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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 12.04.2014, 14:47
von Frank
Deine Wort im Ohr der Göttin, Hauch :)
nerv hat geschrieben: Zur Zeit seh ich( aus meiner Sicht) an den Anmeldungen zur Convention ,
was für ein Schaden entstanden ist.
Ja, ich sehe hier auch Zusammenhänge. Wobei die aktuellen Anmeldezahlen auch dadurch beeinflusst sind, dass wir die Anmeldung wegen der Neuerstellung des Systems erst spät eröffnet haben, dass ProReiki seine Jahreshauptversammlung im selben Monat durchführt (haben mir bereits mehrere als Grund ihrer Abwesenheit mitgeteilt) und dass Don Alexander als unser beliebtester Referent dieses Jahr nicht dabei sein kann, weil er auf eine Veranstaltung in Frankreich muss und dafür beim Reiki-Festival sein wird. Da summieren sich halt leider mehrere Faktoren. Aber vielleicht haben wir dafür wieder strahlenden Sonnenschein :)

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 14.05.2014, 09:11
von drömpa
Ich zitiere Pema Chödrön (in deutscher Übersetzung):

„In unserem gewöhnlichen Leben gibt es hinter all unserem Gerede, hinter allen Bewegungen, die wir machen, hinter all den Gedanken unseres Geistes das grundlegende Fehlen eines festen Bodens. Es ist da, ein ständiges Brodeln. Wir erfahren es in Form von Unruhe und Unbehagen. Wir erfahren es in Form von Angst. Es ruft Leidenschaft, Aggression, Unwissenheit, Eifersucht und Stolz hervor, aber wir tauchen niemals bis auf den Grund seiner Essenz hinab.“

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 16.05.2014, 19:54
von Taurus
Ich habe auch einen Text:

"Eigenlob ist Selbstliebe. Man, bin ich ein geiler Typ...!" :D

"Warum im Außen Krieg führen, wenn dieser auch im Inneren gewonnen werden kann!" :knuddel:

Hier ein Reikisong von mir zum Runterkommen (scheint ja gerade global aktueller denn je zu sein) und freiem download:

http://www.myownmusic.de/sayayi/play/?songid=287562

Beste Grüße und peAce

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.06.2014, 23:01
von Frank
Die langerwartete Stellungnahme von Walter und ProReiki aus dem ProReiki Newsletter vom Juni 2014
Am 13.06.2014 wurde in einem klärenden und konstruktiven Telefongespräch
unter Moderation von Sabine Hochmuth und auf Grundlage der Gesprächsergebnisse
aus der Vorstands- und Ratssitzung von ProReiki – der Berufsverband e.V.
am 03.05.2014 in Gersfeld gemeinsam festgestellt, dass folgende Punkte als
gemeinsamer Konsens genannt werden können:
- Rainbow Reiki® hat sich aus dem Usui Reiki entwickelt.
- Rainbow Reiki® ist als eine der verschiedenen Stilrichtungen von Reiki im
Usui-System bei ProReiki charakterisiert.
- Die durch Herrn Walter Lübeck erfolgte Lizenzierung von Rainbow Reiki®
ist alleinige Angelegenheit von diesem.
- Das durch ProReiki - der Berufsverband e.V. erarbeitete Qualifizierungsangebot
bzw. Zertifizierungsprogramm ist alleinige Angelegenheit von ProReiki.
- Die durch Herrn Walter Lübeck erfolgte Lizenzierung von Rainbow Reiki®
greift weder in die freie Entwicklung des Usui Reiki, noch in den Aufgabenund
Zuständigkeitsbereich von ProReiki – der Berufsverband e.V. ein. Das
Rainbow Reiki® Lizenzierungsprogramm greift nicht rückwirkend. Die Lizenznehmer
des Rainbow Reiki® Systems werden vor Ausbildungsbeginn auf die
Urheberrechte des Herrn Walter Lübeck hingewiesen und erkennen diese
durch ihre vorherige Unterschrift an.
- Durch das Rainbow Reiki® Lizenzierungsprogramm wird niemand daran
gehindert, ein neues Reiki-System zu entwickeln oder gar das bestehende
Rainbow Reiki® fortzuentwickeln.
Gersfeld/Hameln, 13.06.2014

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 15.08.2014, 01:48
von Taurus
Nach dem nun offensichtlich die Fronten geklärt sind und es wohl keinen mehr interessiert...
tja, da steht die Welt irgendwie vorm Abgrund... :o
Wie dem auch sei, Kopf in Sand ist nicht mein Ding,
so möchte ich meinen Beitrag zum Frieden und zur Liebe beitragen.

