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Rechtliche Grundlage für "reine" Reiki-Praxis

Verfasst: 19.06.2009, 09:51
von Nora
Hallo!

Ich bin seit einiger Zeit selbständig, hatte aber bisher keinen Raum außerhalb meines Hauses, in dem ich praktiziere.

Nun hat sich eine Möglichkeit aufgetan, dass ich in einer bestehenden HP-Praxis einen eigenen Raumbelegen kann. Jede HP hat ihr eigenes Schild an der Wand vor dem Eingang.

Ich möchte auch kundenfreundlich sein und ein Schild mit meinem Namen, Sprechzeiten, Telefonnummer etc. daneben plazieren.

Nun habe ich aber gehört, dass man als Reiki-Meisterin keine Werbung für sich machen darf, wenn es sich dabei um ein konkrettes Heilverfahren geht.

Gilt so ein Schild als Werbung oder als Hinweistafel?
Und was darf auf dieser Tafel stehen: "Reiki-Meisterin" oder "Reiki-Praxis" oder nur mein Name???

Vielen Dank im Voraus.

Verfasst: 19.06.2009, 15:14
von Spiralfrau
In den letzen Reiki-Magazinen war Deine Fragestellung unter anderem Thema.

Soweit ich mich erinnere, darf man - schon gar nicht in einem Haus wo Ärzte und Heilpraktiker arbeiten - ein Reiki-Schild anbringen. Dies "könnte" von Klienten "falsch verstanden" werden - im Sinne von "Ich stelle mich mit Ärzten, Heilpraktikern etc. auf eine Stufe und heile"......