Offizielle Anerkennung von Reiki wann?
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Offizielle Anerkennung von Reiki wann?
Hallo,
wer kann mir sagen, in welchem Jahr genau Reiki vom Bundesgerichtshof Anerkennung als Heilverfahren fand?
Viele Grüße
Phoebe
wer kann mir sagen, in welchem Jahr genau Reiki vom Bundesgerichtshof Anerkennung als Heilverfahren fand?
Viele Grüße
Phoebe
Das Urteil ist vom 2.3.3004 und hat wenig mit Reiki zu tun
.
Es geht dort um:
... kann aber auch gerne auf meiner HP Nachgelesen werden.
Das Urteil ist zu finden http://fernreiki.de/verfassung.html
Liebe Grüße
Peter

Es geht dort um:
.Die Verfassungsbeschwerde betrifft den Umfang der Erlaubnispflicht nach dem Heilpraktikergesetz in einem Fall des so genannten geistigen Heilens.
... kann aber auch gerne auf meiner HP Nachgelesen werden.
Das Urteil ist zu finden http://fernreiki.de/verfassung.html
Liebe Grüße
Peter
Hallo Peter,
vielen Dank für den Link.
ich meinte aber noch ein anderes Urteil, nämlich das vom Bundesgerichtshof, der entschieden hat, dass Reiki überhaupt den Heilverfahren zugerechnet wird.
Das muss noch vor 2003, vor der Klageerhebung der Reikimeisterin dann vor dem BVG, gewesen sein. Hast du da auch etwas darüber?
Auf deiner HP war ich, fand da aber nur die Listeneinträge. Wo genau?
Liebe Grüße
Phoebe
vielen Dank für den Link.
ich meinte aber noch ein anderes Urteil, nämlich das vom Bundesgerichtshof, der entschieden hat, dass Reiki überhaupt den Heilverfahren zugerechnet wird.
Das muss noch vor 2003, vor der Klageerhebung der Reikimeisterin dann vor dem BVG, gewesen sein. Hast du da auch etwas darüber?
Auf deiner HP war ich, fand da aber nur die Listeneinträge. Wo genau?
Liebe Grüße
Phoebe
Hallo Peter,
doch, da war ich. Auf der falschen HP auch.
Aber bei dem Link geht es doch nur um das Bundesverfassungsgericht.
Ich meine aber noch ein früheres Urteil vom Bundesgerichtshof, wonach Reiki als ein Heilverfahren anerkannt ist.
Danach gab es eben den Effekt, dass der Schuss nach hinten losging und argumentiert wurde, "wenn Reiki jetzt als Heilverfahren anerkannt ist, dann müssten Reikimeister eben auch eine Anerkennung als Heilpraktiker oder Arzt haben."
Daraufhin hat eine Reikimeisterin vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, beschrieben in dem Link, den du mir gegeben hast.
Weißt du Näheres zu dem Urteil des Bundesgerichtshof?
Viele Grüße
Phoebe
doch, da war ich. Auf der falschen HP auch.

