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WICHTIG !!!! DGH und Bundesverfassungsgericht

Verfasst: 19.03.2004, 08:22
von Guenter
Hallo alle zusammen :)

Dieser Link kann für uns alle, die kein Arzt oder HP sind GANZ wichtig sein. Lest und überzeugt euch selber.


http://www.dgh-ev.de/musterprozess.html


Lieben Gruss an Euch

Günter

Verfasst: 19.03.2004, 08:38
von sonten
Das hört sich echt nach einer Hammer-Sensation an!

Bevor ich mich für viele hier freuend herumkugele, würde ich gern das Urteil ganz lesen. Werde mal geduldig abwarten, bis der Text irgendwo nachlesbar ist.

Danke für den Hinweis jedenfalls!!!!! :-)

cu
sonten

Verfasst: 19.03.2004, 08:45
von Sachit
... ich denke, damit müssten alle leben können... :D

Sachit :D

Verfasst: 19.03.2004, 09:08
von sonten
Suche bei http://www.bundesverfassungsgericht.de/ ... cheidungen


unter dem AZ: 1 BvR 784/03

ergab:
Es konnten keine passenden Entscheidungen gefunden werden


Entscheidungen scheint es auch nur vom 03.03.2004 und nicht von 02.03.2004 zu geben!?

????

Verfasst: 19.03.2004, 09:31
von selma
Hallo ihr Lieben,

das wäre ja schon eine Sensation :D . Aber ich habe jetzt auch rumgestöbert und frag mich warum man nicht mehr über das Urteil finden kann :roll: . Ich hoffe das es keine Finte ist.
Aber wir wollen ja optimistisch und voller Hoffnung sein.

Schönen Tag Euch alle :daumen:

Verfasst: 19.03.2004, 14:56
von Feodora
Hi Sonten!

Hast du vielleicht zufällig eine fragende Mail an Hr. Firgau geschickt??? Vielleicht kann er ja erklären, wieso da beim Bundesverfassungsgericht nichts zu finden ist?

edit: Ach, habe gerade festgestellt, daß Zauberfrau nachforscht....


Hi Selma!

Von einer Finte würde ich zunächst nicht ausgehen, da ich denke, daß sich ein Verband wie der DGH so etwas nicht erlauben kann...

Viele Grüße, eivella

Verfasst: 19.03.2004, 15:03
von Frank
Danke Guenter für die Info!

Verfasst: 19.03.2004, 15:08
von sonten
Hi Sonten!

Hast du vielleicht zufällig eine fragende Mail an Hr. Firgau geschickt??? Vielleicht kann er ja erklären, wieso da beim Bundesverfassungsgericht nichts zu finden ist?
Nää, han isch nit!

Wer macht??? Edit: Hab's auch gerade gelesen...
Das Problem ist bestimmt auch noch, ob denn der Gesetzgeber überhaupt auf die Idee kommt, auf das Urteil/den Beschluß entsprechend und schnell zu reagieren (Aufnahme eines Ausnahmetatbestandes ins HPG z.B.). Ferner könnten etliche (nicht alle) Strafverfahren gegen sog. Heiler, die schon vor ihrer Verurteilung nichts anderes gesagt haben, wieder aufgerollt werden. Aber das ist ein anderes Thema.

Um die Verwendbarkeit des Beschlusses zu beurteilen würde ich schon gern etwas von Neutralen dazu lesen/hören. Erst mal muss die Existenz des Beschlusses geklärt sein.

cu
sonten

Verfasst: 19.03.2004, 17:07
von Zauberfrau
Also, ich hab per Mail das Urteil bekommen. Warum es allerdings beim Verfassungsgericht nicht einsehbar ist kann ich mir nicht erklären.

Es liest sich aber alles ganz so wie man sich das als Laie so vorstellt. Sind 6 Seiten Text.

Wer es haben möchte schreibt mich an, ich schick es euch dann.

Liebe Grüße

Silke

Verfasst: 19.03.2004, 23:39
von Ameise
Ich hab auch Probleme mit dem Datum; auf der Seite www.bundesverfassungsgericht.de steht nix dazu.

Verfasst: 21.03.2004, 02:02
von Feodora
Hi Sonten!

Du meinst also, wenn ich jetzt (aufgrund des Urteils) Reiki-Behandlungen kommerziell anbiete, dann abgemahnt werde wegen Verstoß gegen das HP-Gesetz, dann hilft mir dieses neue Urteil auch nicht viel??? Tja, was würde denn dann passieren?

Herzliche Grüße, eivella

Verfasst: 21.03.2004, 03:32
von Kobold
Prima Sache :D

Kobold

Verfasst: 21.03.2004, 07:44
von sonten
eivella hat geschrieben:Hi Sonten!

Du meinst also, wenn ich jetzt (aufgrund des Urteils) Reiki-Behandlungen kommerziell anbiete, dann abgemahnt werde wegen Verstoß gegen das HP-Gesetz, dann hilft mir dieses neue Urteil auch nicht viel??? Tja, was würde denn dann passieren?

Herzliche Grüße, eivella
Eivella,

wenn das, was ich da soeben in einer PN (Danke, Petra!) vom Text des Urteils gesehen habe, authentisch ist, kann mit einer grundlegenden Änderung der Rechtsprechung und der Behördenpraxis gerechnet werden.

Mit Abmahnschutz hat dies nur mittelbar zu tun, weil sich Abmahnwütige in einigen Fällen als Schwarze Schafe gezeigt haben, die mit Recht nichts am Hut haben.

