Rainbow Reiki Lizenzierung

Form, Stile, Philosophie und Grundsatz-Diskussionen zu Reiki und dem Usui-System.

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Taurus

Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Taurus »

Hi Kanji

Erst mal Danke für dein Willkommensein!

Natürlich gehöre ich zur Kindergartengruppe, wie alle(!) anderen auch.
Über die Kindergartengruppe sich zu stellen macht keinen Sinn, denn dann blickt jemand von oben nach unten und erkennt seine eigenen Projektionen nicht.
Die Kunst ist, auf Augenhöhe zu sein. Nicht von unten nach oben blickend und nicht von oben nach unten blickend.

Ich hatte 2001 eine Ausbildung (LEA) und zig zusätzliche Seminare bei Walter sowie seiner Ex belegt.
Bin dann irgendwann meinem eigenen Pfad gefolgt und sehr zufrieden mit dem, was ich lernen durfte.
Walter und Ex als Wegbereiter waren sehr wichtig für mich und ich bin dafür dankbar.

Da wir offensichtlich in einer Zeit des Umbruchs leben interessiert mich natürlich das Thema RR, weil es meine Wurzeln sind. Und nein, ich will hier keinen verurteilen.

Aber vielleicht eine kleine Anekdote, dich ich gerne meinen Schülern in meiner Lehrtätigkeit erzählt habe (Ne, nicht als Reikimeister. Als Dozent in der Wirtschaft):

Kennt ihr die 3-Finger-Regel?
Nein?
Ok!
Wenn jemand mit dem Zeigefinger auf jemanden zeigt, fragen 3 andere Finger, die zurückzeigen....
1. Der Mittelfinger: Kann es sein, das es an uns selbst liegt?
2. Der Ringfinger: Hm, liegt es wirklich nicht an uns selbst?
3. Der kleine Finger: Sind wir uns wirklich sicher? Es könnte peinlich werden...

Einfach mal praktisch ausprobieren :bussi:

peAce und Licht und Liebe
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Janina
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Janina »

Hi Kanji,

eigentlich ist das ja ein eingenes Thema und kann auch gesondert diskutiert werden.

Wie Regina schon schrieb, bis jetzt ist es ProReiki doch gut geglückt und indem bei ProReiki die meisten Reiki-Richtungen zusammenarbeiten (manche sind noch weniger vertreten, aber nichtsdestotrotz werden sie auch gedanklich mit einbezogen), wird halt über bestimmte Punkte viel diskutiert, bis auch alle dem zusitmmen können. Die Ausübung des eigenen Stils wird anerkannt und integriert und wir haben Grundwerte von Anfang an beschlossen. Jeder Reiki-Stil stimmt diesen Grundwerten zu bzw. praktiziert diese ja eh schon. Das ist die Grundlage für gemeinsames Arbeiten.

Dass es zuweilen einige Unterschiede in den Lehrweisen oder internen Anforderungen der Schulen gibt ist doch ok. Jeder, der Reiki lernen möchte hat doch die Wahl die Schule/Stil zu wählen, die für ihn am besten passt oder gar nochmal zu wechseln :)
Viele freie Reiki-Lehrer sind mittlerweile doch auch in mehrere Stile eingeweiht.

Natürlich kann nicht immer jeder alles wissen, deswegen gibt es auch bei ProReiki Arbeitsgruppen u.a. mit Menschen, die sich mit den Themen schon intensiv beschäftigt haben oder beschäftigen, so auch zu den Reiki-Stilen.

Du fragst speziell nach den Zielen, ähnlich wie es gemeinsame Grundwerte gibt, gibt es gemeinsame Ziele von denjenigen, die sich bei ProReiki engagieren oder Mitglieder sind. Nicht alles Ziele müssen zu jeder Zeit die Gleichen sein. Die grundlegenden Ziele von ProReiki sind u.a. in der Satzung mit drin. Wer dem nicht zustimmen kann oder will - hey ok - aber das ist immer eine persönliche Entscheidung, weniger eine des Reiki-Stils (außer die Grundwerte passen nicht)

Alles Liebe
Janina
vom Reiki kanalisieren - zum Reiki Sein
Wer sich für die lanjährige, ehrenamtliche Adminarbeit
revanchieren möchte kann dies mit einem Buch tun :) [url=http://www.amazon.de/gp/registry/registry.html/028-5447202-2218946?ie=UTF8&type=wishlist&id=VVUPB24SBKZY]Wunschliste[/url]
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Mehr Lebens Kraft
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Mehr Lebens Kraft »

Ahoi.
Über meine verschiedenen inneren Stimmen und die darauf basierende eindeutige Entscheidung, bei der Lizenzierung "mit zu machen", habe ich ja im vorherigen Thread schon geschrieben.
Aus diesem ist nun im wahrsten Sinne der Worte ein "Mitmachen" geworden!

Es gibt nun für die Lizensierungsthemen einen Beirat, was ich eine sehr gute Idee finde.

Ganz im ursprünglichen Sinne: Es gibt einen Häuptling/Chef, aber dieser hört den Ratschlägen derer, "die mit ihm ums Feuer sitzen" sehr genau zu und entscheidet daraufhin, was das Beste für die gesamte Sippe ist. Denn niemand kann alles überblicken - und nicht jeder ist jederzeit für den Posten des Entscheiders geeignet, der wiederum anderen Grundsätzen folgen muss als jeder einzelne der "Feuer-Runde" oder derer, die nicht dort sitzen (und deren Vertreter diese Runde in gewisser Weise ist)...

Wie wohl immer: Zu Beginn gibt es die Anfangsschwierigkeiten (I Ging 3). Es ist nur natürlich, dass es zu viel bisher nicht Bedachtes gibt, was noch erkannt, sortiert, integriert, angepasst werden muss.
Wie sollte es denn auch anders sein - betrete doch alle Neuland. Ähnlich wie bei Pro Reiki, was ja auch Neuland ist - auch wenn man sich hier und dort etwas abgeschaut haben mag, ist es für das Reiki-Feld etwas neues.
Von daher hilft dieser "Tumult" vielleicht ja auch den anderen Häusern von Pro Reiki, die hieraus (mit) lernen können.
Ebenso den "Freien", für die der Zeitqualität nach Vernetzung ebenfalls ansteht, auf welche Weise auch immer.
Denn für ein heilsames Feld braucht es eine bestimmte Anzahl an Menschen, die in eine Richtung arbeiten. Dazu gibt es ja bereits seit Jahrzehnten interessante Forschungen um den Feld-Effekt der TM.

Mögen wir alle - egal ob Rainbow Reikianer oder nicht (mehr) - das Beste fürs große Ganze draus machen!

Gruß von Ulf
Wo ein Kopf ist, ist meistens auch ein Brett...
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von akasha-heart »

Hallo zusammen,

was ich mich frage im Rahmen der Umsetzung der Lizensierung:

Welche gesetzliche Grundlage gibt es dafür, dass die vor der Lizensierung erstellten Urkunden & abgeschlossenen Verträge mit Stempel/Unterschrift und vertraglich geregelten Inhalten nun für „möglicherweise ungültig“ erklärt werden können? Das frage ich mich und ich würde es gerne verstehen können bzw. dazu die entsprechende Stelle in der Gesetzgebung nachlesen/finden können.

Ansonsten habe ich keinerlei Fragen oder Anmerkungen mehr dazu.
Ich werde die Lizensierung nicht mitmachen, habe mich mit dem Entscheidungsprozess schwer getan und bin jetzt in Klarheit. Diese Klarheit ist durch die zuweilen ja sehr emotionale Diskussion hier und anderswo noch bestärkt worden.
Die Zeit als Schülerin von Walter habe ich sehr geschätzt, es war damals passend und stimmig für mich.
Jetzt gehe ich eigene Wege, wähle andere Menschen als meine Lehrer und schätze all jene KollegInnen und ehemalige Mitschüler(innen), die mir in dieser Wahlfreiheit auf gleicher Augenhöhe begegnen.

Lieben Gruß

akasha-heart
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Frank
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Frank »

"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
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akasha-heart
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von akasha-heart »

Hallo Frank,

danke für diese Information.