Aber bei dem Link geht es doch nur um das Bundesverfassungsgericht.
Ich meine aber noch ein früheres Urteil vom Bundesgerichtshof, wonach Reiki als ein Heilverfahren anerkannt ist.
Danach gab es eben den Effekt, dass der Schuss nach hinten losging und argumentiert wurde, "wenn Reiki jetzt als Heilverfahren anerkannt ist, dann müssten Reikimeister eben auch eine Anerkennung als Heilpraktiker oder Arzt haben."
Daraufhin hat eine Reikimeisterin vor dem Bundesverfassungsgericht geklagt, beschrieben in dem Link, den du mir gegeben hast.
Weißt du Näheres zu dem Urteil des Bundesgerichtshof?
Viele Grüße
Phoebe
- Lehrling
- Redaktion Reikiland
- Beiträge: 2694
- Registriert: 01.03.2003, 22:49
- Reiki-Verband: keine
- Reiki-System: Reiki nach Usui
- Wohnort: bei Bielefeld
Hi Phoebe,
ist das hier das, was Du suchst?
http://www.mdr.de/ratgeber/aktuelle-urteile/381556.html
http://www.pilhar.com/Urteile/19930623.htm
liebe Grüße
Lehrling
ist das hier das, was Du suchst?
http://www.mdr.de/ratgeber/aktuelle-urteile/381556.html
http://www.pilhar.com/Urteile/19930623.htm
liebe Grüße
Lehrling
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Sprichwort
Love is all we need
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Hallo,
danke für die Links, es sind aber nicht die richtigen.
Da geht es um die Anerkennungspflicht von Krankenkassen.
Hhm, also das Urteil vom Bundesgerichtshof muss kurz vor der Klage der einen Meisterin vorm Bundesverfassungsgericht gewesen sein - höchstens zwei Jahre davor.
Reiki wurde als Heilverfahren anerkannt und dann standen viele Reikimeister plötzlich vor dem Dilemma, dass dann auch folgerichtig eine entsprechende Heilsausbildung verlangt wurde.
Und bei der Urteilsbegründung vorm BVG wurde ein juristischer Kniff angewandt, dass die Reikimeisterin argumentierte, Reiki würde ja nur die Selbstheilungskräfte aktivieren und nicht etwa heilen.
Vielleicht findet ja noch jemand das Urteil, ich kam beim googlen bisher auch noch nicht weiter.
Viele Grüße
Phoebe
danke für die Links, es sind aber nicht die richtigen.
Da geht es um die Anerkennungspflicht von Krankenkassen.
Hhm, also das Urteil vom Bundesgerichtshof muss kurz vor der Klage der einen Meisterin vorm Bundesverfassungsgericht gewesen sein - höchstens zwei Jahre davor.
Reiki wurde als Heilverfahren anerkannt und dann standen viele Reikimeister plötzlich vor dem Dilemma, dass dann auch folgerichtig eine entsprechende Heilsausbildung verlangt wurde.
Und bei der Urteilsbegründung vorm BVG wurde ein juristischer Kniff angewandt, dass die Reikimeisterin argumentierte, Reiki würde ja nur die Selbstheilungskräfte aktivieren und nicht etwa heilen.
Vielleicht findet ja noch jemand das Urteil, ich kam beim googlen bisher auch noch nicht weiter.
Viele Grüße
Phoebe
- Lehrling
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Also hier steht in dem Text was von /03
http://www.prismamagazin.de/www/index.php?seite=3037
Geistheilung endlich anerkannt
Geistiges Heilen nun ohne HP-Prüfung möglich
Es geschehen doch noch Zeichen und Wunder: Reiki-Behandler, Handaufleger, Geistheiler usw. haben nun grünes Licht! Per Gerichtsentscheid durch die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 784/03) wurde ein Beschluss des Schleswig-Holsteinischen VG und in zweiter Instanz des OVG unwiderruflich aufgehoben. Nun ist es offiziell möglich, den Beruf des „Geistheilers“ auszuüben, OHNE eine entsprechende Erlaubnis der Ärztekammer oder des Gesundheitsamtes zu haben. Die z.B. in der Heilpraktikerprüfung geforderten Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie sowie in Diagnostik und Therapie sind in der Berufsausübung des „geistigen Heilers“ ohnehin nicht erforderlich, so das BVG. Der Beschwerdeführer beantragte eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung seiner Tätigkeit. Er gab an, dass er versuche, die Seele des Kranken zu berühren. Mit Hilfe seiner Hände übertrage er positive Energien auf das Zielorgan und aktiviere so die Selbstheilungskräfte seines Patienten.
http://www.prismamagazin.de/www/index.php?seite=3037
Geistheilung endlich anerkannt
Geistiges Heilen nun ohne HP-Prüfung möglich
Es geschehen doch noch Zeichen und Wunder: Reiki-Behandler, Handaufleger, Geistheiler usw. haben nun grünes Licht! Per Gerichtsentscheid durch die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichtes (1 BvR 784/03) wurde ein Beschluss des Schleswig-Holsteinischen VG und in zweiter Instanz des OVG unwiderruflich aufgehoben. Nun ist es offiziell möglich, den Beruf des „Geistheilers“ auszuüben, OHNE eine entsprechende Erlaubnis der Ärztekammer oder des Gesundheitsamtes zu haben. Die z.B. in der Heilpraktikerprüfung geforderten Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Pathologie sowie in Diagnostik und Therapie sind in der Berufsausübung des „geistigen Heilers“ ohnehin nicht erforderlich, so das BVG. Der Beschwerdeführer beantragte eine behördliche Erlaubnis zur Ausübung seiner Tätigkeit. Er gab an, dass er versuche, die Seele des Kranken zu berühren. Mit Hilfe seiner Hände übertrage er positive Energien auf das Zielorgan und aktiviere so die Selbstheilungskräfte seines Patienten.
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Sprichwort
Love is all we need
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Hallo Lehrling,
fast dran.
Das ist wieder nur das Urteil vom Bundesverfassungsgericht, wozu mir auch Peter den Link gegeben hat.
Es gab aber vorher schon eine Entscheidung vom Bundesgerichtshof, das den ersten Schritt getan hat, indem es Reiki und geistiges Heilen überhaupt als Heilverfahren anerkannt hat.
Der Erfolg ging aber nach hinten los, weil dann nämlich auch ein offizieller Heilsberuf von Reikimeisterin gefordert wurde. Da den viele nicht hatten, bedeutete das, dass sie mit Reiki nicht mehr andere Menschen behandeln durften.
Danach klagte jemand vor dem Bundesverfassungsgericht, dass Reiki auch ohne Heilsberuf ausgeübt werden darf und bekam recht!
Weil Reiki eben nur die Selbstheilungskräfte aktivieren würde.
Und mir geht es also um das frühere Urteil vom Bundesgerichtshof. Das muss ca. 2 Jahre vorher gewesen sein.
Weiß dazu jemand etwas oder findet etwas über die Suchmaschinen?
(Ich habe schon geschaut, wurde aber noch nicht fündig.)
Also, da wäre ich sehr dankbar. Auch wenn der trockene Jurakram sicher nicht viele interessiert.
Mich aber.
Liebe Grüße
Phoebe
[/b]
fast dran.

