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das iss nicht wahr, oder? *brülllllll

Verfasst: 05.03.2004, 16:19
von Master Jan
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 19,00.html

Ein 35-jähriger Franke wollte sich seine Bordellbesuche, eine Gummipuppe und Pornohefte vom Sozialamt erstatten lassen. Ein Gericht lehnte das Ansinnen des Klägers ab.

Ansbach - Der aus dem Landkreis Gunzenhausen stammende Mann wollte zusätzlich zu seiner Sozialhilfe monatlich vier Bordellbesuche, acht Pornovideos - inklusive Fahrtkosten zur Videothek -, sowie "Selbstbefriedigungszubehör für die Zeit während des Filmkonsums" auf Staatskosten finanziert bekommen. Inklusive der Gummipuppe forderte der Kläger insgesamt knapp 2500 Euro. "Ich brauche die Bordellbesuche zur Wiederherstellung meines psychischen und physischen Gleichgewichts", hieß es in seinem Antrag. Er habe "erhebliche sexuelle Bedürfnisse".

Doch das Amtsgericht Ansbach lehnte das Ansinnen ab. Kosten für sexuelle Bedürfnisse seien bereits mit dem Sozialhilfe-Regelsatz in Höhe von mindestens 287 Euro monatlich abgegolten, der die Aufwendungen für den allgemeine Lebensbedarf decke.

Der Arbeitslose hatte seine Klage damit begründet, dass das Sozialamt nicht den Rückflug seiner aus Thailand stammenden Ehefrau bezahlen wolle, die ihr gemeinsames Kind in ihrer Heimat bei ihren Eltern zur Welt bringen wollte. Nach der Geburt des Sohnes vor knapp zwei Jahren fehle ihm und seiner Frau das Geld für ein Rückflugticket. Da ihm nun seine "Ehefrau nicht zur Verfügung steht", hieß es in der Klage, müsse nun das Sozialamt für seine sexuellen Bedürfnisse aufkommen, um seine Gesundheit und sein körperliches Wohlbefinden zu erhalten.

Nachdem ihm sowohl das Sozialamt als auch jetzt das Gericht den Sex auf Steuerzahlerkosten verwehrten, kündigte der resolut auftretende Kläger noch im Gerichtssaal Berufung an.

Mit seinen Sozialhilfeansprüchen beschäftigt der Mann seit Jahren die Justiz. Derzeit sind nach Angaben des Gerichts 30 bis 35 Klagen anhängig. Er hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht auch das Auswärtige Amt verklagt, weil das zuständige Konsulat in Thailand seiner Frau nicht das geforderte Rückflugticket spendieren will. Für die Kosten der Verfahren des Sozialhilfeempfängers muss der Staat dagegen aufkommen.

Verfasst: 05.03.2004, 16:22
von Spiralfrau
Nicht zu fassen!
Auf so eine Idee muss man erstmal kommen! :wink:

Verfasst: 05.03.2004, 19:37
von Amara
:zunge: Ich nehm an, die Ehefrau betet täglich, dass der Depp das Geld für ihren Rückflug nicht zusammenkriegt... :zunge:

Verfasst: 05.03.2004, 19:59
von Kobold
Ein 35-jähriger Franke wollte sich seine Bordellbesuche, eine Gummipuppe und Pornohefte vom Sozialamt erstatten lassen. Ein Gericht lehnte das Ansinnen des Klägers ab.
Es heisst, "Der Mensch lebt nicht vom Brot allein"

Diesen Spruch hat sich der Herr wohl sehr zu Herzen genommen *lool*

Von wem ist der Satz überhaupt? Heinz Erhardt, kann das sein?

Achja, achne, "Menschen sind wie Autos" sagte er, "Laster sind schwer zu bremsen" :D

Kobold

Verfasst: 05.03.2004, 22:38
von Lomarys
Amara hat geschrieben::zunge: Ich nehm an, die Ehefrau betet täglich, dass der Depp das Geld für ihren Rückflug nicht zusammenkriegt... :zunge:
genau das hab ich auch sofort gedacht :wink:

Verfasst: 06.03.2004, 00:30
von Lehrling
Eigentlich sollte man diesen Schwachkopf verklagen wegen Verschwendung von Steuergeldern und ihn dann die Kosten irgendwo abarbeiten lassen. Ja ja, das Sozialsystem weiß schon, woran es krankt! :evil:

Liebe Grüße
Lehrling

Verfasst: 06.03.2004, 15:41
von Silvana
Es ist doch nicht zu fassen. Was ist denn in diesem Staat noch alles möglich. Das so eine Klage nicht schon von vorneherein abgelehnt wird.
Wer soll diesen Unsinn wohl wieder bezahlen? :evil:

Liebe Grüße
Silvana

]

Verfasst: 09.03.2004, 12:52
von azorro
also ich finde, das sozialamt sollte ein oneway flugticket bezahlen - für ihn!
dann kann er mal schauen, wie er in thailand klarkommt.

Verfasst: 09.03.2004, 16:23
von Lehrling
Bloß nicht - die arme Frau, wenn sie ihn wieder am Hals hat, muß sie ihn ernähren. :evil:
Und wenn er sie nicht findet, reißt er womöglich eine andere auf und in dasselbe Schicksal. :evil:

liebe Grüße
Lehrling

Verfasst: 10.03.2004, 01:11
von Thasira
Gegen Dummheit kämpfen selbst die Götter vergeblich ;)

Thasira

Re: das iss nicht wahr, oder? *brülllllll

Verfasst: 20.04.2004, 12:00
von DieZarte
zitat:

Doch das Amtsgericht Ansbach lehnte das Ansinnen ab. Kosten für sexuelle Bedürfnisse seien bereits mit dem Sozialhilfe-Regelsatz in Höhe von mindestens 287 Euro monatlich abgegolten, der die Aufwendungen für den allgemeine Lebensbedarf decke.

sexuelle Bedürfnisse KÖNNEN auch nix kosten :zunge:
das amtsgericht hätte ihm wohl besser ein kostenlose liste spendiert:
"wie erfülle ich mir meine sexullen bedürfnise kostenfrei!!!"

und ihm mit zu zahlender "vergnügenssteuer "drohen sollen :evil:
glaube dann hätte werter herr angeblich so gut wie nie "sexuelle Bedürfnisse" :upside: