Gewerbe für Lebensberatung und Reiki
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Gewerbe für Lebensberatung und Reiki
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Zuletzt geändert von Baghira am 27.04.2006, 15:49, insgesamt 1-mal geändert.
- Lomarys
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in den letzten beiden ausgaben des reikimagazins sind sehr informative artikel von jürgen kindler zum thema, die reihe wird auch weiter fortgesetzt.
http://www.reiki-magazin.de/
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Gelassenheit ist die anmutige Form des Selbstbewusstseins *Marie von Ebner-Eschenbach*
momo - das stimmt! Hatte mir davon aber etwas mehr Infos erwartet, zumal das nächste Heft erst nächstes Jahr erscheint!
Nur: brauche ich einen Gewerbeschein? Wie berücksichtige ich das steuerlich? Muss ich es bei der Einkommensteuer angeben wenn ja- wie?!? Genaue Auflistung - Pauschale und und und....... tausend Fragen und keine befriedigenden Antworten!
Regina
Nur: brauche ich einen Gewerbeschein? Wie berücksichtige ich das steuerlich? Muss ich es bei der Einkommensteuer angeben wenn ja- wie?!? Genaue Auflistung - Pauschale und und und....... tausend Fragen und keine befriedigenden Antworten!
Regina

- Janina
- Reiki-Sonne
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- Reiki-Verband: ProReiki e.V.
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Eine Medienpädagogin, die Selbständig ist meinte sie wäre als Freiberuflerin eingetragen - und ich könne das auch so machen - Gewerbe währe nur nötig, wenn ich auch andere Dinge verkaufen würde, Nahrungsergänzungen, Steine oder sowas in der Art. Ich meine mich dunkel zu erinnern, dass man bis ca. 12 000 Euro (oder wars DM) kein Gewerbe anmelden bräuchte.
Doch durch hab ich das ganze nicht, eventuell will ich die nächste Zeit mal zu einer Existenzgründer Beratung gehen - zum Glück gibts die bei uns an der FH.
wenn du mehr weißt wäre das toll hier auch zu veröffentlichen
)
Doch durch hab ich das ganze nicht, eventuell will ich die nächste Zeit mal zu einer Existenzgründer Beratung gehen - zum Glück gibts die bei uns an der FH.
wenn du mehr weißt wäre das toll hier auch zu veröffentlichen

