Info der DGAM für Freiberufler!!!

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Frank
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Info der DGAM für Freiberufler!!!

Beitrag von Frank »

Diese Mail erreichte mich von der VertreterInnen der DGAM mit der Bitte um Streuung:
Rentenzwangsversicherung für freiberufliche Lehrkräfte, Erzieher, Pflegeberufe (auch Physiotherapie u.a.), Hebammen.

Befreiungsantragsfrist bis 30.9.2001

Das Folgende hat für Dich keine Bedeutung,
wenn Du Als freiberufliche/r Lehrer einen zu versteuernden Gewinn von unter DM 7.560 pro Jahr hast ? und dies voraussichtlich auch so bleibt ? so wirst Du Dich lediglich gegen Ende dieses Jahres bei der BfA Melden. (siehe unten Meldepflicht)

Dein aus Lehrtätigkeit entstehendes Einkommen berechnet sich so:
Einnahmen minus aller für diese Einnahmen notwendigen Ausgaben = Zu versteuernder Gewinn.

Wenn Du Mischeinnahmen hast und entsprechend auch Mischausgaben, also z.B. als Berater, als Angestellter, als Wellnesspraktiker u.ä., so solltest Du anfangen, die Einnahmen und die anteiligen Ausgaben getrennt für diese Bereiche zu buchen.

Dringend weiterlesen solltest Du, wenn Du
In 1998 als Lehrender mehr als 7.560,- DM zu versteuern hattest

In diesem Fall solltest Du umgehend einen formlosen Antrag auf Befreiung von der Rentenpflichtversicherung stellen. (Hierzu die Anlage) Und dann die weiteren Informationen einfordern und durcharbeiten.

Wenn Du eine Lehrtätigkeit erst in 99 oder später aufgenommen hast und diese über 7.560,- zu versteuerndem Einkommen liegt, so meinen einige, solltest Du ?still? sein, um niemanden auf Dich aufmerksam zu machen. Dem steht entgegen, daß es eine Meldepflicht gibt. (siehe unten).

Aktuell sind die Informationen, daß eine Befreiung in diesem Fall nicht möglich ist.
Das bedeutet, daß Du Dich darauf einstellen darfst, ab 2001 19,1 % Deines zu versteuernden Gewinnes an die BfA abzuführen. Vorsorglich ist es aber sinnvoll, doch den Antrag auf Befreiung zu stellen. Denn es gibt etliche Gerichtsverfahren und die Sachlage bleibt ungewiß, also auch hoffnungsvoll.

Im Internet die BfA: http://www.bfa-berlin.de/ wo auch die Anträge usw. zu laden sind.

Wie den Antrag stellen ?
1. Formlos, siehe Anlage
2. Per einfaches Einschreiben senden an: (per Fax oder per E-mail mit Rückbestätigung)

BfA , Ruhrstraße 2; 10704 Berlin/Wilmersdorf * Fax: 030 86527240 Email: bfa@bfa-berlin.de


oder: an Deine gesetzliche Krankenkasse (nicht an die Privaten)
oder an Deine zuständige Gemeine mit der Bitte um Weiterleitung. Es reicht also hier, z.B. am Montag den Brief bei der Gemeindeverwaltung abzugeben ? sich den Empfang bestätigen lassen !

3. Informiere uns, wenn Du einen Antrag stellst. Dann kommst du in einen Verteiler, der Dich über das weitere informiert.

Was passiert nach dem Antrag?:

Wir werden in den kommenden Wochen an diejenigen, die einen Antrag stellen oder sich sonst melden über das Vorgehen und die Möglichkeiten informieren.
Im Prinzip geht es darum, entweder eine ausreichende Vorsorge seit 98 nachzuweisen oder umgehend eine entsprechende Aufstockung und Anpassung vorzunehmen.
Anlage 1 : Worum geht es?

Aufgrund einer Aktivierung eines Gesetzes aus 1922 besteht eine Rentenversicherungspflicht für selbständige Lehrer und ähnliche. Da hat Jahrzehnte niemand dran gedacht, bis so im letztem Jahr die BfA damit Geld einsammelte.
Inzwischen gibt es eine Verordnung, die eine Befreiung unter bestimmten Bedingungen ermöglicht. Für diese Befreiung gibt es die Frist bis 30.9., da es ein Sonntag ist ? bis Montag den 1.10.

