Rainbow Reiki Lizenzierung
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo ihr Lieben,
ich war lange nicht mehr "hier" und es ist ja eine Menge passiert ....
... erst mal meinen (verhaltenen) Glückwunsch an Monika ... die dicken Blumensträuße gibt es dann nachdem juristisch das allerletzte Wort gesprochen wurde.
Wer sich für die Einzelheiten der Begründungen interessiert, kann sich auf allerlei "Juristen-Seiten" mal umtun, da wird sicherlich was zu finden sein, aber ob der juristische Laie das dann auch vertsteht, ist fraglich.
Zu den Einweihungen in RR müsste es eigentlich so sein, dass die "alten"" RRs diese durchführen dürfen, denn genau deswegen sind sie ja RR-Meister georden.
Ich gehe einmal davon aus, dass der Hinweis darauf, dass RR ein markenrechtlich geschützter Reiki-Stil sein soll, bereits vor der Einweihung in den ersten Grad stattfinden muss und es auch einer schriftlichen Erklärung des (noch nicht eingeweihten Schülers) bedarf, damit später ein Tätigwerden in diesem Bereich unterbunden werden kann.
Das hieße ... zuerst die Lizenzerklärung unterschreiben und dann erst die Einweihung erhalten. Wie eigentlich bei jedem anderen Vertrag auch erst den AGBs zugestimmt werden muß, weil er ohne diese Zustimmung nicht wirksam wird. Letztendlich beträfe das aber eigentlich nur die Einweihung zum Meister, dann vorher kann man je eh niecht einweihen.
Interessant ist die Frage, ob die abgemahnten RRs, die sich auch daran gehalten haben, von Herrn Lübeck entschädigt werden müssten. Da kann vielleicht Monikas Anwältin was dazu sagen, wenn es direkt um Monika und deren weiteres Verhalten geht. Vom gesunden Menschenverstand her wäre er haftbar und vielleicht ist das ja auch einer von mehreren Gründen, warum er weiterklagt.
Interessant wäre auch die Frage, ob die Kosten für Einweihungen in andere Reiki-Stile zumindest zum Teil von Herrn Lübeck eingefordert werden könnten. Die Argumentation müsste dann aber wirklich ein Jurist führen ...
Ansonsten ist es so, das dieses Urteil meines Wissens für alle gilt. Es gibt etwas, das nennt sich "mittelbare Drittwirkung" und hat den Hintergrund, das nun alle, die von der Sache irgendwie betroffen sein könnten, nicht die Gerichte mit Einzelklagen behelligen müssen, da die Grundsatzangelegenheit ja entschieden ist.
LG Kanji
ich war lange nicht mehr "hier" und es ist ja eine Menge passiert ....
... erst mal meinen (verhaltenen) Glückwunsch an Monika ... die dicken Blumensträuße gibt es dann nachdem juristisch das allerletzte Wort gesprochen wurde.
Wer sich für die Einzelheiten der Begründungen interessiert, kann sich auf allerlei "Juristen-Seiten" mal umtun, da wird sicherlich was zu finden sein, aber ob der juristische Laie das dann auch vertsteht, ist fraglich.
Zu den Einweihungen in RR müsste es eigentlich so sein, dass die "alten"" RRs diese durchführen dürfen, denn genau deswegen sind sie ja RR-Meister georden.
Ich gehe einmal davon aus, dass der Hinweis darauf, dass RR ein markenrechtlich geschützter Reiki-Stil sein soll, bereits vor der Einweihung in den ersten Grad stattfinden muss und es auch einer schriftlichen Erklärung des (noch nicht eingeweihten Schülers) bedarf, damit später ein Tätigwerden in diesem Bereich unterbunden werden kann.
Das hieße ... zuerst die Lizenzerklärung unterschreiben und dann erst die Einweihung erhalten. Wie eigentlich bei jedem anderen Vertrag auch erst den AGBs zugestimmt werden muß, weil er ohne diese Zustimmung nicht wirksam wird. Letztendlich beträfe das aber eigentlich nur die Einweihung zum Meister, dann vorher kann man je eh niecht einweihen.
