das iss nicht wahr, oder? *brülllllll
Verfasst: 05.03.2004, 16:19
http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 19,00.html
Ein 35-jähriger Franke wollte sich seine Bordellbesuche, eine Gummipuppe und Pornohefte vom Sozialamt erstatten lassen. Ein Gericht lehnte das Ansinnen des Klägers ab.
Ansbach - Der aus dem Landkreis Gunzenhausen stammende Mann wollte zusätzlich zu seiner Sozialhilfe monatlich vier Bordellbesuche, acht Pornovideos - inklusive Fahrtkosten zur Videothek -, sowie "Selbstbefriedigungszubehör für die Zeit während des Filmkonsums" auf Staatskosten finanziert bekommen. Inklusive der Gummipuppe forderte der Kläger insgesamt knapp 2500 Euro. "Ich brauche die Bordellbesuche zur Wiederherstellung meines psychischen und physischen Gleichgewichts", hieß es in seinem Antrag. Er habe "erhebliche sexuelle Bedürfnisse".
Doch das Amtsgericht Ansbach lehnte das Ansinnen ab. Kosten für sexuelle Bedürfnisse seien bereits mit dem Sozialhilfe-Regelsatz in Höhe von mindestens 287 Euro monatlich abgegolten, der die Aufwendungen für den allgemeine Lebensbedarf decke.
Der Arbeitslose hatte seine Klage damit begründet, dass das Sozialamt nicht den Rückflug seiner aus Thailand stammenden Ehefrau bezahlen wolle, die ihr gemeinsames Kind in ihrer Heimat bei ihren Eltern zur Welt bringen wollte. Nach der Geburt des Sohnes vor knapp zwei Jahren fehle ihm und seiner Frau das Geld für ein Rückflugticket. Da ihm nun seine "Ehefrau nicht zur Verfügung steht", hieß es in der Klage, müsse nun das Sozialamt für seine sexuellen Bedürfnisse aufkommen, um seine Gesundheit und sein körperliches Wohlbefinden zu erhalten.
Nachdem ihm sowohl das Sozialamt als auch jetzt das Gericht den Sex auf Steuerzahlerkosten verwehrten, kündigte der resolut auftretende Kläger noch im Gerichtssaal Berufung an.
Mit seinen Sozialhilfeansprüchen beschäftigt der Mann seit Jahren die Justiz. Derzeit sind nach Angaben des Gerichts 30 bis 35 Klagen anhängig. Er hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht auch das Auswärtige Amt verklagt, weil das zuständige Konsulat in Thailand seiner Frau nicht das geforderte Rückflugticket spendieren will. Für die Kosten der Verfahren des Sozialhilfeempfängers muss der Staat dagegen aufkommen.
Ein 35-jähriger Franke wollte sich seine Bordellbesuche, eine Gummipuppe und Pornohefte vom Sozialamt erstatten lassen. Ein Gericht lehnte das Ansinnen des Klägers ab.
Ansbach - Der aus dem Landkreis Gunzenhausen stammende Mann wollte zusätzlich zu seiner Sozialhilfe monatlich vier Bordellbesuche, acht Pornovideos - inklusive Fahrtkosten zur Videothek -, sowie "Selbstbefriedigungszubehör für die Zeit während des Filmkonsums" auf Staatskosten finanziert bekommen. Inklusive der Gummipuppe forderte der Kläger insgesamt knapp 2500 Euro. "Ich brauche die Bordellbesuche zur Wiederherstellung meines psychischen und physischen Gleichgewichts", hieß es in seinem Antrag. Er habe "erhebliche sexuelle Bedürfnisse".
Doch das Amtsgericht Ansbach lehnte das Ansinnen ab. Kosten für sexuelle Bedürfnisse seien bereits mit dem Sozialhilfe-Regelsatz in Höhe von mindestens 287 Euro monatlich abgegolten, der die Aufwendungen für den allgemeine Lebensbedarf decke.
Der Arbeitslose hatte seine Klage damit begründet, dass das Sozialamt nicht den Rückflug seiner aus Thailand stammenden Ehefrau bezahlen wolle, die ihr gemeinsames Kind in ihrer Heimat bei ihren Eltern zur Welt bringen wollte. Nach der Geburt des Sohnes vor knapp zwei Jahren fehle ihm und seiner Frau das Geld für ein Rückflugticket. Da ihm nun seine "Ehefrau nicht zur Verfügung steht", hieß es in der Klage, müsse nun das Sozialamt für seine sexuellen Bedürfnisse aufkommen, um seine Gesundheit und sein körperliches Wohlbefinden zu erhalten.
Nachdem ihm sowohl das Sozialamt als auch jetzt das Gericht den Sex auf Steuerzahlerkosten verwehrten, kündigte der resolut auftretende Kläger noch im Gerichtssaal Berufung an.
Mit seinen Sozialhilfeansprüchen beschäftigt der Mann seit Jahren die Justiz. Derzeit sind nach Angaben des Gerichts 30 bis 35 Klagen anhängig. Er hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht auch das Auswärtige Amt verklagt, weil das zuständige Konsulat in Thailand seiner Frau nicht das geforderte Rückflugticket spendieren will. Für die Kosten der Verfahren des Sozialhilfeempfängers muss der Staat dagegen aufkommen.