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Gewerbe anmelden

Verfasst: 21.03.2005, 17:47
von Tati
hallo
ich bräuchte mal eure Hilfe

Ich weiß nun genau was ich möchte. Ich möchte mich mit Reiki, Gesichtsmassage und selbstgemalte tücher(mit chin Zeichen udn Reiki Symbolen in den Chakra Farben) selbstständig machen
Ich weiß ja dass ich dass seit letzten Jahr ohne hP Schein kann.Ich möchte aber nicht wie ich schon oft gelsen habe mcih als GeistHeiler anmelden. Mit diesem Wort hab ich nun mal Probleme
Als was (Tätigkeit muss ich mich denn da anmeldne damit ich keinen Ärger bekomme. Oder habt irh sogar noch weitere Tipps warauf ich achten muss. Ich möchte ja nix falsch machen. Und kann ich jetzt wo ich noch kein Gewerbe habe ich schon Werbung machen

hoffe ihr könnrt mir Tipps geben

Tati :D

Verfasst: 21.03.2005, 23:39
von Dionysos
Hi Tati

Ich denke mal,daß müsste unter freies Gewerbe laufen.
Aber die Sachbearbeiter auf dem (ich glaube)Ordnungsamt kannst du auch
fragen.Die wissen das im Zweifel besser.
Ich meine,daß ich den Begriff "freies Gewerbe" in dem Zusammenhang schon mal gelesen habe.

Viel Glück und Erfolg
Dionysos

Verfasst: 22.03.2005, 01:36
von Falcon
Hallo,

habe 'mal ein wenig im Netz gestöbert.

Der Inhalt des nachfolgenden Textes ist vom August 2004
und scheint das neue Urteil zur Ausübung von Reiki doch
etwas zu differenzieren.

Interessant auch die Anmerkung zu diesem Forum.

<a href="http://www.heilpraktikergesetz.de/heilp ... eiler.html" target="_blank"><b>Link 1</b> (öffnet neues Fenster)</a>

Die Einschränkung soll durch nachfolgend beschriebene
Verfahrensanwendung möglich sein:

<a href="http://www.med-con.de/html/bpzert02.html" target="_blank"><b>Link 2</b> (öffnet neues Fenster)</a>

Ich kann das nicht bestätigen, habe es beim Surfen nur entdeckt.
Wer hat dazu nähere Informationen?

Verfasst: 22.03.2005, 01:51
von Kattugla
Hallo Tati,

Glückwunsch! Der "ich-weiß-was-ich-will-Moment" ist klasse. Ich kenn den auch. :wink:

Ich Dummerchen hatte es erst in einer meiner Kisten vermutet, aber - siehe da! - es stand schon im Regal, das Buch und fiel mir entgegen, als ich gerade wild nach meiner Nachtlektüre grapschte.
Es gibt nämlich ein sehr gutes Buch zu genau den Fragen, die sich Dir gerade stellen, angefangen von "Wie nenne ich mich?" bis hin zu Steuerkram und Marketingtips, auch mit speziellen Hinweisen für Leute ohne HP-Schein und/oder medizinischen Beruf.

Titel: Heilkunde, Therapie und Selbstständigkeit
von Marie Sichtermann
Verlag Frauenoffensive (alleine schon deshalb mein "Daumen hoch")
ISBN: 3881043306

Es gibt noch ergänzende Literatur - auch von Marie Sichtermann, aber das Buch kenne ich, hab´s gelesen und finde es klasse.
Übrigens wird in dem Buch erläutert, daß Du Dich auch im Ernstfall nur inoffiziell "Geistheilerin" oder "Heilerin" nennen darfst, wenn Du nicht mit dem Gesetz aneinandergeraten willst. Der Vorschlag lautete stattdessen "Spirituelle Lehrerin" oder "Spirituelle Beraterin". Es sind aber noch mehrere Überlegungen drin, was das angeht.