LG

akasha-heart
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Sonka »

Diese Erklärung/Stellungnahme spricht - finde ich - mal wieder sehr für ProReiki und die Leute, die sich bemühen, Offenheit und Geradlinigkeit unter einen Hut zu bringen!
Aus der Ruhe kommt die Kraft!

And those who were seen dancing were thought to be insane by those who could not hear the music. ― Friedrich Nietzsche
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Frank
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Frank »

Mit der Genehmigung und auf Bitte von ProReiki hier der gesamte Text, damit ihr die Möglichkeit habt, euch im Rahmen der Diskussion dank der Zitatfunktion des Forum direkt auf etwas zu beziehen.

--------------
ProReiki hat geschrieben: Stellungnahme von ProReiki zum Konflikt und der Diskussion um Lizenzierung bei Rainbow Reiki
Seit Beginn dieses Jahres beobachtet ProReiki die Diskussion um die Lizenzierung von Rainbow Reiki. Bedauerlicherweise wird sie bereits in öffentlichen Foren auf Webseiten geführt. Wir halten die Art, in der dies geschieht, für unangemessen und problematisch für das Ansehen von Reiki allgemein.

Deshalb nehmen wir folgendermaßen Stellung:
  • Wir rufen alle Beteiligten auf, sich zu mäßigen, bis Ende April Stillschweigen zu bewahren und nicht die Basis für Gespräche zu belasten.
  • Im April soll mit den wesentlichen Vertretern der Konfliktparteien ein Gespräch stattfinden, um die eigentlichen Ursachen des Streits und Möglichkeiten zu dessen Beilegung zu finden.
  • Wir erhoffen uns dadurch eine Schadensbegrenzung im Sinne von allen Reiki-Praktizierenden zu erreichen.
  • Zur Verbesserung des Gesprächsklimas hat ProReiki den Lizenzgeber darum gebeten, die Durchsetzung der Lizenzierung auszusetzen. Die davon betroffenen möglichen Lizenznehmer sollten darüber auch informiert werden.
  • Die Gegner der Lizenzierung wurden gebeten, sich in den Diskussionen zurückzunehmen und sachliche Argumentationen für das Gespräch zu sammeln.

ProReiki weist im Zusammenhang mit Unterlagen bezüglich der Lizenzierung von Rainbow Reiki ausdrücklich darauf hin, dass aus Sicht von ProReiki Gründe oder Anlässe zu dieser Lizenzierung nicht im Werdegang von "Usui Reiki" liegen und dass diese mit ProReiki, dessen Berufsbild, Qualifizierungskonzept oder Zertifizierung nicht in Verbindung stehen oder abgestimmt sind.

Den Bezug auf und die Nennung von ProReiki in Schriftstücken oder auf Webseiten seitens des Lizenzgebers betrachten wir teilweise als sachlich nicht richtig und empfinden diese Nennungen teilweise als unangemessen eingesetzt. Wir haben die Änderung bzw. Streichung von diesen aus unserer Sicht fraglichen Passagen in den entsprechenden Texten bzw. Webseiten vom Lizenzgeber gefordert.

ProReiki ist es wichtig, in Erinnerung zu rufen, dass die freie, nicht durch Schutzrechte oder Lizenzen behinderte Entwicklung von Reiki im Usui System, die Bildung von Rainbow Reiki erst ermöglicht hat. Wäre die gleiche Stringenz, wie sie Rainbow Reiki in seiner Lizenzierungsordnung diktiert, bei Reiki im Usui System angewandt worden, gäbe es viele Reiki Richtungen und Stile heute nicht!

Etwas, was lebt und häufig mit „universeller Lebensenergie“ bezeichnet wird, ist durch ständiges Wachstum, weitere Entwicklung und große Vielfalt gekennzeichnet. Gemeinsame Werte und Elemente bilden dabei die Basis für jede Richtung, Schule oder Stil von Reiki im Usui System. Diese Anpassungsfähigkeit, Flexibilität und Entwicklungsfähigkeit ermöglicht die Nutzung von Reiki für viele Bereiche.

In der Kommunikation sind uns Missverständnisse durch Unsicherheit und Unschärfe bei der Verwendung von Begriffen bzw. Begrifflichkeiten aufgefallen. Deshalb möchten wir die relevanten Begriffsdefinitionen in Kurzform nachstehend zur Kenntnis geben.

ProReiki Vorstandsmitglieder stellen sich im April für Gespräche mit Vertretern der Konfliktparteien zur Verfügung und wollen Lösungen "Für Reiki" mit den Beteiligten erarbeiten. Wir hoffen auf ein versöhnliches Gesprächsklima im Sinne von Reiki.

Vorstand ProReiki – der Berufsverband e. V.
Geschäftsstelle:
Postfach 41 04 68, 12114 Berlin
Tel.: 030-89726058
E-Mail: office@proreiki.de
Internet: http://www.proreiki.de


Begriffe

Qualität: individuell und konkret definierte Eigenschaft bzw. Güte einer Dienstleistung.

Qualifizierung: Erfüllung der Voraussetzungen für eine bestimmte Tätigkeit.

Zertifizierung: Verfahren, mit dessen Hilfe die Einhaltung bestimmter Anforderungen nachgewiesen wird.

Zertifizieren: beglaubigen, bescheinigen, mit einem Zertifikat versehen. Lizenz: offizielle schriftliche Erlaubnis für etwas, das ohne diese verboten wäre.

Lizenzieren:
[1] für etwas eine Lizenz erteilen; jemandem die Nutzung von etwas unter bestimmten Bedingungen erlauben.
[2] etwas unter eine bestimmte Lizenz stellen; die Regeln und Richtlinien für eine Nutzung durch andere festlegen.

Franchise: ein an eine Person, Personengruppe oder Unternehmung übertragenes spezielles Recht; das Recht bzw. die Lizenz für ein Unternehmen, Produkte oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmens in einem spezifischen Gebiet zu vermarkten.

Abmahnung: die formale Aufforderung einer Person an eine andere Person, ein bestimmtes Verhalten künftig zu unterlassen.

Berufsverbot:
[1] gerichtliches Verbot, einen Beruf auszuüben, als Strafmaßnahme.
[2] staatliches Verbot, einen Beruf im öffentlichen Dienst auszuüben, aufgrund einer extremen politischen Einstellung.
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rajansen
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von rajansen »

Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder des Vorstands von ProReiki,
bekanntermaßen vertrete ich die rechtlichen Interessen des Herrn Walter Lübeck, Kaiserstraße 59, 31785 Hameln. Anlass meiner Beauftragung bietet der Umstand, dass es im Rahmen der Lizenzierung von Rainbow-Reiki-Schülern zwischen verschiedenen Beteiligten zu Konflikten kam.
Auf Initiative meines Mandanten bin ich mit Email vom 13.02.2014 an den Vorstand von ProReiki mit der Bitte um ein konstruktives Schlichtungsgespräch herangetreten. Ich stelle hiermit ausdrücklich richtig und auch fest, dass ein solches Gesprächsangebot nicht vom Vorstand von ProReiki e.V. ausgegangen ist, wie es in der öffentlichen Diskussion leider immer wieder dargestellt wird.
Leider muss ich nunmehr feststellen, dass ProReiki trotz der gezeigten Gesprächsbereitschaft öffentlich (sowohl via Facebook, Ihrer eigenen Website www.proreiki.de und Reikiland.de) in einer Weise Stellung bezieht, die die Konfliktparteien weiter auseinander bringt und die Fronten dort verhärtet, wo sie eigentlich schon im Begriff waren aufzuweichen. Zudem ist offensichtlich seitens des Reiki-Magazin beabsichtigt, die von ProReiki stammende Erklärung auch in einer der nächsten Ausgaben zu veröffentlichen.
Für meinen Mandanten nehme ich daher zu der auf Ihrer Webseite www.proreiki.de veröffentlichten Pressemitteilung wie folgt Stellung.
Der Aufruf, sich zu mäßigen und bis Ende April Stillschweigen zu bewahren, gilt selbstverständlich auch für ProReiki e.V. und seinen Vorstand.
Ich stelle fest, dass die möglichen Lizenznehmer durch den Unterzeichnenden mit Schreiben vom 26.02.2014 kontaktiert und mitgeteilt wurde, dass von einer (gerichtlichen) Durchsetzung der meinem Mandanten zustehenden Rechte vorerst Abstand genommen wird, bis die Angelegenheit im Rahmen eines Gesprächs geklärt wird. Mein Mandant hat daher die insoweit getroffene Vereinbarung eingehalten.
Angesichts der durch meinen Mandanten gezeigten Gesprächsbereitschaft wird mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass der Vorstand von ProReiki eindeutig bereits jetzt Stellung zugunsten der möglichen Lizenznehmer bezieht. Vordergründig wird argumentativ mitgeteilt, dass die seitens meines Mandanten bereits seit dem Jahr 2012 betriebene Lizenzierung nicht „im Werdegang von „Usui Reiki“ liegt und dass diese „mit ProReiki, dessen Berufsbild, Qualifizierungskonzept oder Zertifizierung nicht in Verbindung stehen oder abgestimmt sind.“
In § 2 Ziffer 3. der Satzung von ProReiki findet sich der Hinweis, dass ProReiki die Sicherung der Qualität in der Lehre und Anwendung von "Reiki im Usui-System" für seine Mitglieder wahrnimmt.
Im Ergebnis bedeutet dies, dass ProReiki für sich selbst offensichtlich in Anspruch nimmt festzulegen, was im „Werdegang von Usui-Reiki“ liegt und was nicht. Mit Ihrer Stellungnahme sprechen Sie meinem Mandanten von vornherein die Berechtigung ab, im Sinne von Usui-Reiki zu handeln, obschon Sie selbst in Ihrer Satzung des Weiteren mitteilen, dass Sie einen „offenen kommunikativen und konstruktiven Austausch zwischen den im Verband vertretenen Reiki-Richtungen sowie Kooperation mit anderen Reiki-Verbänden bzw. -Vereinen und anderen Organisationen“ fördern und fordern.
Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen, ist der Vorstand von ProReiki aber weder in rechtlicher noch in tatsächlicher Hinsicht bezüglich der vorliegenden Lizenzierungsordnungen meines Mandanten beraten worden. D.h. Ihnen ist weder bekannt, ob die von meinem Mandanten eingeforderte Lizenzierung juristisch rechtswirksam ist, noch, ob diese „im Werdegang von Usui-Reiki“ steht. Bekanntermaßen kann mein Mandant seine spirituelle Linie auf Mikao Usui zurückführen. Dies ist im Übrigen eine Aufnahmevoraussetzung als aktives Mitglied in Ihrem Verband.
Ich stelle daher fest, dass die diesbezügliche Stellungnahme als unsachlich und unrichtig zu bezeichnen ist. Mir liegen die Lizenzierungsordnungen meines Mandanten und die mit allen Beteiligten geführte Korrespondenz vor. Die Lizenzierungsordnungen geben gewisse Standards in der Auswahl des Unterrichtsmaterials, der Preisgestaltung, der Mindestunterrichtszeit und weiterer Qualitätsmerkmale vor. Dies sind im Übrigen Minimalstandards. Jeder Rainbow-Reiki-Lehrer kann eigene Inhalte, sofern als solche gekennzeichnet, zusätzlich in Rainbow-Reiki-Seminaren vermitteln und dazu Unterrichtsmaterial verteilen. Eine derartige Regelung greift weder in die freie Entwicklung des Usui-Reiki ein, noch behindert es die Arbeit von ProReiki oder seinen Mitgliedern. Im Gegenteil, gerade ein Verein, der sich selbst auf die Fahnen schreibt, Qualität in der Lehre und Anwendung von Usui-Reiki sicherzustellen, sollte sich an einer derartigen Lizenzierung ein Beispiel nehmen. Auch der Dachverband Geistiges Heilen e.V., dessen 1. Vorsitzender ich bin, arbeitet derzeit intensiv an dem Ausbau und der Verschärfung von Ausbildungs- und Behandlungsregeln im Zusammenhang mit dem Angebot geistiger Heilweisen auf dem freien Markt. Die Integration von geistigen Heilweisen in das Gesundheitssystem und die damit einhergehende Akzeptanz in der Bevölkerung kann nur dadurch gestärkt werden, dass die betreffenden Verbände Qualitätsstandards vorgeben, die einzuhalten sind. Genau diese Qualitätsstandards setzt mein Mandant mit seinen Lizenzierungsordnungen. Wenn es dort beispielsweise heißt, dass solchen Lizenznehmern die Lizenz wieder entzogen werden kann, die drogenabhängig sind oder straffällig werden, dann dient das in erster Linie dem Schutz des Verbrauchers. Ich bin mir sicher, dass dies auch dem Geiste von Mikao Usui entspricht, der selbst nur ca. 20 Schülern überhaupt die Qualifikation zusprach und die Ehre zuteil werden ließ, in den Meister-Grad eingeweiht zu werden. Die heutige inflationäre Einweihungspraxis in Reiki-Meister-Grade, teilweise über die Ferne, teilweise sogar via Ebay, hat Formen angenommen, die wohl kaum dem Geiste Mikao Usuis entsprechen dürften.
Dieser Entwicklung möchte mein Mandant durch sein Lizenzierungsprogramm entgegenwirken. Ähnliche Vorgaben finden sich in den Statuten von ProReiki wieder, wenn es dort beispielsweise heißt:
„Reiki-Praktizierende verpflichten sich zur regelmäßigen Weiterbildung. Dazu stehen verschiedene Angebote und Empfehlungen des ProReiki-Verbandes zur Verfügung.“ (Zitat: Berufsordnung von ProReiki e.V.)
Eine derartige Regelung findet sich beispielsweise auch in der Lizenzierungsordnung meines Mandanten. Meine Frage an ProReiki lautet daher: In welcher Weise entspricht die Lizenzierungsordnung meines Mandanten nicht dem Berufsbild von ProReiki?
Soweit weiterhin argumentiert wird, Rainbow-Reiki sei erst dadurch ermöglicht worden, dass Usui-Reiki sich frei von Schutzrechten und Lizenzen entwickeln durfte, so wird hierbei verkannt, dass sich durch die aktive Wahrnehmung der Rechte meines Mandanten hieran auch nichts ändert. Durch die Lizenzierung selbst ist es keinem Schüler meines Mandanten untersagt, ein neues Reiki-System zu entwickeln oder gar das bestehende Rainbow-Reiki fortzuentwickeln. Lediglich die Nutzung der durch meinen Mandanten entwickelten Reiki-Methode und die damit einhergehende Verwendung markenrechtlich geschützter Begriffe ist geregelt. Da das deutsche Rechtssystem die sog. Vertragsautonomie kennt, bleibt es jedem Schüler unbenommen, einen diesbezüglichen Ausbildungsvertrag nebst Lizenzierungsordnung mit meinem Mandanten abzuschließen oder auch nicht. Mein Mandant verwehrt sich auch nicht grundsätzlich der Diskussion über die Aushandlung individualvertraglicher Bedingungen, wie meine Schreiben vom 26.02.2014 an die möglichen Lizenznehmer zeigen.
ProReiki nimmt für sich in Anspruch, darüber urteilen zu dürfen, inwieweit die seitens meines Mandanten verwendete Lizenzierungsordnung dem Werdegang des Usui-Reiki entspricht oder nicht. Nach dem allseits bekannten Spiegel-Gesetz sollte sich der Vorstand von ProReiki daher zunächst die Frage gefallen lassen, was Sie legitimiert, darüber zu urteilen, was nun am ehesten dem Werdegang Usuis entspricht. In diesem Zusammenhang ist es auch bedenklich, wenn Herrn Lübeck vorgehalten wird, das von ihm entwickelte Lizenzierungsprogramm sei nicht mit ProReiki abgestimmt. Weder die Satzung noch die weiteren Ordnungen von ProReiki legitimieren den Vorstand darüber zu bestimmen, auf welche Weise Herr Lübeck seine Ausbildungen zu gestalten hat.
Derartige Äußerungen sind tendenziös und tragen zur Konfliktbewältigung nicht bei.
Ich stelle des Weiteren für meinen Mandanten fest, dass sich dieser an der öffentlich geführten Diskussion, wie sie hier von ProReiki beschrieben wird, bisher in keinster Weise dahingehend beteiligt hat, die als polemisch zu bezeichnen wäre. Herr Lübeck hat insoweit lediglich sachliche Posts bei Reikiland.de und in einer Facebookgruppe veröffentlicht. Meinungen Einzelner in Foren, Blogs oder sonstigen Diskussionsplattformen stellen nicht die Meinung meines Mandanten dar.
Weiterhin ist die von Ihnen initiierte Stellungnahme dahingehend falsch, der Bezug auf und die Nennung von ProReiki in Schriftstücken oder auf Webseiten seitens meines Mandanten sei teilweise nicht sachlich richtig bzw. derartige Nennungen seien „unangemessen eingesetzt“. Leider versäumt es ProReiki hier konkret zu werden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen, verwendet mein Mandant auf seinen Webseiten den Hinweis, dass er Mitglied von ProReiki ist. Zudem ist Herr Lübeck Mitglied des Rates von ProReiki. Ich vermag nicht zu erkennen, was hiernach sachlich nicht richtig oder unangemessen ist.
Nach dem Vorgenannten habe ich den Vorstand von ProReiki e.V. unverzüglich, spätestens jedoch bis zum
14.03.2014
aufzufordern, die auf der Webseite www.proreiki.de und der betreffenden Webpräsenz von ProReiki auf Facebook streitgegenständliche Mitteilung zu löschen und sich bei Herrn Lübeck für diese Stellungnahme zu entschuldigen.
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich meinem Mandanten empfehlen müssen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Michel Jansen
Rechtsanwalt
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Frank
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Frank »

