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Bezahlte Fernheilung???
Verfasst: 03.07.2006, 10:43
von sternle
Hallo und einen schönen Guten Morgen zusammen
Ich weiß nicht, ob das nun im richtigem Breich ist,ansonsten bitte verschieben
Ich bin nun etwas verwirrt und vielleicht könnt Ihr mir helfen.
Ich habe gelernt,bzw. auch hier im Netz gelesen, daß man eine Fernbehandlung gegen Geld nicht machen darf. Steht z.B. auch hier
http://www.esotericon.de/gesetzeslage_geistheilung.htm (falls ich den Link nicht reinsetzen darf,bitte ich um Entschuldigung). Wissen das nicht alle, oder interessiert das nicht alle? Denn z.B. bei Ebay sind jedemenge Fernheilungen zu finden.
Ich freu mich auf Eure Antworten
Liebe Grüße sternle
Verfasst: 03.07.2006, 11:33
von Mondfrau
Hallo!
Also ehrlich gesagt ist das für mich die gleiche Diskussion wie: Kann ich für eine Reiki-Behandlung Geld verlangen? Ich verlange Geld dafür, denn auch wenn ich nur ein Kanal bin, ist es mein Körper den ich zur Verfügungt stelle und meine Zeit die ich opfere. Bei Fernbehandlungen ist das genauso. Es ist meine Zeit, die ich mit Reiki schicken verbringe und ich brauche eine große Portion Konzentration bei einer Fernbehandlung. Deshalb verlange ich, und so hab ich es gelernt, für fernbehandlungen auch Geld.
Verfasst: 03.07.2006, 12:45
von Frank
Es gehört zu dem
Verhaltenskodex im DGH, um als seriöser Heiler anerkannt zu werden, keine Fernbehandlungen gegen Geld anzubieten. Der Grund könnte darin liegen, dass der "Kunde" nicht nachprüfen kann, ob der "Anbieter" sich ihm tatsächlich wie versprochen widmet. Ich sehe grundsätzlich kein Problem darin, wenn jemand seine Zeit bezahlt sehen möchte.
Verfasst: 03.07.2006, 13:19
von sternle
Hallo zusammen
Danke erstmal für Eure Stellungsnahme
An und für sich habe ich da auch keine Probleme damit, ob jemand für eine Fernbehandlung Bezahlung möchte oder nicht. Das muss und sollte auch jeder für sich selbst entscheiden. Ich fand es einfach nur irgendwie wiedersprüchlich. Deswegen auch meine Frage. Wobei ich gerade beim Thema Reiki so einiges wiedersprüchlich finde.
z.B.
Da heißt es, Reiki würde immer fließen, aber gleichzeitig soll man Reiki nicht weitergeben,wenn es jemand nicht möchte. Wenn ich jemanden in den Arm nehme oder auch nur die Hand gebe,fließt ja mehr oder weniger auch Reiki. Oder sehe ich das nun irgendwie verkehrt?
Verfasst: 03.07.2006, 13:41
von Lomarys
hallo sternle,
Da heißt es, Reiki würde immer fließen, aber gleichzeitig soll man Reiki nicht weitergeben,wenn es jemand nicht möchte. Wenn ich jemanden in den Arm nehme oder auch nur die Hand gebe,fließt ja mehr oder weniger auch Reiki. Oder sehe ich das nun irgendwie verkehrt?
deine frage würde diesen thread sprengen......zu diesem thema heben wir 2 sehr interessante threads hier im forum, lies sie mal und dieskutier dort weiter, wenn du noch fragen hast.
lieben gruss
lomarys
http://www.reiki-land.de/reiki-forum/re ... t5395.html
http://www.reiki-land.de/reiki-forum/di ... t4820.html
Verfasst: 03.07.2006, 15:27
von Mondfrau
Es gehört zu dem Verhaltenskodex im DGH, um als seriöser Heiler anerkannt zu werden, keine Fernbehandlungen gegen Geld anzubieten. Der Grund könnte darin liegen, dass der "Kunde" nicht nachprüfen kann, ob der "Anbieter" sich ihm tatsächlich wie versprochen widmet. Ich sehe grundsätzlich kein Problem darin, wenn jemand seine Zeit bezahlt sehen möchte
Abgesehen davon, dass ich diesem Dachverband etwas kritisch gegenüber stehe, ist es meine freie Entscheidung Geld zu verlangen oder nicht. Ich bin diesem Verband in keinster Weise verpflichtet, noch ist es ein allgemein gültiges Gesetz. Wie gesagt, es ist meine Zeit, die hierbei flöten geht.
Dass der Kunde nicht nachprüfen kann ob ich mich ihm bei einer Fernbehandlung auch wirklich widme ist sicher richtig, doch kann auch niemand bei einer direkten Behandlung nachprüfen ob ich auch wirklich Reiki gebe bzw. ob ich mich dem Kunden wirklich adäquat zuwende bzw. mit ihm beschäftige.