Meine Ausgabe ist leider schon von 2000, also nach den tonnenweise geänderten Gesetzen komplett veraltet, sonst würde ich´s Dir zukommen lassen.


großes Daumendrücken für Dich
alles Liebe
Kattugla

Verfasst: 22.03.2005, 02:00
von Kobold2
Hallo,

vielleicht ein bescheidener Tipp von mir Tati, versuche Dir in Deiner Beschreibung oder Angabe beim Amt, möglichst viel Spielraum zu lassen.

Also meine Angabe war z.B. "Handel mit Waren des täglichen Bedarfs."

Ich denk bei Dir handelt es sich mehr um eine Dienstleistung, also wäre die Angabe "Dienstleistunden im Wellnesbereich" vielleicht ganz passend !?.

Kobold

Verfasst: 22.03.2005, 03:52
von SpideR
@ Falcon

Schau mal hier vorbei:
http://www.reiki-land.de/reiki-forum/vi ... hlight=med

Gruß Birgit

Verfasst: 22.03.2005, 04:33
von Kobold2
Ja also Jemanden etwas gutes tun ist "Wellness" und wenn jemand dabei gesund wird umso besser.

Ich denke solange man das im Hintergedanken behält und nicht versucht einen Arzt zu ersetzen, kann man jemanden beruhigt etwas gutes tun ohne dafür bestraft zu werden. Es sei denn die "Mächtigen" können es plötzlich gebrauchen, so wie Bayer das Johaniskraut, denn dann dürfen damit nur staatlich priviligierte Geld verdienen, soein Geschäft kann sich ja schließlich niemand durch die Lappen gehen lassen.

Also, aufpassen, das man nicht zuviel gutes tut, sonst könnte es konfestiert werden. :D

Ich bin ja leider nicht an der richtigen Stelle, denn sonst würde ich mir das Spazieren gehen in freier Natur an frischer Luft als Heilmethode patentieren lassen. :( Wobei, probieren könnte ich es, habt Ihr vielleicht noch einen gut klingenden amerikanischen Begriff dafür?

Fresh-Air-Walk vielleicht !?

Aber ne, dann werde ich von der Schuhfirma Airwalk verklagt, geht nicht...

Verfasst: 22.03.2005, 11:34
von Zauberfrau
Hallo Tati,

wir haben uns unter dem Begriff "Esoterik und Lebensberatung" eintragen lassen.

Zu den angegebenen Links kann ich nur sagen: abwarten ! Für mich ist das Urteil eindeutig.

Und wer bioenergetisches Reiki anbietet und meint es sei okay und unser Reiki nicht..... na da weiß ich nicht so genau was ich davon halten soll.

Liebe Grüße

Silke

Verfasst: 22.03.2005, 12:23
von Janina
Hey Kobold,

Nordic Walking gibts doch schon :) aber du könntest ja - Nordic Walking for Health oder Nordic Healty Walking oder so ähnlich machen *gg

"Extrem Healty Wandering" *LOL

Verfasst: 22.03.2005, 13:44
von Spiralfrau
Liebe Tati!

Das Ganze hab ich ja nun gerade durch, hier mal meine "Reihenfolge"!

1. Gewerbescheinanmeldung bei der örtlichen Behörde (Rathaus oder so) mit der Bezeichnung: Seminare, Sitzungen, Lehrtätigkeit, Meditationsabende im Bereich Reiki, Verkauf von Geschenkartikeln rund um Reiki (Ich mache zusätzlich noch Metamorphose) Kosten ca.20 Euro.

2. Mit dem Schein ab zum Finanzamt, Dort Formular geholt: "Steuerliche Anmeldung einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit".
Hier ist wichtig, dass man angibt, dass man unter "Kleingewerbe" fällt, damit man keine Gewerbesteuervorausszahlung leisten muss! (Man darf Rechnungen und Quittungen ausstellen, muss aber die Mehrwertsteuer unbedingt durchstreichen!!!) Man muss dann eine Einkommensteuererklärung abgeben, bei der man "nur" eine Einnahme-Ausgabe-Gegenüberstellung machen muss. Das heißt aber auch, mann kann nichts "absetzen" an Anschaffungen! Trotzdem alle Quittungen unbedingt aufheben (Liege, Einrichtung, Porto, Computer usw.) Das hat man mir beim Finanzamt geraten!