Die Koblenzer Gerichtsentscheidung zur Werbung mit Reiki war nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde. Es liegt an der damals Verurteilten, sich nun ihrerseits an das BVerfG zu wenden....oder -soweit noch möglich in dem mir nicht bekannten Ausgangsverfahren unter BErufung auf die jetzt vorliegende BVerfGE eine Wiedereinsetzung i.d. vorigen Stand zu beantragen. Das muss die Gute mit ihren Anwälten abklären.

Wenn ich du wäre, würde ich jetzt noch nicht vorpreschen mit solchen "Reiki-Angeboten", sondern abwarten und die weitere Entwicklung beobachten. Die DGH-Mitglieder werden sicher auf ihre Weise schnell reagieren und ihre örtlichen Behörden mit "Schreiben über die Anzeige einer gewerblichen Tätigkeit als Geistiger Heiler" bombardieren.

Hierbei wird sich zeigen, was das Urteil in der Praxis wert ist.

cu
sonten
PS:...da es um Übertragen positiver Energie per Handauflegen ging, würde "Fernreiki" nicht mit abgedeckt sein.
Ein paar Jahre weitergedacht, könnte es sein, dass sich der DGH u. andere darum kümmern müssen, wie den Abzockern des Geistigen Heilens das Handwerk gelegt werden kann, die mit positiver Energie nur ihre Brieftasche meinen.

Verfasst: 21.03.2004, 08:28
von sonten
Viele schlimmer als meine Gedankenspielerei im PS meines letzten Postings:

es scheint bereits jetzt die bekannten Geschäftemacher der Szene dazu bewegt haben, die Sache in ihren nächsten Publikationen und Planungen für sich auszuschlachten.

So wie wir hier feststellen mußten, dass sich "Menschenwölfe", die zwar mit Reiki persönlich nichts zu tun haben, plötzlich und sehr agressiv um die Vermarktung eines Pseudoreikis kümmern, werden sich solche und ggfls. neue Personen nun erst recht um uns als Kunden ihrer dähmlichen Zertifizierungsprogramme reissen.

Über den DGH habe ich bislang nichts Negatives gehört. Vielleicht empfiehlt sich für den einen oder anderen hier sogar eine Mitgliedschaft, um die Parasiten der Heilerszene vor die Wand laufen zu lassen.

cu
sonten

Verfasst: 21.03.2004, 10:03
von Lomarys
nun sonten,

das war zu erwarten und ist an bekannten stellen nachzulesen :wink:

ich denke auch, ein wenig warten kann nicht schaden, grundsätzlich, wenn wir von der wahrheit des urteils ausgehen (der DGH kann und wird sich keinen joke erlauben), ist es aber so, das wir jetzt handauflegen können....ich meine wirklich ruhigen gewissens, dass einem keiner einen strick draus drehen kann, wenn wir die prämissen beachten.

mit werbung etc würde ich auch erstmal nicht vorpreschen.

und fernreiki fällt raus...das ist leider so (danke sachit), da, was fernheilungen anlangt, ein eigenes gesetz vorliegt. und fernreikischicken fällt da sicherlich drunter.


somit ist unterm strich ruhe eingekehrt....wenn auch vielleicht geschäftemacher ihr hamsterrädchen jetzt überstrapazieren :zunge:

liebe grüsse
petra

Verfasst: 21.03.2004, 10:55
von sonten
"....geschäftemacher ihr hamsterrädchen jetzt überstrapazieren "

Danke, mein Lächeln ist auch wieder zurück! :)

Verfasst: 21.03.2004, 16:52
von Lotussonne
@ ALLE

Danke für die vielen Infos :wink:

alles liebe Lotussonne

Verfasst: 21.03.2004, 18:45
von andy1
Hallo,
habe jetzt nur schon wieder ein E-mail von Med-con.de bekommen die noch warnt und wohl mein das hier die Sektkorkrn knallen zu führ sei. Von den landet jede mail in Junk. Hbe sie dann mal an geschaut aber dann doch nicht ganz verstanden.
Muß jetzt warten bis sich der Bundestag sich damit beschäfigt ?
Andreas Braess

Verfasst: 21.03.2004, 18:55
von Lomarys
glaub nicht immer alles vorbehaltlos, was du liest :D

Verfasst: 22.03.2004, 17:49
von tar_gawan
Hallo,

das Urteil kann unter http://www.dgam.de/html/body_spez__reiki.html nachgelesen werden. Seltsam, dass es bisher noch nicht auf www.bundesverfassungsgericht.de abgerufen werden kann.

Liebe Grüße
Thomas

Verfasst: 22.03.2004, 19:29
von Ameise
Ja, fand ich auch.

Verfasst: 25.03.2004, 13:04
von Lomarys
posting von smacki am 25.3.04

www.bundesverfassungsgericht.de

hi!
ich hab´s endlich auf der seite gefunden, das urteil zum hpg.
einfach unter ENTSCHEIDUNGEN nicht das komplette AKZ eingeben, sondern nur die Nr. 784...
schon spuckt die suchmaschine das urteil aus!

gruss,
smacki

Verfasst: 25.03.2004, 18:13
von Wendelin
Ein fröhliches HAllo an alle :lol:

vielen Dank für die viele Energie die ihr zu diesem Thema aufgewendet habt!!!

Ephrahim

Verfasst: 25.03.2004, 21:51
von Ameise
Stimmt sogar ! Warum bin ich da nicht draufgekommen !? *handschlagvorgdenkopf*

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Das Urteil direkt

Anmerkung : Es sagt auch, daß das Urteil zum Landgericht Schleswig-Holstein zurückverwiesen worden ist ...

Verfasst: 25.03.2004, 23:02
von Harmonie
Ich schmeiß dann mal ne Runde.....bedient Euch......

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