Guten Tag Herr Jansen,

auch wenn der Vorstand von ProReiki als angesprochener Adressat dieses Schreibens in diesem Forum kaum aktiv sein wird, antworte ich als Betreiber dieses Forums an dieser Stelle auf Ihr Schreiben. Auch wenn mir an sich die Zeit dazu fehlt, aber durch die öffentliche Meldung eines Anwaltes samt Forderungen gegen ProReiki ist eine völlig neue Stufe der Eskalation erreicht, die mich heftigst erschüttert.

Vorneweg: Ich bin äußerst erstaunt, dass sich der Anwalt, der mir als Anwalt von ProReiki bekannt ist und seine Mitglieder nach außen gegen Dritte verteidigen sollte, sich nun gegen ProReiki selbst wendet. Für mich ist es unverständlich, dass Sie überhaupt Walter als Klienten angenommen haben, obwohl die Möglichkeit denkbar war, dass Sie damit rechtlich gegen andere Mitglieder von ProReiki aktiv hätten werden müssen.
rajansen hat geschrieben: Auf Initiative meines Mandanten bin ich mit Email vom 13.02.2014 an den Vorstand von ProReiki mit der Bitte um ein konstruktives Schlichtungsgespräch herangetreten. Ich stelle hiermit ausdrücklich richtig und auch fest, dass ein solches Gesprächsangebot nicht vom Vorstand von ProReiki e.V. ausgegangen ist, wie es in der öffentlichen Diskussion leider immer wieder dargestellt wird.
Bitte liefern Sie dafür konkrete Angaben, da mir nichts dergleichen bekannt ist. Beispielsweise hat Mark Hosak in den Kommentaren zu einem Artikel auf Reiki-land.de geschrieben: "Wahrscheinlich im Interesse von allen Beteiligten darf ich euch mitteilen, dass der Berufsverband ProReiki sich um alles erdenkliche kümmert, um Möglichkeiten zu schaffen, diesen Konflikt friedlich beizulegen." Diese Aussage ist für mich definitiv keine Behauptung mit einer Aussage wie von Ihnen geschrieben.
rajansen hat geschrieben: Leider muss ich nunmehr feststellen, dass ProReiki trotz der gezeigten Gesprächsbereitschaft öffentlich (sowohl via Facebook, Ihrer eigenen Website http://www.proreiki.de und Reikiland.de) in einer Weise Stellung bezieht, die die Konfliktparteien weiter auseinander bringt und die Fronten dort verhärtet, wo sie eigentlich schon im Begriff waren aufzuweichen.
Ich bin mir sicher, dass Ihr Auftreten eine Stufe der Eskalation bedeutet, gegen die die Stellungnahme von ProReiki ein laues Lüftchen war.
rajansen hat geschrieben: Zudem ist offensichtlich seitens des Reiki-Magazin beabsichtigt, die von ProReiki stammende Erklärung auch in einer der nächsten Ausgaben zu veröffentlichen.
Ich habe vorhin mit dem Herausgeber des Reiki Magazins telefoniert und er hat mir ausdrücklich versichert, dass dies bislang nicht geplant ist oder war. Warum verbreiten Sie als Anwalt solche falschen Aussagen?
rajansen hat geschrieben: Angesichts der durch meinen Mandanten gezeigten Gesprächsbereitschaft wird mit einiger Verwunderung zur Kenntnis genommen, dass der Vorstand von ProReiki eindeutig bereits jetzt Stellung zugunsten der möglichen Lizenznehmer bezieht.
Dies ist falsch. ProReiki verwahrt sich in meinen Augen nur gegen eine Vereinahmung durch den Lizenzgeber. Bei der ersten Ankündigung der Lizenzierung auf dessen Website wurde in mehreren Passagen auf ProReiki hingewiesen, so dass für Dritte der Eindruck entstehen konnte, dass ProReiki in irgendeinem Zusammenhang mit der Lizenzierung stehen könnte. Ich hatte mich bislang aus Gründen der Neutralität und Wertschätzung gegenüber Walter zu dieser Sache nicht geäußert, werde aber nun durch Sie förmlich dazu gezwungen, eine klare Stellungnahme abzugeben:
Die Hinweise auf ProReiki im Lizenzierungsartikel waren inhaltlich vollkommen unnötig. Dass dies dennoch erfolgt ist, war ein Affront gegen ProReiki. Auf mich wirkten die Hinweise wie ein Deckmäntelchen (als würde ProReiki die Lizenzierung gut finden) und manipulativ gegenüber den LeserInnen. Diese Passagen wurden mittlerweile auf rainbowreiki.de entfernt, sind aber meines Wissens auch über andere Kanäle kommuniziert worden (und weiterhin beweisbar). Insofern musste ProReiki reagieren. Es handelt sich also nicht um eine Aktion, sondern eine Reaktion.
rajansen hat geschrieben: Ich stelle daher fest, dass die diesbezügliche Stellungnahme als unsachlich und unrichtig zu bezeichnen ist.
Auf mich persönlich wirkt die Stellungnahme so sachlich und korrekt wie möglich. Gleichzeitig aber auch deutlich genug, um die Einschätzung seitens ProReiki hinsichtlich einer missbräulichen Verwendung des Namens des Berufsverbandes durch Ihren Mandaten klar zu machen.
rajansen hat geschrieben: Soweit weiterhin argumentiert wird, Rainbow-Reiki sei erst dadurch ermöglicht worden, dass Usui-Reiki sich frei von Schutzrechten und Lizenzen entwickeln durfte, so wird hierbei verkannt, dass sich durch die aktive Wahrnehmung der Rechte meines Mandanten hieran auch nichts ändert.
Dies ist der einzige Punkt Ihrer Kritik, den ich akzeptiere. Die Verwendung des Begriffes "Reiki" war frei (auch wenn dies einst von jemand anderem zu verhindern versucht wurde, interessanterweise mit annähernd denselben Argumenten wie hier von Ihnen zugunsten von Rainbow Reiki geschildert). Aber ich hatte auch geschrieben, dass m.E. Walter Lübeck das Recht hat, als Begründer eines Stils, diesen zu lizenzieren.
rajansen hat geschrieben: Nach dem allseits bekannten Spiegel-Gesetz sollte sich der Vorstand von ProReiki daher zunächst die Frage gefallen lassen, was Sie legitimiert, darüber zu urteilen, was nun am ehesten dem Werdegang Usuis entspricht.
Abgesehen von meiner Belustigung, wenn ein Anwalt das Spiegel-Gesetz zitiert (und dabei sogar übersieht, dass ProReiki nur reagiert und nicht agiert hat): Ich kann in der Stellungnahme von ProReiki kein derartiges Urteil bezüglich des Werdegangs Usuis erkennen. Es gab nur einen Hinweis auf die Entwicklung des Systems.
rajansen hat geschrieben: In diesem Zusammenhang ist es auch bedenklich, wenn Herrn Lübeck vorgehalten wird, das von ihm entwickelte Lizenzierungsprogramm sei nicht mit ProReiki abgestimmt.
Ich kann dazu nichts in der Stellungnahmen erkennen, was so interpretiert werden könnte.
rajansen hat geschrieben: Weiterhin ist die von Ihnen initiierte Stellungnahme dahingehend falsch, der Bezug auf und die Nennung von ProReiki in Schriftstücken oder auf Webseiten seitens meines Mandanten sei teilweise nicht sachlich richtig bzw. derartige Nennungen seien „unangemessen eingesetzt“. Leider versäumt es ProReiki hier konkret zu werden. Nach den hier vorliegenden Erkenntnissen, verwendet mein Mandant auf seinen Webseiten den Hinweis, dass er Mitglied von ProReiki ist. Zudem ist Herr Lübeck Mitglied des Rates von ProReiki. Ich vermag nicht zu erkennen, was hiernach sachlich nicht richtig oder unangemessen ist.
Sie beschweren sich darüber, dass ProReiki Ihren Mandaten so weit schützen wollte, dass bestimmte Formulierungen etc. nur als "unangemessen" bezeichnet worden sind? Ich bin höchst erstaunt.
Und haben Sie sich etwa nicht mit den von ProReiki geforderten Streichungen im Text beschäftigt? Dies waren konkrete Angaben und sollten Ihnen doch vorliegen. Haben Sie dies nicht sorgfältig geprüft?
rajansen hat geschrieben: Nach dem Vorgenannten habe ich den Vorstand von ProReiki e.V. unverzüglich, spätestens jedoch bis zum
14.03.2014
aufzufordern, die auf der Webseite http://www.proreiki.de und der betreffenden Webpräsenz von ProReiki auf Facebook streitgegenständliche Mitteilung zu löschen und sich bei Herrn Lübeck für diese Stellungnahme zu entschuldigen.
Auf der Fanpage von ProReiki ist diese Mitteilung niemals erschienen. Insofern ist Ihre Forderung falsch und scheinbar nicht sorgfältig geprüft. Korrekt ist: Die Mitteilung erschien auf der Fanpage des Reiki Magazins und wurden dann von anderen Seiten und Usern weiter geteilt.
rajansen hat geschrieben:
Sollte die Frist fruchtlos verstreichen, werde ich meinem Mandanten empfehlen müssen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.
Hmm, und betrifft dies nun auch das komplette Zitat dieser Mitteilung hier auf Reiki-land.de, das auf ausdrückliche Bitte von ProReiki im Volltext zitiert wurde? Erwähnt haben Sie dies nicht.

