuch ist´s doch aber Wert
Weiterhin viel Kraft und vielleicht melden sich ja noch mehr Reikianer aus NRW mit ähnlichen Problemen, mit denen man das vielleicht gemeinsam angehen könnte?
Viele Grüße
Nicole
in dem Text steht nicht Reiki = Geistiges Heilen, stimmt. Aber die Seite gibt nach der Erklärung, was geistiges Heilen ist, eine Auflistung von Heilweisen, die zum Geistigen Heilen zählen... und da ist eindeutig Reiki dabei in der Liste... mit Text und Erklärung zu dieser Heilweise Reiki
http://www.dgh-ev.de/index.php?id=47 Hier bei der Frage "Darf ich mit dem Begriff „Reiki“ Werbung auf Flyern, in Zeitungsannoncen etc. machen?" steht vielleicht die Antwort?...Vielleicht hat das Amt oder die Ärztin oder beide einfach Probleme damit, dass das Wort "Reiki" als Fachbegriff spezielle Kenntnisse des Durchschnittspatienten erfordert und somit auch in der Anmeldung allgemeiner formuliert werden muss.
Ich wünsche dir den Mut, den du brauchst, um durchzuhalten. Mit wem du dich auseinandersetzen musst, weiß ich auch nicht, im Zweifelsfall mit beiden... ich würde mal versuchen, beim DGH anzurufen, ich weiß, dass sie Rechtsberatung für Mitglieder anbieten, wie sie mit deinem Fall umgehen, wenn du kein Mitglied dort bist, kann ich dir nicht sagen, nen Versuch ist´s doch aber Wert
Weiterhin viel Kraft und vielleicht melden sich ja noch mehr Reikianer aus NRW mit ähnlichen Problemen, mit denen man das vielleicht gemeinsam angehen könnte?
Viele Grüße
Nicole
- Frank
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Re: Behörden gegen Reiki?
Ich arbeite schon seit dem letzten Artikel an einem weiteren Beitrag fürs Reikiland, der verschiedene Tipps geben soll, wie man aktuell mit der Situation umgehen kann. Sorry, dauert noch etwas... Das Reiki Magazin greift es meines Wissens auch zeitnah auf.
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
- Hamingja
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Re: Behörden gegen Reiki?
Super, darüber freue ich mich schon !
Re: Behörden gegen Reiki?
Das Interesse hier ist aber ziemlich gering.
Wollt ihr euch nicht öffentlich dazu äußern? Dann schreibt doch ne PN. Ich verstehe jeden, der froh ist, dass es ihn nicht erwischt hat.
Keine Chance.
Ich habe eben mit der Dame vom Amt telefoniert und sie hat mich so gut wie gar nicht zu Wort kommen lassen.
Sagte, sie hätte halt ihre Vorgaben aus Düsseldorf und daran müsse sie sich halten. Außerdem kenne sie das Problem schon seit mehr als 10 Jahren ( Sei schon 22 Jahre im Amt). Da kämen Leute mit einer fragwürdigen, nicht staatlichen Ausbildung und wollten mal eben ein schnelles Geld machen. Auch für Heilpraktiker plädiere sie schon lange für eine staatliche Prüfung.
Reiki sei nun mal eine Heilkunst und die gehöre nur in die Hände von "richtig" ausgebildeten Fachleuten. Sie sei schon lange dieser Meinung.
Ich könne ja z.B. geistiges Heilen oder Entspannungstechniken anmelden, das diene der Prophylaxe und sei in Ordnung. Aber auch nur dann, wenn ich keine Hände auflege und Energie fließen ließe. Das dürfe ich nicht.
Der Rechtsweg bliebe mir ja nicht verwehrt.
@ Frank:
Leider habe ich eine Frist bis zum 25. 03.
"Da steh ich nun, ich armer Tor und bin so klug als wie zuvor. "
Wollt ihr euch nicht öffentlich dazu äußern? Dann schreibt doch ne PN. Ich verstehe jeden, der froh ist, dass es ihn nicht erwischt hat.
