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Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 23.03.2011, 18:43
von H. Bonefeld
Hallo Martin,

vor ca. 3 Jahren bei einem Gespräch beim Gewerbeamt wurde mir zu meiner Reikitätigkeit mitgeteilt, dass ich hierzu meinen Steuerberater konsultieren soll, wie und ob ich es anmelden muß. Ich hätte ja schon ein Gewerbe angemeldet. Wie du weißt, bin ich als Versicherungskaufmann selbständig, was ja nun da überhaupt nichts mit Reiki zu tun hat.

Da ich aber mehr Anwendungen gebe, und bei den Reiki-Ausbildungen nicht über eine steuerliche Pauschale von XXX komme, und nach Aussage und Prüfung meines Steuerberater diese Anwendungen wie ich sie gebe in den freiberuflichen Sektor anzusiedeln sei. Dieses wird auch steuerlich nun als freiberufliche Tätigkeit in meiner Steuererklärung definiert, und wurde auch noch nicht beanstandet.

Eine Hompage habe ich nicht, wo ich etwas ändern müßte. Auf meinen Fleyern werde ich einige kleine Umformulierungen vornehmen, da ich auch wie Du die Anwendungen an Klienten auf der Basis des Geistigen Heilens durchführe.

Eine entsprechende Klienteninformation habe ich schon einige Jahre, und lass mir diese auch unterschreiben.

Nun warte ich erstmal ab, was denn da so kommen wird.

Beste Grüße

Hermann

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 23.03.2011, 20:41
von Janina
Hi ihr,

auch ich praktiziere in NRW. Noch bevor ich Heilpraktikerin war, war ich als Reiki-Lehrerin freiberuflich selbstständig. Scheinbar sind sich auch hier die Gemeinden nicht alle einig. Bei manchen ist Reiki freiberuflich bei anderen gewerblich.

Zum Glück hatte ich mit dem Finanzamt und Gesundheitsamt keine Probleme - da bin nich froh. Jetzt da ich Heilpraktikerin bin ist es für mich natürlich einfacher.

Liebe Karneol.

es ist schwer dir was zu raten, weil die meisten Personen ja juristisch nicht so bewandert sind und es zum Teil Einzelfallabhänig scheint bzw. je nachdem in welcher Stadt man praktizieren möchte.

Alles Liebe
Janina

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 24.03.2011, 09:37
von H. Bonefeld
Liebe Freunde,

als DGH Mitglied habe ich in dieser Sache dort angefragt, und von unserem beratenden Rechtsanwalt folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrte Frau Bonefeld,
sehr geehrter Herr Bonefeld,
Frau König hat mir Ihre Email vom 22.03.2011 zuständigkeitshalber übersandt.
Der DGH ist natürlich nicht erfreut über diese Entwicklung in NRW betreffend Reiki. Ich vertrete derzeit mehrere Reiki-Praktizierende aus NRW, aber auch aus Schleswig-Holstein, Brandenburg und Berlin.
In NRW führt ein Mandant derzeit ein Klageverfahren gegen das zuständige Gesundheitsamt. Dieser Mandant wird von mir vertreten. Eine aktuelle Prognose kann ich noch nicht abgeben, da die Klage erst vor einer Woche beim Verwaltungsgericht eingereicht wurde. Aufgrund der hier gesammelten Argumente und der argumentativ und juristisch sehr schwachen Leistung der Gegenseite, gehe ich derzeit jedoch von einem Erfolg zugunsten Reiki aus.
Ihre Argumente habe ich mit Interesse gelesen. So, oder zumindest so ähnlich ist tatsächlich auch die Argumentation der Gegenseite bzw. die Auffassung, die wir innerhalb des Vorstandes vertreten. Ich möchte und kann aus Zeit- und Übersichtsgründen nicht näher auf die Thematik eingehen, doch darf ich Ihnen jedoch anraten weiterhin Reiki auszuüben und zu bewerben, solange es Ihnen nicht untersagt wird. Für den Fall, dass es Ihnen untersagt werden sollte, wenden Sie sich bitte an mich.
Nach Auskunft des Gesundheitsministeriums in Düsseldorf, gibt es lediglich eine Empfehlung der alten CDU-geführten Landesregierung, Reiki zu verbieten und als Ausübung der Heilkunde i.S.v. § 1 HeilprG anzusehen. Wie gesagt, eine Empfehlung, kein Erlass. Der Unterschied ist, dass die Gesundheitsämter an eine Empfehlung nicht gebunden sind. Doch ein solcher Erlass würde maximal das Regierungspräsidium binden und die ihm nachgeordneten Behörden, nicht jedoch die Gesundheitsämter. Wie dem aus sei. Die Gesundheitsämter sehen sich aber offensichtlich in der Pflicht Reiki landesweit zu verbieten, mit, wie gesagt, sehr schwachen und nicht haltbaren Argumenten. Nach meinen Recherchen, handelt es sich hierbei um eine politische Entscheidung der alten Landesregierung. Der zuständige Staatssekretär des Gesundheitsamtes versicherte mir aber, dass auch sein Ministerium auf eine (neuere) gerichtliche Entscheidung betreffend Reiki hofft, da man diese alte Empfehlung auch für ziemlich unsäglich hält. Nach meinem Dafürhalten bedarf es eigentlich keiner neueren gerichtlichen Entscheidung, da diesbezüglich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2004 ausreichend ist, auch wenn sie sich nicht ausdrücklich mit Reiki befasst.
Für Rückfragen stehe ich gerne auch während meiner Sprechstunde für DGH-Mitglieder, dienstags von 16:00 bis 17:00 Uhr zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Michel Jansen
Rechtsanwalt
Reiki-Meister / Lehrer
2. Vorsitzender DGH e.V.
RA Michel Jansen
Haselstraße 25a
56235 Ransbach-Baumbach
Fon: 0 26 23 / 92 58 - 0
Fax: 0 26 23 / 92 58 - 18
Email: Jansen@RAJansen.com
http://www.RAJansen.com


