Hallo Topaz,Topaz hat geschrieben: Zuerst einmal möchte ich Kanji antworten:
Meinen Aufruf meinte ich wie folgt: Wenn Ex-RR nun ihre berufliche Existenz gefährdet sehen, weil sie RR nicht betreiben können ohne verklagt zu werden oder Geld zu zahlen und nicht das Geld für eine neue Reiki-Ausbildung haben (die kostet ja auch die ein oder andere Eurone). Mein Aufruf ging an die anderen Reiki-Meister hier im Forum genau diesen Menschen ein energetisches Asyl im Sinne einer kostenfreien oder kostengünstigen Ausbildung anzubieten.
vielen Dank für deine Erläuterung.
ich möchte hier die mir bekannte Vorgehensweise im Usui Shiki Ryoho vorstellen:
Wenn ein Reiki-Meister sich an einen anderen Reiki-Meister wendet und um eine "Nachschulung" bittet, wird zunächst einmal gemeinsam erarbeitet, ob es sich um einen Stil handelt, der tatsächlich auf Usui basiert und inwieweit die Kriterien der von Phyllis Furumoto und Paul Mitchell "entwickelten" vier Aspekte und neun Elemente zugrunde liegen. Diese finden sich auch auf der Alliance-Seite.
Gibt es eine weitestgehende Übereinstimmung, so gibt es eine kostenfreie "Nachschulung", da die Kosten für die Einweihungen ja schon entrichtet wurden. Eventuell vorhandene Differenzbeträge der Einweihungskosten sind allerdings nachzuentrichten.
Dies bedeutet, dass der nachzuschulende Meister alle seine "Titel" behält und künftig an den Reikitreffen teilnimmt, also praktiziert, wobei dann anderen "Handhabungen", aber auch persönliche Entwicklungen korriegiert bzw. geschult werden.
Somit sollten alle Meister letztendlich die gleichen Entgelte bezahlt und den gleichen Wissensstand erreicht haben.
Basiert ein Reiki-Stil allerdings nicht auf Usui müssen die gesamten Einweihungen und das Praktizieren von Grund auf nachgeholt werden.
Es ist in etwa vergleichbar mit der Situation, wenn der eine Handwerksberuf-Meister zu einem anderen Handwerksberuf-Meister kommt, um zu "wechseln".
Wenn ein Kfz-Meister, der bei der Marke X gelernt hat und nun zur Marke Y wechseln will, muss er auch nicht die grundsätzliche Kfz-Handwerker-Ausbildung nachholen, sondern nur die spezifischen Eigenarten der neuen Marke erlernen.
Kommt nun aber ein Schiffsbauer auf die Idee in den Kfz-Bereich zu wechseln, wird es schon komplizierter.
Und wenn ein Bäcker, Maurer oder Klempner auf einmal im Kfz-Bereich arbeiten möchte (alles Handwerksberufe), dann müsste er die komplette Ausbildung machen.
Da sich nun Schritt für Schritt herausgestellt hat, dass RR nicht/in weitesten Teilen nicht auf Usui basiert, wäre die Konsequenz tatsächlich eine komplett neue Einweihung ab dem ersten Grad.
Hierzu möchte ich erneut darauf hinweisen, dass der Bereich der Heilberufe gesetzlich geregelt ist und in der jüngeren Vergangenheit bereits in einigen Bereichen geöffnet wurde.Topaz hat geschrieben: Ansonsten finde ich das Ansinnen von ProReiki nicht schlecht: Anerkennung im Heilbereich. Dass dazu eine Professionalisierung nötig ist, ist mir ebenso klar, wie ich auch weiß, dass ein Blatt Papier mehr oder weniger nichts über meinen Reiki-Kanal aussagt.
Jeder anerkannte Beruf unterliegt letztendlich dieser gesetzlichen Anerkennung, egal ob er mit einem Studium oder durch eine bereits geregelte Ausbildung erlangt wird. Genau die ungeregelten Berufe unterliegen dem gewerblichen Bereich und auch hier dürfen Reiki-Meister ja tätig werden.
Es geht hier schließlich um eine Bezahlung für eine Leistung, die aus einem Topf bezahlt werden, in die jeder nichtselbstständig Arbeitende einzahlen muss, egal ob er die Leistungen, die daraus bezahlt werden persönlich für sinnvoll erachtet oder nicht.
Und die Reiki-Praktizierenden, die bereits aus diesem Topf bezahlt werden, werden nicht deshalb daraus bezahlt, weil Reiki anerkannt ist, sondern weil sie bereits eine staatlich anerkannte Ausbildung in irgend einem Heilberuf haben.
Zu dem neuen Thraed werde ich mir mal Gedanken machen, allerdings eher in Richtung "Sinn oder Nicht-Sinn von Zertifikaten". Vielleicht kommen da ja dann auch einige passende Beiträge zu RR oder PROReiki zustande, so dass dieses Thema auf diese Weise aufgegriffen werden kann.
LG Kanji