Es hat eben, wie alles in diesem Bereich mit Vertrauen zu tun...
Verfasst: 03.07.2006, 15:34
von nimue
Liebe Mondfrau.
In der "Grundsatzentscheidung" des Bundesverfassungsgerichts über die Berufsausübung eines Heilers, als Download auf der Seite des DGH runterzuladen, spricht das Bundesverfassungsgericht davon, dass entgeldliche Fernbehandlungen zu unterlassen sind.
Ich würde mich lieber nochmal genauer erkundigen, der DGH hatte seine Gründe, dies in den Verhaltenskodex aufzunehmen, egal wie man dem Verein gegenübersteht.
Liebe Grüße
Nicole
Verfasst: 03.07.2006, 17:41
von SpideR
Hallo,
es entspricht meiner persönlichen Entscheidung und Verantwortung im Tun, wenn ich für etwas was ich leiste einen Gegenwert erhalten möchte, der in unserer heutigen Zeit der Einfachkeit halber in Geld besteht.
Geistheilung, Fernheilung aus dem Mantel des Spinnerten und Unwägbaren heraus holen zu wollen kann auch bedeuten ganz klar und deutlich Geld für eine Gabe zu verlangen.
Bin ich überzeugt vom Wert dessen was ich tue, habe ich das Recht das Geleistete bezahlen zu lassen.
Findet sich jemand, der bereit ist meine Leistung ebenso zu sehen, dann wechselt Geld den Besitzer.
Für mich eine klare Angelegenheit.
Realitäten sehen ganz anders aus. Entscheidet ein Bundesverfassungsgericht aus welchen Gründen auch immer dagegen, dann hilft mir meine persönliche Meinung herzlich wenig. Ich halte mich ans Gesetz, betreibe Fernheilung und begnüge mich mit dem Gefühl etwas Gutes getan zu haben. Oder ich lasse es.
Dass die ganze Diskussion letztendlich nur unterschreibt, dass der bundesdeutsche Hilfesuchende offensichtlich nicht in der Lage ist von alleine Könnende oder Kurpfuscher voneinander zu unterscheiden, ist ein anderes Thema.
lg
Birgit
Verfasst: 03.07.2006, 18:13
von Harmonie
Ich gebe Fernbehandlungen grundsätzlich kostenlos. Habe mir dabei auch noch nie Gedanken um eine Bezahlung gemacht.
Ich finde es nicht gut, wenn jemand meint sich lieber per Fernbehandlung behandeln zu lassen, weil dies ja nix kostet. Merke ich dies, stelle ich Fernbehandlungen ein und sage das auch.
Fernbehandlungen sind für mich in den meisten Fällen Notfälle, wo es eben nicht anders geht oder aber im Familienkreis, weil der ja weit verstreut ist.
Verfasst: 03.07.2006, 19:07
von Mondfrau
Tja, dann befinde ich mich wohl in der österreichischen Grauzone...
Verfasst: 04.07.2006, 08:22
von Laura
Hallo zusammen
Für mich bedeutet Reiki (egal ob fern oder direktbehandlung) Liebe und Licht. Kann man Liebe kaufen??
Echte Liebe kann man nicht kaufen. Man bekommt sie oder nicht. Also wenn jemand ein geschenk dafür geben will, dan ist es schön, es kommt dan von Herzen. Aber wirklich was verlangen???
Ich wurde schon so behandelt das ich das geben durfte was ich will. Jetzt weiss ich das nicht jede hilfe kosten muss. Den die hilfe die mir am meisten genutzt hat, war die echte Liebe und die kostet nichts. Alles andere nützte nichts. Aber ausnützen lassen sollte man sich nicht. So wie Saluki es schreibt!!!
Wer dies versteht der hat es begriffen.
Verfasst: 04.07.2006, 09:19
von Mondfrau
Hallo Laura,
ich finde das sehr nobel, wenn du für Behandlungen kein Geld verlangst.
Wenn das für dich ok ist, dann ist das doch toll. Doch Reiki als nicht ganz so reine Liebe zu bezeichnen, nur weil man Geld dafür verlangt (um nebenbei bemerkt überleben zu können) find ich doch etwas anmaßend...
Verfasst: 04.07.2006, 10:08
von Laura
Hallo Mondfrau
Ich will mich nicht streiten. Jeder soll das tun was er für richtig hält.
Es gibt kein falsch oder richtig.
Ich habe nur gesagt was für mich richtig ist.
Verfasst: 04.07.2006, 14:09
von Nurgoor
Laura hat geschrieben:Hallo zusammenFür mich bedeutet Reiki (egal ob fern oder direktbehandlung) Liebe und Licht. Kann man Liebe kaufen??
