Reiki Freigabe in Deutschland
Moderatoren: Janina, AdminTeam
- Harmonie
- Reiki-Sonne
- Beiträge: 2162
- Registriert: 06.06.2002, 08:48
- Reiki-Verband: ungebunden
- Reiki-System: Reiki nach Usui - freie Reiki-Meisterin/Lehrerin, Lehrerin für energetische Wirbelsäulenaufrichtung
- Wohnort: Nähe Hameln
- Kontaktdaten:
Bernd, so wie ich das auf der Seite gelesen habe, ist das letzte Urteil überhaupt....egal welcher Bereich......der 5.8.03. Vielleicht kommt ja noch was.....ist ja schließlich eine Behörde....dauert vielleicht etwas mit der Eingabe....
Immer in Gedanken zu lächeln, erhält dem Gesicht die Jugend.
-------------
-------------
- Kräuterhexe Mone
- Reiki-Sonne
- Beiträge: 1842
- Registriert: 28.04.2002, 11:41
- Wohnort: Weserbergland
- Kontaktdaten:
Christine,
du hast absolut Recht. Gut Ding will Weile haben
Erst recht bei einer Behörde *g* Wenn was dran sein sollte, wirds schon noch verbreitet werden
Gruß
Mone
du hast absolut Recht. Gut Ding will Weile haben


Gruß
Mone
In einem oberflächlichen Menschen verursachen die kleinen Fische der
Gedanken lebhafte Wellen;
in einem tiefen Geist rufen die Wale der Inspiration kaum ein Kräuseln
hervor.
Hindu-Sprichwort
Gedanken lebhafte Wellen;
in einem tiefen Geist rufen die Wale der Inspiration kaum ein Kräuseln
hervor.
Hindu-Sprichwort
- Harmonie
- Reiki-Sonne
- Beiträge: 2162
- Registriert: 06.06.2002, 08:48
- Reiki-Verband: ungebunden
- Reiki-System: Reiki nach Usui - freie Reiki-Meisterin/Lehrerin, Lehrerin für energetische Wirbelsäulenaufrichtung
- Wohnort: Nähe Hameln
- Kontaktdaten:
Hallo zusammen,
von der DGH erhielt ich auf meine Mail nun folgende Antwort:
"unsere Rechtsabteilung hat Kontakt mit dem Europ. Gerichtshof aufgenommen. Hier handelt es sich um ein Urteil Österreich - Deutschland.
Jedes Land ist autonom im Bereich Gesundheit. In Deutschland hat sich bisher noch keine Änderung ergeben.
Wir erwarten aber bis Anfang nächsten Jahres ein Grundsatzurteil auch für Deutschland. Danach könnte dann die Sachlage endlich durchsichtiger sein und die Heiler auch off. arbeiten können. Das würde dann für Sie das gleiche bedeuten.
Herzliche Grüße
Kontaktstelle DGH
Stein-Ackerdemie
Sigrid Folz-Steinacker"
Also müssen wir hier in Deutschland uns noch weiterhin gedulden.
Liebe Grüße
Christine
von der DGH erhielt ich auf meine Mail nun folgende Antwort:
"unsere Rechtsabteilung hat Kontakt mit dem Europ. Gerichtshof aufgenommen. Hier handelt es sich um ein Urteil Österreich - Deutschland.
Jedes Land ist autonom im Bereich Gesundheit. In Deutschland hat sich bisher noch keine Änderung ergeben.
Wir erwarten aber bis Anfang nächsten Jahres ein Grundsatzurteil auch für Deutschland. Danach könnte dann die Sachlage endlich durchsichtiger sein und die Heiler auch off. arbeiten können. Das würde dann für Sie das gleiche bedeuten.
Herzliche Grüße
Kontaktstelle DGH
Stein-Ackerdemie
Sigrid Folz-Steinacker"
Also müssen wir hier in Deutschland uns noch weiterhin gedulden.
Liebe Grüße
Christine
Immer in Gedanken zu lächeln, erhält dem Gesicht die Jugend.