Nein, nicht mit Reiki für die Welt oder so, sondern mit Gefühl und Musik.
Zum freien Download mein Song "Ich mag dich..."

http://www.myownmusic.de/sayayi/play/?songid=395310

Mein bescheidener Beitrag zum Frieden und Liebe der Menschen auf diesen Planeten.
Hey..., ich wünsche euch viel Kraft, Ausdauer und noch mehr Liebe für euch selbst.

:engel:

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.11.2016, 12:40
von Frank
Es gibt nun eine gerichtliche Entscheidung zur Lizenzierung:
https://reiki-schamane.de/reiki-schaman ... nbow-reiki
Ist allerdings noch nicht rechtskräftig, der Kläger kann wohl in Berufung gehen oder eine höhere Instanz (bin Laie in diesen Dingen).

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.11.2016, 14:03
von Shalala
Nachdem, was dort zu lesen ist, ist es mir total ein Rätsel wie Walter überhaupt erst auf die Idee kommen konnte gegen diese ehemalige Schülerin und langjährige Meisterin vorzugehen ... immerhin muss er nun für die Kosten dieses "Vergnügens" aufkommen!

Vielleicht tragen die beiden aber auch nur einen "Nachbarschaftskrieg" miteinander aus und er fühlt sich in und um Hameln irgendwie seiner Kunden beraubt? kann es einem da in den Sinn kommen ... janz unverbindlich.

nundenn, sein Bier

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.11.2016, 14:41
von Frank
Ich gehe davon, dass Walter nicht möchte, dass jemand, der nicht lizensiert ist, auch weiterhin unter dem Namen Rainbow Reiki Kurse geben darf.
Dass dies für neue Ausbildungsverträge kein Problem ist seit der Einführung der Lizenzierung, ist klar. Dass allerdings auch längst ausgebildete Lehrer das Label "Rainbow Reiki" nicht mehr tragen sollten, hatte ich bereits im Artikel Anfang 2014 als problematisch angesehen. Das Gericht teilte nun diese Ansicht.
Aus welchen Gründen Walter all das tut, was er tut, darüber will ich hier weder spekulieren noch es bewerten.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.11.2016, 16:54
von Shalala
Du bist ja auch mit Walter verbandelt bzw näher bekannt, befreundet ..
da denkt man besser nicht laut mit.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.11.2016, 18:31
von Frank
Ich hatte mit Walter im Laufe der Jahre viel Kontakt. Angefangen mit kritischen Rezensionen seiner Bücher wuchs meinerseits die Wertschätzung für ihn aufgrund seine Ideen zur Weiterentwicklung des Usui Systems, seiner Ideen, seiner unternehmerischen Power. Dazu war ich froh für seine tolle Unterstützung zu Beginn der Reiki Convention.

Irgendwann scheint er mich bei Facebook allerdings entfreundet und blockiert zu haben, so dass ich dort nichts mehr von ihm direkt sehe. Den Weg, den er im Laufe der letzten Jahre im Kontext der Lizenzierung und "Weiterentwicklung" von Rainbow Reiki eingeschlagen hat, finde ich persönlich traurig. Aber das ist eine eigene Geschichte.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.11.2016, 20:23
von Lomarys
das Urteil finde ich gut....

Frank...erinnerst Du Dich...
ich kenne Walter bis heute NICHT....aber ich hatte immer ein nicht wirklich gutes Bauchgefühl bei ihm...schon vor 16 Jahren :wink:

seine Arbeit ist sicherlich gut...das bezweifle ich nicht...
suspekt ist mir aber nach wie vor, dass jemand, der ununterbrochen Bücher schreibt, Kurse gibt, Systeme erfindet und wirklich überall mitmischt....noch Zeit zum schlafen findet :zunge:


nur allein dieser Rechtsstreit impliziert mir fast, dass da jemand den Hals nicht voll genug bekommen kann, oder unbedingt sein EGO pflegen muss . Denn alle, die vor der Linzenzierung von ihm oder seinen Meistern ausgebildet worden sind, wären ja betroffen gewesen...

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.11.2016, 21:47
von MonikaMeyer
Hallo, ich bin Monika Meyer und die Beklagte in diesem Markenrechtsprozess.

Ich bin froh, dass das Urteil jetzt da ist. Auch wenn es noch die Möglichkeit der Berufung gibt, ist es dennoch die Sicht einer rechtlichen Institution, nämlich des Landgerichtes Braunschweig. Und das ist mehr, als alle Betroffenen vorher hatten.

