Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf im Behördenstreit gegen Reiki-Anbieter
Ein gewerblicher Reiki-Anbieter in Nordrhein-Westfalen darf zunächst aufatmen: das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat Mitarbeiter des Gesundheitsamtes der Stadt Mettmann zur Ordnung gerufen.