So werde ich dieses Thema in Ruhe beobachten und zunächst keine Veränderungen in meiner Wirkungsweise vornehmen.

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 24.03.2011, 11:38
von Karneol
Hallo, ihr Lieben!
Ich freue mich, dass Leben in diesen Thread gekommen ist. :applaus:
Vielen Dank auch für die Tipps.

Wenn ich sehe, was ihr alles so macht :roll:
Ich bin doch nur so ein kleiner Fisch, der sich angemeldet hat, um keine Schwarzarbeit zu betreiben.
Bisher waren es auch nur ein paar Menschen, die zu mir gekommen sind und ich freue mich, dass ich durch die Reiki-Gabe zu ihrem Wohlbefinden und ihrer Gesundheit beitragen konnte. Natürlich würde ich mich auch darüber freuen, wenn es mehr würden. :D
Dass diese Gesundheitsamt-tante mir (und allen anderen Reiki-Praktikern) unterstellt, ich wolle nur schnelles Geld machen trifft mich, denn so ist es doch gar nicht. Schwarze Schafe gibt es doch überall, aber alle über einen Kamm zu scheren ist total ungerecht.
Die Dame hat offenbar ihre ganz persönliche Meinung vertreten und es ist mir ein Rätsel, warum sie so missgünstig ist.
Ich habe schon versucht, gute Gedanken an sie zu verschicken, aber es fällt mir gelinde gesagt ziemlich schwer.

@ me: Ich habe gleich einen Termin bei meinem Steuerberater. Mal sehen, wozu er mir rät.

Der Brief des DGH-Rechtsanwaltes macht ja Mut.
Es ist wohl doch besser Mitglied im DGH zu werden.

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 24.03.2011, 12:56
von Zauberfrau
Ich finde den Brief des RA klasse, das macht doch Mut auch weiterhin mit Reiki zu arbeiten !! :daumen:

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 24.03.2011, 13:16
von Frank
Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge. Super!
martin.heinz hat geschrieben: Jeder Reiki-Schüler lernt, und das in der Regel bereits im 1. Grad zusätzlich zu den Ganzbehandlungen Handpositionen für ganz bestimmte Beschwerden und Erkrankungen.
Martin, weder bei mir noch bei anderen Lehrern im Usui Shiki Ryoho bzw. Usui Reiki Ryoho (klassischer westlicher Takata-Stil) werden Handpositionen bestimmten Beschwerden oder Erkrankungen zugeordnet. Solche Dinge sind kein Bestandteil der Lehre, weder im ersten Grad, noch später.
In japanischen Stilen wie Usui Do oder Jikiden Reiki kenne ich dies auch nicht. Dort ist allerdings die Praxis des Byosen üblich, also einer Art "energetischer Diagnose". Diese umfasst allerdings keine Krankheitsdiagnose, sondern ist lediglich eine Form, um auf der geistig-energetischen Ebene mögliche Blockaden im Energiekörper des Klienten festzustellen, um dort gezielt die Hände aufzulegen. Da ich keine Ausbildung im Jikiden Reiki habe, müssten Vertreter dieses Stils mehr dazu sagen.
Ein Stil wo meines Wissens sehr intensiv und gezielt mit Behandlungspositionen und Anwendungen bezüglich Beschwerden und Erkrankungen gearbeitet wird, dürfte Rainbow Reiki sein.
Ansonsten dürfte diese Praxis vor allem bei freien Meistern sehr verbreitet sein und wird auch in verschiedenen Büchern vor allem durch freie Meister propagiert.