Echte Liebe kann man nicht kaufen.
Hallo Laura
Ich sehe das so : Reiki kann man nicht kaufen. Reiki gehört auch niemandem. Man ist ja schließlich nur Kanal.
Aber : Die Ausbildung und die investierte Zeit kosten etwas.
Ich persönlich verlange aber auch nichts für Fernreiki.
Gruß Nurgoor
Verfasst: 05.07.2006, 21:10
von lilo50
.
..wenn schon die österreichische Grauzone angesprochen wird, dann möchte ich Dir liebe Mondfrau mitteilen,
daß ich noch nie bei einer Fernbehandlung, egal für welchen Zeitraum, Geld verlangt habe. Es stimmt, meistens sind es Notfälle und im Freundes/Familienkreis. Da nehme ich mir einfach Zeit auch wenn sie knapp ist. Ich freue mich dann immer über Mitteilungen der Betroffenenen und ein DANKE bedeutet mir sehr viel.
Käme ich mir einmal ausgenutzt vor, würde ich auch "Einspruch" erheben.
Natürlich ist es die freie Entscheidung eines Jeden!
Herzlichst Lilo
Verfasst: 06.07.2006, 11:54
von Mondfrau
@Laura
Ich hab doch auch nur meine Meinung gesagt und wollt/will auch nicht streiten...
@Lilo
Bei Freunden, Verwandten, Bekannten verlange ich natürlich auch kein Geld, weder für "normale"Behandlungen noch für Fernbehandlungen. Und ich verlange für Fernbehandlungen bei Kunden auch weder Fix-Betrag, da geben sie mir wieviel sie mir eben geben möchten. Ich hab auch kein Problem mit einem Tauschgeschäft. Und ja, es sind in den meisten Fällen Notfälle, wo ich eben flexibel sein muss.
Wie schon einmal (oder mehrmals
) erwähnt, gehts mir darum zu überleben und im Moment kann ich es mir nicht leisten Reiki bei direkten Behandlungen auf Basis freier Spenden anzubieten , obwohl ich es wirklich gerne tun würde...
Verfasst: 08.07.2006, 23:04
von Lichtstrahl
Allgemein zum Thema: wenn man Reiki gibt, kostet es für einen Zeit.
Wenn das innere Kind es zulässt, dann kann man sich dafür bezahlen lassen.
Wenn es allerdings vom Ego und Innerem Kind nicht der Fall ist, sollte man es lassen.
Wenn man nicht bezahlen möchte, weil man es für absurd hält, sucht man sich jemandem, der es um sonst macht.
Es gibt schliesslich genug Reikianer, die sich dafür nicht bezahlen lassen.
Liebe Grüsse,
Lichtstrahl.
Verfasst: 31.08.2006, 23:11
von Chuoki
Hallo an alle meine Vorschreiber,
Ich habe mich mit einem Anwalt über dieses Thema unterhalten. Es ist schlicht und ergreifend verboten Geld gegen Fernbehandlungen zu nehmen. Wer das tut, zumindest in Deutschland, kann zivil- wie strafrechtlich verfolgt werden. Abmahnvereine freuen sich besonders wenn sie so was sehen, diestrengen eine Zivilklage an die eine Menge Geld kostet, meist mehr als ein Strafprozess. Wiederum der Staatsanwalt der den Strafprozess anleiert, könntea uf betrug oder betrügerische Absicht plädieren, was einem im schlimmsten Fall eine Gefängnisstrafe einbringt.
Begründung: Der Klient kann nicht nachvollziehen, ob er nun wirklich die Behandlung spürt, oder ob es ein Pacebo-Effekt ist, weil er glaubt dass da was kommen muss. Der Heiler könnte zu der Zeit auch im Garten sitzen und ne Flasche Wein trinken. Wenn er eine Konatktbehandlung bekommt, dann weiss er dass der Behandler wirklich etwas tut. Es gab nämlich schon Fälle da hat der Heiler 50 Bilder auf den Tisch verteilt, 5 Minuten Energie fließen lassen und dsas war dann seine Behandlung. Und dies ist Betrug und Geldmacherei. (Aussage des Anwalts zumindest vom Inhalt her).
Liebe Grüße
Michael
Verfasst: 01.09.2006, 10:36
von Spiralfrau
Chuoki hat geschrieben:
Wenn er eine Konatktbehandlung bekommt, dann weiss er dass der Behandler wirklich etwas tut.
Sicher??????? Ich verfasse in der Zeit in der ich Direktsitzungen gebe im Geiste immer meine Einkaufsliste. Rechne hoch, was ich mir nun leisten kann, weil da ja einer liegt der mir gleich Geld gibt.............................