Keine Chance.
Ich habe eben mit der Dame vom Amt telefoniert und sie hat mich so gut wie gar nicht zu Wort kommen lassen.
Sagte, sie hätte halt ihre Vorgaben aus Düsseldorf und daran müsse sie sich halten. Außerdem kenne sie das Problem schon seit mehr als 10 Jahren ( Sei schon 22 Jahre im Amt). Da kämen Leute mit einer fragwürdigen, nicht staatlichen Ausbildung und wollten mal eben ein schnelles Geld machen. Auch für Heilpraktiker plädiere sie schon lange für eine staatliche Prüfung.
Reiki sei nun mal eine Heilkunst und die gehöre nur in die Hände von "richtig" ausgebildeten Fachleuten. Sie sei schon lange dieser Meinung.
Ich könne ja z.B. geistiges Heilen oder Entspannungstechniken anmelden, das diene der Prophylaxe und sei in Ordnung. Aber auch nur dann, wenn ich keine Hände auflege und Energie fließen ließe. Das dürfe ich nicht.
Der Rechtsweg bliebe mir ja nicht verwehrt.
@ Frank:
Leider habe ich eine Frist bis zum 25. 03.
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Liebe Grüße
Karneol
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Re: Behörden gegen Reiki?
Oh no! Das klingt ja nicht sehr gut.
Ich habe zum Glück in NRW bisher keine solchen Erfahrungen machen müssen. TOI TOI TOI!!!
Ich habe mein Gewerbe mit "Mobiler Massage" angemeldet, da ich ursprünglich nur das angeboten habe. Da das auch nachwievor mein Hauptstandbein ist, gibt es für mich keinen Anlass, irgendetwas zu ändern und damit vielleicht schlafende Hunde zu wecken. "Reiki" steht aber auch auf meiner Homepage und Visitenkarten. Hoffentlich bekomme ich solche Probleme nicht!!!
Ich drücke dir die Daumen!
LG Sonka
Ich habe zum Glück in NRW bisher keine solchen Erfahrungen machen müssen. TOI TOI TOI!!!
Ich habe mein Gewerbe mit "Mobiler Massage" angemeldet, da ich ursprünglich nur das angeboten habe. Da das auch nachwievor mein Hauptstandbein ist, gibt es für mich keinen Anlass, irgendetwas zu ändern und damit vielleicht schlafende Hunde zu wecken. "Reiki" steht aber auch auf meiner Homepage und Visitenkarten. Hoffentlich bekomme ich solche Probleme nicht!!!
Ich drücke dir die Daumen!
LG Sonka
Aus der Ruhe kommt die Kraft!
And those who were seen dancing were thought to be insane by those who could not hear the music. ― Friedrich Nietzsche
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Re: Behörden gegen Reiki?
Hallo Karneol,
vielleicht wendest Du dich in deiner Angelegenheit einmal an den DGH..
Vielleicht kann man dir dort weiter helfen..
Ich war auch der Meinung, das die Ausübung Reiki nun durch das Bundesgerichtsurteil geregelt sei..
Viel Glück und liebe Grüße
vielleicht wendest Du dich in deiner Angelegenheit einmal an den DGH..
Vielleicht kann man dir dort weiter helfen..
Ich war auch der Meinung, das die Ausübung Reiki nun durch das Bundesgerichtsurteil geregelt sei..
Viel Glück und liebe Grüße
Re: Behörden gegen Reiki?
Hallo, ich habe mein Gewerbe mit Wellness, Heilsteine, Verkauf von Welllnessprodukten usw. angemeldet. Meine Nebentätigkeit mit Reiki ist beim Finanzamt als freiberufliche Tätigkeit angemeldet.
Bislang läuft alles super.
Liebe Grüße
Nessaja
Bislang läuft alles super.
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Nessaja
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Re: Behörden gegen Reiki?
