Recht? Fern- u. andere reikiangebote per Website

Fragen zu Behandlungen, Set und Setting oder zur Anwendung von Reiki.

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peterwup
Reiki-Fackel
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Beitrag von peterwup »

@tengu
:P Liebste Tengu :P
im grossen und ganzen kann ich Deinen Ausführungen so zustimmen :D
nur hier
Diese abweichende Auffassung erstreckt sich auch auf die Ego-Bedeutung von 'sich-in-5-Minuten-online-zum-Reverend-einer-ULC-Kirche-weihen-zu-lassen', um eine Grundlage für das 'Gesundbeten' erhalten zu können.
Wer auch immer soetwas für nötig zu haben glaubt, um für anderer Heilung beten zu dürfen, soll es meinethalben machen.
muss ich noch etwas zu schreiben :o - Ich dachte ich hätte es bereits auf meiner HomePage beschrieben.
Es ist einfach so daß ich denke, wenn ich mich zu der ULC bekenne - mache ich ersteinmal nichts falsch!
Ich habe damals gedacht, wenn ich wiedereinmal Reiki gegeben habe und jemand sollte mich bei einem Heilpraktiker anschwärzen, der mich dann wiederum bei Gericht bzw. - bei der Staatsanwaltschaft anzeigt, dann kannste sagen, ich habe versucht, mit dem xxx gemeinsam ein Gebet zur Heilung zu sprechen! Denn was ein Pastor oder Pfarrer dürfen, dass darf ich als Reverend auch.
Aber ich habe mich nicht mit dem `Reverend`schmücken wollen!

So nun auch zu Euch allen
ein schönes Wochenende
Peter
sonten

Beitrag von sonten »

peterwup hat geschrieben:Aber ich habe mich nicht mit dem `Reverend`schmücken wollen!
Ist so akzeptiert.
Wie leider bei heutigen Reaktionen auf das Stichwort 'Reiki' in der Öffentlichkeit, gibt es inzwischen soviele Leute, die mit dem 'Reverend-Titel' für sich und ihre geschäftlichen Angebote 'Werbung treiben, dass auch dieser Bereich in vielen Ländern, wo die ULC-Leute auftreten, auf 'volle Schubladen' trifft.

Deine Motivation hier, eine Sicherheit gegen Angriffe zu suchen, kann ich nachvollziehen, zumal in anderen Ländern bestimmte Heilungsangebote bereits heute schon den rechtlichen Schutzraum von Kirchen suchen.

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Hierzulande ist heute eher der Trend der Kirchen zu sehen, sich gegen Unterwanderungsversuche durch sog. 'Magier&Heiler' zu schützen (bereits i.d.F. erwähnt).
Einer davon ist - wie i.d.Forum an anderer Stelle ebenfalls infohalber erwähnt - der dt. Grossmeister des spez. 'Reikis', aus dem das 'Meistersymbol' eines deiner Lehrer, des Herrn Riedel (offenbar auch nur ein lieber Kerl, der aus guten Motiven heraus handelt), stammt.
Auch die i.letzten Absatz erneut angesprochenen Informationen, sind/waren Information über Fakten. Interpretieren muss solche Fakten jeder für sich.

Daneben gibt es für manche von uns hier noch ganz andere 'Informationen', die sich entweder schwer kommunizieren lassen, weil es sich um besondere Wahrnehmungen spez. Menschen handelt oder weil ihre Veröffentlichung heute leider noch einen Rechtsstreit auslösen könnte. Aber auch dafür wird es einen richtigen Zeitpunkt geben.
Man muss auch jedesmal für sich klären, mit welcher Motivation man sich selbst an der Veröffentlichung beteiligt, z.B. : dient das anderen Menschen oder verletzt es nur.
Na ja, lassen wir auch diese Dinge erst einmal ruhen.

cu
tengu
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Lightwave
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Beitrag von Lightwave »

Hallo zusammen,
ich lese erst jetzt diesen Thread.
Soweit ich das Urteil von 11/2000 verstanden habe ist direktes Reiki geben verboten, weil (im Gegensatz zu früheren Urteilen) der Richter davon ausging, dass Handauflegen durchaus eine schädigende Wirkung auf den Körper haben kann und daher unter das HPG fällt.

Was ich aber immer noch nicht verstanden habe ist, warum alle eine Verallgemeinerung dieses Urteils vornehmen ohne dabei zu hinterfragen ?

