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Reiki als "Assistent" in HP-Praxis legal?
Verfasst: 21.10.2002, 11:39
von tar_gawan
Hallo Leute,
mit Reiki Menschen zu behandeln ist ja nicht legal - wenn man kein Arzt oder Heilpraktiker ist und somit keine "Lizenz zum Behandeln" hat.
Jetzt habe ich mir gedacht, wenn ich z.B. zu einem Heilpraktiker gehe und meine Dienste als "Assistent" anbiete, könnte ich mit Reiki ganz legal behandeln. Was meint ihr dazu? Geht das?
Liebe Grüße,
Thomas
Verfasst: 21.10.2002, 12:53
von Thasira
Hi,
so genau weiß ich das mit den Gesetzmäßigkeiten auch nicht, habe aber schon mal in einer Stellenanzeige gelesen, daß ein Heilpraktiker einen Reikimeister suchte. Versuch es einfach mal. Mehr als ein NEIN kann dabei ja nicht rauskommen.
Gruß, Saph
Verfasst: 21.10.2002, 14:26
von Zauberfrau
Hallo,
soweit ich mich informiert habe geht das. Habe z.B. meinen Arzt gefragt ob es legal sei, bei ihm in der Praxis Reiki zu geben, quasi unter seiner Aufsicht: ja, das geht und ist okay !!
So mache ich es auch, gebe Reiki in einer Heilpraktikerpraxis und halte dort - in einem Nebenraum - meine Seminare.
Liebe Grüße
Silke
Reiki-Praxis
Verfasst: 07.11.2002, 10:54
von Lotti
Hallo, ich bin heute auf deinen Artikel gestossen.
Der HP oder Arzt übernimmt für dich die Verantwortung bzw. die Haftung, wenn du in seinem "Auftrag" Reiki praktizierst.
Natürlich ist es gar nicht immer möglich, dass du dazu in seiner Praxis bist.
Sobald ein Einverständnis vorliegt, kannst du es an anderen Orten tun.
Denn, welcher HP hat schon so viele Räume, dass er davon auch noch einen abgeben kann. In unserer Praxis wäre es gar nicht möglich.
Ich hoffe, dass ich dir damit helfen konnte
Lotti
Verfasst: 12.12.2002, 15:45
von Jeroen_Gremmen
@tar_gawan
mit Reiki Menschen zu behandeln ist ja nicht legal
warum soll dass nicht legal sein? So weit mir bekannt ist es legal zu behandlen wenn die Person einfach ein bisschen Energie haben will.
Aber vielleicht hat die Person eine Krankheit und meint du kannst ihm/ihr mit Reiki heilen und verlässt sich darauf... dann könnte es schwierig werden! Man braucht nicht immer eine "Lizenz zum Behandeln" solange du der Person klar machst dass du kein Artzt/Heilpraktiker bist und mit Reiki keinen Erfolg versprechen kannst. Behandeln hat hier eine doppelte Bedeutung. Reiki Behandlungen und Ärtztliche Behandlungen sind 2 verschiedene Welten!!. Wenn die Person eine Krankheit oder ein Problem hat, immer zum Artzt/Heilpraktiker verweisen!
Liebe Grüße,
Jeroen
Verfasst: 13.12.2002, 01:47
von Violett
Jeroen Gremmen hat geschrieben: So weit mir bekannt ist es legal zu behandlen wenn die Person einfach ein bisschen Energie haben will....
tja mein lieber ... sooooo einfach ist das nun leider nicht!
wo kein kläger ist, da ist auch kein richter ... aber die rechtslage in old germany ist nun mal anders !!!
informier dich liebe genau, bevor du dich irgendwo in die nesseln setzt!
VIOLETT
Verfasst: 13.12.2002, 07:52
von Jeroen_Gremmen
@Violett
ist es hier in Deutschland wirklich so schlimm... Jetzt verstehe ich warum es hier, im Vergleich zu Holland, soviel mehr Ärtzten pro m^2 gibt!
Also, im Grunde könnte meine Frau mich vors Gericht schleppen, nur weil ich sie ein paar Mal behandelt habe und sie vielleicht geglaubt hat ich könnte sie heilen mit Reiki???
Liebe Grüße,
Jeroen
Verfasst: 13.12.2002, 10:21
von Manfred
Hallo an alle,
soweit ich das Heilpraktikergesetz kenne ist der Titel Heilpraktiker nicht übertragbar. Somit kann man sicherlich in einer Heilpraktiker Praxis Reiki geben, verantwortlich ist man aber selbst. Der Heilpraktiker kann nicht für den Reikilehrer die Verantwortung übernehmen. Dies darf rein rechtlich auch ein Arzt nicht. Das heißt auf gut Deutsch. Die Nummer läuft auch nicht.
Ihr könnt es hin und herschaukeln wie ihr wollt, wenn wir nach Deutschem Recht und Gesetz Reiki an andere Menschen weitergeben oder behandeln wollen, müsst ihr Arzt oder Heilpraktiker werden. So leid es mir tut.
Gott zum Grusse
Manfred
PS: Hallo Lotti,
bevor du solche Aussagen als Heilpraktikerin triffst solltest du dich wirklich nocheinmal genau informieren.
:-)
Verfasst: 13.12.2002, 20:17
von effekt
Hi!
Ich habe mich damit gerade auseinander gesetzt.
Wir dürfen im privaten Kreis soviel Reiki geben wie wir wollen.
Nur mit Behandlungen werben und auch gegen Geld ausüben
dürfen wir nicht.
Wenn jemand fremdes eine Behandlung von sich aus haben möchte,
müssten wir das theroretisch unterschreiben lassen
dass es auf
eigenen Wunsch (mit Hinweiß auf Arzt etc.....) passiert. Und wenn man
dann etwas Trinkgeld bekommt, ist es ok.
Seminare geben ist kein Problem.
Es gibt dazu ein Gerichtsurteil aus Feb. 2001
Viel Spaß beim "privaten" behandeln
Verfasst: 13.12.2002, 22:15
von Ich bin ich
Hallo,
ganz so einfach ist das nicht.Im Gesetz steht das die Person die wiederholt diese Tätigkeit (in diesem Fall Reikibehandlung) ausübt ,eine Zulassung als Arzt oder Heilpraktiker haben muß,egal ob bezahlt wird oder nicht.Es geht hier um die wiederholte Tätigkeit.Im vorigen Jahr wurde aus genau diesem Grund ein Berliner Reikimeister verurteilt,obwohl er kein Geld genommen hat.Bei der eigenen Familie ist es etwas anderes,bei der Behandlung Fremder sollte man vorsichtig sein.Steht übrigens auch im Heilpraktikergesetz eindeutig drin.Wo kein Kläger ist,ist auch kein Richter,aber verlasst euch nicht immer darauf.Ich finde diese Gesetz auch unmöglich,aber was solls.