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 24.03.2011, 13:35
von Janina
Hi Frank,

hm...gerade in den Bücher von Arjava besonders den zwei Handbüchern - einmal von Hayashi und das von Usui wird sehr genau von Handpositionen für die Behandlung von Krankheiten gesprochen.

Lg
janina

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 24.03.2011, 14:19
von martin.heinz
Frank hat geschrieben:Vielen Dank für die konstruktiven Beiträge. Super!
martin.heinz hat geschrieben: Jeder Reiki-Schüler lernt, und das in der Regel bereits im 1. Grad zusätzlich zu den Ganzbehandlungen Handpositionen für ganz bestimmte Beschwerden und Erkrankungen.
Martin, weder bei mir noch bei anderen Lehrern im Usui Shiki Ryoho bzw. Usui Reiki Ryoho (klassischer westlicher Takata-Stil) werden Handpositionen bestimmten Beschwerden oder Erkrankungen zugeordnet. Solche Dinge sind kein Bestandteil der Lehre, weder im ersten Grad, noch später.
In japanischen Stilen wie Usui Do oder Jikiden Reiki kenne ich dies auch nicht. Dort ist allerdings die Praxis des Byosen üblich, also einer Art "energetischer Diagnose". Diese umfasst allerdings keine Krankheitsdiagnose, sondern ist lediglich eine Form, um auf der geistig-energetischen Ebene mögliche Blockaden im Energiekörper des Klienten festzustellen, um dort gezielt die Hände aufzulegen. Da ich keine Ausbildung im Jikiden Reiki habe, müssten Vertreter dieses Stils mehr dazu sagen.
Ein Stil wo meines Wissens sehr intensiv und gezielt mit Behandlungspositionen und Anwendungen bezüglich Beschwerden und Erkrankungen gearbeitet wird, dürfte Rainbow Reiki sein.
Ansonsten dürfte diese Praxis vor allem bei freien Meistern sehr verbreitet sein und wird auch in verschiedenen Büchern vor allem durch freie Meister propagiert.
Lieber Frank,

schau mal hier in das "Original Reiki-Handbuch des Dr. Mikao Usui" von Frank Arjava Petter (http://www.amazon.de/Original-Reiki-Han ... 591&sr=8-1). Dieses Buch ist aus Original-Aufzeichnungen von Usui entstanden, und ein großer Teil dieses Buches beschäftigt sich mit der gezielten Behandlung von ganz bestimmten Krankheitssymptomen.

Du schreibst:
Frank hat geschrieben:In japanischen Stilen wie Usui Do oder Jikiden Reiki kenne ich dies auch nicht. Dort ist allerdings die Praxis des Byosen üblich, also einer Art "energetischer Diagnose". Diese umfasst allerdings keine Krankheitsdiagnose, sondern ist lediglich eine Form, um auf der geistig-energetischen Ebene mögliche Blockaden im Energiekörper des Klienten festzustellen, um dort gezielt die Hände aufzulegen.
Für uns Heiler ist Deine Interpretation zwar nachvollziehbar und korrekt, für den Gesetzgeber zählt hier aber, ob der Patient den Eindruck hat, der Heiler würde an ihm eine Diagnose durchführen und dann die "kranken" Stellen gezielt behandeln.

Wie gesagt, eine zweischneidige Sache. Und ich denke, solange hier keine ganz eindeutige Rechtslage geschaffen ist, müssen wir Heiler und Reiki-Praktizierende sehr sehr gut darauf achten, was wir unseren Klienten erzählen, wie wir unsere Tätigkeit nach außen darstellen und wie wir uns - notfalls mit vom Klienten unterschiebenen Bestätigungen - rechtlich absichern können.

Herzlichst

Martin

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 24.03.2011, 14:23
von Nordwind
ich stimme Frank da zu.
Es ist ja gerade das Besondere und Einfache an Reiki, dass wir NICHT gezielt Krankheiten behandeln, sondern dass Reiki ganzheitlich wirkt und eine Balance auf allen Ebenen herstellen kann, was wiederum auch durchaus Einfluss auf körperliche Beschwerden haben kann. Wie und wo genau das geschieht, kann niemand wirklich sagen.
Mit der kompletten Grundbehandlung ist doch alles abgedeckt und überall dort wo uns zusätzlich die Hände intuitiv hinführen, liegen sie halt eine Weile und Reiki kann aufgenommen werden. Es bedarf daher KEINER bestimmter Anleitungen wie "wenn der Kopf schmerzt, lege deine Hände da und da hin." oder "wenn du Bauchprobleme hast, tu sie da und da hin" ....