Wer Fragen zu Details, den Umständen oder Hintergründe hat, bitte gerne. Das Gericht hat in seiner Urteilsbegründung explizit die Inhalte der Schriftsätze mit einbezogen, sodass diese genauso öffentlich sind, wie das Urteil selbst und ich aus ihnen zitieren darf.

Der 1. Anwalt von Walter Lübeck war übrigens, der hier auch in Erscheinung getretene Rechtsanwalt Jansen, seines Zeichens zuständig für die Kommission Recht im Gesamtvorstand des Dachverbandes DGH. Auf meine Frage an den Dachverband, ob hier nicht ein Interessenkonflikt vorliegt, da wir beide Mitglieder des Dachverbandes sind, wurde mir mitgeteilt, dass sie nach entsprechenden Erkundigungen dies so nicht sehen.

Ich habe mich 2,5 Jahre bedeckt gehalten, um das Verfahren nicht durch Außeneinwirkungen zu stören. Das war nicht immer leicht. In dieser Zeit sind Aussagen von der Klägerseite gemacht worden, die ich nicht für möglich gehalten hätte und die mich manches Mal schwer getroffen haben. Doch alles hat auch eine positive Seite, persönlich hat es mich sehr viel weiter gebracht.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.11.2016, 22:42
von nimue
Liebe Monika,
erst einmal herzlich Willkommen und vielen Dank, dass du dich für Fragen zur Verfügung stellst :-)
Ich ziehe meinen Hut vor dem, was du die vergangenen Jahre durchgemacht hast und empfinde das Urteil als gerecht und wünsche dir, dass du nun entspannt in Ruhe und Frieden deinen Weg gehen kannst. Du hast für alle, die betroffen sind, wenn sie vor der Einführung der Lizensierung ihre Ausbildung in RR beendet haben, einen Weg bereitet. Es freut mich, wenn du die positive Seite dabei siehst. :-)
Viele Grüße
Nicole

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 21.11.2016, 23:32
von Shalala
Frank hat geschrieben:Irgendwann scheint er mich bei Facebook allerdings entfreundet und blockiert zu haben, so dass ich dort nichts mehr von ihm direkt sehe.
Jo, das gibs ... is mir auch schon passiert :upside:

so völlig "out of the blue" bzw konnt ich mir dann selbst irgendwann (nachdem ich überhaupt erstmal realisiert hab, das er mich wohl gesperrt hat) zurechtreimen was viiiiiiiielleicht der Anlass gewesen sein könnte und das, wo ich diesem Menschen nach wie vor gelegentlich arbeitstechnisch über den Weg laufe,

aber da schüttelt er mir nach wie vor die Hand bzw hab ich seine Handlung innerlich einfach auf "ignore" gesetzt, weil mir solche Sperraktionen einfach zu blöd sind.

What to do, wenn bei jemanden mal die Sicherung raus fällt
bzw er meint eine einbauen zu müssen?

Weiter im Fluss des Reiki bleiben ..............

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.11.2016, 12:22
von MonikaMeyer
Danke Nicole, auch wenn es bißchen gedauert hat, bis ich diese Haltung einnehmen konnte. :P

Mir wird immer wieder unterstellt, ich würde mich einer Fort- oder Weiterbildung verweigern. Wer mich kennt weiß, dass ich nichts lieber tue, als neue Dinge zu entdecken. Ich habe mich über 20 Jahre beruflich mit Strategien und Konzepterstellung beschäftigt und erkenne gute oder schlechte Konzepte, bzw. merke, wenn sie nicht da sind.

Walter sagt, er beabsichtigt mit seiner Lizensierung eine Qualitätssicherung. Mal abgesehen von den inhaltlichen Problemen des Lizensierungsvertrages, die hier schon erörtert wurden, kann ich nicht erkennen, wie.

Bei der 1. und 2. Abmahnung 2014 reichte noch einfach die Unterschrift unter den Lizensvertrag. Ein Jahr später teilte mir sein Anwalt mit Schriftsatz vom 11.12.2015 mit: " Seminare, die vorab besucht werden müssen, um die Voraussetzung für die Lizensierung Rainbow Reiki 1. Dan, Stufe 4 (Voll-Lizens) zu erfüllen: ..." und dann folgt eine Liste von Seminaren und Webinare , die insgeamt 7.535 € kosten, also deutlich mehr als die Wiederholung von RR 1 und RR 2 Seminaren lt Lizensvertrag. (Ich habe übrigens den 2. Dan.)

Hier wird nach Gutdünken von Einen dies verlangt, vom Anderen das und vom Nächsten gar nichts. Als Lizensgeber ist dies auch sein Recht, das stelle ich nicht in Frage. Letztlich bestimmt er, wer eine Lizensierung bekommt und zu welchen Bedingungen. Nur zeigt dies, dass es nicht alle den gleichen Kenntnisstand haben, auch wenn sie lizensiert sind.