Hallo zusammen,
ich selbst bin seit 2002 Mitglied im DGH, seit 2009 Anerkannter Heiler im DGH. Ich habe mich also seit einiger Zeit sehr intensiv mit der Rechtslage beschäftigt.
Generell bin ich auch Reiki-Meister, aber auch Geistheiler. Auf meiner Website beschreibe ich Reiki als eine spezielle Form der Geistigen Heilung und erläutere dazu, dass Geistiges Heilen kein Ersatz ist für eine Diagnose oder Behandlung von Krankheiten durch Heilpraktiker, Ärzte oder Psychotherapeuten. Geistiges Heilen stärkt nur die Selbstheilungskräfte und kann daher unterstützend für andere Therapien angewendet werden.
Ich selbst gebe Reiki-Seminare, mache aber Einzelsitzungen ausschließlich mit Geistigem Heilen (!). Das Unterrichten von Reiki ist erlaubt und ist eine gewerbliche Tätigkeit. Das Geben von Einzelsitzungen mit Geistigem Heilen ist ebenfalls erlaubt und ist ebenfalls eine gewerbliche Tätigkeit (muss also angemeldet werden).
Das Problem mit "Reiki" als Einzelarbeit ist jedoch Folgendes:
Jeder Reiki-Schüler lernt, und das in der Regel bereits im 1. Grad zusätzlich zu den Ganzbehandlungen Handpositionen für ganz bestimmte Beschwerden und Erkrankungen.
Damit wäre Reiki tatsächlich Heilkunde im gesetzlichen Sinn, da gezielt Symptome und Krankheiten behandelt werden - unabhängig davon, ob der Nutzen von Reiki wissenschaftlich nachgewiesen ist, oder nicht.
Wesentlich ist nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes allein der Eindruck (!), der beim Patienten / Klienten entsteht. Auch bereits das bloße Empfehlen (!) von Tees, Bachblüten etc. zählt zur Heilkunde im gesetzlichen Sinn, weil es als "Verordnen von Medikamenten" aufgefasst werden kann.
Der Gesetzgeber sagt: Wenn der Patient den Eindruck hat, der Reiki-Behandler führt eine medizinkundliche Tätigkeit aus, behandelt also gezielt Krankheiten, dann besteht die Gefahr, dass der Patient auf die Diagnose und Behandlung durch einen Arzt verzichtet - denn das hat der Reiki-Behandler ja bereits bei ihm gemacht. Und das darf nicht passieren.
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgesetzes ist es daher für jeden Geistheiler unumgänglich, seine Klienten entsprechend aufzuklären, am besten mit einem schriftlichen Aufklärungsbogen, den der Patient unterschreibt und den der Heiler als "rechtliche Versicherung" behält. Dies soll verhindern, dass eben der oben genannte falsche Eindruck beim Patienten entsteht.
Allerdings ist es auch entscheidend, wie sich der Behandler vor seinem Patienten verhält. Hat dieser ein Sprechzimmer mit einer Anmeldung und zieht der Behandler einen weißen Kittel an und hängt Urkunden mit großartigen Titeln an die Wand, so erzeugt er wiederum beim Patient den Eindruck, dass der Behandler einem Arzt gleich kommt. In diesem Fall hätte kein Gericht "Gnade" mit dem Behandler.
Es geht also hier darum, jeden noch so kleinen Zweifel an der Tätigkeit als Behandler zu vermeiden, der den Eindruck der Ausübung von Medizinkunde erwecken könnte.
Ganz wichtig dabei auch die Beachtung des Medizinwerbegesetzes! Das heißt: Auf keinen Fall Heilung oder auch nur Linderung versprechen! Keine Dankesschreiben veröffentlichen! Keine Erfolge publizieren, schon gar nicht in der Art: "Bei Krebserkrankungen habe ich ganz besondere Erfolge erreicht"!
