ich war lange nicht mehr "hier" und es ist ja eine Menge passiert ....
... erst mal meinen (verhaltenen) Glückwunsch an Monika ... die dicken Blumensträuße gibt es dann nachdem juristisch das allerletzte Wort gesprochen wurde.
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Wer sich für die Einzelheiten der Begründungen interessiert, kann sich auf allerlei "Juristen-Seiten" mal umtun, da wird sicherlich was zu finden sein, aber ob der juristische Laie das dann auch vertsteht, ist fraglich.
Zu den Einweihungen in RR müsste es eigentlich so sein, dass die "alten"" RRs diese durchführen dürfen, denn genau deswegen sind sie ja RR-Meister georden.
Ich gehe einmal davon aus, dass der Hinweis darauf, dass RR ein markenrechtlich geschützter Reiki-Stil sein soll, bereits vor der Einweihung in den ersten Grad stattfinden muss und es auch einer schriftlichen Erklärung des (noch nicht eingeweihten Schülers) bedarf, damit später ein Tätigwerden in diesem Bereich unterbunden werden kann.
Das hieße ... zuerst die Lizenzerklärung unterschreiben und dann erst die Einweihung erhalten. Wie eigentlich bei jedem anderen Vertrag auch erst den AGBs zugestimmt werden muß, weil er ohne diese Zustimmung nicht wirksam wird. Letztendlich beträfe das aber eigentlich nur die Einweihung zum Meister, dann vorher kann man je eh niecht einweihen.
Interessant ist die Frage, ob die abgemahnten RRs, die sich auch daran gehalten haben, von Herrn Lübeck entschädigt werden müssten. Da kann vielleicht Monikas Anwältin was dazu sagen, wenn es direkt um Monika und deren weiteres Verhalten geht. Vom gesunden Menschenverstand her wäre er haftbar und vielleicht ist das ja auch einer von mehreren Gründen, warum er weiterklagt.
Interessant wäre auch die Frage, ob die Kosten für Einweihungen in andere Reiki-Stile zumindest zum Teil von Herrn Lübeck eingefordert werden könnten. Die Argumentation müsste dann aber wirklich ein Jurist führen ...
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Ansonsten ist es so, das dieses Urteil meines Wissens für alle gilt. Es gibt etwas, das nennt sich "mittelbare Drittwirkung" und hat den Hintergrund, das nun alle, die von der Sache irgendwie betroffen sein könnten, nicht die Gerichte mit Einzelklagen behelligen müssen, da die Grundsatzangelegenheit ja entschieden ist.
LG Kanji