Es gibt auch keine Struktur oder Verfahren, wie er seine Schüler über Neuerungen informiert, geschweige denn, wie er nachhält, wer welche Seminare wann absolviert hat. Wenn nur ein Bruchteil seiner (nach eigenen Angaben, Stand 2010) 15.000 TN und 400 Meister die Lizensierung machen wollen würden, wäre das eine logistische und konzeptionelle Herausforderung. Was er sagt, klingt gut ist aber so gar nicht umsetzbar. Ich jedenfalls habe nach den Infos über die Marayana Sayi und Falayna Say (die Seminare habe ich dann auch besucht) nichts weiteres bekommen.

Ich weiß also gar nicht, was es Neues gibt, geschweige denn, ob das für einen RR Meister relevant ist, denn viele Seminare, die mir genannt wurden, habe ich während meiner Ausbildungen zum schamanischen Lebensberater mehrfach belegt. Nur haben die jetzt den Präfix Rainbow Reiki vor dem alten Titel .........

Ich verweigere mich nicht, ich will nur wissen, wofür genau ich Geld bezahle, denn wenn ich eins in den letzten 2,5 Jahren über Walters Verträge gelernt habe, dann: nur weil "Ausbildung zum Rainbow Reiki Meister ..." drauf steht, ist dies noch lange nicht drin, wie mir seine Anwälte eingehend erklärt haben.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.11.2016, 13:29
von nimue
Liebe Monika,
Mir wird immer wieder unterstellt, ich würde mich einer Fort- oder Weiterbildung verweigern.
Sowas ist milde ausgedrückt unschön und trägt wenig zur Klärung bei, bist du denn mal in irgendeiner Phase dieser Entwicklung gefragt worden, warum und an welchen Fortbildungen du nicht teilnehmen möchtest? Ich persönlich bilde mich auch gerne weiter und lerne immer gerne dazu, aber ich will mir auch aussuchen, was ich dazulerne. Ich bin keine Reiki-Meisterin und möchte dennoch auf meinen eigenen Beinen stehen ohne an den Lippen meines Meisters kleben zu wollen, dem ich dennoch sehr dankbar bin über die Jahre, die ich an seiner Seite von ihm lernen durfte. Aber das ist bei Lizenzverträgen ja gerade so, dass ein gewisser Bildungsstandart, den jeder "Kunde/Klient" von einem lizensierten System erwarten darf, auch gegeben sein solle. Ein System Jahre nachdem es schon mit vielen Meistern läuft,unter gleichem Namen lizensieren zu lassen, ist wohl doch sehr problematisch. Ich verstehe Walter, wenn er sein Werk schützen will, aber ich habe nicht verstanden, warum er sich ab dem Zeitpunkt, an dem er sich unter Markenschutz abgrenzen wollte, dem Kind nicht gleich auch einen neuen, erweiterten Namen gegeben hat. Was weiss ich, beispielsweise "Regenbogen-Energetic-Channel-Healing". Damit wäre die Grenze für alle Beteiligten, ob ehemalig oder künftig ausgebildete sowie auch für die gesamte Reiki-Szene klarer erkennbar gewesen....
Mich macht es traurig zu lesen, mit welchen Geschützen hier aufgefahren wird, um Grenzen zu ziehen.... ich bin so´n Community-Typ, ich liebe den Austausch und bin deshalb auch mit Leidenschaft bei der Reiki-Convention dabei. Dort habe ich viele der Beteiligten kennen- und schätzen gelernt und hatte zu Beginn der ersten Convention 2010 die Hoffnung, dass die Reiki-Szene gemeinsam, im Austausch, mit Respekt füreinander und mit Akzeptanz von Unterschieden sowie Sicht auf Gemeinsamkeiten zusammenwachsen könnte.
Schade, dass diese Vision wie ne Seifenblase zerplatzt ist und die Geschehnisse, die an die Öffentlichkeit kommen, sich so gar nicht mehr danach anfühlen, als würde Reiki gelebt werden.
Ich war bisher sehr still mit meiner Meinung in der Öffentlichkeit, aber so manches Mal wollte ich einfach nur die Lebensregeln zitieren.....
Liebe Grüße
Nicole

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.11.2016, 13:41
von reiki-kanji
Hallo Monika,

wenn ich so lese, was Herr Lübeck so alles an Kosten und Gebühren erhebt, entsteht bei mir der Eindruck, dass es ihm ausschließlich ums "Kohle machen" geht und nichts anderes. Sehr schön versteckt hinter lächelnden Bildern von ihm und "Gesäusel" mit lieber weicher Stimme auf seinen Websites.

