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Erfahrungen als Praktizierender???

Verfasst: 27.02.2005, 14:03
von Dancer
Hallo,
ich trage mich seit einiger Zeit mit dem Gedanken, mich als Reiki-Praktizierende auf eigene Füße zu stellen.
Die ganzen rechtlichen und steuerrechtlichen Voraussetzungen habe ich durch, und es steht dem eigentlich nichts mehr im Weg.
Mich würde mal interessieren, welche Erfahrungen ihr so gemacht habt, und worauf man evtl. noch achten muß.
Ich möchte mir keine "Praxis" einrichten, da ich ausschl. Reiki für Tiere anbieten möchte. Seit meiner Einweihung, gebe ich ( bis auf meine Familie) nur Tieren Reiki. Es Menschen zu geben, stand für mich nie zur Debatte. Ich möchte es dann "mobil" anbieten, also würde ich zu den Tieren nach Hause fahren. Das erspart mir natürlich auch zu Hause die behördlichen Auflagen.
Also, für Tipps, Erfahrungen, kleine Anekdoten, etc. wäre ich dankbar.

LG
Elke

Liebe Elke

Verfasst: 27.02.2005, 14:54
von peterwup
.. Theoretisch ist es so, dass der Name "Tierheilpraktiker" nicht geschützt ist.
Das heisst, Du machst dir ein Schild ans Auto - und schon biste Tierheilpraktikerin. :wink: .
Ansonsten gehe einfach einmal zum Gesundheits - oder Veterenäramt und frage dort einmal nach - musst ja nicht unbedingt gleich Deine Visitenkarte dort abgeben, -sonst stehen die Herrschafften doch bald vor Deiner Türe um zu sehen, ob es da nicht ein paar Steine gibt, die man dir in den Weg legen kann :evil: .

Liebe Grüße
Peter

Verfasst: 01.03.2005, 07:28
von Sachit
Hi Dancer,

keine schlafenden Hunde wecken und einfach loslegen.

Ich habe mich damals beim Gesundheitsamt gemeldet, die sagten mir das es zwar nett von mir ist, aber die überhaupt nicht interessieren würde. Erst wenn was passiert stehen die auf der Matte. (Kann aber von Stadt zu Stadt verschieden sein, besser einfach mal telefonisch nachfragen)

Wenn du als Freiberufler beim Finanzamt gemeldet bist steht nichts mehr im Wege.

Kompliziert wird es wenn du für Praxisräume eine Nutzungsänderung beantragen willst. Dann kommen Fluchtwege, Feuerschutztüren, Toiletten und noch ein paar Steinchen von denen Perter sprach...

Sachit :-)

Verfasst: 01.03.2005, 14:22
von Dancer
Dankeschön, für Eure Antworten. Tja, mit Baurecht hab´ich einschlägige Erfahrungen ( bin eigentlich Bauing.), und versuche die Behörden durch eine mobile Praxis zu umgehen :wink:
Leider nehmen unsere Tierärzte meine Unterstützung nicht an, so daß ich nicht so recht weiß, wie ich denn an meine ersten "Opfer" kommen soll. Habe mal gelesen, daß ein guter Heiler ( wie immer man den auch definiert) keine Kleinanzeigen aufgeben muß, da sich sein Können von alleine rumspricht.
Meine Reiki-Meisterin pflegt dann zu sagen, es kommt alles zu seiner Zeit :( Aber ich würde da schon gerne etwas nachhelfen :wink:

LG
Elke

Verfasst: 01.03.2005, 14:55
von Angelika95
Hallo Elke,
solange dich keiner kennt, kannst du dich auch nicht *rumsprechen* :wink: , ich würde schon mit einer Kleinanzeige anfangen, du weißt ja, wann du am besten helfen kannst.
Viel Erfolg
Angelika

Verfasst: 01.03.2005, 21:31
von Lehrling
Bei einer Hundeschule, Zoofachgeschäft oder so Zettelchen anhängen oder dort mit Leuten ins gespräch kommen?