Nein im Ernst - hat der Anwalt bereits einmal eine Fernreiki-Sitzung (ich spreche bewußt von einer Sitzung - denn als Reiki-Anwender behandle ich nicht) genossen? Wenn nicht, biete ihm eine an! Er wird, wenn er sich auf diesen Prozess einlassen kann, "etwas" spüren - was immer das auch für ihn sein mag!
Eine Garantie, lieber Mike, hast Du im Leben für gar nichts! Etwas Vertrauen - vor allem in sich selbst - gehört in erster Linie dazu.
Und wenn mich jemand anklagen möchte, wird er immer einen Grund finden!
In diesem Sinne - genießen wir den Segen von Reiki!
Regina
Verfasst: 01.09.2006, 23:20
von Chuoki
ein herzliches hallo an spiralfrau,
ich geb dir komplett recht mit dem was du sagst. es geht auch nicht darum was ich persönllich denke. ich persönlich bin auch der meinung, dass man sich das bezahlen lassen sollte.
zu deinem beisspiel mit der einkaufsliste bei reiki-kontaktbehandlung.
du hast ollkommen recht. aber ich sehe das heiler neben mir ist und mir seine hände auflegt. das ist damit gemeint, was er im geiste tut kann man nichtt komtrollieren, was ein masseur im geiste tut wenn erdich massiert weisst du auch nicht.
mir ging es einfach um die rechtlichen gegebenheiten. und ich bin der meinung, warum sollten wir uns mehr probleme machen als nötig? ich bin nihct drauf aus um die 5000 bis 10.000 euro gerichtskosten zu tragen und das nur für den zivilprozess. geschweige denn was ich von einem strafprozess zu erwarten hätte. wenn der staatsanwalt auf betrug plädiert und dir ein besonders schwerer fall angehängt wird, wanderst du ins gefängnis. ich weiss nicht ob das ein paar lumpige euros wert ist.
aber das ist nur meine meinung. jederk ann es so handhaben wie er gerne möchte.
lg mike
Verfasst: 02.09.2006, 10:13
von Frank
Chuoki hat geschrieben:
aber das ist nur meine meinung. jederk ann es so handhaben wie er gerne möchte.
Was diese Punkte angeht, stimme ich dir uneingeschränkt zu, Mike.
Verfasst: 02.09.2006, 22:09
von Chuoki
hi leute
zu frank:
wie ich sehe treffen wir uns auch hier wieder.
auch wenn es meine meinung ist, dass man nicht für ein paar lumpige euro so ein risiko eingeht, bleiben die gesetzlichen fakten bestehen. und die sind nicht nur meine meinung, sondern es ist die meinung unseres rechtsstaates. diese aussagen die ich hier getroffen habe, habe ich von einem fachanwalt auf diesem gebiet.
Verfasst: 03.09.2006, 01:03
von Kobi
Ja, ein schwieriges Thema mit der bezahlten Aufmerksamkeit. So ist das System aber leider aufgebaut, man muß es sich schon leisten können großzügig zu sein.
Hilfe zu leisten, wo Hilfe benötigt wird sollte eigentlich selbstverständlich sein.
Ich musste aber auch feststellen daß diese Hilfe, die man zu leisten im stande ist an die eigene Kapazität gehen kann und da stellt sich schon die Frage der Gegenleistung.
Das Meiste wird heute ja in Produktivität berechnet, was bekomme ich und was bezahle ich. Diese Umrechnung geht jedoch in vielen Dingen nicht auf, besonders da nicht, wo es um Werte geht, die mit Geld nicht zu bemessen sind, weil diese Bereiche keine Ware sind mit der zu handeln ist.
Ein schwieriges Thema auf daß ich bisher auch keine klare Antwort gefunden habe.
Verfasst: 03.09.2006, 02:43
von Chuoki
hallo
@kobi:
ja da hast du recht. ich persönlich würde mir das auch lieber bezahlen lassen. aber wenn ich dadurch rechtliche probs kriegen kann, lasse ich das besser. die paar euros sind es nihct wert.
gruß mike
Verfasst: 03.09.2006, 03:07
von Kobi
ja da hast du recht. ich persönlich würde mir das auch lieber bezahlen lassen. aber wenn ich dadurch rechtliche probs kriegen kann, lasse ich das besser. die paar euros sind es nihct wert.
Weisst Du, genau daß was du da gerade sagst ist das Problem, wir sprechen hier von eigentlich zwei verschiedenen Gesichtspunkten aus, dem Spirituellen und dem Irdischen Handel.
Meine Frage war eigentlich eher, ob man denn auch ohne Geld und Rechtwesen zu einer Übereinkunft kommen kann?
Dienstleistungen haben einen bösen Beigeschmack, vorallem in dem Bereich wo es eigentlich selbstverständlich sein sollte zu helfen, wenn man es denn auch kann.
Es fällt mit sehr schwer diese beiden, eigentlich völlig ungleichen Gesichtspunkte miteinander zu vereinen.