Herr Lübeck scheint vergessen zu haben, dass Reiki als Methode an und für sich nicht von ihm stammt und auch Praktiken wie Meditation u.ä. nicht auf seinem Mist gewachsen sind.

Vielleicht sollte er mal offenlegen, was er mit den ganzen Einnahmen macht, denn das würde ihn eventuell für die Reiki-praktizierenden etwas glaubhafter machen.

Ich trage mich eh schon die ganze Zeit mit der Frage herum, ob es bei Reiki ums Geld verdienen gehen kann, wenn man mal zu Grunde legt, was man so über Mikao Usui und sein gesamtes Wirken weiß.
Bitte nicht falsch verstehen, natürlich darf man damit Geld verdienen, aber ist das Sinn, Ziel und Zweck ?

Ich frage mich auch, was dieses Urteil für die Meister und deren Schüler (die vielleicht auch mal Meister werden) bedeutet, die nach 2012 eingeweiht/ausgebildet wurden. Unterliegen alle ab 2012 eingeweihten Meister automatisch dem Lizenzprogram und müssen sie somit zwangsweise Geld in die Kassen des Herrn Lübeck spülen ?

Eine weitere "rechtliche Erhärtung", die man vielleicht leicht überliest, ist in diesem Urteil enthalten. Das Wörtchen "gewerblich".
Damit wird erneut ausgesagt, daß es sich bei Reiki nicht um einen Heilberuf handelt, denn diese sind "nicht-gewerblich".

Auch deine persönliche Enttäuschung, von einem Menschen, der einen vielleicht sogar ganz oder teilweise ausgebildet hat auf einmal verklagt zu werden, kann ich mir vorstellen.
Ich freue mich über deinen persönlichen Erfolg und wünsche dir gutes Gelingen bei deiner weiteren Reiki-Tätigkeit und erst mal eine ordentliche Portion Erholung von all dem Stress, den dir die ganze Sache bereitet hat.

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.11.2016, 13:55
von reiki-kanji
nimue hat geschrieben: Ich verstehe Walter, wenn er sein Werk schützen will, aber ich habe nicht verstanden, warum er sich ab dem Zeitpunkt, an dem er sich unter Markenschutz abgrenzen wollte, dem Kind nicht gleich auch einen neuen, erweiterten Namen gegeben hat. Was weiss ich, beispielsweise "Regenbogen-Energetic-Channel-Healing". Damit wäre die Grenze für alle Beteiligten, ob ehemalig oder künftig ausgebildete sowie auch für die gesamte Reiki-Szene klarer erkennbar gewesen....
Liebe Nimue,

hätte er das getan, hätte es Folgen für ihn gehabt, die er möglicherweise umgehen wollte.
Er wollte "seins" ja weiterhin "Reiki" nennen dürfen ....

Er war begeistert von ProReiki und ist nun dort offenbar nicht mehr aktiv und vermutlich (das weiß ich nicht) dort auch nicht mehr Mitglied.
Mit dem alten Namen ist aber auch sichergestellt, dass die Rainbow-Reikianer (auch die folgenden "Generationen") Zugang zu diesem Verband haben, ohne daß man da einen "neuen" Reiki-Stil prüfen müsste.

Wie die Gesamtheit der Reiki-Praktizierenden mit den Folgen dieses Urteils und dem Staub der da aufgewirbelt wurde umgeht, bleibt abzuwarten.

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.11.2016, 14:28
von nimue
Liebe Kanji,

ja, die Sache mit dem Reiki im Begriff.... stimmt,hab ich nicht bedacht, dass auch das wichtig gewesen sein könnte dabei... allerdings hab ich ja auch nur ein Beispiel genannt, da kann man dann auch noch ein "Reiki" anfügen.... (mal unabhängig von der Diskussion, ob man das darf/sollte).
;-)

Liebe Grüße,
Nicole

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 22.11.2016, 16:01
von reiki-kanji
Hallo Nimue,

weißt du, ich glaube, es gibt bei jedem Menschen den Wunsch, Dinge, die einem lieb geworden sind und die man als wertvoll erachtet, irgendwie behalten zu wollen oder mit ihnen verbunden bleiben zu wollen.

Wenn man aber so "unzufrieden" mit dem, was man mal gelernt hat ist und es für so verbesserungswürdig oder unvollkommen hält, dann ist es wohl besser man macht einen klaren Strich unter die Sache und distanziert sich von dieser alten Sache und entwickelt etwas wirklich Neues. Und nenne es dann auch anders.