Auf meiner eigenen Website http://www.geistige-heilung.info habe ich hierzu einiges an Informationen wiedergegeben: Die Ethik-Richtlinien des DGH, die auch sehr viele Hinweise zur rechtskonformen Arbeit mit Geistiger Heilung geben sowie auch ein Musteraufklärungsbogen.
Wenn Ihr (oder andere Reiki-Praktizierende) Reiki-Sitzungen anbieten wollt, kann ich also nur dringend davon abraten, das Ganze als "Reiki" zu bezeichnen. Ihr könnt "Geistiges Heilen" praktizieren und dabei mit Euren Reiki-Techniken arbeiten, aber ohne (!) gezielt Symptome zu behandeln, d.h. nur und ausschließlich Ganzbehandlungen durchführen.
Wenn dabei eine zusätzliche Handposition verwendet wird, weil Ihr das Gefühl habt, dass Ihr das jetzt machen müsst, dann macht das, aber ohne es Eurem Klienten zu erklären. Ihr stärkt generell und immer nur die Selbstheilungskräfte insgesamt!
Herzlichst
Martin Heinz
ich selbst bin seit 2002 Mitglied im DGH, seit 2009 Anerkannter Heiler im DGH. Ich habe mich also seit einiger Zeit sehr intensiv mit der Rechtslage beschäftigt.
Generell bin ich auch Reiki-Meister, aber auch Geistheiler. Auf meiner Website beschreibe ich Reiki als eine spezielle Form der Geistigen Heilung und erläutere dazu, dass Geistiges Heilen kein Ersatz ist für eine Diagnose oder Behandlung von Krankheiten durch Heilpraktiker, Ärzte oder Psychotherapeuten. Geistiges Heilen stärkt nur die Selbstheilungskräfte und kann daher unterstützend für andere Therapien angewendet werden.
Ich selbst gebe Reiki-Seminare, mache aber Einzelsitzungen ausschließlich mit Geistigem Heilen (!). Das Unterrichten von Reiki ist erlaubt und ist eine gewerbliche Tätigkeit. Das Geben von Einzelsitzungen mit Geistigem Heilen ist ebenfalls erlaubt und ist ebenfalls eine gewerbliche Tätigkeit (muss also angemeldet werden).
Das Problem mit "Reiki" als Einzelarbeit ist jedoch Folgendes:
Jeder Reiki-Schüler lernt, und das in der Regel bereits im 1. Grad zusätzlich zu den Ganzbehandlungen Handpositionen für ganz bestimmte Beschwerden und Erkrankungen.
Damit wäre Reiki tatsächlich Heilkunde im gesetzlichen Sinn, da gezielt Symptome und Krankheiten behandelt werden - unabhängig davon, ob der Nutzen von Reiki wissenschaftlich nachgewiesen ist, oder nicht.
Wesentlich ist nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgerichtes allein der Eindruck (!), der beim Patienten / Klienten entsteht. Auch bereits das bloße Empfehlen (!) von Tees, Bachblüten etc. zählt zur Heilkunde im gesetzlichen Sinn, weil es als "Verordnen von Medikamenten" aufgefasst werden kann.
Der Gesetzgeber sagt: Wenn der Patient den Eindruck hat, der Reiki-Behandler führt eine medizinkundliche Tätigkeit aus, behandelt also gezielt Krankheiten, dann besteht die Gefahr, dass der Patient auf die Diagnose und Behandlung durch einen Arzt verzichtet - denn das hat der Reiki-Behandler ja bereits bei ihm gemacht. Und das darf nicht passieren.
Nach dem Grundsatzurteil des Bundesverfassungsgesetzes ist es daher für jeden Geistheiler unumgänglich, seine Klienten entsprechend aufzuklären, am besten mit einem schriftlichen Aufklärungsbogen, den der Patient unterschreibt und den der Heiler als "rechtliche Versicherung" behält. Dies soll verhindern, dass eben der oben genannte falsche Eindruck beim Patienten entsteht.