-------------
-------------
-
- Gesperrter User
- Beiträge: 54
- Registriert: 06.01.2003, 03:27
- Wohnort: Wattenscheid
- Kontaktdaten:
Sowohl die DGAM (Gesundheitspraktiker) als auch die AGBP (Biopraktiker) bieten Strukturen zur legalen Ausübung des Reiki auch für Nichtmediziner an. Die AGBP sogar einige Variationen des Heil-Reiki.
Beide Organsiationen verlangen allerdings einen verantwortlichen Umgang, d.h. Einhaltung von verschiedenen Regeln (u.a. Gewerbeschein).
Außerdem ist ja die Reiki-Ausübung bei einer nichtberufsmäßigen Ausübung von allen Beschränkungen befreit.
Es ist keine EU-Regelung vorstellbar, die darüberhinaus geht und eine weitere Liberalisierung bringt.
Wolfgang Lammery
Beide Organsiationen verlangen allerdings einen verantwortlichen Umgang, d.h. Einhaltung von verschiedenen Regeln (u.a. Gewerbeschein).
Außerdem ist ja die Reiki-Ausübung bei einer nichtberufsmäßigen Ausübung von allen Beschränkungen befreit.
Es ist keine EU-Regelung vorstellbar, die darüberhinaus geht und eine weitere Liberalisierung bringt.
Wolfgang Lammery
Gesetz über die berufsmäßige Ausübung der Heilkunde ohne Bestallung
(Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939(Rgbl. 1 S.251 )
§1
Wer die Heilkunde , ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßige vorgenommene Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Wer die Heilkunde ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen, er führt die Berufsbezeichnung Heilpraktiker.
§ 5
Wer ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne weitere Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Tierheilpraktiker sind von diesem Gesetz ausgenommen.
Reiki stellt laut Gesundheitsamt und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau im weitesten Sinne Ausübung der Heilkunde dar, ist also untersagt für Alle, die weder als Arzt oder Heilpraktiker bestallt sind , berufs- oder gewerbsmäßig auszuüben.
Es sei denn sie nehmen in Kauf, zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt zu werden- na Danke, med-con!!!
Das schlägt doch wohl dem Faß den Boden aus !
Ihr könnt Reiki umbenennen wie ihr wollt- es ändert nichts an der Tatsache, dass Reiki im weitesten Sinne- ganz gleich unter welchem Namen Sinne Ausübung der Heilkunde darstellt.
Das nenne ich Irreführung , denn wenn Strukturen angeboten werden zur legalen Ausübung von Reiki heißt das noch lange nicht , dass das Gesundheitsamt - das Landesamt diese Strukturen anerkennt- Bauernfängerei.
Xanthippe
(Heilpraktikergesetz) vom 17.02.1939(Rgbl. 1 S.251 )
§1
Wer die Heilkunde , ohne als Arzt bestallt zu sein, ausüben will, bedarf dazu der Erlaubnis.
Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufs- oder gewerbsmäßige vorgenommene Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
Wer die Heilkunde ausüben will, erhält die Erlaubnis nach Maßgabe der Durchführungsbestimmungen, er führt die Berufsbezeichnung Heilpraktiker.
§ 5
Wer ohne zur Ausübung des ärztlichen Berufs berechtigt zu sein und ohne weitere Erlaubnis nach § 1 zu besitzen, die Heilkunde ausübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Tierheilpraktiker sind von diesem Gesetz ausgenommen.
Reiki stellt laut Gesundheitsamt und dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung in Landau im weitesten Sinne Ausübung der Heilkunde dar, ist also untersagt für Alle, die weder als Arzt oder Heilpraktiker bestallt sind , berufs- oder gewerbsmäßig auszuüben.
Es sei denn sie nehmen in Kauf, zu Haft- oder Geldstrafen verurteilt zu werden- na Danke, med-con!!!
Das schlägt doch wohl dem Faß den Boden aus !
