Berufshaftpflicht für Reiki ????
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Berufshaftpflicht für Reiki ????
Heute sprach meine Heilpraktikerin mich darauf an, ob ich denn eine Berufshaftpflichversichrung abgeschlossen hätte.
Ich hatte drei große Fragezeichen im Gesicht....
Sie meinte, wenn jemand sich bei mir im Haus während eines Seminars verletzen würde oder mir vorwerfen würde, dass die Beschwerden nach der Reiki-Gabe viel schlimmer wären und mich auf Grund dessen anzeigen würde, bräuchte ich so eine Versicherung.
Hmmm - ist das tatsächlich so?
Wenn ja - welche Versicherungen bieten sowas an und vor allem: was kostet der Spass?
Gruß Regina
Ich hatte drei große Fragezeichen im Gesicht....
Sie meinte, wenn jemand sich bei mir im Haus während eines Seminars verletzen würde oder mir vorwerfen würde, dass die Beschwerden nach der Reiki-Gabe viel schlimmer wären und mich auf Grund dessen anzeigen würde, bräuchte ich so eine Versicherung.
Hmmm - ist das tatsächlich so?
Wenn ja - welche Versicherungen bieten sowas an und vor allem: was kostet der Spass?
Gruß Regina
- Hardo
- Reiki-Sonne
- Beiträge: 1779
- Registriert: 17.01.2002, 02:00
- Wohnort: genau hier: 2xxxx (nördlich der Elbe)
hallöchen,
... so etwas sollte man wohl "unbedingt" haben ....
... bietet wohl jede größere allgemeine Versicherung an ...
... einfach mal von 3-5 Versicherungen Angebote schicken lassen ...
... auch für den Fall wohl ... wenn jemand zu dir kommen "will" wegen eines Seminars bzw Behandlung ... und auf diesem Wege auf dem Bürgersteig auf der "berühmten Bananenschale" ausrutscht ...
... so hatte ich mal meine Meisterin verstanden ...
... aber wenn dazu im Reiki-Magazin evtl mehr steht ... dann nur lesen ...
... muß ich mir dann auch noch mal besorgen ...
herzlichst
Hardo
... so etwas sollte man wohl "unbedingt" haben ....
... bietet wohl jede größere allgemeine Versicherung an ...
... einfach mal von 3-5 Versicherungen Angebote schicken lassen ...
... auch für den Fall wohl ... wenn jemand zu dir kommen "will" wegen eines Seminars bzw Behandlung ... und auf diesem Wege auf dem Bürgersteig auf der "berühmten Bananenschale" ausrutscht ...
... so hatte ich mal meine Meisterin verstanden ...
... aber wenn dazu im Reiki-Magazin evtl mehr steht ... dann nur lesen ...
... muß ich mir dann auch noch mal besorgen ...
herzlichst
Hardo
( ---> sei Du doch einfach Du, das Original Deiner selbst!!! ... und lebe Dich )
( ---> das schöne an Reiki ist seine Einfachheit )
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Hallo Spiralfrau,
wenn Du ein Gewerbe ausübst, egal welches, haftest Du für Schäden, die Du, oder einer Deiner Angestellten, Deinen Kunden/Klienten zufügst !!!Über eine vielleicht bestehende Privathaftpflichtversicherung sind gewerbliche Tätigkeiten ausgeschlossen !
Diese Haftpflicht ergibt sich aus dem BGB, § 823 und folgende.
Deine Haftung bezieht sich auch z.B. aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für Deine Gewerberäume.
BSP.: Du hast Deinen Behandlungsraum gebohnert, Dein Klient stürzt und bricht sich das Bein.
Du hast vergessen, deinen Kundenparkplatz zu streuen. Es kommt ebenfalls zu einem Sturz.
Einer Deiner Klienten reißt sich an einer scharfkantigen Tischkante seinen maßgeschneiderten Seidenanzug von Armani auf.
In allen Fällen, mußt Du, sofern mindestens eine fahrlässige Handlung vorliegt, den Schaden ersetzen. !!!
Bei Personenschäden durch Unfall, wird automatisch durch die Krankenkasse geprüft, ob ein Verschulden einer weiteren Person vorliegt und die gesamten Krankheitskosten bei diesem eingefordert.
Inwieweit eine Haftung, aufgrund eines vermuteten Schadens durch die Reikibehandlung entstehen könnte, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich denke, Du hast jetzt sicher einige wichtige Informationen zu diesem Thema erhalten.
Grüße Matze
wenn Du ein Gewerbe ausübst, egal welches, haftest Du für Schäden, die Du, oder einer Deiner Angestellten, Deinen Kunden/Klienten zufügst !!!Über eine vielleicht bestehende Privathaftpflichtversicherung sind gewerbliche Tätigkeiten ausgeschlossen !