Das ist wieder nur das Urteil vom Bundesverfassungsgericht, wozu mir auch Peter den Link gegeben hat.
Es gab aber vorher schon eine Entscheidung vom Bundesgerichtshof, das den ersten Schritt getan hat, indem es Reiki und geistiges Heilen überhaupt als Heilverfahren anerkannt hat.
Der Erfolg ging aber nach hinten los, weil dann nämlich auch ein offizieller Heilsberuf von Reikimeisterin gefordert wurde. Da den viele nicht hatten, bedeutete das, dass sie mit Reiki nicht mehr andere Menschen behandeln durften.
Danach klagte jemand vor dem Bundesverfassungsgericht, dass Reiki auch ohne Heilsberuf ausgeübt werden darf und bekam recht!
Weil Reiki eben nur die Selbstheilungskräfte aktivieren würde.
Und mir geht es also um das frühere Urteil vom Bundesgerichtshof. Das muss ca. 2 Jahre vorher gewesen sein.
Weiß dazu jemand etwas oder findet etwas über die Suchmaschinen?
(Ich habe schon geschaut, wurde aber noch nicht fündig.)
Also, da wäre ich sehr dankbar. Auch wenn der trockene Jurakram sicher nicht viele interessiert.

Liebe Grüße
Phoebe
[/b]
- Lehrling
- Redaktion Reikiland
- Beiträge: 2694
- Registriert: 01.03.2003, 22:49
- Reiki-Verband: keine
- Reiki-System: Reiki nach Usui
- Wohnort: bei Bielefeld
Hi Phoebe,
um entsprechende Urteilstexte ausfindig machen zu können, braucht man in der Regel immer das entsprechende gerichtliche Aktenzeichen, das normalerweise bei Veröffentlichungen der Entscheidungen (selbst wenn dies nur in Form einer kurzen Nachricht geschieht) entsprechend angegeben wird.
Auf der Internetseite des jeweiligen Gerichtes kann man zwar üblicherweise im Archiv oder Presseverzeichnis entsprechende Entscheidungen sich anzeigen lassen, allerdings ist das ohne genaues Aktenzeichen oder zumindest deutlich eingrenzende Infos (wie beispielsweise Jahr der Anhängigkeit des Verfahrens, entscheidende Kammer, etc.) eher müßig, bzw. vergleichbar mit der Nadelsuche im Heuhaufen. Ohne konkretere Daten wird sich da also kaum das Gewünschte herausfinden lassen.
vielleicht kannst Du ja beim DGH bei der Rechtsabteilung mehr rauskriegen.
mir fällt nichts anderes mehr ein dazu
liebe Grüße
Lehrling
um entsprechende Urteilstexte ausfindig machen zu können, braucht man in der Regel immer das entsprechende gerichtliche Aktenzeichen, das normalerweise bei Veröffentlichungen der Entscheidungen (selbst wenn dies nur in Form einer kurzen Nachricht geschieht) entsprechend angegeben wird.
Auf der Internetseite des jeweiligen Gerichtes kann man zwar üblicherweise im Archiv oder Presseverzeichnis entsprechende Entscheidungen sich anzeigen lassen, allerdings ist das ohne genaues Aktenzeichen oder zumindest deutlich eingrenzende Infos (wie beispielsweise Jahr der Anhängigkeit des Verfahrens, entscheidende Kammer, etc.) eher müßig, bzw. vergleichbar mit der Nadelsuche im Heuhaufen. Ohne konkretere Daten wird sich da also kaum das Gewünschte herausfinden lassen.
vielleicht kannst Du ja beim DGH bei der Rechtsabteilung mehr rauskriegen.
mir fällt nichts anderes mehr ein dazu