Ich finde sogar, dass ein Reiki-Meister fahrlässig handelt, wenn er seine Schülern bestimmte Positionen bei Krankheiten lehrt. Wir brauchen ja auch keine Kenntnisse über den Körper oder seine Funktionen, um Reiki auszuüben.

Was die von Janina zitierten Bücher angeht, weiß ich nicht, auf welcher Grundlage sie überhaupt basieren. Ich habe nämlich so meine Zweifel daran, dass ausgerechnet Frank A. Petter die Notizen von Usui und Hayashi ausfindig gemacht hat und nicht auch schon die Reiki-Meister, die vor ihm in Japan waren. Ich empfinde das eigentlich eher als guten Reißer für die Vermarktung seiner Bücher. Nicht automatisch jeder, der seine Bücher gut vermarktet und verkauft, hat automatisch alles Wissen rund um das entsprechende Thema, hier Reiki.

Liebe Grüße
Petra

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 24.03.2011, 14:41
von martin.heinz
Nordwind hat geschrieben:ich stimme Frank da zu.
Es ist ja gerade das Besondere und Einfache an Reiki, dass wir NICHT gezielt Krankheiten behandeln, sondern dass Reiki ganzheitlich wirkt und eine Balance auf allen Ebenen herstellen kann, was wiederum auch durchaus Einfluss auf körperliche Beschwerden haben kann. Wie und wo genau das geschieht, kann niemand wirklich sagen.
Mit der kompletten Grundbehandlung ist doch alles abgedeckt und überall dort wo uns zusätzlich die Hände intuitiv hinführen, liegen sie halt eine Weile und Reiki kann aufgenommen werden. Es bedarf daher KEINER bestimmter Anleitungen wie "wenn der Kopf schmerzt, lege deine Hände da und da hin." oder "wenn du Bauchprobleme hast, tu sie da und da hin" ....

Ich finde sogar, dass ein Reiki-Meister fahrlässig handelt, wenn er seine Schülern bestimmte Positionen bei Krankheiten lehrt. Wir brauchen ja auch keine Kenntnisse über den Körper oder seine Funktionen, um Reiki auszuüben.

Was die von Janina zitierten Bücher angeht, weiß ich nicht, auf welcher Grundlage sie überhaupt basieren. Ich habe nämlich so meine Zweifel daran, dass ausgerechnet Frank A. Petter die Notizen von Usui und Hayashi ausfindig gemacht hat und nicht auch schon die Reiki-Meister, die vor ihm in Japan waren. Ich empfinde das eigentlich eher als guten Reißer für die Vermarktung seiner Bücher. Nicht automatisch jeder, der seine Bücher gut vermarktet und verkauft, hat automatisch alles Wissen rund um das entsprechende Thema, hier Reiki.

Liebe Grüße
Petra
Liebe Petra,

Du hast natürlich recht, was die Infragestellung der Quelle der beiden Handbücher betrifft. Wir wissen nicht, wieviel da wirklich dran ist.
Doch Hand aufs Herz: Wer geistige Heilarbeit macht - egal ob mit Reiki oder anderen "Methoden", wird nach einer gewissen Zeit intuitiv arbeiten und die Hände dort auflegen, wo er glaubt, dass es gebraucht wird.

Ob dies zu Reiki gehört oder nicht, spielt in dieser Diskussion auch nicht wirklich eine Rolle. Jedoch ist es in der Allgemeinheit bekannt - eben auch durch die einschlägige Literatur zu Reiki, dass Handpositionen als gezielte Maßnahmen für bestimmte Krankheitssymptome gelehrt werden. Unabhängig davon, ob das "Original-Reiki" ist oder nicht: Der Gesetzgeber bzw. einige Behörden beurteilen diese Details nicht. Sie gehen von der allgemein verbreiteten Meinung aus, dass bei Reiki eben auch gezielt Krankheitssymptome behandelt werden, und darin sieht der Gesetzgeber eben die Gefahr, dass der Patient / Klient den Eindruck der Medizinkunde bekommt ("Das Diagnostizieren und gezielte Behandeln von Krankheitssymptomen").

Wenn Du Dir mal das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes genau durchliest, wirst Du sehen, auf welche Weise es zustande gekommen ist. Hier (http://www.lichtleben.de/html/info_s_fu ... lerin.html) findest Du einen Link, wo das Urteil als PDF hinterlegt ist.
Ein Geistheiler hatte geklagt und seine Tätigkeit so beschrieben, dass er nur seine Hände auflegen würde und nur insgesamt den Patienten behandeln würde. Er sagte aus, es würde mehr dem Gebet eines Priesters entsprechen, der dem Patient den Glauben an seine Selbstheilungskräfte gibt, als der Tätigkeit des Arztes, der gezielt diagnostiziert und Krankheitssymptome behandelt. Der Heiler begründete darin, dass er keine medizinische Ausbildung brauchen würde, da er ja keine Krankheiten behandeln würde.

