Hallo !
Ich nehme den Faden noch mal auf, was denn jetzt erlaubt ist und was nicht (ich lass nicht locker, gell?!)
Also, ich habe jetzt gehört, es sei möglich, auf Weisung und im Auftrag eines Arztes Reiki-Behandlungen zu machen und auch so zu nennen. Eine Freundin will ihren Arzt fragen, der schon einmal eine Frau in seiner Praxis eingestellt hatte, die "Farbakkupunktur" gemacht hat, ohne Heilpraktikerin zu sein...
Ich hätte die Möglichkeit, bei einem Schönheitsinstitut Reiki-Behandlungen anzubieten, und es sieht so aus, als würde dieses Institut mich gerne als Honorarkraft für Reiki haben... In dem Institut soll es auch zwei Ärzte geben, vielleicht habe ich ja Glück und die sind Reiki gegenüber aufgeschlossen und erteilen mir eine "Weisung" oder wie auch immer...
Die andere Möglichkeit sei, so sagt meine Freundin, ich würde als "Heilpraktikerin für Psychotherapie" in dem Institut arbeiten und biete "Entspannungs- und Wellness-Handauflegen" im Rahmen meiner psychologischen Beratungen an...

Fühlt sich an wie Trick 17 mit Selbstüberlistung... und, ich gebe es zu: ich will ja unbedingt, gell - erwähnte ich schon, dass ich Widder bin?...
Freue mich auf eure Kommentare...
Herzliche Grüße, Licht & Liebe!
Nicole