liebe Grüße
Lehrling

Verfasst: 10.03.2005, 11:04
von Ronja
Dancer hat geschrieben: Leider nehmen unsere Tierärzte meine Unterstützung nicht an, so daß ich nicht so recht weiß, wie ich denn an meine ersten "Opfer" kommen soll. Habe mal gelesen, daß ein guter Heiler ( wie immer man den auch definiert) keine Kleinanzeigen aufgeben muß, da sich sein Können von alleine rumspricht.
Aber ich würde da schon gerne etwas nachhelfen :wink:
Hallo Elke,

hast Du vielleicht einen Hund? Dann könntest Du in den Hauptzeiten Gassi gehen und dann lernst Du schnell Leute kennen. Ich habe zwar keinen Hund, aber ich beobachte beim Spaziergang oft, daß die Hundehalter sich auf Anhieb verstehen und lange plaudern. Irgendein Hund hat doch immer ein Problem und da könntest Du dann Reiki ins Gespräch bringen. Sowas spricht sich dann in der Hundemeile oder bei den Tierliebhabern schnell rum. :P

Ansonsten wünsche ich Dir weiterhin viel Glück bei Deinem Vorhaben und berichte bitte weiter.

Liebe Grüße,
Ronja

Verfasst: 10.03.2005, 13:03
von SpideR
Hallo Elke,
mir scheint, der Punkt, dass ein guter Heiler sich herumspricht stammt noch ein wenig aus der Vergangenheit, als solche Heiler gar nicht wagen durften an die Öffentlichkeit zu gehen, weil sie sonst verfolgt worden wären. Der Ruch des "unter der Hand verbreiten" hat für mich immer etwas mittelalterliches, wenn es auch oft als Qualitätsprädikat verstanden wird.

Also, wenn Du praktizieren willst... mache Werbung was Du kannst. Homepage wäre keine schlechte Idee. Am besten mit Gästebuch, damit andere Neugierige auch Feedbacks zu lesen bekommen.
Kleinanzeigen schalten und vielleicht schaffst Du es ja auch einen kleinen Artikel in der Lokalzeitung zu bekommen. Frag in der Redaktion an, ob sie nicht von Dir berichten wollen. Oft sind kleine Zeitungen froh um solche Beiträge.
Eine Homepage kannst Du doch auch hier im Forum verlinken. Unsereins würde bestimmt mal gucken :wink:
Wenn die Tierärzte nicht mitarbeiten, wie sieht es mit den Tierheimen in Deiner Gegend aus ?
Man sollte sich nicht zu gut sein, alles zu versuchen was Erfolg bringt.
Lieben Gruß
Birgit

Verfasst: 10.03.2005, 13:26
von Dionysos
Hallo :)

Also was das Gesundheitsamt damit zu tun hat ist mir ned ganz klar.
Evtl. eine gesundheitliche Prüfung von wegen,ob du eine ansteckende Krankheit nach dem Bundesseuchengesetz hast,könnte ich mir vielleicht noch vorstellen.
Das sollte aber meiner Meinung nach eh jeder machen,der Hand an Menschen legt in wie weit Infektionen (welcher Art auch immer) für Tiere ansteckend sind weiß ich nicht.
Ich habe vielleicht (der Gedanke gärt noch :wink: )etwas ähnliches vor,nämlich mit meiner transportablen Bank Hausbesuche machen.
Auch Fernreiki anbieten ist eine Option für mich,da sicher einige Menschen
so einen intimen Kontakt gar nicht möchten.
Allerdings mach ich mir um die rechtliche Seite noch einen Kopf,was wenn der Kunde danach irgendeine Krankheit (oder malheur) passiert,was gar nix mit dem empfangenen Reiki zu tun hat und dich daraufhin anzeigt.
Ich kann mir vorstellen,daß die Reiki-Lobby ned besonders groß ist
auf deutschen Ämtern.
Da hätte ich gerne mal Erfahrungswerte bzw. Hinweise von Reikianern,
die Reiki beruflich anwenden (Gerne auch per PM)

Liebe Grüße von Dionysos

Verfasst: 10.03.2005, 13:56
von Ronja
Dionysos hat geschrieben: Allerdings mach ich mir um die rechtliche Seite noch einen Kopf,was wenn der Kunde danach irgendeine Krankheit (oder malheur) passiert,was gar nix mit dem empfangenen Reiki zu tun hat und dich daraufhin anzeigt.
Hallo Dionysos,

in einem anderen Beitrag wurde mal über eine Haftpflichtversicherung geschrieben.

http://www.reiki-land.de/reiki-forum/vi ... 94&start=0

Ich habe gerade gelesen, daß Du Physiotherapeut bist! Ich denke mal, daß es Dir in der Praxis genauso passieren kann, daß nach der Krankengymnastik ein Malheur passiert. :wink: Kennst Du die Seite:
http://www.dgh-ev.de/ ?