Diese Haftpflicht ergibt sich aus dem BGB, § 823 und folgende.
Deine Haftung bezieht sich auch z.B. aus Verletzung der Verkehrssicherungspflicht für Deine Gewerberäume.
BSP.: Du hast Deinen Behandlungsraum gebohnert, Dein Klient stürzt und bricht sich das Bein.
Du hast vergessen, deinen Kundenparkplatz zu streuen. Es kommt ebenfalls zu einem Sturz.
Einer Deiner Klienten reißt sich an einer scharfkantigen Tischkante seinen maßgeschneiderten Seidenanzug von Armani auf.
In allen Fällen, mußt Du, sofern mindestens eine fahrlässige Handlung vorliegt, den Schaden ersetzen. !!!
Bei Personenschäden durch Unfall, wird automatisch durch die Krankenkasse geprüft, ob ein Verschulden einer weiteren Person vorliegt und die gesamten Krankheitskosten bei diesem eingefordert.
Inwieweit eine Haftung, aufgrund eines vermuteten Schadens durch die Reikibehandlung entstehen könnte, kann ich nicht nachvollziehen.
Ich denke, Du hast jetzt sicher einige wichtige Informationen zu diesem Thema erhalten.
Grüße Matze
- Feodora
- Reiki-Sonne
- Beiträge: 1642
- Registriert: 23.01.2002, 02:00
- Reiki-System: Freie Reiki-Lehrerin im Usui-System der natürlichen Heilung
- Wohnort: 32545 Bad Oeynhausen
- Kontaktdaten:
Hi Matze!
Danke für die Infos... jezt hätte ich nur noch die Frage, ob das nur bei Gewerben gilt, oder auch bei freiberuflichen Tätigkeiten (die ich in "eigenen" Räumen) ausführe???
Herzliche Grüße, eivella
Danke für die Infos... jezt hätte ich nur noch die Frage, ob das nur bei Gewerben gilt, oder auch bei freiberuflichen Tätigkeiten (die ich in "eigenen" Räumen) ausführe???
Herzliche Grüße, eivella
Ich liebe das Leben und das Leben liebt mich!
Und [b]alles[/b] was geschieht, ist Ausdruck dieser Liebe!
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Hallo,
eine Berufhaftpflichtversicherung, die auch eventuelle "Schäden" durch Reiki abdeckt, wirst Du nicht abschließen können. Im Schadensfall ist vom Geschädigten die Schädigung zu beweisen, dass ist wohl kaum möglich (genausowenig wie eine Schädigung durch Edelsteintherapie, Schamanismus, Geistheilung oder so). Wenn ich das richtig sehe, gibst Du nur Seminare und arbeitest nicht als Heilpraktikter oder? Wenn nicht, wäre es denkbar, dass im worst case gefragt wird, ob hier eine Behandlung hätte überhaupt erfolgen dürfen (so in Richtung: bestand/besteht hier eine psychische Störung, die einer derartige Maßnahme (z. B. Reiki) entgegensteht.
Das Gesicht des Richters möchte ich mal sehen, dem vorgetragen wird, Reiki habe dieses und jenes gemacht. Fakt ist doch, dass Dinge wie Reiki usw. nach wie vor weitestgehend umstritten sind. Ich denke nicht, dass hier ein vermeintlich "Geschädigter" einen Hauch einer Chance hat (Richter: Sie wollen hier also ernsthaft geltend machen, dass Sie durch Reiki dieses und jenes haben, ja? Entschuldigung, wie lange dauerte Ihre bisherige Psychotherapie).
Die Versicherer bieten außerdem hierfür keinen Versicherungsschutz an (habe hier im Haus nachgefragt, ich bin Versicherungskauffrau).
Die Berufhaftpflichtversicherung käme für Dich wohl zur Abdeckung eventuelle ansprüche aus Unfälle in den Seminarräumen oder so in Frage, jedoch nicht für vermeintliche Schäden aus den Seminarinhalten.
Liebe Grüße, SheRa
eine Berufhaftpflichtversicherung, die auch eventuelle "Schäden" durch Reiki abdeckt, wirst Du nicht abschließen können. Im Schadensfall ist vom Geschädigten die Schädigung zu beweisen, dass ist wohl kaum möglich (genausowenig wie eine Schädigung durch Edelsteintherapie, Schamanismus, Geistheilung oder so). Wenn ich das richtig sehe, gibst Du nur Seminare und arbeitest nicht als Heilpraktikter oder? Wenn nicht, wäre es denkbar, dass im worst case gefragt wird, ob hier eine Behandlung hätte überhaupt erfolgen dürfen (so in Richtung: bestand/besteht hier eine psychische Störung, die einer derartige Maßnahme (z. B. Reiki) entgegensteht.