liebe Grüße
Lehrling
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Hallo,
das weiß ich leider alles nicht.
Ich hab das damals nur am Rande mit bekommen, weil das in einem Newsletter stand. Wurde hier aber glaube ich auch kurz diskutiert, dass der Schuss eher nach hinten losgegangen ist, weil die Reikimeister jetzt alle einen HPler machen müssen oder sonst nicht mehr praktizieren dürfen.
Da war ich recht neu im Forum, das dürfte also vor ca. 3 Jahren gewesen sein, also ca. Anfang 2003. Ja, und dann kam sehr schnell das Urteil vom Bundesverfassungsgericht. War dann 1 Jahr später, das passt.
Mehr an Infos habe ich leider auch nicht.
Liebe Grüße
Phoebe
das weiß ich leider alles nicht.

Ich hab das damals nur am Rande mit bekommen, weil das in einem Newsletter stand. Wurde hier aber glaube ich auch kurz diskutiert, dass der Schuss eher nach hinten losgegangen ist, weil die Reikimeister jetzt alle einen HPler machen müssen oder sonst nicht mehr praktizieren dürfen.
Da war ich recht neu im Forum, das dürfte also vor ca. 3 Jahren gewesen sein, also ca. Anfang 2003. Ja, und dann kam sehr schnell das Urteil vom Bundesverfassungsgericht. War dann 1 Jahr später, das passt.
Mehr an Infos habe ich leider auch nicht.
Liebe Grüße
Phoebe
- Lehrling
- Redaktion Reikiland
- Beiträge: 2694
- Registriert: 01.03.2003, 22:49
- Reiki-Verband: keine
- Reiki-System: Reiki nach Usui
- Wohnort: bei Bielefeld
Reiki- Newsletter?????????
Also nach Durchstöbern des Reiki-Newsletterarchivs könntest Du evtl. im Reiki Magazin 2/ 2003 fündig werden.
Da geht es um Reiki in der Rechtsprechung, und nach dem, was so im Newsletter stand, könnte das evtl. passen.
Falls jemand das Heft hat, bitte nachschauen
und sonst, liebe Phoebe, beim Reiki Magazin direkt nachfragen.
Dann bin ich mit meinem Latein am Ende
liebe Grüße
Lehrling
Also nach Durchstöbern des Reiki-Newsletterarchivs könntest Du evtl. im Reiki Magazin 2/ 2003 fündig werden.
Da geht es um Reiki in der Rechtsprechung, und nach dem, was so im Newsletter stand, könnte das evtl. passen.
Falls jemand das Heft hat, bitte nachschauen


und sonst, liebe Phoebe, beim Reiki Magazin direkt nachfragen.
Dann bin ich mit meinem Latein am Ende