3. Abschluss einer Gewerbehaftpflichtversicherung (fällt unter den Großbegriff "Krankengymnastik") damit Du keine unliebsamen Überraschungen erlebst, wenn jemand bei Dir stürzt oder Du ihm seinen teuren Armani-Anzug mit Tee bekleckerst....... :wink:

So - das war in dieser Hinsicht das, was ich getan habe!

Dir viel Erfolg - liebe Grüße Regina

Verfasst: 22.03.2005, 19:37
von Frank
Spiralfrau hat geschrieben: 1. Gewerbescheinanmeldung bei der örtlichen Behörde (Rathaus oder so) mit der Bezeichnung: Seminare, Sitzungen, Lehrtätigkeit, Meditationsabende im Bereich Reiki, Verkauf von Geschenkartikeln rund um Reiki (Ich mache zusätzlich noch Metamorphose) Kosten ca.20 Euro.
Lehrtätigkeit als solche muss man meines Wissens nicht als Gewerbe anmelden. Was Tati plant aber auf jeden Fall.
Das heißt aber auch, mann kann nichts "absetzen" an Anschaffungen!
Aber sicher kann mann das. frau auch. Das ist Teil der G&V (Gewinn&Verlust-Rechnung).

Verfasst: 22.03.2005, 19:42
von Spiralfrau
Frank hat geschrieben: Aber sicher kann mann das. frau auch. Das ist Teil der G&V (Gewinn&Verlust-Rechnung).
nein Frank - solange Du unter der Grenze von ...irgendwas Euro bleibst - eben nicht! (hab die genaue Summe grad nicht parat)

Darum darf man, solange man vom Finanzamt nicht zur Gewerbesteuerzahlung "verdonnert" wird, auch keine Rechnungen mit Mehrwertsteuerangabe ausstellen! Das muss man(n) und frau immer streichen! :wink:
Lehrtätigkeit - kein Gewerbeschein;
für alles andere was ich genannt habe schon!

Manchesmal hab ich das Gefühl, Du traust dem was ich tue nicht! ........ :wink:

Verfasst: 22.03.2005, 22:00
von Kattugla
Spiralfrau hat geschrieben:...nein Frank - solange Du unter der Grenze von ...irgendwas Euro bleibst - eben nicht! (hab die genaue Summe grad nicht parat)...
18 000,-€ p.a. - betr. die Kleinstunternehmerregelung.
Gewerbesteuer und nicht erhebbare Märchensteuer in dem Falle: stimmt.
Steuern zahlen mußt Du aber trotzdem - schnöde Einkommenssteuer. Und da kannste´s absetzen (wenn ich mich jetzt nicht völlig vergaloppiert habe in meiner Erinnerung). :oops: :wink:

Verfasst: 22.03.2005, 22:58
von Spiralfrau
Ich kann es "angeben", muss es sogar, aber es wird nicht angerechnet! (Laut Steuerberaterin!)

Verfasst: 22.03.2005, 23:12
von Kattugla
...ahh! Wieder was gelernt. Das Leben kann so einfach sein.

Ich glaube, das hessische Finanzamt (das Berliner hat es schon) erklärt mich mit meiner Einnahmesituation zur "unerwünschten Person". :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 23.03.2005, 00:20
von Frank
Spiralfrau hat geschrieben: Darum darf man, solange man vom Finanzamt nicht zur Gewerbesteuerzahlung "verdonnert" wird, auch keine Rechnungen mit Mehrwertsteuerangabe ausstellen! Das muss man(n) und frau immer streichen! :wink:
Lehrtätigkeit - kein Gewerbeschein;
für alles andere was ich genannt habe schon!

