Probleme durch Werbung für Reiki-Schulungen?
Moderatoren: Janina, AdminTeam
Hallo,
hat jemand von euch schon mal von Schwierigkeiten mit der Werbung für
Reiki-Schulungen gehört? Gibt es da bestimmte Vorschriften, was in Anzeigen oder Flyer nicht hinein darf (z.B. Heilung durch Reiki) bzw. hinein muss (z.B. Reiki ersetzt keinen Arzt oder Heilpraktiker)?
Es geht mir hier nicht um Reiki-Behandlungen, sondern lediglich um die Ausbildung. Hat das Urteil des Landgerichts Koblenz hierauf einen Einfluss? Schließlich wurde ja auch der Briefbogen der Angeklagten mit dem Begriff Reiki bemängelt.
Nun hoffe ich auf ganz viele positive Antworten, die mich in meiner momentanen Verwirrtheit etwas beruhigen können ;o)
Vielen Dank im Voraus
Amethyst
hat jemand von euch schon mal von Schwierigkeiten mit der Werbung für
Reiki-Schulungen gehört? Gibt es da bestimmte Vorschriften, was in Anzeigen oder Flyer nicht hinein darf (z.B. Heilung durch Reiki) bzw. hinein muss (z.B. Reiki ersetzt keinen Arzt oder Heilpraktiker)?
Es geht mir hier nicht um Reiki-Behandlungen, sondern lediglich um die Ausbildung. Hat das Urteil des Landgerichts Koblenz hierauf einen Einfluss? Schließlich wurde ja auch der Briefbogen der Angeklagten mit dem Begriff Reiki bemängelt.
Nun hoffe ich auf ganz viele positive Antworten, die mich in meiner momentanen Verwirrtheit etwas beruhigen können ;o)
Vielen Dank im Voraus
Amethyst
- Frank
- Redaktion Reikiland
- Beiträge: 10195
- Registriert: 12.12.2001, 02:00
- Reiki-System: Usui Reiki Ryoho, Usui-Do
- Wohnort: Saarlouis
- Kontaktdaten:
Meines Wissens ist die Lehre weiterhin frei und darf den Begriff Reiki verwenden. Genaueres dazu sollte sich in der letzten Ausgabe des Reiki-Magazins finden. Ansonsten hoffe ich darauf, dass Dagaz sich an dieser Stelle meldet.
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
hallo löwenherz,
je mehr ich mich selbst damit auseinandersetze, umso schwammiger zeigt sich das juristische umfeld für reiki.
folgenden link sollte zumindest jeder gelesen haben, die meisten hier haben es mit sicherheit auch schon:
http://www.dgam.de/recht_gesamt.htm
letztendlich steht durch dieses z.z. weitgreifende urteil auch die sog. lehr-erlaubnis durchaus auf angreifbarem boden! höhlt es quasi aus...
weil mit diesem urteil insbesonders der begriff "reiki" mit der rechtssprechung der sog. "eindruckstherorie" ausgehebelt wird.
die tragik besteht derzeit darin, dass dringend klarheit geschaffen werden müßte, die
bestehenden urteile aber genau diese noch verweigern. da nützt letztendlich auch wenig das wissen eines juristen, geltung haben richter-urteile.
sogar von seiten des DGAM wird einesteils darauf hingewiesen, dass "andere formulierungen", die nicht auf den sog. "heileffekt" abzielen, tretminen sein können,
andererseits gibt es dort für reiki-ausbilder
aber auch "hilfs-formulierungen", die man benutzen solle, um reiki bewußt als heilmethode bei werbung auszuschließen...