vom Reiki kanalisieren - zum Reiki Sein
Wer sich für die lanjährige, ehrenamtliche Adminarbeit
revanchieren möchte kann dies mit einem Buch tun :) [url=http://www.amazon.de/gp/registry/registry.html/028-5447202-2218946?ie=UTF8&type=wishlist&id=VVUPB24SBKZY]Wunschliste[/url]
Wer sich für die lanjährige, ehrenamtliche Adminarbeit
revanchieren möchte kann dies mit einem Buch tun :) [url=http://www.amazon.de/gp/registry/registry.html/028-5447202-2218946?ie=UTF8&type=wishlist&id=VVUPB24SBKZY]Wunschliste[/url]
Ja, aber fürs Reiki geben, braucht man einen Gewerbeschein, weil das ist ja ne Dienstleistung. Seminare kann man freiberuflich machen. So haben die mir das beim Finanzamt erklärt, die wußten schon gut Bescheid über die neuen Gestze.
Liebe Grüße
Miriana
Liebe Grüße
Miriana
Wenn Du das, was Du suchst, nicht in Dir findest, so wirst Du es niemals finden...
Die haben mir gesagt, ich solle Beides angeben, also auf dem Gewerbeschein. Habe auch gesagt, daß ich Seminare geben will. Hab ich aber noch nicht abgegeben. Kann man sich ausdrucken lassen, im Netz bei der Stadtverwaltung.
Ruf doch auch mal beim Finanzamt an.
Liebe Grüße
MIriana
Ruf doch auch mal beim Finanzamt an.
Liebe Grüße
MIriana
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- Frank
- Redaktion Reikiland
- Beiträge: 10195
- Registriert: 12.12.2001, 02:00
- Reiki-System: Usui Reiki Ryoho, Usui-Do
- Wohnort: Saarlouis
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Laut meinen Infos braucht Lehrtätigkeit nicht als Gewerbe angemeldet zu werden. Aber natürlich als entsprechende Einkünfte beim Finanzamt.
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
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Guten Morgen,
als ich mein Gewerbe angemeldet hatte, musste ich auf dem Ordnungsamt alle Tätigkeiten angeben die ich auch vorhabe auszuüben. Alles was eventuell im Nachhinein neu dazu kommt muss beim Ordnungsamt nachgetragen werden.
Vielleicht sehen die Ordnungsämter das aber auch von Stadt zu Stadt verschieden, bei uns sind sie auf jeden Fall sehr streng!
LG
als ich mein Gewerbe angemeldet hatte, musste ich auf dem Ordnungsamt alle Tätigkeiten angeben die ich auch vorhabe auszuüben. Alles was eventuell im Nachhinein neu dazu kommt muss beim Ordnungsamt nachgetragen werden.
Vielleicht sehen die Ordnungsämter das aber auch von Stadt zu Stadt verschieden, bei uns sind sie auf jeden Fall sehr streng!
LG
"Unser Leben ist das, wozu unsere Gedanken es machen"
Hallo Regina,
Ordnungsamt und Finanzamt sind zwar zwei paar Schuhe aber die Angaben doch die selben.
Ich bin zum Ornungsamt hin und habe sämtliche Tätigkeiten gesplittet angeben müssen, z.B. Reikibehandlungen/Sitzungen, Reikiseminare, Meditation, Meditationskurse, also Behandlungen ist eine Sache und Seminare wieder eine andere.
Also, gesplittet in:
Behandlungen/Sitzungen
Seminare
Beratungen
LG
Ordnungsamt und Finanzamt sind zwar zwei paar Schuhe aber die Angaben doch die selben.
Ich bin zum Ornungsamt hin und habe sämtliche Tätigkeiten gesplittet angeben müssen, z.B. Reikibehandlungen/Sitzungen, Reikiseminare, Meditation, Meditationskurse, also Behandlungen ist eine Sache und Seminare wieder eine andere.
Also, gesplittet in:
Behandlungen/Sitzungen
Seminare
Beratungen
LG
"Unser Leben ist das, wozu unsere Gedanken es machen"
Hier noch eine interessante Seite, die mir von einem Mitglied des bfrev genannt wurde (Bund freier Reiki-Lehrer e.V.)
http://www.gruender-ratgeber.de/
Da hab ich im Forum auch mal ne Anfrage gestartet!
Gruß Regina
http://www.gruender-ratgeber.de/
Da hab ich im Forum auch mal ne Anfrage gestartet!
Gruß Regina
- Frank
- Redaktion Reikiland
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- Registriert: 12.12.2001, 02:00
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Weiss nicht, ob ich Dich Recht verstehe.Heike hat geschrieben:Bei einem Kleingewerbe muß man keine Steuern zahlen, kann aber logischerweise auch nichts absetzten.
Mein Stand der Dinge: Du brauchst bei geringen Einnahmen keine Mehrwerststeuer zahlen - andere Steuern schon. Sollte man diese Variante wählen - und etwas anderes lohnt sich nur, wenn man viele mit MWSt belastete Artikel für sein Gewerbe einkauft - dann kann man auch keine MWSt. absetzen (ich spar mir an dieser Stelle mal die Begriffe Vorsteuer und Umsatzsteuer).
Absetzen kann man durchaus einiges, z.B. Werbungskosten wie Flyer, Websiteerstellung, Hostingkosten, oder alles, was man braucht, um seinen Seminarraum zu verschönen bis hin zu HiFi-Anlage und Reiki-CD's.
Laut den Infos meines Ordnungsamtes muss man eine reine Reiki-Lehrtätigkeit nicht als Gewerbe anmelden. Allerdings kenne ich Menschen, die dies zur Sicherheit tun. Aber hier gibt es meines Wissens eine Einnahmeschwelle, die man spätestens nach drei Jahren überschritten haben muss, ansonsten wird das Gewerbe als geringfügig wieder abgemeldet. Korrigiert mich, wenn dies differenzierter ist.
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
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Hallo
@Heike:
@Frank: Davon habe ich auch gehört, dass man die reine Reiki- Lehrtätigkeit nicht anzumelden braucht. Manchmal denke ich aber auch, dass die Behörden selbst nicht so genau wissen, was, wann, wie und warum......
LG
@Heike:
Welche Lösung ist denn das? Ich finde es immer wieder nett im Internet auf Menschen zu treffen, die in der selben Stadt wohnenIch habe versucht eine elegante Lösung zu finden.

@Frank: Davon habe ich auch gehört, dass man die reine Reiki- Lehrtätigkeit nicht anzumelden braucht. Manchmal denke ich aber auch, dass die Behörden selbst nicht so genau wissen, was, wann, wie und warum......
LG
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