Und entweder der Hauptaspekt bei RR liegt auf Reiki und seinen Regeln oder eben auf dem zugefügten. Eins von beiden muss sich quasi unterordnen.
Und offenbar möchte Herr Lübeck genau das nicht. Er besteht darauf es sei Reiki und es sei das Neue. Bloß geht beides zusammen offensichtlich nicht.

Ich empfinde das Reikigeben selbst schon als eine Form der Meditation.
Und wenn Reikigeben bei mir das bewirkt, was auch eine andere Form der Meditation bewirken kann, wozu sollte ich dann diese andere Form lernen oder anwenden ?

Herr Lübeck hängt sich augenscheinlich so sehr an "Techniken" und deren korrekter Durchführung auf, dass er vergisst, dass wir alle Individuen sind und es auch individuell unterschiedlich ist, wie wir es empfinden.
Er hat sich so sehr in "konzeptuelle Arbeit" verbissen, Kopfarbeit sozusagen, dass ihm ein bisschen das Gefühl abhandengekommen zu sein scheint. Unter anderem auch das Gefühl dafür, wie anderen es wohl gehen mag, wenn man ihnen alles vorschreibt, ohne dass der Sinn dieser Vorschriften verstanden wird.
Und nun versucht er die Einhaltung dieser von vielen oder einigen nicht verstandenen oder gewünschten Vorschriften durchzudrücken.
Nur .... Druck erzeugt Gegendruck. :cry:

LG Kanji

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 23.11.2016, 00:10
von MonikaMeyer
Auf meiner Facebookseite wird viel diskutiert. Einige Fragen sind nur etwas langatmiger zu erklären, dafür eignet sich Facebook nicht. Deshalb habe ich den Link hierher ins Forum eingestellt.

Es ging um die Frage, ob Walter nach den Aussagen in seinen Schriftsätzen überhaupt Rainbow Reiki ausgebildet hat. Und ob die Großmeister auch davon betroffen sind.

Walters Rechtsanwalt Jansen teilt mit Schreiben vom 7.10.14 mit:

"….dass Ihre Mandantin nicht berechtigt ist, sich selbst als Rainbow Reiki Meisterin zu bezeichnen oder gar Rainbow Reiki Meister auszubilden. Zum besseren Verständnis wird darauf hingewiesen, dass die seinerzeitige Ausbildung Ihrer Mandantin ein erweitertes Reiki System nah Usui darstellt, und zwar ergänzt durch Techniken des Rainbow Reiki.“

„Hingegen ist der Schüler weder aufgrund seiner Ausbildung noch aufgrund der insofern eingeräumten Berechtigung in der Lage Rainbow Reiki Meister auszubilden. „

„Weiterhin untersage ich Ihrer Partei, damit zu werben, dass sie befähigt und in der Lage sei, als Rainbow Reiki Meister zu arbeiten und Schüler entsprechend diesen Techniken auszubilden.“

Und auch knapp 2 Jahre später führt Walters Rechtsanwalt Engel in seinem Schreiben vom 2.9.2016 aus:

Zum Thema Vertrag und Ausbildung 1. Dan „…..Kenntnisse und Fertigkeiten zur Seminarleitung von Rainbow Reiki Seminaren sind noch nicht einmal vermittelt worden……“ und weiter:

„ Die Beklagte darf insbesondere dagegen keinesfalls unvollständige oder falsche Angaben zu ihrer Ausbildung machen. Diese ist nicht als Rainbow Reiki Meisterin ausgebildet, sondern als Reiki Meisterin.“

Zum Thema Vertrag und Ausbildung 2.Dan. sind ähnliche Formulierungen wie oben und weiter:
„…..eine Ausbildung ist der Beklagten nach diesem Passus in dem Vertrag allerdings nicht gestattet für Rainbow Reiki 1. Grad“
„….wie daraus deutlich ersichtlich wird ist eine geschäftliche Nutzung des Marken des Klägers grundsätzlich nicht gestattet….“.
die Grund Seminare Rainbow Reiki 1 und Rainbow Reiki 2 dürfen damit gerade nicht gegeben werden.“

Tatsächlich steht auf den Ausbildungsverträgen vorne drauf:“….Ausbildung zum Rainbow Reiki Meister 1. bzw 2. Dan….“, in den Verträgen selbst steht an vielen Stellen jedoch nur Reiki Meister.
Auch im Ausbildungsvertrag zum 3. Dan steht: „Nach der Reiki-Meister Ausbildung 3. Dan kannst du folgendes tun: ……..Reiki Meister einweweihen und fortbilden“ also genau die gleiche Formulierung wie bei den andere beiden Graden.