Das Gesicht des Richters möchte ich mal sehen, dem vorgetragen wird, Reiki habe dieses und jenes gemacht. Fakt ist doch, dass Dinge wie Reiki usw. nach wie vor weitestgehend umstritten sind. Ich denke nicht, dass hier ein vermeintlich "Geschädigter" einen Hauch einer Chance hat (Richter: Sie wollen hier also ernsthaft geltend machen, dass Sie durch Reiki dieses und jenes haben, ja? Entschuldigung, wie lange dauerte Ihre bisherige Psychotherapie).
Die Versicherer bieten außerdem hierfür keinen Versicherungsschutz an (habe hier im Haus nachgefragt, ich bin Versicherungskauffrau).
Die Berufhaftpflichtversicherung käme für Dich wohl zur Abdeckung eventuelle ansprüche aus Unfälle in den Seminarräumen oder so in Frage, jedoch nicht für vermeintliche Schäden aus den Seminarinhalten.
Liebe Grüße, SheRa
Was lange währt wird gut.
Jeroen / Eivella / Shera
Natürlich gilt die Haftung auch für freiberufliche Tätigkeiten.
Zu Shera möchte ich bemerken, daß eine Haftung aufgrund von geistigen Heilmethoden, sicherlich schwer bis unmöglich festzustellen ist.
Aber auch solche Ansprüche könnten gestellt werden.
Da die Haftpflichtversicherung auch die Prüfung und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen umfaßt, kann der Vertrag in diesem Zusammenhang wichtig sein.
Evtl. gibt man ja auch nicht nur Reikibehandlungen, sondern empfiehlt Nahrungsergänzungsmittel oder bestimmte Tees oder Säfte.
Stell dir doch mal vor, dein Klient hat eine, nicht bekannte, Allergie auf deine Empfehlung.
Er erleidet einen Allergieschock und versucht dich haftbar zu machen.
Es sicherlich schwierig, die Haftpflicht als Reikibehandler zu versichern. Ich würde alternativ als Tätigkeitsbeschreibung Massage und Gesundheitsberatung angeben.
Und bitte nicht nur eine Versicherung fragen, besser zu einem größeren Versicherungsmakler, zwecks Angeboten, gehen.
Liebe ( haftungsfreie ) Grüße
Matze
Zu Shera möchte ich bemerken, daß eine Haftung aufgrund von geistigen Heilmethoden, sicherlich schwer bis unmöglich festzustellen ist.
Aber auch solche Ansprüche könnten gestellt werden.
Da die Haftpflichtversicherung auch die Prüfung und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen umfaßt, kann der Vertrag in diesem Zusammenhang wichtig sein.
Evtl. gibt man ja auch nicht nur Reikibehandlungen, sondern empfiehlt Nahrungsergänzungsmittel oder bestimmte Tees oder Säfte.
Stell dir doch mal vor, dein Klient hat eine, nicht bekannte, Allergie auf deine Empfehlung.
Er erleidet einen Allergieschock und versucht dich haftbar zu machen.
Es sicherlich schwierig, die Haftpflicht als Reikibehandler zu versichern. Ich würde alternativ als Tätigkeitsbeschreibung Massage und Gesundheitsberatung angeben.
Und bitte nicht nur eine Versicherung fragen, besser zu einem größeren Versicherungsmakler, zwecks Angeboten, gehen.
Liebe ( haftungsfreie ) Grüße
Matze
Wichtige Hinweise! Danke!
Da ich kein Heilpraktiker sondern Reiki-Anwender bin, Verabreiche oder empfehle ich keine Medikamente und rate den Schülern nicht davon ab, einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten aufzusuchen. Das lasse ich mir auch unterschreiben.
Von daher ist es aber wichtig, dass die Haftpflichtversicherung auch die Prüfung und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen umfaßt.
Diesbezüglich lasse ich gerade einige Versicherungen "arbeiten"! Ich werde wieder berichten!
Regina
Da ich kein Heilpraktiker sondern Reiki-Anwender bin, Verabreiche oder empfehle ich keine Medikamente und rate den Schülern nicht davon ab, einen Arzt, Heilpraktiker oder Psychotherapeuten aufzusuchen. Das lasse ich mir auch unterschreiben.
Von daher ist es aber wichtig, dass die Haftpflichtversicherung auch die Prüfung und Abwehr von unberechtigten Ansprüchen umfaßt.
Diesbezüglich lasse ich gerade einige Versicherungen "arbeiten"! Ich werde wieder berichten!
Regina