Die Begründung des Urteils macht klar: Es geht nicht um das, was der Heiler macht, sondern um das, was der Patient glaubt, was der Heiler macht. Das ist nämlich wesentlich dafür, ob der Patient, nachdem er beim Heiler war denkt, dann braucht er ja keinen Arzt mehr. Das heißt, es geht darum, genau diesen Irrglauben des Patienten mit Sicherheit auszuschließen (und damit natürlich auch den Missbrauch, den auch immer wieder viele schwarze Schafe getrieben haben). Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass ein Kranker immer zum Arzt geht, auch wenn er vorher bei einem Heiler war.

Herzlichst

Martin

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 24.03.2011, 15:00
von Nordwind
Hallo Martin,

das Urteil ist mir bekannt.

Genau die Gründe, die der Kläger in dem Rechtstreit angegeben hat und die du zitiert hast, sind die Grundlage wie ich Reiki gelernt habe und wie ich es ebenfalls lehre und anwende. Nichts mit Krankheiten behandeln und so.... Meine Klienten wissen das sogar von selbst :) und zusätzlich weise ich sie natürlich auch darauf hin. Ich lasse es mir sogar unterschreiben.
Wie ich ganz oben schon schrieb, habe ich von meinem Gesundheitsamt schriftlich, dass Reiki unter Geistheilung fällt und ich es ausüben darf, worüber ich sehr dankbar bin. Ja, so wird es in Nord-Niedersachsen gesehen :)

Allen anderen wünsche ich ebenfalls kooperative Mitarbeiter der Gesundheitsämter. Alle, diejenigen, die mit Reiki direkt Beschwerden und Krankheiten behandeln, sollten evtl. mal reflektieren, ob das wirklich nötig ist, oder ob es nicht doch Sinn macht, einfach die Ganzbehandlung anzuwenden und Reiki wirken zu lassen, frei nach "Gerade heute - sorge ich mich nicht" ... :)

Liebe Grüße,
Petra

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 24.03.2011, 23:25
von leben800
Hallo,

es fällt immer wieder auf, dass Mitarbeiter von Gesundheitsämtern mit Behauptungen Reiki als eine Heilkunde einstufen und dazu keinen gedanklich argumentativen Weg anbieten.

Nach dem BVG-Urteil vom 2.3.2004 geht es neben dem Auftreten des Geistheilers um den Weg bei seiner Anwendung. Der Weg ist beschrieben durch das Handauflegen und die Aktivierung der Selbstheilungskräfte und damit als ein medizinfernes Vorgehen.

Sinngemäß heißt es in dem Urteil, dass die Gefahr, ärztliche Hilfe zu versäumen, eher gegeben ist, wenn man geistiges Heilen als Berufsausübung von Heilpraktikern versteht.

Also nach dieser Tätigkeitsbeschreibung eines Geistheilers durch das BVG unterscheidet sich ein Geistheiler gerade durch seine Vorgehensweise (Handauflegen) von der Tätigkeit eines Arztes oder Heilpraktikers.

Es ist auch bekannt, dass Reiki von Krankenkassen nicht als Heilbehandlung anerkannt wird.

Mein Anwendungsverständnis von Reiki, auch für Menschen geschrieben, denen Reiki bisher unbekannt ist:

Indem ich Hände auflege oder dicht über dem bekleideten Körper halte (je nach dem, wie es ein Interessent haben möchte), aktiviere ich die Selbstheilungskräfte beim Energieempfänger, versuche ich die energetische Verbindung zwischen dem Empfänger und der Geistigen Welt herzustellen bzw. zu verbessern ohne jede medizinische Handlungsabsicht.

Wenn es kurzfristig, mittelfristig oder längerfristig zu einer Verbesserung der Allgemeinbefindlichkeit, zur Entspannung und zur Ruhe auf Wellnessebene kommt oder auch eine Linderung von Symptomen eintritt, rührt dies allein von der energetischen Korrespondenz zwischen Energieempfänger und der Geistigen Welt her.

Auf diese Korrespondenz hat ein Reikianwender überhaupt keinen Einfluss, weil seine Arbeit ausschließlich die eines Energievermittlers ist. Ferner ist ein "sich besser Fühlen" des Energieempfängers in keiner Weise planbar, weder inhaltlich (bessere Allgemeinbefindlichkeit, Bewusstseinserweiterung usw.) noch in der Intensität, auch nicht zeitlich;

gerade ein nicht planbares Wirken durch die Aktivierung der Selbstheilungskräfte und der energetischen Korrespondenz zwischen Empfänger und der Geistigen Welt bringt einmal mehr den Unterschied zur ärztlichen Tätigkeit oder zu der eines Heilpraktikers zum Ausdruck.