"alles im griff...auf dem "wankenden" schiff..." fällt mir dazu ein.
sorry, ich bin kein jurist und schon gar nicht
ein recht-sprechender richter.
es gibt keine gesetze speziell für reiki, sondern lediglich urteile, die sich tatsächlich mehr oder minder schnell für reiki-anbieter zu tretminen gestalten, also nach und nach den "betreibern" grenzen sollen/ wollen und trotzdem sehr schwammig und sogar
widersprüchlich bleiben.
m.e. ein unerträglicher status quo...
vielleicht wäre es hilfreich, bevor man werbe-flyer drucken läßt, sich lokal bei den
zuständigen ämtern rück-zu-versichern.
wer kann hierzu aus eigener erfahrung was sagen?
mit lieben grüßen an alle "ratlosen"
dagaz
je mehr ich mich selbst damit auseinandersetze, umso schwammiger zeigt sich das juristische umfeld für reiki.
folgenden link sollte zumindest jeder gelesen haben, die meisten hier haben es mit sicherheit auch schon:
http://www.dgam.de/recht_gesamt.htm
letztendlich steht durch dieses z.z. weitgreifende urteil auch die sog. lehr-erlaubnis durchaus auf angreifbarem boden! höhlt es quasi aus...
weil mit diesem urteil insbesonders der begriff "reiki" mit der rechtssprechung der sog. "eindruckstherorie" ausgehebelt wird.
die tragik besteht derzeit darin, dass dringend klarheit geschaffen werden müßte, die
bestehenden urteile aber genau diese noch verweigern. da nützt letztendlich auch wenig das wissen eines juristen, geltung haben richter-urteile.
sogar von seiten des DGAM wird einesteils darauf hingewiesen, dass "andere formulierungen", die nicht auf den sog. "heileffekt" abzielen, tretminen sein können,
andererseits gibt es dort für reiki-ausbilder
aber auch "hilfs-formulierungen", die man benutzen solle, um reiki bewußt als heilmethode bei werbung auszuschließen...
"alles im griff...auf dem "wankenden" schiff..." fällt mir dazu ein.
sorry, ich bin kein jurist und schon gar nicht
ein recht-sprechender richter.
es gibt keine gesetze speziell für reiki, sondern lediglich urteile, die sich tatsächlich mehr oder minder schnell für reiki-anbieter zu tretminen gestalten, also nach und nach den "betreibern" grenzen sollen/ wollen und trotzdem sehr schwammig und sogar
widersprüchlich bleiben.
m.e. ein unerträglicher status quo...
vielleicht wäre es hilfreich, bevor man werbe-flyer drucken läßt, sich lokal bei den
zuständigen ämtern rück-zu-versichern.
wer kann hierzu aus eigener erfahrung was sagen?
mit lieben grüßen an alle "ratlosen"
dagaz
hi andy,
deine interessante frage ist durchaus berechtigt! das würde mich auch mal interessieren. dazu kann man wohl nur den bundes-fachverband der heilpraktiker fragen.
allerdings darf man jetzt nicht "äpfel mit birnen" vermischen, denn wenn es so ist, dass eigentlich jedermann eine hp-schule führen könne, ist der ausübung dieses berufes eine eindeutige hoheitliche überprüfung von amts wegen vorausgeschaltet.
hp kann man ja auch notfalls ohne jegliche schule werden, wenn man sich autodidaktisch genügend fachwissen aneignet, um die gesetzlich vorgeschriebene prüfung bestehen zu können. d.h., "otto normalverbraucher" kann nicht als hilfesuchender kranker mit der juristisch formulierten "eindruckstheorie"
irregeleitet werden.
ich persönlich finde schon deshalb diese diskussionen hochinteressant, weil sie auch teilweise unsere rechtsprechung kritisch beäugen helfen, wie auch immer...
an anderer stelle hier habe ich schon mal das fall-beispiel vom schneider-gesellen kontra gaststätten-betrieb erläutert. dass man sich vom fachmann ohne meisterprüfung zwar keine
hose nähen lassen darf, dass aber jedermann ohne jegliche ausbildung fremden gästen essen
zubereiten und anbieten darf!
von der pflicht-teilnahme ohne prüfungsvorgang
bei IHK zur sog. "hackfleisch-verordnung" mal abgesehen, als reine anwesenheitspflicht.
c´est la vie...
dagaz
deine interessante frage ist durchaus berechtigt! das würde mich auch mal interessieren. dazu kann man wohl nur den bundes-fachverband der heilpraktiker fragen.