Da Walter die Begriffe Rainbow Reiki Meister und Reiki Meister in seinen Seminaren und Schriften synonym benutzte, ist wahrscheinlich keiner auf die Idee gekommen, dass hier tatsächlich Unterschiede gemeint sein könnten. Meines Wissens haben wir alle die gleichen Formulierungen in den Verträge gehabt. Es kann ja jeder mal nachschauen.

Das bedeutet, dass Walter entweder eine Schludrigkeit bei der Formulierung seiner Verträge im Nachhinein als Begründung benutzt, ich hätte gar keine Ausbildung zum Rainbow Reiki Meister bekommen, was ja dann für alle zutrifft, die den gleichen Vertrag haben. Oder er hat dies wohlüberlegt seit 10 Jahre gemacht, denn diese Verträge gibt es schon lange (ich habe meine 2006 abgeschlossen).

Was das rechtlich bedeutet, kann jeder nur individuell klären. Für mich hat es bedeutet, ich darf rein garnichts tun darf, wass irgendwie mit Rainbow Reiki zu tun hat. Das klang bei Abschluss meiner Verträge ganz anders und ich war über die Auslegung der Formulierungen nach der Markeneintragung schockiert. Denn, Walter war bei der Eröffnung meiner Praxis 2008 dabei, er wußte also all die Jahre was ich mache und nach 6 Jahren kommen dann seine Anwälte mit solchen Auslegungen um die Ecke. Daher bin ich jetzt sehr, sehr vorsichtig geworden, was Walters Vertragsformulierungen angeht......

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 23.11.2016, 02:34
von Shalala
Juih, was für ein Debakel! wenn Walter soviel Wert drauf legt .....

das seine Rainbow-Reiki-Meister auch wirklich echte, immer auf dem neusten Stand Seiende sind .. sollte er es in Zukunft zu einem Teil des Vertrages machen das alle von ihm ausgebildeten Meister (wie die von den geweihten) dazu verpflichtet sind regelmäßig an seinen Fortbildungen (oder deren nach seinem Vorbild) teilzunehmen oder sie verlieren (im Rahmen eines gewissen Zeitfensters) ihren Anspruch darauf diesen Titel weiterhin zu führen.

Nur im Nach-hinnein > ist der Zug wohl abgefahren :idee:
da bringt es dann auch nichts mehr die Sache sich so zurechtbiegen zu wollen,
wie man sie gerne hätte.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 23.11.2016, 12:02
von Frank
Da es sich hier um ein sehr diffiziles Thema handelt, möchte ich darum bitten, möglichst sachlich zu diskutieren und vor allem Walter nichts zu unterstellen oder ihn gar zu beleidigen. Alle Äußerungen hier sind öffentlich lesbar und jeder haftet selbst für die hier getätigten Aussagen. Habt dies bitte immer im Hinterkopf.

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 24.11.2016, 15:43
von MonikaMeyer
Ich versuche so sachlich wie möglich zu bleiben, deswegen zitiere ich ja aus den Schriftsätzen. Aber alles, was wir sagen oder tun hat Konsequenzen und die sind nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen. Da muss es erlaubt sein, einen Gedanken auch zu Ende zu denken.

Beispiel: die Frage, warum lässt jemand neben seinem System und den Methoden auch seinen Namen schützen? Kann ich nicht beantworten, aber ich kenne die Auswirkungen: dadurch, dass in der Klage steht „…für jeden Fall….zu unterlassen, im geschäftlichen Verkehr die Wortmarken „Rainbow Reiki“, „Marayana Sayi“, „Falayna Say" und „Walter Lübeck“ zu nutzen.“ , ich also ohne Ausnahme den Namen Walter Lübeck nicht verwenden darf, könnte ich gar kein Reiki lehren oder anwenden, denn: der Kern eines jeden Reikisystems sind die Einweihungen durch den Lehrer, ausgedrückt und belegt durch die Angabe der spirituellen Linie.

Wenn ich also meinen Lehrer nicht nennen darf, kann ich meine Linie nicht angeben. Da spielt es dann keine Rolle, dass wir darüber diskutieren, ob ich nun Rainbow Reiki oder Usui Reiki machen darf. Ich kann schlicht meine Linie nicht angeben und damit mit Reiki nicht arbeiten (außer im privaten Bereich), bis ich durch einen anderen Lehrer einweiht werde. Und die Konsequenz hiervon ist, dass ich per Gerichtsbeschluss den Namen nun verwenden darf, aber gerichtlich festgestellt eben nur ich. Wenn Walter will, kann er theoretisch eine ähnliche Klage immer noch bei allen nicht lizensierten Reikipraktizierenden stellen, zumindest was den Markenschutz für seinen Namen angeht.