Ein Arzt hingegen geht häufig von einer planbaren, kurzfristigen Wirkung seines Handelns aus;

Beispiele: Ein Arzt verschreibt Medikamente in einer bestimmten Absicht.
Man stelle sich vor, ein Narkosearzt könne nicht davon ausgehen, dass das verabreichte Medikament in kürzester Zeit wirkt (er also in den Kategorien von Geistheilern arbeiten müsste), in jedem Krankenhaus würde ein Chaos entstehen, weil jegliche Organisation von Ops z. B. darnieder läge.

Gerade weil ein Geistheiler nicht von einer unmittelbaren oder mittelbaren Heilungsabsicht ausgehen kann (dies liegt nicht in seiner Macht), sondern nur der oben beschriebene Weg (Handlungsweise) gilt, halte ich es für völlig verfehlt, die Ausübung von Reiki an eine Heilerlaubnis zu binden.

Grundsätzlich gilt für Geistheiler: keine Diagnosen stellen, keine Behandlung von Krankheiten.

Weder Reiki noch ein Geistheiler heilen im medizinischen Sinne, sondern eine mögliche Verbesserung beim Energieempfänger rührt allein aus dem o. g. Weg her.

Daher sollte ein(e) Geistheiler/in auch nie sagen

"Ich habe geheilt", weil er oder sie es gar nicht kann.

Vielmehr ist es angezeigt, sich bei der Geistigen Welt zu bedanken, wenn es einem Energieempfänger besser geht. Ferner sehe ich Dankbarkeit, siehe Reiki-Lebensregeln, auch als eine Verbindungsenergie zur Geistigen Welt an.

Demut macht groß durch Bescheidenheit.

Viele Grüße

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 24.03.2011, 23:58
von jogi
Danke für diesen tollen Beitrag.

Jogi.

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 25.03.2011, 00:17
von Zauberfrau
dem schließe ich mich an !!!!

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 25.03.2011, 10:54
von Karneol
So, ich werde jetzt gleich mein Gewerbe in das vom Gesundheitsamt vorgeschlagene "Geistiges Heilen, Entspannungsverfahren" ummelden, um weiteren Ärger zu vermeiden.

Diese Diskussion über das Anwendungsverständnis von Reiki ist müßig. Ich stimme euch voll zu!
Und soviel dazu, dass man sein Auftreten überdenken sollte:
Ich bin nicht durch eine bestimmte Arbeitsweise aufgefallen, oder so. Es geht dem Amt nicht darum, ob ich nun gezielte Handpositionen anwende, oder ob ich Heilversprechen mache, oder ob ich Krankheiten behandele (habe ich nie getan).
Eine Klientin von mir hat ihrem Arzt gesagt, dass sie zu mir kommt und er hat erwidert: "Machen sie das ruhig, wenn es ihnen gut tut."
Es interessiert im Gesundheitsamt überhaupt nicht, wie ich arbeite. Das will keiner wissen. Es darf nur nicht Reiki sein.

Man hat mir sogar gesagt, ich dürfe niemandem meine Hände auflegen und es dürfe erst recht keine Energie fließen. Das ist doch ein Witz, dann dürfte ich ja niemandem mehr die Hand geben.
Es fließt doch immer Energie, sie umgibt uns überall.

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 25.03.2011, 11:27
von martin.heinz
Karneol hat geschrieben: Es interessiert im Gesundheitsamt überhaupt nicht, wie ich arbeite. Das will keiner wissen. Es darf nur nicht Reiki sein.
Es darf Reiki sein, aber Du darfst es beim Gewerbeamt nicht so nennen.
Man hat mir sogar gesagt, ich dürfe niemandem meine Hände auflegen und es dürfe erst recht keine Energie fließen. Das ist doch ein Witz, dann dürfte ich ja niemandem mehr die Hand geben.
Es fließt doch immer Energie, sie umgibt uns überall.
Diese Aussage ist wirklich ein Witz.
Allerdings darfst Du nicht in Deiner Außendarstellung aussagen, dass die Heilung dadurch stattfindet, dass Energie durch Deine Hände fließt, denn sonst sagst Du offen, dass Du selbst heilst (= Ausübung von Medizinkunde) anstatt dass eine Heilungsunterstützung durch Stärkung der Selbstheilungskräfte (=Glaube des Patienten - so die offizielle Auslegung) entsteht (= Geistheilung).