Übrigens kenne ich eine Krankengymnastikpraxis, wo Reiki angeboten wird. 8)

Liebe Grüße,
Ronja

Verfasst: 10.03.2005, 14:43
von Dionysos
Hallo Ronja

Ich kenn auch einige Physios,die in Reiki eingestimmt sind.Eine Dozentin
hat uns früher sogar einige Handpositionen beigebracht im Unterricht.
Aber ich darf soweit ich weiß beide Tätigkeiten nicht vermengen,muss beides getrennt anbieten (in verschiedenen Räumlichkeiten/Praxen)
Ich nehme mal an,daß dort,wo Reiki angeboten wird es nicht von einem
Physiotherapeuten angeboten wird.Ich hatte auch schon mal vor einen Heilpraktiker zu machen,das darf ich ebenfalls nicht zusammen mit PT ausüben nur getrennt.
Vielen Dank nochmal an das noch heute gültige Heilpraktikergesetz aus
dem 19.Jh. (hier fehlt ein motz-smilie *g)

Bitte berichtigen,wenn ich falsch liege oder jemand anderer Ansicht ist,die Rechtslage scheint mir sehr verworren zu sein.


Liebe Grüße,Dionysos

Verfasst: 10.03.2005, 19:29
von Lomarys
benutz mal die suchfunktion....die rechtslage hat sich für reikipraktizierende geändert seit 1.4. letzten jahres :wink:

und unsere FAQ bietet auch eine kleine auswahl an antworten :wink:

http://www.reiki-land.de/reiki-forum/vi ... php?t=3788

lieben gruss
petra

Verfasst: 11.03.2005, 16:18
von Dionysos
Danke momo für den Tip

Ja diese Sachverhalte kannte ich allesamt schon.Ich habe allerdings
eine Interpretation dieses Urteils (mir will einfach ned einfallen wo)
gelesen,in der gesagt wird,daß sich aufgrund der Auslegung,daß Reiki geben
einen religiösen Hintergrund hat bzw. es sich eher um eine seelsorgerische Tätigkeit,denn eine heilerische handelt,anerkannt medizinisch handelnde Berufsgruppen sich evtl. dem Vorwurf ausgesetzt sehen könnten...
(Ich könnt mich in den Hintern beißen,daß ich mir den Text nicht auf die Festplatte gepackt hab)
Vielleicht kennt ja jemand anders auch diese Auslegung und meldet sich
*hoff
Mir ist klar das mein post ziemlich schwammig ist,aber ich hab an diesem
Punkt selbst zu knabbern :roll:

Liebe Grüße,Dionysos

Verfasst: 11.03.2005, 17:04
von SpideR
Also, was ich auf meiner Festplatte gefunden habe, ist ein vom DGH entworfenes Formular für Reiki-Gebende, mit dem sie beim Praktizieren (angeblich) rechtlich auf der sicheren Seite sind.
Das Formular an sich mag nun sein wie es ist, aber es läßt spannende Rückschlüsse zu auf die gesetzliche Lücke innerhalb derer man sich beim Geben bewegt .. oder sollte ich lieber sagen nicht bewegt...:


Name des Teilnehmers: ________________
Name des Heilers:
Information
Vor Beginn der Sitzung wurde ich auf folgende Punkte aufmerksam gemacht:
Hinweis