Ihr könnt Reiki umbenennen wie ihr wollt- es ändert nichts an der Tatsache, dass Reiki im weitesten Sinne- ganz gleich unter welchem Namen Sinne Ausübung der Heilkunde darstellt.
Das nenne ich Irreführung , denn wenn Strukturen angeboten werden zur legalen Ausübung von Reiki heißt das noch lange nicht , dass das Gesundheitsamt - das Landesamt diese Strukturen anerkennt- Bauernfängerei.
Xanthippe
-
- Gesperrter User
- Beiträge: 54
- Registriert: 06.01.2003, 03:27
- Wohnort: Wattenscheid
- Kontaktdaten:
Wir leben ja in einem Rechtsstaat und es ist klar, daß die Ausübung als Biopraktiker oder Gesundheitspraktiker mit den gesetzlichen Gegebenheiten vereinbar ist und auch von jedem Gesundheits- oder Landratsamt auch so aktzeptiert wird.
Und ich sage es noch einmal klipp und klar für die AGBP: Wer als Biopraktiker ein Gewerbe anmeldet und dabei die Unterlagen der AGBP vorlegt und sich an die Spielregeln der AGBP hält, kann Reiki legal gewerblich ausüben. Und zwar sowohl das herkömmliche Reiki als auch in gewissen Grenzen das neukonzipierte Heil-Reiki.
Und dafür übernehmen wir die Garantie und die volle Haftung!
Wolfgang Lammery
Und ich sage es noch einmal klipp und klar für die AGBP: Wer als Biopraktiker ein Gewerbe anmeldet und dabei die Unterlagen der AGBP vorlegt und sich an die Spielregeln der AGBP hält, kann Reiki legal gewerblich ausüben. Und zwar sowohl das herkömmliche Reiki als auch in gewissen Grenzen das neukonzipierte Heil-Reiki.
Und dafür übernehmen wir die Garantie und die volle Haftung!
Wolfgang Lammery
- Harmonie
- Reiki-Sonne
- Beiträge: 2162
- Registriert: 06.06.2002, 08:48
- Reiki-Verband: ungebunden
- Reiki-System: Reiki nach Usui - freie Reiki-Meisterin/Lehrerin, Lehrerin für energetische Wirbelsäulenaufrichtung
- Wohnort: Nähe Hameln
- Kontaktdaten:
@med-con: wollt Ihr uns vera...................???????med-con hat geschrieben:Sowohl die DGAM (Gesundheitspraktiker) als auch die AGBP (Biopraktiker) bieten Strukturen zur legalen Ausübung des Reiki auch für Nichtmediziner an. Die AGBP sogar einige Variationen des Heil-Reiki.
Beide Organsiationen verlangen allerdings einen verantwortlichen Umgang, d.h. Einhaltung von verschiedenen Regeln (u.a. Gewerbeschein).
Außerdem ist ja die Reiki-Ausübung bei einer nichtberufsmäßigen Ausübung von allen Beschränkungen befreit.
Es ist keine EU-Regelung vorstellbar, die darüberhinaus geht und eine weitere Liberalisierung bringt.
Wolfgang Lammery
Das derzeitige Gesetz ist eindeutig!!!! Da hilft auch keine Umbenennung.
Aber wer Profit daraus schlagen will, gibt dem Kind halt einen neuen Namen oder auch Beinamen und kassiert ab.......in der Hoffnung: "es gibt bestimmt noch einige die dumm sind und glauben was wir schreiben."
Ohne mich...Danke!!!
Christine
Immer in Gedanken zu lächeln, erhält dem Gesicht die Jugend.
-------------
-------------
-
- Gesperrter User
- Beiträge: 54
- Registriert: 06.01.2003, 03:27
- Wohnort: Wattenscheid
- Kontaktdaten:
@ Saluki
Was Du als eindeutiges Gesetz darstellst, ist nicht so eindeutig, sondern hat viele Facetten. Wir haben sehr viel Mühe, Zeit und Geld dafür aufgewendet um eine Möglichkeit zu finden, Reiki-Ausübenden, die guten Willens sind, die Möglichkeiten zu geben, die machbar sind, damit sie geschützt werden können.