Interessant ist die Frage, ob die abgemahnten RRs, die sich auch daran gehalten haben, von Herrn Lübeck entschädigt werden müssten. Da kann vielleicht Monikas Anwältin was dazu sagen, wenn es direkt um Monika und deren weiteres Verhalten geht. Vom gesunden Menschenverstand her wäre er haftbar und vielleicht ist das ja auch einer von mehreren Gründen, warum er weiterklagt.
Interessant wäre auch die Frage, ob die Kosten für Einweihungen in andere Reiki-Stile zumindest zum Teil von Herrn Lübeck eingefordert werden könnten. Die Argumentation müsste dann aber wirklich ein Jurist führen ...
Ansonsten ist es so, das dieses Urteil meines Wissens für alle gilt. Es gibt etwas, das nennt sich "mittelbare Drittwirkung" und hat den Hintergrund, das nun alle, die von der Sache irgendwie betroffen sein könnten, nicht die Gerichte mit Einzelklagen behelligen müssen, da die Grundsatzangelegenheit ja entschieden ist.
LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
reiki-kanji hat geschrieben:
Das hieße ... zuerst die Lizenzerklärung unterschreiben und dann erst die Einweihung erhalten. Wie eigentlich bei jedem anderen Vertrag auch erst den AGBs zugestimmt werden muß, weil er ohne diese Zustimmung nicht wirksam wird.
LG Kanji
Nach meinem Wissen verhält es sich bei den AGBs so, dass wenn auch nur ein kleiner Punkt unrechtmäßig ist und den regulär geltenden Gesetzen widerspricht, dass dann die Regelung ungültig wird.
Wenn man sich also die Lizenzierungsordnung durchliest, die mir vorliegt, und die hier im Forum auf Seite 27ff zitiert und auch diskutiert wurde, dann fällt auch hier auf, dass die Lizenzierungsordnung gesetzlich vermutlich auch nicht ganz einwandfrei sein dürfte. Ebenso wie seine Abmahnungen, die jetzt vom Gericht zum 2. Mal als unzulässig erklärt wurden.
Insofern gehe ich davon aus, dass wenn ich jetzt Schüler in RR einweihe, diese von dieser ganzen Lizenz unabhängig sein dürften. Weil weshalb sollte für diese etwas anderes gelten als für mich? Das Gesetz hat ja einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch auf diese alten Verträge nicht feststellen können.
Liebe Grüße
Dagmar
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo Dagmar,
du bist doch im Dachverband. Da dort RR als System anerkannt ist und sie auch einen Rechtsanwalt haben, müssten der Verband doch auch etwas dazu sagen können.
LG Monika
du bist doch im Dachverband. Da dort RR als System anerkannt ist und sie auch einen Rechtsanwalt haben, müssten der Verband doch auch etwas dazu sagen können.
LG Monika
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hier die versprochene Zusammenfassung des Berufungsverfahrens:
WL hat auch in der Berufung den vollen Umfang der Klage aufrechterhalten:
• Unterlassung der Verwendung der 4 eingetragenen Marken (Rainbow Reiki, Marayana Sayi, Falayna Say und Walter Lübeck)
• Schadensersatz meinerseits für deren Nutzung
• Auskunftspflicht meinerseits über Benutzung der Marken (wie viele Seminare und Teilnehmer), um die Höhe des Schadens feststellen zu können,
• Vernichtung aller Materialien (Visitenkarten, Seminarunterlagen, Flyer…) und Werbemittel (auch entsprechende Informationen auf meiner Webseite)
• Übernahme von Kosten des 1. Rechtsanwalts Michael Jansen
• Bei Zuwiderhandlung 250.000 € Strafe oder bis zu 6 Monaten Haft.