Sollte der neue Rechtsanwalt von ProReiki (wirklich schade, dass Sie mit dieser Aktion mindestens einen bestehenden und hunderte potentieller Mandanten verloren haben) der Meinung sein, dass ich das Zitat der Stellungnahme hier löschen soll, werde ich dies tun. Ich bin ab übermorgen auf einer Konferenz in Sachen Online-Marketing unterwegs und habe eine Administratorin dieses Forums entsprechend angewiesen. Ansonsten finden Sie meinen Rechtsanwalt unter dr-bahr.com.

Auf einige Ihrer Auslassungen bin ich nicht eingegangen, da ich weder im Rat noch im Vorstand von ProReiki bin und diese Interna damit nicht kennen. Aber ich hoffe, dass sich noch jemand hier meldet, der dazu etwas richtig stellen kann. Die bislang von mir festgestellten sachlichen Fehler in Ihrem Schreiben lassen die Vermutung zu, dass es auch hier andere Ansichten geben könnte.
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
Oliver Klatt
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Oliver Klatt »

Hallo,

danke dir, Frank, für die ersten klarstellenden Worte auf dieses für mich verwunderliche und irritierende Schreiben von Michel Jansen.

Michel, (ich bleibe mal beim Du, das wir sonst auch haben), da es eine ausführliche Antwort auf das Schreiben sicher auch noch von Seiten des Vorstandes von ProReiki geben wird, möchte ich mich hier ausschließlich auf die falsche Annahme bzw. Behauptung darin beziehen, die direkt mit dem Reiki Magazin zu tun hat.

Weder ich noch einer meiner Mitarbeiter hat je behauptet, dass beabsichtigt sei, "die von ProReiki stammende Erklärung auch in einer der nächsten Ausgaben zu veröffentlichen".
Mich würde interessieren, woher du, Michel, diese falsche Information bekommen hast.
Ich stelle fest, dass ich diese Absicht bislang weder gehabt noch geäußert habe.
Ich frage mich, warum du diese falsche Information, deren Wahrheitsgehalt leicht durch eine kurze E-Mail an mich oder einen kurzen Anruf bei mir (mit einem Zeitaufwand von 1-2 min) hättest überprüfen können, gegenüber dem Vorstand von ProReiki einfach so in den Raum stellst. Und damit auch an all den Stellen, wo du diesen Brief im Internet gepostet hast.

Was die Reiki-Magazin-Facebookseite betrifft, wo du diesen Brief an den Vorstand von ProReiki auch gepostet hattest, habe ich gerade eben deinen Eintrag dort auf der Timeline (den Wortlaut deines Briefs an den ProReiki-Vorstand) gelöscht - und die gesamte Timeline-Funktion vorerst abgeschaltet.
Wenn du einen Brief an den Vorstand von ProReiki schreibst, sehe ich darin kein Problem. Diesen jedoch auf der Facebookseite des Reiki Magazins öffentlich machen zu wollen, ohne Rücksprache mit mir, empfinde ich als ziemlich unangemessen.

Oliver Klatt
Hrsg. Reiki Magazin

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rajansen
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von rajansen »

Guten Tag Herr Doerr,

vielen Dank zunächst einmal, dass Sie den Post nicht einfach kommentarlos gelöscht haben. Ich gehe auf Ihre Kritik gerne ein:

"Vorneweg: Ich bin äußerst erstaunt, dass sich der Anwalt, der mir als Anwalt von ProReiki bekannt ist und seine Mitglieder nach außen gegen Dritte verteidigen sollte, sich nun gegen ProReiki selbst wendet. Für mich ist es unverständlich, dass Sie überhaupt Walter als Klienten angenommen haben, obwohl die Möglichkeit denkbar war, dass Sie damit rechtlich gegen andere Mitglieder von ProReiki aktiv hätten werden müssen."

Zunächst einmal bin ich nicht der "Anwalt" von ProReiki. Da Ihnen der Inhalt der insoweit (noch) bestehenden Kooperationsvereinbarung nicht bekannt ist, was ich auch nicht vermutet habe, darf ich Ihnen mitteilen, dass diese Vereinbarung lediglich eine Kurzberatung von maximal 15 Minuten für ProReiki Mitglieder zum Thema Geistiges Heilen vorsieht. Nicht mehr und auch nicht weniger. Herrn Leisebein von ProReiki ist bereits seit der allerersten Anfrage eines Mitglieds von ProReiki im Hinblick auf die Lizenzierungsordnung des Herrn Lübeck bekannt, dass ich die Interessen von Herrn Lübeck vertrete. Vor diesem Hintergrund habe ich auch für meinen Mandanten eine Anfrage beim Vorstand von ProReiki gestartet um eine Gesprächslösung zu suchen.

"Ich habe vorhin mit dem Herausgeber des Reiki Magazins telefoniert und er hat mir ausdrücklich versichert, dass dies bislang nicht geplant ist oder war. Warum verbreiten Sie als Anwalt solche falschen Aussagen?"

