Hallo,
ich habe Reiki (dummerweise

) ordnungsgemäß angemeldet und von der unteren
Gesundheitsbehörde eine striktes Verbot zur Ausübung von Reiki erhalten mit der Begründung, dass ich weder Ärztin noch Heilpraktikerin sei.
Mittlerweile schiebt die untere Behörde es zur mittleren Behörde, die wiederum zur Oberen Behörde.
Der neueste Stand war, dass beim Landtag in Düsseldorf eine Petition eingereicht wurde, wonach das Ministerium aufgefordert wurde, die Entscheidung der unteren Behörde zu überlassen. Und die muckt sich mal erst nicht.
Bei aller Geduld, aller Liebe und aller Dankbarkeit spüre ich inzwischen aber auch sowas wie Ärger.
Hat jemand von Euch auch Reiki ordnungsgemäß angemeldet und keine Probleme deswegen? Oder sollte ich dem Kind einfach einen anderen Namen geben?
Eigentlich kann es doch nicht richtig sein, dass ich durch diesen Bürokratismus quasi gezwungen werde, meinen Klienten etwas Falsches zu erzählen. Ich arbeite nun mal mit der Reiki-Energie und möchte genau das auch sagen dürfen.
Wer kann mir hier mit Informationen helfen?
Liebe Grüße
Fiona