Wie gesagt: Bei dem Grundsatzurteil geht es im Wesentlichen darum, wie wir unsere Tätigkeit nach Außen und vor dem Patienten darstellen, und was der Patient glaubt. Es geht nicht darum, was tatsächlich bei der Arbeit mit Reiki oder anderen Formen der Geistigen Heilung passiert, denn das ist bislang sowieso nicht wissenschaftlich belegbar, zumindest nicht nach den offiziell anerkannten Studien.

Herzlichst

Martin

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 25.03.2011, 12:11
von Frank
Janina hat geschrieben: hm...gerade in den Bücher von Arjava besonders den zwei Handbüchern - einmal von Hayashi und das von Usui wird sehr genau von Handpositionen für die Behandlung von Krankheiten gesprochen.
Ah, danke für die Richtigstellung, habe ich glatt vergessen. Und wie ist es aktuell im Jikiden Reiki? Werden dort konkrete Handpositionen für konkrete Beschwerden empfohlen?

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 25.03.2011, 12:32
von Karneol
martin.heinz hat geschrieben: Es darf Reiki sein, aber Du darfst es beim Gewerbeamt nicht so nennen.
Man hat mir sogar gesagt, ich dürfe niemandem meine Hände auflegen und es dürfe erst recht keine Energie fließen. Das ist doch ein Witz, dann dürfte ich ja niemandem mehr die Hand geben.
Es fließt doch immer Energie, sie umgibt uns überall.
Diese Aussage ist wirklich ein Witz.
Allerdings darfst Du nicht in Deiner Außendarstellung aussagen, dass die Heilung dadurch stattfindet, dass Energie durch Deine Hände fließt, denn sonst sagst Du offen, dass Du selbst heilst (= Ausübung von Medizinkunde) anstatt dass eine Heilungsunterstützung durch Stärkung der Selbstheilungskräfte (=Glaube des Patienten - so die offizielle Auslegung) entsteht (= Geistheilung).

Wie gesagt: Bei dem Grundsatzurteil geht es im Wesentlichen darum, wie wir unsere Tätigkeit nach Außen und vor dem Patienten darstellen, und was der Patient glaubt. Es geht nicht darum, was tatsächlich bei der Arbeit mit Reiki oder anderen Formen der Geistigen Heilung passiert, denn das ist bislang sowieso nicht wissenschaftlich belegbar, zumindest nicht nach den offiziell anerkannten Studien.

Herzlichst

Martin
Vielen Dank, Martin, das bestätigt mich jetzt sehr darin, dass meine Entscheidung richtig ist.

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 25.03.2011, 23:26
von Janina
Hm...Frank das ist nicht so einfach zu beantworten :))

Hauptsächlich werden die Positionen im Jikiden Reiki nach dem Byosen gewählt und es gibt erfahrungsgemäß bestimmte Stellen im Körper, die eher Byosen ansammeln als andere bzw. mehr z.B. die Nierengegend oder auch große Gelenke. Empfohlen wird den Byosen zu spüren und je nach dem Gefühl dann zu behandeln.

Allerdings werden gerne auch Heilbeispiele genannt bzw. wie mit Jikiden Reiki eine bestimmte Krankeit einer Person behandelt und genesen/geheilt ist Ein beispiel das Tadao nutzte war die Behandlung seiner Mutter, die jmd. mit einer 2-3. Grad Verbrennung behandelte.

Mein persönliches Empfinden ist, dass im Jikiden Reiki mehr Wert auf die körperliche Behandlung und Genesung gelegt wird, als allgemein z.B. im "westlichen" Reiki - wo ja doch der spirituelle Aspekt meist höher gehalten wird.

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 27.03.2011, 00:18
von jogi
Hallo Ihr Reikimenschen,

ich möchte versuchen die Frage von Frank aus meiner Sicht zu beantworten.

Frank fragte: Und wie ist es aktuell im Jikiden Reiki? Werden dort konkrete Handpositionen für konkrete Beschwerden empfohlen?

Meine Antwort:

Da ich von Tadao Yamaguchi ausgebildet wurde, kann ich möglicherweise etwas dazu beitragen.
Es stimmt, Usui Sensei und Hayashi Sensei haben in Ihren Handbüchern Handpositionen für bestimmte Krankheiten beschrieben.Ich glaube es war ein Gemeinschaftsprojekt der beiden, da sich die Aufzeichnungen nicht viel unterscheiden.Diese Empfehlungen sind aus der Sicht eines Arztes geschrieben worden um den Schülern einen Hinweis zu geben WO der Byosen häufig zu finden ist.Tadao Sensei unterrichtet keine feste abfolge von Positionen und auch keine Krankheitsbilder.Es werden lediglich Beispiele aus der praktischen Arbeit genannt um es verständlicher zu machen.
Wenn ein Mensch zu mir kommt und eine Reikibehandlung möchte,richte ich mich nur nach dem Byosen.
Ich sehe, erfühle und versuche den Menschen in seiner Gesamtheit zu erfassen.
Dort wo es schmerzt,geht meine Aufmersamkeit hin.
Egal ob es ein Körperliches , Psychisches oder Weltweites Problem ist,dort wo das Leiden ist, ist auch mein Geist,meine Aufmerksamkeit,meine Beobachtung.