Eine entsprechende Email des Herrn Klatt liegt mir vor. Die Betonung liegt auf "bislang". Die Information ist mir aus den Reihen von ProReiki zugetragen worden. Den Namen der betreffenden Person werde ich an dieser Stelle nicht nennen, um eben diese Person zu schützen.

"Für mich ist es unverständlich, dass Sie überhaupt Walter als Klienten angenommen haben, obwohl die Möglichkeit denkbar war, dass Sie damit rechtlich gegen andere Mitglieder von ProReiki aktiv hätte werden müssen."

Nur zur Information: Herr Lübeck ist selbst Mitglied von ProReiki und dem Rat von ProReiki. Ich gehe im Übrigen nicht gegen andere Mitglieder von ProReiki vor.

"Dies ist falsch. ProReiki verwahrt sich in meinen Augen nur gegen eine Vereinahmung durch den Lizenzgeber."

Das ist Ihre Interpretation der Angelegenheit. Das steht Ihnen selbstverständlich frei.

"Abgesehen von meiner Belustigung, wenn ein Anwalt das Spiegel-Gesetz zitiert (und dabei sogar übersieht, dass ProReiki nur reagiert und nicht agiert hat): Ich kann in der Stellungnahme von ProReiki kein derartiges Urteil bezüglich des Werdegangs Usuis erkennen. Es gab nur einen Hinweis auf die Entwicklung des Systems."

Da ich nicht nur als Anwalt tätig bin, finde ich an dieser Äußerung nichts was belustigend wäre. Nach den Informationen die mir vorliegen, hat ProReiki in der Tat bereits ab einem sehr frühen Stadium des Konflikts agiert und nicht reagiert.

"Ich kann dazu nichts in der Stellungnahmen erkennen, was so interpretiert werden könnte."

O.k. - dann zitiere ich hier wortwörtlich: "ProReiki weist im Zusammenhang mit Unterlagen bezüglich der Lizenzierung von Rainbow Reiki ausdrücklich darauf hin, dass aus Sicht von ProReiki Gründe oder Anlässe zu dieser Lizenzierung nicht im Werdegang von "Usui Reiki" liegen und dass diese mit ProReiki, dessen Berufsbild, Qualifizierungskonzept oder Zertifizierung nicht in Verbindung stehen oder ABGESTIMMT sind."

"Sie beschweren sich darüber, dass ProReiki Ihren Mandaten so weit schützen wollte, dass bestimmte Formulierungen etc. nur als "unangemessen" bezeichnet worden sind? Ich bin höchst erstaunt. Und haben Sie sich etwa nicht mit den von ProReiki geforderten Streichungen im Text beschäftigt? Dies waren konkrete Angaben und sollten Ihnen doch vorliegen. Haben Sie dies nicht sorgfältig geprüft?"

Ich habe diese Angaben sehr genau geprüft. Es geht hier wohl kaum darum, dass ProReiki meinen Mandanten schützen wollte. Ganz im Gegenteil.

"Auf der Fanpage von ProReiki ist diese Mitteilung niemals erschienen. Insofern ist Ihre Forderung falsch und scheinbar nicht sorgfältig geprüft. Korrekt ist: Die Mitteilung erschien auf der Fanpage des Reiki Magazins und wurden dann von anderen Seiten und Usern weiter geteilt."

Dies ist korrekt und ist ein Fehler von mir gewesen. Da ich selbst auf Facebook einen Account besitze, war das meines Erachtens optisch auf den ersten Blick nicht erkennbar. Die diesbezügliche Stellungnahme war ja auch als offizielle Stellungnahme von ProReiki gedacht. Auch wenn sie nicht auf der offiziellen Fanpage von ProReiki erscheint, bedeutet das wohl kaum, dass sich ProReiki diese Erklärung nicht zurechnen lassen muss.

"Hmm, und betrifft dies nun auch das komplette Zitat dieser Mitteilung hier auf Reiki-land.de, das auf ausdrückliche Bitte von ProReiki im Volltext zitiert wurde? Erwähnt haben Sie dies nicht."

Der Post auf Reikiland ist ausdrücklich nicht genannt. Dies hat Gründe, die mit meinem Mandanten abgestimmt sind. Mir ging es mit diesem Post nur darum, dass auch einmal die Argumente meines Mandanten wahrgenommen werden.
Oliver Klatt
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Oliver Klatt »

Michel, (ich bleibe weiterhin beim Du, auch wenn du mich "den Herrn Klatt" nennst, in deinem vorherigen Posting - es sei denn, du kündigst mir explizit das Du auf, in diesem Falle bitte ich um Nachricht, dann kann ich auch zum Sie übergehen ...)

Wenn du auf der Facebookseite des Reiki Magazins, in der dortigen "Timeline-Funktion", ein eigenes, an die Leser, "Fans" dieser Seite gerichtetes Posting verfasst hättest, hätte ich das gerne stehen gelassen - und auf mögliche falsche Behauptungen darin dann auch direkt dort reagiert. Aber einen Brief an den Vorstand von ProReiki in vollem Wortlaut, ohne einleitende Worte, ohne konkreten, von dir ausformulierten Zusammenhang oder Bezug und ohne weiteren Kommentar, dort einfach so in voller Länge zu platzieren (in einer Länge, die für Postings in Timelines auf Facebookseiten eher unüblich ist), und das war's, empfinde ich als ziemlich unangemessen, und dafür – für den "Spirit", der in dieser Art beziehungslosem Vorgehen steckt - stelle ich diese Seite nicht zur Verfügung, deshalb die Löschung.

Dein Satz in dem vorherigen Posting, dazu, dass du offenbar die Facebookseiten von ProReiki und Reiki Magazin verwechselt hast – "Da ich selbst auf Facebook einen Account besitze, war das meines Erachtens optisch auf den ersten Blick nicht erkennbar." - macht für mich inhaltlich keinen Sinn - wie so vieles, auch in deinem Brief an den Vorstand, nicht, wenn man sich die Sätze einmal ganz genau durchliest, inhaltlich. Das fängt schon damit an, dass du in dem Brief schreibst, dass ProReiki in der Stellungnahme "mitteilen" würde, dass aus Sicht von ProReiki die "Lizenzierung nicht ‘im Werdegang von Usui' liege".
Bitte lies doch noch einmal genau nach, dann wirst du sehen, dass es dort vielmehr heißt, dass "aus Sicht von ProReiki Gründe oder Anlässe zu dieser Lizenzierung nicht im Werdegang von 'Usui Reiki' liegen". Das ist eine vollkommen andere Aussage - und bezieht sich auf mehrere Stellen in Unterlagen zur Lizenzierung, die von Walter Lübeck verfasst wurden und die vielleicht der Klarheit halber tatsächlich im Detail zitiert werden sollten. Ich möchte jedoch hier möglichen Inhalten einer Antwort des Vorstands von ProReiki auf das Schreiben nicht vorgreifen. Jedoch sollte klar sein, dass die Aussage, dass "Gründe oder Anlässe zu einer Lizenzierung aus Sicht von ProReiki nicht im Werdegang von Usui Reiki liegen" einen vollkommen anderen Inhalt hat als die Aussage, die du daraus machst, dass aus Sicht von ProReiki die gesamte "Lizenzierung nicht im Werdegang von Usui Reiki liege".

So weit erst einmal für den Moment.

Oliver Klatt
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Lomarys »

Es ist einfach nur traurig, was hier passiert.........

Und überhaupt....was ist das für eine Art, einen Anwalt im Netz sprechen zu lassen statt das persönliche Gespräch zu suchen......

Für mich als Aussenstehende riecht das nach gewollter Spaltung und nicht nach Suchen bzw Finden eines Konsens......und ich bin echt erschüttert ob dieser Entwicklung.
Gelassenheit ist die anmutige Form des Selbstbewusstseins *Marie von Ebner-Eschenbach*
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von rajansen »

Hallo Oliver,

da ich nicht weiß, ob Du Herrn Doerr duzt, habe ich in meinem vorherigen Post von "Herrn Klatt" gesprochen. Du sprichst / schreibst ja auch von "Frank Doerr" und nicht von "Frank".