Das ist uns gelungen, das ist der DGAM gelungen.
Ich weiß gar nicht, wo das Problem liegt?
Geht es nur ums Kontra oder kann man auch mal gesetzestreu sein und sich an die Spielregeln halten ?
Wir halten uns daran und lassen die Reiki-Ausübenden daran teilhaben.
Was ist daran falsch ?
Wolfgang Lammery
Was Du als eindeutiges Gesetz darstellst, ist nicht so eindeutig, sondern hat viele Facetten. Wir haben sehr viel Mühe, Zeit und Geld dafür aufgewendet um eine Möglichkeit zu finden, Reiki-Ausübenden, die guten Willens sind, die Möglichkeiten zu geben, die machbar sind, damit sie geschützt werden können.
Das ist uns gelungen, das ist der DGAM gelungen.
Ich weiß gar nicht, wo das Problem liegt?
Geht es nur ums Kontra oder kann man auch mal gesetzestreu sein und sich an die Spielregeln halten ?
Wir halten uns daran und lassen die Reiki-Ausübenden daran teilhaben.
Was ist daran falsch ?
Wolfgang Lammery
Nun, ich will euch sagen- med-con- was daran falsch ist :
Die Reiki unter solchen faulen Kompromissen ausüben, in dem sie es Gesundheitpraktik oder Bio- Praktik nennen, machen sich genauso strafbar nach dem Heilpraktikergesetz wie solche, die es unter Entspanungs-Massagen anbieten.
Aber wer gerne mit einem Fuß - oder zwei Füssen letztendlich- im Gefängnis steht, darf Deinen Worten Glauben schenken und seine eignen Erfahrungen machen.
Viel Geld für soche fadenscheinige Ausbildungen bezahlen, praktizieren- seine angebliche Unwissenheit schützt ihn allerdings nicht vor Strafe- aber das kann Euch ja herzlichst egal sein.
Seid euch gewiß med-con: Gottes Mühlen mahlen langsam , aber gerecht.
Xanthippe
Die Reiki unter solchen faulen Kompromissen ausüben, in dem sie es Gesundheitpraktik oder Bio- Praktik nennen, machen sich genauso strafbar nach dem Heilpraktikergesetz wie solche, die es unter Entspanungs-Massagen anbieten.
Aber wer gerne mit einem Fuß - oder zwei Füssen letztendlich- im Gefängnis steht, darf Deinen Worten Glauben schenken und seine eignen Erfahrungen machen.
Viel Geld für soche fadenscheinige Ausbildungen bezahlen, praktizieren- seine angebliche Unwissenheit schützt ihn allerdings nicht vor Strafe- aber das kann Euch ja herzlichst egal sein.
Seid euch gewiß med-con: Gottes Mühlen mahlen langsam , aber gerecht.
Xanthippe
Hi Wolfgang,
bitte setze dich einmal still hin -sei wirklich still und denke darüber nach warum du hier aktiv bist - sei ehrlich und aufrichtig zu dir selbst - was ist deine Motivation?
Schreibe aber deine Antwort nicht hier ins Forum, sondern in deinem Herzen.
bitte setze dich einmal still hin -sei wirklich still und denke darüber nach warum du hier aktiv bist - sei ehrlich und aufrichtig zu dir selbst - was ist deine Motivation?
Schreibe aber deine Antwort nicht hier ins Forum, sondern in deinem Herzen.

Lerne deine Kränkungen nicht mehr auswendig ;-)
-
- Gesperrter User
- Beiträge: 54
- Registriert: 06.01.2003, 03:27
- Wohnort: Wattenscheid
- Kontaktdaten:
@ Sachit
Da ist nichts Geheimnisvolles dran. Ich bin in diesem Forum, weil es mein Job ist. Und mein Job ist, für Entwicklungen im Gesundheitsbereich Rahmenstrukturen und Richtlinien zu schaffen.