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- Frank
- Redaktion Reikiland
- Beiträge: 10195
- Registriert: 12.12.2001, 02:00
- Reiki-System: Usui Reiki Ryoho, Usui-Do
- Wohnort: Saarlouis
- Kontaktdaten:
Du könntest beim Magazin vielleicht auch nachfragen, ob du es hier reinstellen könntest - dann hätten alle was davon. Beim Scannen einfach ne Texterkennung drüber laufen lassen. Oder das Magazin schickt dir vielleicht gar das Dokument als Text zu. Einfach probieren...
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
- Lehrling
- Redaktion Reikiland
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- Registriert: 01.03.2003, 22:49
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- Reiki-System: Reiki nach Usui
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Heureka - ich glaub, das ist es!!!!!
dieser ominöse Wolfgang und Marion007 irritierten mich und ich wollte mal nachlesen, wie die Partnerin von Wolfgang L. sich damals hier im Forum nannte.
suche nach medcon Seite 1 und..................
Mit Urteil vom Februar 2001 hat das Landgericht Koblenz (3 HO 78/2000) in einem UWG-Verfahren gegen eine Reiki-Praktikantin festgestellt, daß nach überwiegender Verkehrsauffasung Reiki den Heilverfahren zuzuordnen ist und daher Reiki-Anwendungen Heilhandlungen sind, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen sind.
Einerseits ist das natürlich eine sehr wichtige positive Entscheidung für die Reiki-Bewegung.
nichts ist so schlimm, daß man nicht auch noch einen Nutzen daraus ziehen kann 
total verblüfft
Lehrling
dieser ominöse Wolfgang und Marion007 irritierten mich und ich wollte mal nachlesen, wie die Partnerin von Wolfgang L. sich damals hier im Forum nannte.
suche nach medcon Seite 1 und..................
Mit Urteil vom Februar 2001 hat das Landgericht Koblenz (3 HO 78/2000) in einem UWG-Verfahren gegen eine Reiki-Praktikantin festgestellt, daß nach überwiegender Verkehrsauffasung Reiki den Heilverfahren zuzuordnen ist und daher Reiki-Anwendungen Heilhandlungen sind, die nach den gesetzlichen Bestimmungen zu beurteilen sind.
Einerseits ist das natürlich eine sehr wichtige positive Entscheidung für die Reiki-Bewegung.


total verblüfft
Lehrling
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Huhu Regina,
danke für das Angebot, hab dir gerade eine PM geschickt.
@ Lehrling: Ja, genau, das ist die Begründung, die ich gesucht habe.
Komisch, ich hatte in Erinnerung, dass es der Bundesgerichtshof gewesen sein soll. Ich behalte mir die Gerichtsinstanzen in der Regel sehr gut. Aber vielleicht stand auch etwas falsches im Reikiforum.
Oder vielleicht kam der Bundesgerichtshof dann noch zwei Jahre später??
(Noch mehr Verwirrung schaff). Ist aber nicht selten, dass einige Landgerichte erst Präsedenzurteile schaffen und dann der BGH mit einem endgültigen Urteil reindonnert... Was dann nur noch durchs Bundesverfassungsgericht auszuhebeln ist, wie hier geschehen.
Und jetzt warte ich voller Spannung auf den Artikel.
Liebe Grüße
Phoebe
danke für das Angebot, hab dir gerade eine PM geschickt.
@ Lehrling: Ja, genau, das ist die Begründung, die ich gesucht habe.
Komisch, ich hatte in Erinnerung, dass es der Bundesgerichtshof gewesen sein soll. Ich behalte mir die Gerichtsinstanzen in der Regel sehr gut. Aber vielleicht stand auch etwas falsches im Reikiforum.
Oder vielleicht kam der Bundesgerichtshof dann noch zwei Jahre später??
(Noch mehr Verwirrung schaff). Ist aber nicht selten, dass einige Landgerichte erst Präsedenzurteile schaffen und dann der BGH mit einem endgültigen Urteil reindonnert... Was dann nur noch durchs Bundesverfassungsgericht auszuhebeln ist, wie hier geschehen.
Und jetzt warte ich voller Spannung auf den Artikel.
Liebe Grüße
Phoebe
- Frank
- Redaktion Reikiland
- Beiträge: 10195
- Registriert: 12.12.2001, 02:00
- Reiki-System: Usui Reiki Ryoho, Usui-Do
- Wohnort: Saarlouis
- Kontaktdaten:
Ich bin seit ein paar Jahren kein Redakteur des Magazins mehr - nur noch freier Mitarbeiter. Und ich hab im Moment keine Zeit, mich um diese Anfrage zu kümmern.Spiralfrau hat geschrieben:Frank - da Du ja Redakteur des Reiki-Magazins bist, könntest Du das doch bitte in die Hand nehmen und dort nachfragen!
Das halte ich für ein Gerücht. Ausserdem brauchst du nur das Einverständnis des Autors, nicht des Magazins. Keine Ahnung, wer den Artikel geschrieben hat.Ich glaub, Dir erteilen sie eher die Genehmigung es zu veröffentlichen eher als mir!
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