Was die Verträge und die inhaltlichen Formulierungen angeht, habe ich diese definitiv nicht ausreichend intensiv gelesen, denn ich habe die Interpretationsmöglichkeiten, wie sie heute von Walters Rechtsanwälten ausgelegt werden, nicht gesehen. Wie soll ich diesen Fakt beschreiben, ohne dabei auf Walters Aussagen und Handeln einzugehen?

Beispiel: In den Verträgen steht, die Ausbildungsmaterialien dürfen nur zu privaten Zwecken genutzt werden. Alles klar, keine Einwände. Ich habe schon sehr früh angefangen, meine Manuale selbst zu schreiben, was er auch wusste, denn zur Eröffnung meiner Praxis 2008 war er dabei. Trotzdem wirft er mir jetzt Copyright – Verletzungen vor und fordert in diesem Zusammenhang (Abmahnung von RA Jansen 7.11.14 und weitere Schriftsätze) „Auskunft zu erteilen…..mit Name und Anschrift….“ meiner Schüler und Teilnehmer, um seine Schadensersatzansprüche berechnen zu können. Wieso braucht er Name und Anschrift, wenn er wissen will, wie viele Manuale von mir im Umlauf sind? Und natürlich möchte er alle Variationen vorgelegt bekommen, auch die, die nichts mit Rainbow zu tun haben, wie z. B. mein Kinderreiki Manual.

Begründen tut er dies damit, dass die Verträge (womit wir wieder beim Thema wären)
  • a.) gar keine geschäftliche Nutzung erlauben und
    b.) dadurch, dass ich Rainbow Reiki anbiete, man diese Seminare aber nur mit seinen Originalunterlagen geben kann, ich automatisch eine Copyright – Verletzungen begangen haben muss, da ich ja keine eigenen Manuale schreiben darf und ich keine bei ihm gekauft habe.
Es wird argumentiert, ich darf gar keine eigenen Manuale schreiben, da alles als Sprachwerk Walters urheberrechtlich geschützt wäre, auch wenn ich dies mit meinen eigenen Worten wiedergebe. Walter hat während des gesamten Schriftwechsel und vor Gericht immer wieder betont, dass er glaubt, mit der Markeneintragung auch die Nutzung der Ausbildungsinhalte verbieten zu können. Deshalb hat er mir untersagt, irgendetwas aus dem Inhalt der Ausbildungen und Seminare in Wort und Schrift, d. h. keine Mantren, keine Symbole, keine Techniken zu verwenden. Nur die Usui-Inhalte dürfte ich nutzen, was ich ja auch nicht kann, wegen der Linie. Übrigens, ein Beweis, dass meine Manuale seine Rechte verletzen, wurde nie vorgelegt.

Die Urkunde, auf der steht, dass ích die Ausbildung zu Rainbow Reiki Meister 2. Dan abgeschlossen habe: “……und ist berechtigt, Rainbow Reiki Meister im 1. Dan auszubilden“, ist nach Aussage seines Rechtsanwaltes keine Urkunde mehr, sondern eine Teilnahmebestätigung, deren Echtheit er darüber hinaus anzweifelte ( RA Engel 2.9.16).

Zum Schluß wollte Walter meine Ausbildungsverträge kündigen und eine damit „ Soweit entgegen unserer Ansicht eine teilweise Zustimmung zur Nutzung jedweder Marke des Klägers wirksam erteilt sein sollte….“ rückgängig machen. (RA Engel 2.9.16)

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Verfasst: 24.11.2016, 15:44
von MonikaMeyer
Hallo Nicole,

nein, es hat in der ganzen Zeit, keine Gespräche über Fortbildungen gegeben, es ging immer nur um Lizensierung ja oder nein. Das Gericht hat ja versucht, uns zu einer Einigung / Vergleich zu bewegen, hat sogar ein Mediationsverfahren angeboten (was Walter abgelehnt hat). Im Zuge dieser Schriftwechsel habe ich dann gefragt, welche Voraussetzungen es denn gäbe, die ich erfüllen müsste und dann kam die Liste mit den Seminaren für 7.535 €.

Erstmal war ich geschockt, denn meine Rainbow Reiki Meister Ausbildungen haben mich bereits um die 15.000 € gekostet, jetzt nochmal 7.535 € für Seminare, von denen ich viele dem Titel nach in meiner schamanischen Ausbildung gemacht habe. Wie er später dem Gericht mitteilte, haben diese nun ganz andere Inhalte und daher gibt es jetzt zusätzliche 13 Einweihungsseminare.