Hallo ihr lieben,
ich würde gerne Dienstleistungen also Reiki usw. als Spendenbasis anbieten bei Finanzschwachen Personen.
Spendenbasis kann man ja vieles darunter verstehen, ich bekomm was von dir, und ich back dir einen kuchen, oder dafür kehre ich dir den Hof oder du bekommst Geld von mir, wo ich die Höhe selber festlegen kann.
Jetzt aber aus rechtlicher Sicht gesehen, wie ist denn das, muss man wenn man da Geld bekommt, ohne explizit zu meinen, hey du kannst so viel oder so wenig zahlen wie es für dich in ordnung ist, sondern man setzt das ja nicht fest, sondern die Person die die Dienstleistung erhält darf entscheiden was es im gegenzug gibt.
Muss man das dann in Rechnung stellen, wenn dann halt aus freier entscheidung von meinem gegenüber Geld dafür gezahlt wird?
Einerseits kann man es ja als Schwarzarbeit ansehen, andererseits hm verhält es sich ja blöd gesagt wie Trinkgeld (muss man ja auch nicht angeben), ach ich weiss ja nicht. Ich möchte mich auf der rechtlich richtigen Seite befinden.
Währe lieb wenn das jemand wüsste.
Liebe Grüße
Artemis
PS: Es ist damit eine ganz normale Rechnung gemeint, keine Spendenquittung
Spendenbasis -> Rechnungsstellung
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"Die Phantasie ist wichtiger als das Wissen. Wissen ist beschränkt, Phantasie umspannt die Welt." Albert Einstein
- Frank
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Ich bin kein Steuerberater etc., insofern kann ich für die Richtigkeit meiner Aussagen nicht garantieren.
Aber meine Meinung dazu ist: Es ist egal, ob du die Höhe bemisst oder jemand anderes, es sind Einnahmen. Und müssen als solche versteuert werden. Ein einfacher Einnahmebeleg genügt.
Wenn ich mich recht entsinne, ist die Sache mit den Spenden steuerlich sauber nur dann möglich, wenn du als Institution anerkannt bist, die Spenden entgegen nehmen darf (allgemeinnützig etc.). Ansonsten ist die Bezeichnung "auf Spendenbasis" einerseits nett, aber kann andererseits auch als Augenwischerei betrachtet werden, wenn der Dienstleister im Grunde schon gern was hätte. Ich würde eher in direkter Kommunikation mit demjenigen, der die Dienstleistung in Anspruch nimmt, einen genauen Betrag festlegen, der für beide Seiten in Ordnung ist. Schafft Klarheit und verhindert Ärger
Aber meine Meinung dazu ist: Es ist egal, ob du die Höhe bemisst oder jemand anderes, es sind Einnahmen. Und müssen als solche versteuert werden. Ein einfacher Einnahmebeleg genügt.
Wenn ich mich recht entsinne, ist die Sache mit den Spenden steuerlich sauber nur dann möglich, wenn du als Institution anerkannt bist, die Spenden entgegen nehmen darf (allgemeinnützig etc.). Ansonsten ist die Bezeichnung "auf Spendenbasis" einerseits nett, aber kann andererseits auch als Augenwischerei betrachtet werden, wenn der Dienstleister im Grunde schon gern was hätte. Ich würde eher in direkter Kommunikation mit demjenigen, der die Dienstleistung in Anspruch nimmt, einen genauen Betrag festlegen, der für beide Seiten in Ordnung ist. Schafft Klarheit und verhindert Ärger

"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
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