Manchesmal hab ich das Gefühl, Du traust dem was ich tue nicht! ........ :wink:
Regina, Du hast nicht gelesen, was ich geschrieben habe. Klar darf man keine MWSt weitergeben, wenn man Kleinunternehmer ist. Aber man kann seine Anschaffungen absetzen, Kleinunternehmen hin oder her! Von was anderem habe ich nicht geschrieben. Auch die Ausnahme Lehrtätigkeit war exakt angegeben, während du oben vermischt hast.
Sorry, aber ich bin ausgebildeter Kaufmann und in solchen Dingen genau - dito als Programmierer ;-) Und mein Steuerberater ist erste Sahne, auch wenn ich ihm öfters einen sinnvolleren Job wünschen könnte...

Verfasst: 23.03.2005, 09:49
von Spiralfrau
Gut, dass Du da so genau Bescheid weißt.....

Vielleicht solltest Du Dich mal um meine Steuerberaterin "kümmern" und sie aufklären diesbezüglich.............

Ich hab mir das nicht aus den Fingern gesaugt was ich oben schrieb.

"Vermischt" habe ich nichts, nur nochmal aufgelistet!

Der Empfänger macht die Nachricht........ :wink:
Grüßle Regina

Verfasst: 23.03.2005, 12:26
von Falcon
Hallo,

nun sind wir ja ein wenig von der eigentlichen Fragestellung abgekommen,
'als was soll/darf ich das anmelden?'
Vielleicht können wir da nochmal ansetzen?

Die Behandlung der Selbstständigkeit hingegen bedarf wohl keiner
Diskussion, diese ist in den entsprechenden Gesetzen geregelt, die
auch hier im Internet mittlerweile überall zu finden sind.

Es gibt verschiedene Deklarationen einer Selbstständigkeit, die dann
entsprechend steuerliche Auswirkungen bezüglich der Umsatzsteuer
und Gewerbesteuer etc. haben oder ab am Jahresende eine Bilanzierung
notwendig ist oder nur die Gewinn- und Verlustrechnung.

Bei jeder Art einer Selbständigkeit dürfen aber die Aufwendungen, die im
Zusammenhang mit der Tätigkeit stehen, abgesetzt werden. Hierbei wird
dann noch unterschieden, ob es sich um um sofort abschreibbare (GWG)
Güter handelt oder ob diese über einen bestimmten Zeitraum abgeschrieben
werden müssen. Bei größeren Anschaffungen, die über GWG hinausgehen,
ist ebenfalls entscheidend für die Abschreibungshöhe im 1. Jahr wann im
Laufe des Jahres die Anschaffung getätigt wurde.
Über dieses Thema gibt es auch im Internet Abschreibungstabellen.

Somit kann so ziemlich alles, was im Zusammenhang mit der Tätigkeit
steht -Telefon, Internetgebühren, KFZ, Schreibmaterialien, Liegen,
Versicherungen, Computer, etc. -
unter Berücksichtigung der gesetzgebenden Einschränkungen und unter
Abzug der persönlichen Nutzung, abgesetzt werden.
Nur die MWST bekommt man, z.B. als Kleinunternehmer, nicht erstattet.

Verfasst: 23.03.2005, 14:34
von Spiralfrau
So - ich muss Abbitte leisten!

Ich schreib immer so schön: der Empfänger macht die Nachricht......

Ich sollte mich auch mal danach richten! :wink:
Auf detaillierte Nachfrage bei meiner Steuerberaterin erklärte sie mir das, was Frank und Falcon oben schrieben.
Da hab ich sie zuerst völlig falsch verstanden. Ob das nun zum Vor-oder Nachteil ist, ich werde nach meiner nächsten Einkommensteuererklärung berichten!