Das machen wir für Kosmeter im Aging-Bereich, für Gebrechlichkeitsvollmachten im Betreuungsbereich und eben auch für Reiki im Bereich der Heilmethoden.
Mehr oder weniger ist da nicht hineinzuinterpretieren
Wolfgang Lammery
Da ist nichts Geheimnisvolles dran. Ich bin in diesem Forum, weil es mein Job ist. Und mein Job ist, für Entwicklungen im Gesundheitsbereich Rahmenstrukturen und Richtlinien zu schaffen.
Das machen wir für Kosmeter im Aging-Bereich, für Gebrechlichkeitsvollmachten im Betreuungsbereich und eben auch für Reiki im Bereich der Heilmethoden.
Mehr oder weniger ist da nicht hineinzuinterpretieren
Wolfgang Lammery
Hi Wolfgang,
du hast keine Ahnung wo dein Herz sitzt und schaffst Rahmenstrukturen und Richtlinien im Bereich Heilmittel für Reiki !
Du sucht nach Gesetzeslücken um geltendes Recht zu umgehen wie klevere Anwälte Steuerhinterziehern helfen!
Ich habe dir keine Frage gestellt und du hast mir geantwortet !
Du bist so völlig vollverstopft, das du nicht mehr aufnahmefähig bist.
Entleere dich bitte gründlich (aber bitte nicht mehr hier im Forum ) und komm dann wieder.
P.S. Ich habe keine Lust das alles zu entsorgen - mein Job ist es nämlich hier Ordnung zu halten
du hast keine Ahnung wo dein Herz sitzt und schaffst Rahmenstrukturen und Richtlinien im Bereich Heilmittel für Reiki !
Du sucht nach Gesetzeslücken um geltendes Recht zu umgehen wie klevere Anwälte Steuerhinterziehern helfen!
Ich habe dir keine Frage gestellt und du hast mir geantwortet !
Du bist so völlig vollverstopft, das du nicht mehr aufnahmefähig bist.
Entleere dich bitte gründlich (aber bitte nicht mehr hier im Forum ) und komm dann wieder.
P.S. Ich habe keine Lust das alles zu entsorgen - mein Job ist es nämlich hier Ordnung zu halten

Lerne deine Kränkungen nicht mehr auswendig ;-)
Also............
ich fände es toll, wenn das so umgesetzt würde das man nicht für alles was gut ist und gut tut einen *Schein* braucht!
Reikianer wissen was Reiki kann!
Und wer als Mensch verantwortungsvoll damit umgeht und es aus ehrlichem Herzen möchte, der sollte nicht durch festgefahrene Strukturen daran gehindert werden!
(komme hiermit mal wieder zum Ursprung des Threads!
)
Gruß Spiralfrau
ich fände es toll, wenn das so umgesetzt würde das man nicht für alles was gut ist und gut tut einen *Schein* braucht!
Reikianer wissen was Reiki kann!

Und wer als Mensch verantwortungsvoll damit umgeht und es aus ehrlichem Herzen möchte, der sollte nicht durch festgefahrene Strukturen daran gehindert werden!
(komme hiermit mal wieder zum Ursprung des Threads!

Gruß Spiralfrau
-
- Gesperrter User
- Beiträge: 54
- Registriert: 06.01.2003, 03:27
- Wohnort: Wattenscheid
- Kontaktdaten:
Autofahrer wissen, was das Auto kann
Und wenn sie damit verantwortungsvoll umgehen, kann sie kein Mensch zwingen, einen Führerschein zu machen.
Also wehren wir uns gegen festgefahrene Strukturen und machen keinen Führerschein!
Und dann mit Vollgas auf die Autobahn!
Es lebe die Freiheit und der Crash!
Wolfgang Lammery
Und wenn sie damit verantwortungsvoll umgehen, kann sie kein Mensch zwingen, einen Führerschein zu machen.
Also wehren wir uns gegen festgefahrene Strukturen und machen keinen Führerschein!