1. Es werden keine Diagnosen, Therapien, Behandlungen im medizinischen Sinne durchgeführt oder sonst Heilkunde im gesetzlichen Sinne ausgeübt.
2. Es ist mir bekannt, daß der geistige Genesungshelfer über keinerlei medizinische Kenntnisse und Fertigkeiten verfügt und daher bei mir nicht der Eindruck entsteht, daß eine ärztliche Behandlung durchgeführt wird.
3. Die Sitzungen können eine ärztliche Behandlung nicht ersetzen. Der geistige Genesungshelfer hält eine Zusammenarbeit mit Ärzten für sehr wichtig. Daher soll eine laufende Behandlung nicht unter- oder abgebrochen bzw. eine künftig notwendige nicht hinausgeschoben oder ganz unterlassen werden. Die Verantwortung liegt ganz bei mir.
4. Es wurden keine Versprechungen abgegeben, daß eine Heilung stattfindet, sodaß in mir keine falschen Hoffnungen geweckt wurden.
5. Es ist in meiner freien Verantwortung und Entscheidung, die Genesungshilfe fortzusetzen bzw. abzubrechen, ebenso die Zustimmung bzw. die Ablehnung zu den Sitzungsabläufen oder der vorgeschlagenen alternativen Genesungshilfen.
6. Ich wurde darüber aufgeklärt, was mich bei den Sitzungen erwartet, und speziell, wie sich das Honorar zusammensetzt und berechnet. Vorauszahlungen werden nicht geleistet.
7. Ich habe die Möglichkeit, mich mit Beschwerden an die Ethik-Kommision des DGH zu wenden
Ort, Datum Unterschrift .............................................................................
(bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten)

Die Tätigkeit des geistigen Genesungshelfers ist ein Akt mitmenschlicher Zuwendung im Sinne des Urchristentums.
…………. erhält von Herrn/Frau ............................. für die heutige Fürbitte einen in seinem/ihrem Ermessen liegenden Betrag. Die Zahlung erfolgt erst nach der Fürbitte.

Diese Erklärung habe ich mir vor der Fürbitte durchgelesen. Es wurde kein Honorar verlangt oder von mir gezahlt. Die Behandlung beschränkte sich auf die dargestellte Form. Massagen oder ähnliche körperlich einwirkende Behandlungen wurden nicht durchgeführt.
Ein Doppel dieser Erklärung wurde mir von …………… ausgehändigt.
Ort, Datum Unterschrift .............................................................................
(bei Minderjährigen des Erziehungsberechtigten)




Weiter Hinweise hier:
http://www.dgh-ev.de/musterprozess.html

Wäre eine Überlegung wert, dort eine Mail hinzuschicken und nach der aktuellen Rechtslage für Physios und Ähnliches nachzufragen.
Vor etwa 2 Jahren ist mir jemand begegnet, der eine Physiopraxis betreibt und einen Teil der Räumlichkeiten für einen Reiki-Praktizierenden abgegeben hat. Ich meine mich zu erinnern, dass Regelungen dieser Art in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt werden.
Aber bevor wir weiter spekulieren .. besser klare Infos holen.

Verfasst: 11.03.2005, 17:25
von Dionysos
Danke schön SpideR,daß du den Text für mich kopiert hast.

Wobei Punkt zwei ja bei mir ned stimmt,ich habe ja medizinische Kenntnisse
und Fähigkeiten,wobei ich sowieso nicht beides vermengen würde,sondern räumlich und zeitlich (ups:Raum und Zeit? :lol: )getrennt anbieten würde,
wie jemand der meinetwegen Verkäufer ist und im nebenjob Pizza ausfährt.
Ich würde Reiki sowieso nicht heilerisch anbieten wollen (habe nichts gegen Menschen,die das tun)sondern eher im Rahmen von Wellness und Auftanken
der Seele,das innere Gleichgewicht finden)Ich denke heilen,kann sich grundsätzlich nur jeder selbst,nun
wenn Reiki das dann in gang setzt (Hilfe zur Selbsthilfe sozusagen) soll mir das sehr Recht sein,meine Intention ist das nicht (wenn es um professionelle
Anwendung geht).
Wie ich privat bzw. bei mir selbst Reiki verwende steht auf einem anderen Blatt.

Liebe Grüsse,Dionysos

Verfasst: 11.03.2005, 19:05
von Frank
Es gibt auch eines zum Download auf Reikiland.de - aber leider dauert es noch eine Weile, bis die Downloads wieder funktionieren.

Verfasst: 11.03.2005, 22:35
von Dionysos
ups...SpideR ich hatte doch glatt heut nachmittag den letzten Teil deines postings irgendwie überlesen :oops:

Hast mir da ja schon genau die Anregung gegeben,die ich gebraucht hab 8)
Du hast Recht ich werd mich mal mit dem DGH in Verbindung setzen.

Mein Lehrer hat mir übrigens geschrieben,daß Fernreiki von dem
Musterprozess nicht behandelt wurde,da dort ein anderes Gesetz greift.
Bzw. Heilpraktiker oder Ärzte gar kein Fernreiki anbieten dürfen,da das gegen
das Wettbewerbsrecht verstößt.Ob das für einen nicht-Heilpraktiker auch gilt ist mir aus dem Schreiben ned klar geworden,da werd ich noch mal nach-
haken müssen.