Das Landgericht Braunschweig hatte in seiner Urteilsbegründung (1. Instanz) klargestellt, dass ich aufgrund meiner Ausbildungsverträge:
„[…] das Recht zur Nutzung des Zeichens Rainbow Reiki im Sinne einer Zustimmung des Klägers erworben […]“ habe und „[…] dass die Beklagte die Bezeichnung Rainbow Reiki im geschäftlichen Verkehr markenmäßig verwenden darf. […]“
Weiter wurde begründet: „[…] Damit ist auch klargestellt, dass die Beklagte gewerblich tätig werden darf. Die berufliche Selbstständigkeit durch Ausbildung von Schülern war Grundlage ihrer eigenen Ausbildung. […]“
Und der für mich wichtigste Satz: „[…] Der Kläger wollte der Beklagten – nach Auffassung des Gerichtes zu Unrecht – die wesentliche Grundlage ihrer beruflichen Existent entziehen. […]“
Nachdem das Landgericht nun festgestellt hatte, dass die Ausbildungsverträge die Zustimmung zur Nutzung der Marken beinhaltet, hat WL in der Berufungsbegründung versucht, diese Ausbildungsverträge zu kündigen, um damit auch die Zustimmung zur Markennutzung widerrufen zu können.
Seine Kündigungsbegründungen:
• Er, WL, habe keine Zustimmung zur Nutzung erteilt und dies könne aus den Ausbildungsverträgen auch nicht abgeleitet werden.
• Auch der Besuch der Ergänzungsseminare (Instructer für Falayna Say und Marayana Sayi) bedeute keine Zustimmung zu derer markenmäßiger Nutzung.
• Die vorgelegten Urkunden werden angefochten, denn sie enthalten zwar echte Unterschriften, seien aber inhaltlich falsch, da die Sekretärin falsche Vorlagen verwendet hätte.
• Schließlich seien Zustimmungen auf Grund der Ausbildungsverträge (jetzt also doch) an eine geschäftliche Verbindung von mir mit WL gebunden, indem ich mich fortlaufend weiterbilde und die Unterrichtsmaterialien von WL beziehe. Eine Zustimmung sei, wenn überhaupt, nur zeitlich befristet gewesen.
• Ich hätte mich den Fortbildungen verweigert
• und mich darüber hinaus geschäfts- und rufschädigend verhalten,
• indem ich die Allgemeinheit über den Inhaber der Markenrechte täusche,
• mich auf Internetseiten oder in Foren abfällig und geschäftsschädigend äußere,
• ich durch Nutzung eigener Unterlagen die Marke RR verwässere,
• ich mich eines treuewidrigen Verhaltens schuldig gemacht hätte, indem ich öffentlich ankündige, RR nicht mehr lehren zu wollen.
• Damit das Gericht auch die Auswirkung auf den „Verkehrskreis“ (die Reiki-Szene und Reiki-Interessierte) beurteilen könnte, sei ein Gutachter zu bestimmen.
Das OLG Braunschweig hat die Berufung einstimmig abgewiesen., da sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Auszüge des Beschlusses:
„[…] Der Kläger hat einer markenmäßigen Benutzung durch die Ausbildungsverträge zugestimmt. Eine wirksame Beendigung dieser Zustimmung liegt nicht vor. Eine zeitliche Begrenzung der Gestattung ist in den Ausbildungsverträgen nicht enthalten. Im Übrigen widerspräche eine solche Eingrenzung dem Sinn und Zweck der Ausbildungsverträge, da Grundlage und Ziel der Ausbildung die berufliche Selbstständigkeit der Beklagten gewesen sei. […]“
„[…] Eine Kündigung der Ausbildungsverträge komme nicht in Betracht, da kein Dauerschuldverhältnis (Anm. Monika Meyer: fortlaufende Geschäftsverbindung) gegeben sei. Zudem wäre auch eine außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt (Anm. Monika Meyer: falls es doch ein Dauerschuldverhältnis gegeben hätte), da es sich bei den Äußerungen der Beklagten ausschließlich um eine Reaktion auf das Unterlassungsbegehren des Klägers gehandelt habe und sie sich gegen die Entziehung der wesentlichen Grundlage ihrer beruflichen Existenz verteidigen habe dürfen. […]“
Hier einige Auszüge aus den Begründung (von insgesamt 19 Seiten):
„[…] Dem Kläger steht gegen die Beklagte weder ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch noch daraus folgende Auskunfts-, Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüche zu. […]“
Abgesehen von der erteilten Zustimmung (siehe oben) „[…] entscheidend ist, dass die Verwendung einer Marke als beschreibend Angabe […] über die Art der Dienstleistung anzusehen ist. […]“, „ […] dienen zur Beschreibung der angebotene Seminare. […]“, „[…] und nicht als Kennzeichnung der betrieblichen Herkunft […]“. Das bedeutet, ich darf meine Seminare beschreiben, nämlich RR-Seminare, aber ich darf nicht suggerieren, WL persönlich würde die Seminare halten.
