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Verfasst: 20.03.2004, 15:48
von Lehrling
Hallo Silke,
leider nein, bei mir ist auch noch nichts angekommen.

Liebe Grüße
Lehrling

Verfasst: 20.03.2004, 15:52
von Lomarys
ich habs....danke silke :D

geduldet euch...manchmal dauert es länger bis sone mail nach hause findet...warum auch immer :wink:

Verfasst: 20.03.2004, 21:55
von selma
nöö.........ich immer noch nicht.
Vielleicht könnte mir ja jemand anders es schicken :P .
Wäre echt lieb von Euch :knuddel:
Also vergesst mich nicht.
In Liebe Selma

Verfasst: 20.03.2004, 22:40
von sonten
Zauberfrau hat geschrieben:@ Sonten,

die Mail an dich kam mehrmals zurück....hast du noch ne andere Adresse?

Liebe Grüße

Silke
Ich habe dir soeben eine alternative Adresse per email zugesandt.

cu
sonten

Verfasst: 20.03.2004, 23:33
von Lomarys
ich hatte das urteil eben hier reinkopiert....nun kamen mir eben doch bedenken, ob ich das überhaupt darf :question:

somit hab ichs wieder gelöscht....kanns aber auch in PNs kopieren.

liebe grüsse
momo

Verfasst: 20.03.2004, 23:34
von selma
@ momo,
das war eine super idee :lol:
so kommen doch alle dran, bei den es nicht geklappt hat.
Dankeschön :lol:
Gruss Selma

Verfasst: 21.03.2004, 08:08
von sonten
Ach übrigens,

die neue BVerfG-Rechtsprechung könnte die bei den Einweihungen und Seminaren infragestehenden "Energieübertragungen" sehr gut absichern! :-)

cu
sonten

Verfasst: 21.03.2004, 17:02
von Lotussonne
Hallo momo :D

" ich hatte das urteil eben hier reinkopiert....nun kamen mir eben doch bedenken, ob ich das überhaupt darf

somit hab ichs wieder gelöscht....kanns aber auch in PNs kopieren. "

Würdest Du das Bitte für mich tun :question: wäre Dir sehr dankbar :achtung:

herzlichst Lotussonne

Verfasst: 21.03.2004, 17:38
von Zauberfrau
Ihr Lieben,

ich hoffe nun endlich alle erreicht zu haben..... :roll:


alllein bei Freenet hatte ich 28 Mails mit der Bitte das Urteil zu schicken und mein Postfach hier quoll auch über.

Falls ich jemanden vergessen haben sollte, sorry, einfach nochmal melden.

Liebe Grüße

Silke

Verfasst: 21.03.2004, 19:11
von Ameise
Ich melde mich, wenn die "Große Welle" vorüber ist. ;)

Verfasst: 21.03.2004, 19:59
von katz
Ich denke, dass das Urteil ohne weiteres hier eingestellt werden kann.. es wurde immerhin im Namen des Volkes gesprochen und wir sind ein Teil dessen *grinz*.

Die Katz

Verfasst: 22.03.2004, 02:37
von Ameise
Hm, solange die *offiziellen* Quellen darüber nichts berichten, bin ich vorsichtig ... Ich habe aber schon eine Anfrage losgesendet ... an die Webseite des Bundesverfassungsgerichtes, warum das nicht da ist. ;)

Verfasst: 22.03.2004, 11:34
von Zauberfrau
toll Alrik, das find ich prima.

Hälst du uns bitte auf dem Laufenden ?

Silke

Verfasst: 25.03.2004, 11:43
von Ronja
Hallo zusammen,


das Gerichtsurteil befindet sich auf der Seite
http://www.dgh-ev.de/musterprozess.html :zunge: :wink:

Liebe Grüße,
Ronja

Verordnung der gewerblichen Ausübung von Reiki

Verfasst: 15.01.2005, 13:31
von Gast
Die Überschrift sollte lauten:

"Infors" zur Verordnung der gewerblichen Ausübung von Reiki.....u.a. (war zu lang)

__________________________________________________________
sicherlich sind die infos nicht mehr aktuell? oder doch??? bin grad drauf gestoßen...

http://www.heilpraktikergesetz.de/heilp ... eiler.html

u.a.:

http://www.wellnessverband.de/infodiens ... eilung.php

Verfasst: 15.01.2005, 17:52
von Lomarys
olga, ich hab dein posting hier rangehangen...ist nicht wirklich neu....

Verfasst: 16.01.2005, 12:23
von Gast
danke momo

gruß olga

Verfasst: 16.01.2005, 17:15
von mderpfad
hallo guenter,

nur ganz kurz. wie du sagst dürfen wir ohne HP oder Arzt oder KG zu sein nicht reiki als heilbehandlung machen. das ist auch mit cranio oder dorntheraphie so.

es ist aber in deutschland erlaubt, genau diese dinge zu lehren und innerhalb dieser lehrtätigkeit zu demonstrieren.

die ausübung ist aber wieder verboten.

das ist deutschland, das land der widerspürche.

liebe grüße

martin

Verfasst: 16.01.2005, 17:21
von andy1
mderpfad hat geschrieben:hallo guenter,

nur ganz kurz. wie du sagst dürfen wir ohne HP oder Arzt oder KG zu sein nicht reiki als heilbehandlung machen. das ist auch mit cranio oder dorntheraphie so.

es ist aber in deutschland erlaubt, genau diese dinge zu lehren und innerhalb dieser lehrtätigkeit zu demonstrieren.

die ausübung ist aber wieder verboten.

das ist deutschland, das land der widerspürche.
hallo martin,
das wundert mich auch, frage mich nur warum dann der Hp nicht gleicht mit angeboten wird ? :)
Andreas Braess

Verfasst: 16.01.2005, 17:38
von miss lucky
Was? Habe ich das falsch verstanden? Ist das Geben von Reiki ohne Heilpraktiker wieder verboten? Das kann doch nicht sein! Oder ist es nur, wenn man es als Heilbehandlung angibt? Das heißt, wenn man es z.B. zur Entspannung anbietet, es wieder erlaubt ist?
Bin etwas verwirrt!

Verfasst: 16.01.2005, 17:51
von Lomarys
ganz ruhig..........ich weiss nicht, ob ihr gemerkt habt, dass nur ein neues posting von olga zum gleichen thema an das alte rangehangen hab:-)

lucky...reiki ausüben ist erlaubt.....

hier noch die FAQ dazu:

http://www.reiki-land.de/reiki-forum/vi ... php?t=3788

nähere und überaus ausführliche artikel erscheinen im reikimagazin seit mitte letzten jahres in fortsetzung!!!

infos dazu:
http://www.reiki-magazin.de/

lieben gruss
momo