Allerdings ist es auch entscheidend, wie sich der Behandler vor seinem Patienten verhält. Hat dieser ein Sprechzimmer mit einer Anmeldung und zieht der Behandler einen weißen Kittel an und hängt Urkunden mit großartigen Titeln an die Wand, so erzeugt er wiederum beim Patient den Eindruck, dass der Behandler einem Arzt gleich kommt. In diesem Fall hätte kein Gericht "Gnade" mit dem Behandler.
Es geht also hier darum, jeden noch so kleinen Zweifel an der Tätigkeit als Behandler zu vermeiden, der den Eindruck der Ausübung von Medizinkunde erwecken könnte.
Ganz wichtig dabei auch die Beachtung des Medizinwerbegesetzes! Das heißt: Auf keinen Fall Heilung oder auch nur Linderung versprechen! Keine Dankesschreiben veröffentlichen! Keine Erfolge publizieren, schon gar nicht in der Art: "Bei Krebserkrankungen habe ich ganz besondere Erfolge erreicht"!
Auf meiner eigenen Website http://www.geistige-heilung.info habe ich hierzu einiges an Informationen wiedergegeben: Die Ethik-Richtlinien des DGH, die auch sehr viele Hinweise zur rechtskonformen Arbeit mit Geistiger Heilung geben sowie auch ein Musteraufklärungsbogen.
Wenn Ihr (oder andere Reiki-Praktizierende) Reiki-Sitzungen anbieten wollt, kann ich also nur dringend davon abraten, das Ganze als "Reiki" zu bezeichnen. Ihr könnt "Geistiges Heilen" praktizieren und dabei mit Euren Reiki-Techniken arbeiten, aber ohne (!) gezielt Symptome zu behandeln, d.h. nur und ausschließlich Ganzbehandlungen durchführen.
Wenn dabei eine zusätzliche Handposition verwendet wird, weil Ihr das Gefühl habt, dass Ihr das jetzt machen müsst, dann macht das, aber ohne es Eurem Klienten zu erklären. Ihr stärkt generell und immer nur die Selbstheilungskräfte insgesamt!
Herzlichst
Martin Heinz
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Re: Behörden gegen Reiki?
Hallo Nessaja,Nessaja hat geschrieben:Hallo, ich habe mein Gewerbe mit Wellness, Heilsteine, Verkauf von Welllnessprodukten usw. angemeldet. Meine Nebentätigkeit mit Reiki ist beim Finanzamt als freiberufliche Tätigkeit angemeldet.
Bislang läuft alles super.
Liebe Grüße
Nessaja
"freiberufliche Tätigkeiten" sind beim Finanzamt genau definiert: Dazu gehören Heilberufe, Rechtsanwälte, Steuerberater, Lehrer und viele andere Berufssparten mehr. Allerdings gehört dazu eine anerkannte Ausbildung entsprechend der Fallgruppen.
Beispiel: Arbeitest Du als Heilpraktiker und machst Behandlungen, dann ist das eine freiberufliche Tätigkeit und auch bei Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen nicht umsatzsteuerpflichtig. Machst Du als Heilpraktiker zusätzlich Seminare, dann sind die Seminare eine gewerbliche Tätigkeit und bei Überschreiten bestimmter Umsatzgrenzen umsatzsteuerpflichtig.
Ich nehme aber an, Du hast mit "freiberuflich" etwas anderes gemeint. Reiki zählt nämlich definitiv nicht als freiberufliche Tätigkeit, auch dann nicht, wenn Du als Geistheiler angemeldet ist. Beides ist eine gewerbliche Tätigkeit und muss angemeldet werden, weil diese Berufe nicht zur Fallgruppe der freiberuflichen Tätigkeiten gehören.
Hier ist eine Definition und eine Liste der freiberuflichen Tätigkeiten zu finden: http://www.arbeitsratgeber.com/freiberu ... -0261.html
Hinweis für die Moderatoren: Am besten diesen Beitrag und den zitierten Beitrag verschieben, weil er nicht direkt zu dieser Diskussion gehört (off-topic).
Herzlichst
Martin