Was für Dich inhaltlich Sinn macht oder auch nicht, ist nicht alleine ausschlaggebend.

Der Kern der Aussage bezieht sich auf den "Werdegang von Usui". Dass dies im Zusammenhang mit "Gründen und Anlässen zur Lizenzierung" steht, ist genau das was Herr Lübeck bemängelt. Daran ist weder etwas unsinnig noch nicht verständlich. Wenn Du es natürlich aus dem Zusammenhang reißt, wird es unverständlich und unsinnig. Denn weiter unten schreibe ich

"Soweit weiterhin argumentiert wird, Rainbow-Reiki sei erst dadurch ermöglicht worden, dass Usui-Reiki sich frei von Schutzrechten und Lizenzen entwickeln durfte, so wird hierbei verkannt, dass sich durch die aktive Wahrnehmung der Rechte meines Mandanten hieran auch nichts ändert."

Dies bezieht sich ja genau auf die "Gründe und Anlässe". Die Lizenzierungsordnungen von Herrn Lübeck müssen nicht auf Gründen oder Anlässen beruhen, die im Werdegang von Usui liegen.

Du interpretierst in die Stellungnahme von ProReiki etwas hinein, was so dort nicht steht. Dies mag daran liegen, dass Du die Stellungnahme mit verfasst hast, ändert aber nichts am Wortlaut. Es ist hier nicht von den "Inhalten" der Lizenzierungsordnungen die Rede, sondern von "Gründen und Anlässen".

Mein Beruf ist es Interessen zu vertreten. Deswegen freue ich mich auch grundsätzlich darüber, dass nun offensichtlich in die inhaltliche Diskussion eingestiegen wird. Um bei Deinen Worten zu bleiben: auch ich werde natürlich abwarten, wie der Vorstand von ProReiki nun antwortet.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Frank »

rajansen hat geschrieben:vielen Dank zunächst einmal, dass Sie den Post nicht einfach kommentarlos gelöscht haben.
Solange hier niemand ausfällig wird oder spammt, wird nie etwas gelöscht. Das hat in diesem Forum seit 13 Jahren Tradition :)
rajansen hat geschrieben: O.k. - dann zitiere ich hier wortwörtlich: "ProReiki weist im Zusammenhang mit Unterlagen bezüglich der Lizenzierung von Rainbow Reiki ausdrücklich darauf hin, dass aus Sicht von ProReiki Gründe oder Anlässe zu dieser Lizenzierung nicht im Werdegang von "Usui Reiki" liegen und dass diese mit ProReiki, dessen Berufsbild, Qualifizierungskonzept oder Zertifizierung nicht in Verbindung stehen oder ABGESTIMMT sind."
Danke für den Hinweis, hab ich übersehen. Korrekt wäre gewesen "die Hinweise auf ProReiki nicht mit ProReiki abgestimmt sind". Klar ist, dass Walter mit ProReiki hinsichtlich der Lizenzierung selbst nichts abstimmen muss.

Ich habe eben eine Selbstbehandlung mit Reiki gemacht und alles noch einmal sacken lassen. Für mich stellt sich der Sachverhalt so dar:
  1. Walter hat die Lizenzierung eingeführt. Die Problematik einer nachträglichen Lizenzierung hatte ich erläutert in meinem Artikel. Der Fehler von Walter im Kontext dieser Geschichte hier waren seine Erwähnung von ProReiki im Artikel zum Lizenzierungsprogramm. Mich hatte dies beim ersten Lesen bereits sehr erstaunt, da ich mich fragte: Was soll das? Was hat ProReiki mit dem Rainbow Reiki Lizenzierungsprogramm zu tun? Faktisch nichts. Es konnte aber durch diese mehrfache Erwähnung ein Eindruck dahingehend entstehen, dass ProReiki das Lizenzierungsprogramm billigt und befürwortet.
  2. ProReiki hat sich dann davon öffentlich distanziert. Dies ist das Recht des Berufsverbandes und - da die Info auf der Website scheinbar auch über weitere Kanäle verbreitet wurde, wo man sie nicht einfach nachträglich korrigieren konnte - vielleicht auch seine Pflicht. Insofern aus meiner Sicht erstmal ok.
  3. In meiner Selbstbehandlung wurde mir klar, dass ProReiki mit seiner Stellungnahme allerdings einen großen Fehler begangen hat: Durch den äußerst deutlichen Hinweis auf die Freiheit des Usui-Systems wird der Eindruck erweckt, dass ProReiki grundsätzlich gegen das Lizenzierungsprogramm sein könnte. Dies ist in Anbetracht der kommenden Gespräche kontraproduktiv. Und in einem gewissen historischen Kontext, den ich hier nicht näher ausführen möchte, auch fast schon ein Treppenwitz der Geschichte.
  4. Dass sich nun Walters Anwalt zu Wort meldet und mit "gerichtlicher Hilfe" droht, ist der nächste - diesmal große - Fehler auf Walters Seite. Im Straßenjargon: ProReiki hat Walter den Stinkefinger gezeigt und Walter hat nun den Baseballschläger ausgepackt. Damit wurde nun eine Grenze überschritten. Während ProReiki durch diese Sache eher noch an Profil gewinnen könnte, kann Walter den Ruf eines Prozesshansels erhalten und seinem System nachhaltig schaden. Zumindest einige Leute, die sich bereits für die Lizenzierung entschieden haben oder dies noch tun wollten, könnten nun ins Grübeln kommen.
Ich weiß, dass ich damit mal wieder zwischen allen Stühlen sitze, weil ich jeder Partei deutliche Fehler aufzeige. Und kann nur wieder sagen: Holt euch endlich einen qualifizierten Mediator ins Boot, bevor es endgültig kentert. Die von allen Beteiligten geschlagenen Lecks sind jedenfalls schon verdammt groß.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von rajansen »

Hallo Herr Doerr,

vielen Dank für diesen sehr sachlichen Post! Die sehr bildliche Sprache die Sie verwenden, ist sehr gut geeignet nachzuvollziehen, wie es auch energetisch abgelaufen ist. In der Tat ist die Drohung mit "gerichtlicher Hilfe" ein "Baseballschläger". Aber ich halte es da mit einem lateinischen Spruch: "privilegium de non appellando" (das Recht des Nicht-Anrufens). Dieses Recht steht meinem Mandanten genauso zu. :-)
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Oliver Klatt »

Hallo, Michel,

ich habe in meinem letzten Posting nichts interpretiert, und ich habe auch nichts kommentiert oder aus dem Zusammenhang gerissen, sondern nur etwas wiedergegeben.

Klar, dass allgemein nicht alleine ausschlaggebend ist, was für mich Sinn macht.
Und: In meinen Postings ist für mich natürlich ausschlaggebend, was für mich Sinn macht.

Zitat von dir: "Werdegang von Usui"
Meinst du tatsächlich "Werdegang von Usui"? Oder "Werdegang von Usui Reiki"? Oder geht es jetzt auch noch um den Begründer des Reiki, den du in deinem Brief an den Vorstand ja auch an einer Stelle "vereinnahmt" hast?
("Ich bin mir sicher, dass dies auch dem Geiste von Mikao Usui entspricht ...")

Zitat von dir: "Die Lizenzierungsordnungen von Herrn Lübeck müssen nicht auf Gründen oder Anlässen beruhen, die im Werdegang von Usui liegen."
Falls du "Usui Reiki" meinst: Ja, klar, genau! Dann sind wir uns ja einig. Genau das sagt ja auch ProReiki in der Stellungnahme (ich zitiere - ich interpretiere nicht und kommentiere nicht): "ProReiki weist (...) ausdrücklich darauf hin, dass aus Sicht von ProReiki Gründe oder Anlässe zu dieser Lizenzierung nicht im Werdegang von 'Usui Reiki' liegen (...)."
(Das klang aber in Unterlagen zur Lizenzierung, die Walter Lübeck selbst verfasst hat, und wo ProReiki an einigen Stellen in aus Sicht von ProReiki unangemessener Weise genannt wurde, ganz anders. Und deshalb weist ProReiki in der Stellungnahme auf diesen Umstand hin.)