Und dann mit Vollgas auf die Autobahn!
Es lebe die Freiheit und der Crash!
Wolfgang Lammery
- Harmonie
- Reiki-Sonne
- Beiträge: 2162
- Registriert: 06.06.2002, 08:48
- Reiki-Verband: ungebunden
- Reiki-System: Reiki nach Usui - freie Reiki-Meisterin/Lehrerin, Lehrerin für energetische Wirbelsäulenaufrichtung
- Wohnort: Nähe Hameln
- Kontaktdaten:
Wer geht denn mit Vollgas mit Reiki um......ich denke mal: KEINER der es ehrlich mit Reiki meint.med-con hat geschrieben: Also wehren wir uns gegen festgefahrene Strukturen und machen keinen Führerschein! Und dann mit Vollgas auf die Autobahn!
Es lebe die Freiheit und der Crash!
Wolfgang Lammery
Und einen Führerschein für Reiki gibt es nur in der Form, dass man eine Heilpraktikerausbildung oder ein Medzinstudium abschließt. Das ist momentan Fakt!!
Sonst nix!!!! Zumindest derzeit!!!
Wolfgang: sei doch mal ehrlich zu Dir selbst: Du machst das doch (die Werbung für med.con) alles nicht völlig selbstlos, nur um uns arme Reikianer vor Schaden zu bewahren. Du lebst doch davon...und das ist das, was mich persönlich stört: Geld mit der Angst anderer zu machen.
Gruß Christine
Immer in Gedanken zu lächeln, erhält dem Gesicht die Jugend.
-------------
-------------
med-con hat geschrieben:Autofahrer wissen, was das Auto kann
Und wenn sie damit verantwortungsvoll umgehen, kann sie kein Mensch zwingen, einen Führerschein zu machen.
Also wehren wir uns gegen festgefahrene Strukturen und machen keinen Führerschein!
Und dann mit Vollgas auf die Autobahn!
Es lebe die Freiheit und der Crash!
Wolfgang Lammery
3 mal Krebs geheilt, einen Gichtanfall beseitigt, 50 korrekte Rechnungen geschrieben und buchhalterisch korrekt abgerechnet = Rekiführerschein?? *g*
Iss keinen gelben Schnee !
(Konfuzius Mutti)
(Konfuzius Mutti)
So, so med-con , es lebe also die Freiheit und der crash ?!
Diese gekaufte Freiheit samt Crash würden wir Euch liebend gerne ersparen, aber wie mir scheint müßt ihr diese Erfahrung machen, ruft sie regelrecht, allen Gesetzen entsprechend herbei- na, dann nur zu !
Eure minderwertigen Samen werden auf dem fruchtbarsten Boden von der glühenden Sonne versengt und mit dem Regen in Nichts aufgelöst und Euer Mist dient nicht mal den unfruchtbaren Äckern, er wird dort verdorren und zu Staub und Asche verfallen.
Es lebe die Freiheit
!
Xanthippe
Diese gekaufte Freiheit samt Crash würden wir Euch liebend gerne ersparen, aber wie mir scheint müßt ihr diese Erfahrung machen, ruft sie regelrecht, allen Gesetzen entsprechend herbei- na, dann nur zu !
Eure minderwertigen Samen werden auf dem fruchtbarsten Boden von der glühenden Sonne versengt und mit dem Regen in Nichts aufgelöst und Euer Mist dient nicht mal den unfruchtbaren Äckern, er wird dort verdorren und zu Staub und Asche verfallen.
Es lebe die Freiheit

Xanthippe
Freud´sche Fehlleistung???med-con hat geschrieben:Nach § 11 Absatz 1 Ziffer 3 Heilmittelwerbegesetz ist der Hinweis auf Krankengeschichten und krankenbezogene Heilerfolge eine Ordnungswidrigkeit und wir mit Bußgeld bis zu 25.000 Euro bestraft.
Wolfgang Lammery

Iss keinen gelben Schnee !
(Konfuzius Mutti)
(Konfuzius Mutti)