Mea Culpa! (Ich hoffe, dass man das so schreibt..... :upside: )

Regina

Verfasst: 23.03.2005, 16:51
von Tati
Ich danke euch schonmal für die vielen Antworten

Jetzt werde ich mir erst mal alles und v.a. die Links in ruhe durchlesen. Da werd ich schon die nächsten paar minutne zu tun haben

Ich hoffe nur dass meien Geschäftsidee auch erfolg hat. mit den Tüchern hab ich ja im moment bei ner bekannt enen Test laufen. Wenndie sich gut verkaufne dann weiß ich dass ich auf dem richtigen Weg bin

Wei ist das?Kann jetzt schon wo ich noch kein Gewerbe angemldet habe ich schon Werbung mahcen? Und wo legt man die am besten aus

Tati

Verfasst: 23.03.2005, 20:42
von Falcon
Hallo,

Werbung ohne Gewerbeanmeldung nennt sich im allgemeinen
'unlautere Werbung'. Werden dann doch Umsätze getätigt, so
kommt man leicht zum Tatbestand Schwarzarbeit oder Steuer-
hinterziehung, je nachdem welche Institution darauf aufmerksam
gemacht wird (wurde). Im 1. Fall wäre das wohl so etwas wie
eine Ordungswidrigkeit.
Im Nachhinein nachzuweisen, daß man nur 'mal testen wollte und
sich dabei vielleicht zufällig ein Umsatz ergeben hat, ist wohl aüßerst
schwierig.
Eine Gewerbeanmeldung für ca. 20,- ist doch schnell erledigt und man
ist damit auf der sicheren Seite. Obwohl man auch rückwirkend das
Gewerbe anmelden kann, ich persönlich wäre da allerdings sehr
vorsichtig, ich hab' schon 'Pferde kotzen sehen'.

Vielleicht hilft Dir dieser Link ein bißchen weiter : <a href="http://www.geschaeftsidee.de/1000/1100/ ... den</b></a>

Auf alle Fälle solltest Du Dir fachkundigen Rat holen, vorher die Kosten
für eine Beratung erfragen, oder 'mal bei der örtlichen Industrie- und
Handelskammer anfragen.

Verfasst: 23.03.2005, 21:19
von Frank
Falcon hat geschrieben:Obwohl man auch rückwirkend das
Gewerbe anmelden kann, ich persönlich wäre da allerdings sehr
vorsichtig.
Allerdings nur bis zu drei Monaten. Ansonsten geh ich mit Falcon commod.

Verfasst: 24.03.2005, 10:54
von Tati
das hab ich mir schon gedacht. Ich wollte nur nochmal nachfragen ob das auch so ist
Schleißlich will ich ja auf der sicheren Seite sein und keinen Ärger bekommen

Tati

Verfasst: 19.05.2006, 12:42
von Nasie11
Hi zusammen,

der Thread ist ja nun schon etwas älter, aber ich denke meine Frage paßt hier ganz gut hin.

Ich habe vor ein Gewerbe anzumelden, dazu hatte ich mich schonmal an der Gemeinde informiert und als Hinweis noch dazu mitbekommen das ich dann auch eine Nutzungsänderung für das Gebäude beim Bauamt beantragen muß.

So richtig sehe ich das ja nicht ein für einen kleinen Raum den ich für die gewerbliche Nutzung hernehme auch noch eine Nutzungsänderung für das Haus zu beantragen, das zieht sich dann nämlich immer weiter, denn man benötigt hierfür Zeichnungen von einem Architekten, wo sich denn dieser Raum im Haus befindet, wo sich ein Toilette befindet und ob genügend Parkplätze vorhanden sind.
Ich habe mich nun dazu an verschieden Stellen informiert, und wie solls anders sein, man erfährt überall was anders.

Aber die überwiegende Antwort ist das es unbedingt sein muß.

Kann mir von Euch jemand da was zu sagen, habt ihr so eine Nutzungsänderung beantragen müßen?

Schöne Grüße
Nasie

Verfasst: 19.05.2006, 15:04
von Tati
Davon hab ich bei uns nix gehört

Aber wenn du sicher gehen willst dann melde dein Gewerbe als mobil an,dennanders musst du eien Besuchertoilette ausweisen können. Ich hab das auch so gemacht