Es gibt auch seit diesem Jahr eine Meldepflicht für die entsprechenden Freiberufler. Das bedeutet, man muß der BfA die Aufnahme seiner freiberuflichen Lehrtätigkeit anzeigen und wird entsprechend von Denen Aufforderungen zum Einkommensnachweis usw. erhalten . Unwissenheit schützt hier nicht vor Strafe !!!! Wer sich nicht meldet und später erwischt wird, muß mit Bußgeldern rechnen oder Schlimmerem (Strafe).

Das Ganze ist eine schreiende Ungerechtigkeit, weil andere Freiberufler, HP, Berater, Wellnessanbieter usw.) nicht pflichtig sind. Bis dies aber durch die Gerichte entschieden wird, dauert es. Und es kann sein, daß eine allgemeine Pflicht dabei herauskommt.
Anlage 2:

An die Bundesversicherungsanstalt für Arbeit (BfA)
Name,
Anschrift
Sozialversicherungsnummer (diese hast Du in einem Sozialversicherungsheft, oder bei Deiner Gemeinde erfragen ? oder, schreibe: Soz.vers. Nummer mir noch nicht bekannt)

Hiermit teile ich mit, daß ich freiberuflich im Bereich der Lehre tätig bin. Ich habe erst heute von der Thematik der Pflichtversicherung zur Rente erfahren. Ich kann noch nicht feststellen, inwieweit ich versicherungspflichtig bin und/oder ob ich mich befreien lassen kann.

Deshalb stelle ich hiermit vorsorglich zur Fristwahrung den Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht. Ich bitte, mir ferner den Antrag sowie geeignete Informationen zuzusenden. MfG


Hinweis für DGAM Gesundheitspraktiker Innen:

DGAM Gesundheitspraxis fällt teilweise unter die Zwangsversicherung und teilweise nicht.
Das ist leider so.

Zum freien Bereich gehören:
Entspannungspraxis; Alltagsberatung, auch Alltagscoaching;

dummerweise nicht:
gesundheitspraktische Unterweisung, oder jede Form von Unterricht. Das heißt: Sobald Du Kurse gibst bist zu mitteilungspflichtig und, falls Du die Grenze überschreitest auch abgabenpflichtig, so daß wir einen Befreiungsantrag empfehlen.

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Treat yourself every day
Datum: 27-09-2001
Frank

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Nachtrag:

Die Deutsche Gesellschaft für Alternative Medizin.
Schaut mal unter: http://www.dgam.de
Frank
Gast

Beitrag von Gast »

danke für die Info´s, auch wenn diese eher schlecht für uns sind. Deinen Ausführungen nach bedeutet das auch, das ich als Physiotherapeut für private Hausbesuche, die über die Privat-Kasse abrechne, dieser Anmeldepflicht unterliege, auch wenn ich diese´n Satz nicht erreiche. Sehe ich das richtig? Was ist die DGAM für eine Gesellschaft? Danke schon mal für die Antwort
Higgins
Datum: 30-09-2001 on 23:23
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free2fly
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Beitrag von free2fly »

Hallo,
ich denke gerade an der Möglichkeit, eine Ausbildung als Gesundheitspraktiker bei der DMAG zu machen. Hat jemand Erfahrung damit? Wie ist eure Meinung danach?

Ich wollte vielleicht die Ausbildung für Gesundheitspraktiker (BfG) für Entspannung und Vitalität machen.

Wenn jemand auch über die DMAG berichten könnte, wäre auch super.
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Spiralfrau
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Beitrag von Spiralfrau »

Hmmmm - Beamtendeutsch...........

Wie schaut es denn aus, wenn Reiki als Gewerbe angemeldet wurde? Greift dann der oben angesprochene Artikel auch?

Auf jeden Fall werde ich ihn auch weiter verbreiten. Danke Frank, für die Info.

Regina
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free2fly
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Beitrag von free2fly »

Hallo Regina,
Spiralfrau hat geschrieben: Wie schaut es denn aus, wenn Reiki als Gewerbe angemeldet wurde? Greift dann der oben angesprochene Artikel auch?
Auf jeden Fall werde ich ihn auch weiter verbreiten. Danke Frank, für die Info.
Regina
Ich wäre ein bisschen vorsichtig. Diese Artikel ist sehr alt (2001), und seitdem wurden vielleicht mehrere Sachen geändert. Zuerst sollte geprüft werden, wie aktuell die Infos sind.

Ich hatte den Thread im Leben gerufen, nur über die Ausbildungen der DGAM und über den Verein zu fragen.
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