Wenn jemand Fernreiki gibt, dann hat das nichts mit Handauflegen zu tun !
Und welcher Staatsanwalt oder Richter wird denn wohl behaupten wollen, dass NICHT-Handauflegen schädliche Auswirkungen auf den Körper haben kann und daher unter das HPG fällt. Dann hätten wir ja plötzlich ca. 80 Millionen potentielle Straftäter in Deutschland einschließlich Staatsanwälten und Richtern.
Noch komplizierter dürfte die gesetzliche Lage werden, wenn es sich um Fernreiki per Depot oder vorprogrammierten Zeitpunkten handelt, wo also der Behandler nachweislich zum Zeitpunkt der Übertragung mit ganz anderen Dingen beschäftigt ist.

Vielleicht bin ich ja etwas Begriffsstutzig aber könnte mich mal jemand auflklären, wieso dieses Urteil automatisch auch für Fernreiki gelten soll ?
Licht und Liebe

Lightwave
sonten

Beitrag von sonten »

Lightwave hat geschrieben: Vielleicht bin ich ja etwas Begriffsstutzig aber könnte mich mal jemand auflklären, wieso dieses Urteil automatisch auch für Fernreiki gelten soll ?
Wir sind rechtlich hier in der dummen Situation, dass eine 'Aufklärung' leicht zur in Deutschland verbotenen Rechtsberatung durch Nichtrechtsanwälte werden kann (auch das musste ich gerade erst einmal 'verdauen'!).

Daher nur erneut der Hinweis auf einen schon erwähnten link:
http://www.corsicareiki.com/reiki_recht.htm

und ein erlaubter Allgemeinhinweis, dass es in dem besagten Urteil um Wettbewerbsrecht ging, d.h. um "Werbung mit dem Wort Reiki".

cu
tengu
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Morgan
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Beitrag von Morgan »

Huhu Ihr Lieben,

also für mich ist doch eines klar und deutlich herausgekommen bei den Urteilen.
Ich darf nicht von Behandlung sprechen ohne HP und ich darf keine Hände auflegen....

Das ist doch alles zu vermeiden.

Alles Liebe
Morgan
sonten

Beitrag von sonten »

"Ich darf -ohne Heilpraktiker oder Arzt zu sein- mit dem Wort Reiki keine Werbung für ein 'Maßnahmen-Angebot' treiben, von dem sich andere eine Verbesserung ihres Gesundheitszustandes versprechen könnten" (->Eindruckstheorie lt. OVG Münster)
Jeroen_Gremmen

Beitrag von Jeroen_Gremmen »

Hallo ihr Lieben,
Morgan hat geschrieben:also für mich ist doch eines klar und deutlich herausgekommen bei den Urteilen.
Ich darf nicht von Behandlung sprechen ohne HP und ich darf keine Hände auflegen....

Das ist doch alles zu vermeiden.
Klar ist das alles zu vermeiden... jedoch nicht wirklich logisch und überhaupt nicht akzeptabel.
Bei bungee muss jeder einen 'Vertrag' unterschreiben und damit sind die Betreiber im grünen Bereich. Bei Reiki kannste 100 Verträge unterschreiben lassen von dem Empfänger. Aber sobald der meckert hast du ein Problem!

Vielleicht sollte ich mal wieder zurückziehen nach Holland... wo Reiki geben nicht verboten ist und die Regierung sich noch einigermaße verläßt auf Menschen mit Selbstverantwortung und einem Gehirn. Die Rechtslage bzgl. Gesundheid kommt mir hier immer so amerikanisch vor...

Liebe Grüße,
Jeroen
sonten

Beitrag von sonten »

Jeroen Gremmen hat geschrieben:Vielleicht sollte ich mal wieder zurückziehen nach Holland... wo Reiki geben nicht verboten ist und die Regierung sich noch einigermaße verläßt auf Menschen mit Selbstverantwortung und einem Gehirn.
Ein Reikizentrum 'hinter' der Grenze kam mir auch schon oft in den Sinn!
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Morgan
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Beitrag von Morgan »

Akzeptabel ist es nicht,
jedoch trotz allem ein zweischneidiges Schwert.
Zuerst wurde dafür gekämpft, dass Handauflegen ein anerkanntes Heilverfahren wird und dann
bemerkt man, dass man sich vorher der Konsequenzen nicht bewusst gewesen ist.
Ist ein grundsätzliches Problem im gesundheitlichen Bereich.

Jetzt können wir VORERST nur sehen, dass wir und mit den Gegebenheiten arrangieren.

Alles Liebe
Morgan
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