allerdings darf man jetzt nicht "äpfel mit birnen" vermischen, denn wenn es so ist, dass eigentlich jedermann eine hp-schule führen könne, ist der ausübung dieses berufes eine eindeutige hoheitliche überprüfung von amts wegen vorausgeschaltet.
hp kann man ja auch notfalls ohne jegliche schule werden, wenn man sich autodidaktisch genügend fachwissen aneignet, um die gesetzlich vorgeschriebene prüfung bestehen zu können. d.h., "otto normalverbraucher" kann nicht als hilfesuchender kranker mit der juristisch formulierten "eindruckstheorie"
irregeleitet werden.
ich persönlich finde schon deshalb diese diskussionen hochinteressant, weil sie auch teilweise unsere rechtsprechung kritisch beäugen helfen, wie auch immer...
an anderer stelle hier habe ich schon mal das fall-beispiel vom schneider-gesellen kontra gaststätten-betrieb erläutert. dass man sich vom fachmann ohne meisterprüfung zwar keine
hose nähen lassen darf, dass aber jedermann ohne jegliche ausbildung fremden gästen essen
zubereiten und anbieten darf!
von der pflicht-teilnahme ohne prüfungsvorgang
bei IHK zur sog. "hackfleisch-verordnung" mal abgesehen, als reine anwesenheitspflicht.
c´est la vie...
dagaz
Hallo Dagaz,
ich frag nur ob man jetzt, wo Reiki ohne Hp wohl kaum geht, nur kombinierte Kurse anbietet. Das heiß spähtens mit den Meister Grad, sollte man das Wissen haben um die Prüpfung zum Hp zubestehn.
Ich mage es auch nicht wenn wie es so machen müßen, nur schaden kann es ja auch nicht.
Andreas Braess
ich frag nur ob man jetzt, wo Reiki ohne Hp wohl kaum geht, nur kombinierte Kurse anbietet. Das heiß spähtens mit den Meister Grad, sollte man das Wissen haben um die Prüpfung zum Hp zubestehn.
Ich mage es auch nicht wenn wie es so machen müßen, nur schaden kann es ja auch nicht.
Andreas Braess
Heilpraktiker zu lernen kann man auch per Bücher. Es gibt da keine Vorschriften.
Man muss eben nur die staatliche Prüfung bestehen.
Leider lassen einen die Prüfer natürlich gerne durchfallen, wenn sie sehen, dass man keine Schule besucht hat.
In Göttingen hat sogar ein HP-Anwärter Volkshochschulkurse gegeben. Er hat dann aber bestanden. Wäre sonnst echt peinlich gewesen...
Um sich über den Stoff zu informieren ist das Lehrbuch für Heilprakiker ganz gut.
(von Isolde Richter)
liebe Grüsse
Wolf
Man muss eben nur die staatliche Prüfung bestehen.
Leider lassen einen die Prüfer natürlich gerne durchfallen, wenn sie sehen, dass man keine Schule besucht hat.
In Göttingen hat sogar ein HP-Anwärter Volkshochschulkurse gegeben. Er hat dann aber bestanden. Wäre sonnst echt peinlich gewesen...
Um sich über den Stoff zu informieren ist das Lehrbuch für Heilprakiker ganz gut.
(von Isolde Richter)
liebe Grüsse
Wolf
...genau das hatte ich befürchtet...;o)Dagaz schrieb am 2002-03-20 12:02 :
"alles im griff...auf dem "wankenden" schiff..." fällt mir dazu ein.
Andererseits beruhigt es mich auch, dass mein Beitrag von immerhin 150 Leuten angeklickt wurde (von denen bestimmt der ein oder andere auch einen Flyer herausgegeben hat) - und keiner hat von bestehenden Problemen geschrieben.
Die Rückfrage bei Ämtern habe ich mir auch schon überlegt, falls da jedoch eine negative Antwort kommt, kann ich nicht mehr behaupten, von nichts gewusst zu haben...
Na, mal sehen, vielleicht gibt es ja doch noch ein paar konstruktive Hinweise.
Frohe Ostern
wünscht
Amethyst