Oliver Klatt
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Sister Jackhammer »

Mannomann, Leute sucht euch einen professionellen und unabhängigen Mediator!

Mal ganz als Außenstehende gesprochen: Die Passage, um die sich hier gestritten wird, hatte ich so verstanden, dass ProReiki hier klar stellt, dass es sich bei dem Lizensierungsprozess um das geistige Eigentum von Herrn Lübeck handelt und dass es nicht darum geht, traditionell zu Reiki nach Usui gehörende Elemente (wie Symbole etc) zu lizensieren. Ich habe diese ganze Passage verstanden als Versuch, Gerüchten innerhalb der Reikiszene entgegenzutreten, die schon hin und wieder verbreitet wurden im I-Net, nach denen möglicherweise der Berufsverband so etwas wie eine Lizensierung oder Reglementierung der gesamten Reikiszene und des Berufs anzustrebt. So war ich dann auch sehr erfreut über den darauf folgenden Hinweis auf die Lizenzfreiheit von Reiki an sich und wie positiv das ist. Ich habe es mir übersetzt in "Macht euch keine Sorgen, wir werden so etwas nicht anstreben, das fänden wir auch gar nicht gut."

Was ich als sehr problematisch empfinde ist das "Schweigegebot" gleich im ersten Satz.
(Ich wünschte wirklich, jemand hätte die von mir als Link vorgeschlagenen Kritik und Feedback Richtlinien mal gelesen und angewandt :roll: )
Eine gemeinsame Erklärung wäre GUT gewesen.
Wenn ich als ProReiki Mitglied und nicht RRMeister jetzt davon betroffen sein soll, würde mich das wundern. Trotzdem steht es hier öffentlich. Wieso? Dafür gibt es doch e-mail Verteiler, dann ist auch gewährleistet, dass die tatsächlich Betroffenen diese Info bekommen.

Ansonsten: Gutes Statement, kann ich mittragen, Danke.
lg

PS: Ich bin zwar nicht bei RR aber Urheberrechtsschutz durchzusetzen und teilweise auch Lizenzen finde ich völlig normal. Was wahrscheinlich auch daran liegt, dass ich außer Reiki einige andere Ausbildungen kenne, wo das eben normal ist. Was es da jetzt an rechtlichen Verwickelungen geben mag, weil es ja diese ganzen RR Lehrer nun mal schon gibt, die ja anscheinend vorher bereits Lehrerlaubnis hatten, müssen eben notfalls die Gerichte klären, wenn ihr das nicht anders hin bekommt. (Ironie an:) Ansonsten gebe ich auch gerne Nachhilfe im Entwickeln von eigenen Methoden und Symbolen und beim Kanalisieren von Energien aus Lemuria oder so (Ironie aus). lg
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von HealingHands »

Man muss eben auch sehr fein unterscheiden zwischen einer Lizensierung, die für mehr Vertrauen und Verlässlichkeit sorgt und einem Versuch, sich Traditionen einfach zu eigen zu machen und zu "besitzen". Das finde ich dann nämlich sehr problematisch.
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Sister Jackhammer hat geschrieben: Wenn ich als ProReiki Mitglied und nicht RRMeister jetzt davon betroffen sein soll, würde mich das wundern. Trotzdem steht es hier öffentlich. Wieso?
Wenn ein Herr Lübeck sagt, er wolle Standards setzten und Qualitätskriterien entwickeln, dann bedeutet diese Lizensierung quasi, dass alle anderen Reiki-Stile sich künftig an RR messen lassen müssen....insbesondere wenn es tatsächlich mal dazukommen sollte, dass z.B. Krankenhäuser Reiki-Behandler beschäftigen oder Reiki durch Krankenkassen bezahlt wird. Und schon müssten alle nicht-RRPraktizierenden diesem System die Türen einrennen, da sie sonst kaum mehr eine Chance hätten, anerkannt zu werden.
Und wenn dann auch noch der Eindruck entsteht ProReiki gehe mit Herrn Lübeck konform, dann wird es etwas haarig.

Du hast offenbar immer noch nicht verstanden, dass auch die Nicht-RR-Stile von dieser Sache betroffen sind.

So was ähnliches ist vor einer Weile mit den Immobilienmaklern passiert.
Jeder X-Belibiege konnte sich bis zu einem bestimmten Zeitpunkt Makler nennen und Immobilien vermitteln.
Dann wurde es zum offiziellen Ausbildungsberuf und ein heftiges Gerangel setzte ein, weil die Makler, die bis dahin ja gemakelt haben, das auch weiterhin tun wollten, ohne nun eine "Prüfung" o.ä. ablegen zu wollen.
Nun gibt es irgendwelche "Besitzstandsregelungen" und alle "neuen" Makler müssen diese Standards erfüllen, um makeln zu dürfen....und die "alten" müssen ihre Arbeit natürlich auch anpassen.

Dank der Pharmaindustrie glaube ich zwar, dass es im Bereich des geistigen Heilens zu so etwas nicht kommen wird - also das Anerkenntnis des geistigen Heilers als Lehrberuf - aber dennoch....alle Stile sind davon betroffen.

Ich stimme dir allerdings zu, dass dieses "Schweigegebot" etwas seltsam anmutet.

Gruß Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Sister Jackhammer »

Ach was`n Quark, Kanji.

Bei der RAI und Arolo gibt es das schon seit knapp 15 Jahren (oder länger) - und woran geht uns das vorbei? Genau...

:lol:
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Janina
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Janina »

Hallo ihr Lieben,

ProReiki hat reagiert und auf seiner Facebookseite geschrieben:
Kurze Info:

Nachdem wir eine Stellungnahme zu der Diskussion um die Lizenzierung im Rainbow Reiki auf unsere Website gestellt hatten, bekamen wir über Michel Jansen (Anwalt der Walter Lübeck vertritt) ein Schreiben, in dem gefordert wurde, dass wir die Stellungnahme bis spätestens den 14.3.14 wieder von unserer Website nehmen sollten. Ansonsten müsse er seinem Mandanten empfehlen, gerichtliche Hilfe in Anspruch zu nehmen.

Dieser Forderung sind wir nun nachgekommen und an deren Stelle findet ihr nun einen kurzen Hinweis mit folgendem Wortlaut:

"Aktueller Hinweis des Vorstands:
Um zur Entspannung der Situation beizutragen, haben wir unsere Stellungnahme "zum Konflikt und der Diskussion um Lizenzierung bei Rainbow Reiki" von unserer Webseite genommen. Fragen, welche dazu an uns gestellt wurden, werden wir demnächst in einer Erklärung beantworten."
Da wir hier im Reiki-Land ja immer aktuell und am Puls der Zeit sind - wollte ich euch auch darüber informieren.

Alles Liebe Janina
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Wer sich für die lanjährige, ehrenamtliche Adminarbeit
revanchieren möchte kann dies mit einem Buch tun :) [url=http://www.amazon.de/gp/registry/registry.html/028-5447202-2218946?ie=UTF8&type=wishlist&id=VVUPB24SBKZY]Wunschliste[/url]
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Sister Jackhammer hat geschrieben: Bei der RAI und Arolo gibt es das schon seit knapp 15 Jahren (oder länger)
Ja...und ? Die sind ja wohl auch mengenmäßig nicht mit RRlern zu vergleichen.
Und außerdem: Bislang hat auch noch niemand versucht so stark in/von Krankenhäusern oder Krankenkassen anerkannt zu werden.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von nerv »

Bitte hört auf etwas Schönes zu zerstören !

"gut gemeint ist das Gegenteil von gut gemacht"

wenn Anwälte und Androhungen von Geldstrafen in spirituelles Leben eingreifen....

Lasst uns wieder den Geist des Friedens und der Versöhnung in unsere große Gemeinschaft bringen !

Zur Zeit seh ich( aus meiner Sicht) an den Anmeldungen zur Convention ,

was für ein Schaden entstanden ist.

Den vielschichtigen Sinn in diesem Vorgang suchend

lächelt Euch allen ( etwas gequält) zu

Nerv- Blue- HAuch
Carpe Diem
-auch Du kannst alles sehen--

nerv-Blue-Hauch
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