Keine festen Positionen,keine empfehlungen von Lehrern oder Ärzten,Psychologen oder Meistern spielen für mich dabei eine Rolle!

Nur mein empfinden, dass was ich sehe und ich fühle sind das wonach ich mein Handeln ausrichte.

Den Byosen spüre ich in meinen Händen und manchmal auch mit meinen Augen.Besonders dann,wenn ich bereit bin,mitleidig und mitfühlend zu sein.Dann schmerzen meine Augen von den Tränen, die einfach so,ohne das es von mir erwartet wird oder in einen Buch stand kommen und damit bezeugen,dass Alles miteinander verbunden ist.

Jeder kann das!

Dafür braucht es keine Systeme,Bücher, Lehrer,Stile,Gesetze,Behörden oder Vorschriften.
Angst vor was auch immer, ist das was wir nicht sind!
Wir sind Menschen,wir sind Liebe und Mitgefühl, weil wir jetzt in diesem Moment miteinander sind.

Mein Tipp: Richtet Euch nicht nach festen Postionen, Büchern oder Lehrern, sorgt Euch nicht um Behörden.Diese Dinge lenken die Aufmerksamkeit ab.
Dort wo Ihr den Byosen spürt,egal wo,egal wie,ob Körperlich oder Psychisch geht es lang.

Frage: Sollten wir wirklich dem Behördlichen Problem längere Aufmerksamkeit schenken? Wielange wollen wir Menschen uns von Politikern,Lehrern,Büchern,Stilen und Systemen und von Behörden sagen lassen Wann und Wie wir unser Menschsein, unserer Mitgefühl füreinander leben und ausüben dürfen?

Grüsse
Jogi.

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 27.03.2011, 00:50
von leben800
Hallo,

auch wenn ich in bezug auf das Jikiden-Reiki "nur" vom Shoden ausgehen kann, möchte ich aus meiner Schulung und meinem Reikiempfinden heraus jogis Einschätzung des Jikiden-Reiki beipflichten, wobei für mich die Auswirkungen spiritueller Hilfe auch hier über den Weg

(energetische Korrespondenz zwischen Energieempfänger und der Geistigen Welt...),

läuft, wie ich ihn in meinem jüngeren Beitrag geschrieben habe.

Zitat aus yogis Beitrag:
"Sollten wir wirklich dem Behördlichen Problem längere Aufmerksamkeit schenken?"

Wenn jemand allerdings eine Ordnungsverfügung vom Gesundheitsamt erhalten hat, muss
er /sie schon auf der Hut sein (was geht trotz der Verfügung, was wird teuer), um einer teilweise hohen Geldstrafe zu entgehen.

Viele Grüße in die Reikigemeinschaft

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 27.03.2011, 15:49
von Frank
jogi hat geschrieben: Frage: Sollten wir wirklich dem Behördlichen Problem längere Aufmerksamkeit schenken? Wielange wollen wir Menschen uns von Politikern,Lehrern,Büchern,Stilen und Systemen und von Behörden sagen lassen Wann und Wie wir unser Menschsein, unserer Mitgefühl füreinander leben und ausüben dürfen?
Solange die Behörden uns Aufmerksamkeit schenken, sollten auch wir Ihnen Aufmerksamkeit schenken... Ich lasse mir keine Vorschriften machen, die meiner Ethik zuwiderlaufen. Aber wenn mein Handeln Konsequenzen hat - und in diesem Fall die Entscheidung von Behörden wirtschaftlich unangenehme Konsequenzen für Selbständige hat - muss gehandelt werden.
Im Grunde dürfte heute kein Reiki-Mensch CDU wählen, wenn diese die Gesetze und die Verfolgung von Reiki-Praktikern verantwortet...

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 27.03.2011, 18:51
von Lomarys
Im Grunde dürfte heute kein Reiki-Mensch CDU wählen, wenn diese die Gesetze und die Verfolgung von Reiki-Praktikern verantwortet...
Das ist sicherlich einer der Gründe nicht CDU zu wählen....aber derer gibt es noch viele andere :lol:

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 28.03.2011, 11:37
von Ich bin ich
Hab nicht CDU gewählt, es leben die Grünen in Baden-Württemberg :knuddel:

Re: Behörden gegen Reiki?

Verfasst: 28.03.2011, 12:11
von Lomarys
Bei den Kommunalwahlen in Hessen haben sie auch ordentlich zugelegt...freufreufreu :D