Lieben Gruß,Dionysos

Verfasst: 12.03.2005, 14:09
von Dancer
Hallo,
möchte mich noch mal für die Antworten bedanken! :D
Kleinanzeigen werde ich auf jeden Fall mal ausprobieren. Außerdem werde ich versuchen, bei den Reit-/Hundeschulen und-vereinen Flyer aufzuhängen.
Mal sehen, was dabei rum kommt. :wink:

LG
Elke

Verfasst: 17.04.2005, 21:06
von Penny
Hallo,

ich möchte mit meiner Frage , in diesem Thread mal andocken, weil ich denke, dass es hier ganz gut passt:

Ich überlege, eine Heilpraktikerausbildung zu machen. Nun wüsste ich gern von den Heilpraktikern hier im Forum:

- wie habt ihr die Ausbildung absolviert? Vollzeit, nebenberuflich,
Fernstudium...?
- wie lange hat die Ausbildung in der jeweiligen Form gedauert?
- Auf welche naturheilkundlichen Verfahren habt ihr euch spezialisiert?
- Habt ihr ein Praktikum o. ä. absolviert?
- Was wird besonders gut angenommen?
- Habt ihr Tipps, was ich unbedingt beachten sollte?
- Seid ihr selbstständig mit diesem Beruf? Vollzeit?
- Welche Zusatzqualifikationen habt ihr erworben?

Ich hoffe, ich bin nicht zu neugierig. Informationen hierzu sind natürlich sehr nützlich für mich - gern auch per PN.
Einen schönen Abend wünscht euch

Penny

Verfasst: 17.04.2005, 21:32
von Feodora
Hi Penny!

Kennst du das Naturforum? Da gibt es einige Boards für Heilpraktiker. Vielleicht findest du dort einige Informationen, die dir weiter helfen. Hier mal der Link: Naturforum

Viele Grüße, Feodora

Verfasst: 18.04.2005, 19:22
von Penny
Hallo Feodora,

super! Da finde ich wohl alles was ich brauche.
Vielen Dank für den Link.

:D :D :D

Herzlich Grüße

Penny

gewerbe

Verfasst: 27.06.2005, 11:47
von bindyde
Hallo an alle,
juhuu ich habe den I. Grad und bin fasziniert und überwältigt von Reiki.
Nun mache ich beruflich med. Fußpflege und würde natürlich auch gerne Reiki-Behandlungen geben. Nun wurde das ja schon oft diskutiert, aber mir ist leider noch immer nicht ganz klar, wie bzw. unter welchem Begriff ich mich da beim Gewerbeamt anmeldung muss oder darf.
Es gibt ja nun seit letztem Jahr dieses neue Gesetz aber angeblich gilt das nun doch nicht so recht, oder???
Ich arbeite zusätzlich 2 halbe TAge in einer Krankengymnastikpraxis und mache dort auch Fußpflege vor Ort.
Ist es erlaubt dort auch z.B. "Tiefenentspannung mit Reiki" anzubieten bzw. darf ich damit werben???
Viele Fragen auf einmal, aber ich hoffe mir kann jemand helfen.
Viele liebe Grüße
Andrea

Verfasst: 27.06.2005, 12:10
von Spiralfrau
Hallo!

Willkommen hier und viel Freude beim "stöbern" in vielen interessanten Beiträgen.

Gib mal, wegen obiger Frage, in die Suchfunktion ganz oben links das Wort: Gewerbe ein - sofort hast Du zahlreiche Treffer, wo Du Dich informieren kannst!

Gruß Regina

Verfasst: 27.06.2005, 12:16
von Lomarys
ich habe die themen jetzt zusammengeführt :wink:

Verfasst: 20.07.2005, 23:53
von modesty
Ich habe da folgende Fragen:

Darf ein Geistheiler Heilungsversprechen abgeben? Mit %Angabe?

Oder ist das gesetzeswidrig? Strafbar im Sinne von Strafverfolgung?

Wenn ja - welcher § würde da zutreffen?

Ich habe bei meiner Suche (aus guten Gründen) nur freiwilligen Verzicht auf Heilversprechen gefunden.

Danke für Eure Hinweise.

lg Modesty