Reiki "offiziell"

Fragen zu Behandlungen, Set und Setting oder zur Anwendung von Reiki.

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smilla
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Reiki "offiziell"

Beitrag von smilla »

Hallo,
bin neu hier, habe den 2. Grad Reiki und hätte da mal eine Frage: Wann darf man REIKI eigentlich offiziell als Behandlung anbieten? Nur wenn man Heilpraktiker oder Arzt ist? Und: Ändert an diesen Bestimmungen der Meister- oder Lehrergrad etwas?
Danke für eure Antworten,
Smilla [/b]
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fredi
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Beitrag von fredi »

Soweit ich weiss, dürfen in Deutschland nur Heilpraktiker Reiki "legal" anbieten.
Ich habe aber gehört, dass es diverse Initiativen von Interessenverbänden gibt, die versuchen, dass Reiki als Behandlungsform anerkannt wird.

Ich habe auch gehört, dass es demnächst den "kleinen Heilpraktikerschein" geben soll, der es einem auch ermöglicht, Reiki offiziell zu praktizieren.

Mal davon abgesehn, gibt es an der Charitè (dem grössten Berliner Krankenhaus) mittlerweile Reiki-Kurse für Ärzte und Pfleger.
Und wenn es schon soweit ist, denke ich, wird man hoffentlich nicht mehr lange auf die Anerkennung von Reiki - zumindest als Unterstützung zur Therapie und zur Tiefenentspannung - warten müssen.
Zuletzt geändert von fredi am 09.10.2002, 20:50, insgesamt 1-mal geändert.
Ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur !
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Kräuterhexe Mone
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Beitrag von Kräuterhexe Mone »

Hello liebe Smilla,

ich gebe dir mal einen Link, über das letzte Urteil zu Reiki.

Es ist ein PDF Dokument. Vielleicht beantwortet es deine Fragen bzw. hilft dir weiter :wink:

Liebe Grüße
Mone
In einem oberflächlichen Menschen verursachen die kleinen Fische der
Gedanken lebhafte Wellen;

in einem tiefen Geist rufen die Wale der Inspiration kaum ein Kräuseln
hervor.

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Feodora
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Beitrag von Feodora »

Liebe Smilla!

Der DGAM ist auf jeden Fall eine gute Ansprechadresse um sich zu informieren, was zur Zeit in Hinsicht auf das Praktizieren von Reiki möglich ist, und was nicht. Je nachdem, in welchem Umpfang du mit Reiki arbeiten möchtest, gibt es eventuell noch die Möglichkeit des Gesundheitspraktikers... Ist aber nicht ganz einfach sich dann entsprechend abzugrenzen, glaube ich..... Wie gesagt, Infos gibt es bei der DGAM.

Viele liebe Grüße, eivella
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Ameise
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Beitrag von Ameise »

... Und was heißt DGAM ausgeschrieben ?
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Kräuterhexe Mone
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Beitrag von Kräuterhexe Mone »

Hello lieber Alrik,

DGAM: Deutsche Gesellschaft für Alternative Medizin

http://www.dgam.de/alternative_medizin.htm

Liebe Grüße
Mone
In einem oberflächlichen Menschen verursachen die kleinen Fische der
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ChrisTina
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Beitrag von ChrisTina »

Hallöchen,

also ich kann nur von Österreich sprechen - und das ist InforStand von 1998 - weil seit damals biet ich es an - also hier ist es so, dass man *eigentlich* den Masseur-Gewerbeschein brauchen würde, um Reiki anzubieten.

Da wir aber bei einer Reiki-Behandlung den Klienten nicht berühren müssen, gibt es den Ausweg des esoterischen Gewerbescheines - der umfasste damals 4 Zeilen - und wenns wen interessiert, könnt ich ihn mir raussuchen und reintippen - aber vielleicht gibts ja auch was ähnliches in Deutschland.
Licht und Liebe
ChrisTina
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Shanta
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Beitrag von Shanta »

Hallo !

Nun, selbst mit dem "kleinen" Heilpraktiker, d.h. mit der "Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie" (klingt gut, gell :wink: ) bewegt man sich in Bezug auf Reiki-Entspannungssitzung (bitte nicht das Wort "Behandlung" benutzen, ist wie bei der Sendung "Dingsda": PEEP!!!) auf dünnem Eis...

Ich biete als "Heilpraktikerin für Psychotherapie" "Reiki-Entspannungssitzungen" an und könnte es im Ernstfall so erklären, dass es wichtig ist, dass mein "Klient" lernt, sich zu entspannen...

Also auf der sicherern Seite sind nur allgemeine Heilpraktiker und Ärzte hier in Deutschland... andererseits: wo kein Kläger, da kein Richter...

Alles Liebe
Nicole
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anankh
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Beitrag von anankh »

Hallo smilla,
in Deutschland fällt Reiki nur im Rahmen einer ärztlichen/heilpraktischen(gibts das wort?) Behandlung unter ebd. Begriff; als Teilbehandlung also.
Auch "Heilung" sollte vermieden werden, da die Reiki-Gabe eher eine Selbstheilung bzw. ganzheitliches "Heilerwerden" anstrebt - das nur, um Mißverständnisse seitens des Empfängers zu vermeiden.
Ich würde mich im unprivaten Fall des Falles :-) für "Reiki-Sitzungen", Angebote für "Entspannungsmethoden" usw. entscheiden ... also bloß kein medizinischer touch; eher an Meditationszentren usw. orientieren.
Liebe Grüße,
Laura
Die Nacht öffnet heimlich die Blüten und läßt den Tag den Dank davontragen.
R.T.
Jannell
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Beitrag von Jannell »

Reiki ist auch als Entspannung nur von Heilpraktiker, Heilpraktiker für Psychotherapie und Ärzten erlaubt . . privat darf es ohne diese Ausbildungen nur im Familienkreis angeboten werden. . . Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und kann mit einer Haftstrafe von einem Jahr geahndet werden.

Paßt auf Euch auf . . . . eine Haftstrafe ist mir persönlich Reiki nicht wert
. . . . bei aller Liebe : Ich bin keine Märtyrerin - deswegen habe ich eine HP - Ausbildung begonnen.

Liebe Grüße Jannell
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