„[…] Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Beklagte die Herkunft der Seminare verschleiert. […]“, „[…]Die Beklagte verwendet die Marken vielmehr als Namen oder Synonym für die vom Kläger entwickelte Methode, die auch von ihr ausgeübt wird, so dass keine markenmäßige Verwendung vorliegt. […]“
„[…] Selbst wenn eine markenmäßige Verwendung angenommen werden sollte, begründet […] die geschlossenen Ausbildungsverträge und die Verträge zu den Ergänzungsseminaren eine Zustimmung des Klägers zur Verwendung der markenrechtlich geschützten streitgegenständlichen Bezeichnungen […]“, „[…] Eine solche Zustimmung ergibt sich für die Verwendung der Bezeichnung Rainbow Reiki unmittelbar aus den zwei zwischen den Parteien geschlossenen Ausbildungsverträgen zu Erlangung der Ausbildungsgrade Dan 1 und Dan 2. […]“
„[…] Ebenso ist dem angesprochenen Verkehrskreis zweifelsfrei bekannt, dass das Geschäftsmodell des Klägers darauf beruht, seinen Schülern die Möglichkeit einzuräumen, mit dem Erlernen der von ihm entwickelten Methoden ihrerseits Schüler ausbilden zu können. […]“
„[…] Entgegen der Ansicht des Klägers ist die erteilte Zustimmung auch nicht an weitere Bedingungen geknüpft, insbesondere nicht daran, dass die Beklagte eine geschäftliche Verbindung zum Kläger aufrechterhält oder sich fortlaufen fortbildet. […]“, „ […] Eine solche Regelung findet sich in vertraglichen Regelungen nicht wieder. Vielmehr darf der Schüler aufgrund der Ausbildungsverträge die erlernte Methode ohne weitere Bedingungen selbst anbieten. […]“
Nach meiner persönlichen Rechtsauffassung sind mit dieser Begründung auch von mir ausgebildete Teilnehmer und Schüler nicht markenrechtlich betroffen (siehe 1. Punkt der Begründung), da WL auch kein Auskunftsanspruch zusteht, wen ich wann ausgebildet habe.
Soweit ich mich erinnere haben die Schüler von WL die gleichen Verträge gehabt wie ich. Allerdings sind natürlich individuelle Besonderheiten möglich. Ich kann und darf daher nicht sagen, ob dieser Beschluss auch für anderen Schüler von WL gilt. Das muss sicherlich im Einzelfall geprüft werden.
Ich bin im Juni auf der Reiki-Convention und halte dort 2 Vorträge, u.a. zum Thema Reiki Systeme und Lizensierung. Ich werde mir auf jeden Fall Zeit nehmen, um mich mit Betroffenen und Interessierten austauschen zu können.
WL hat auch in der Berufung den vollen Umfang der Klage aufrechterhalten:
• Unterlassung der Verwendung der 4 eingetragenen Marken (Rainbow Reiki, Marayana Sayi, Falayna Say und Walter Lübeck)
• Schadensersatz meinerseits für deren Nutzung
• Auskunftspflicht meinerseits über Benutzung der Marken (wie viele Seminare und Teilnehmer), um die Höhe des Schadens feststellen zu können,
• Vernichtung aller Materialien (Visitenkarten, Seminarunterlagen, Flyer…) und Werbemittel (auch entsprechende Informationen auf meiner Webseite)
• Übernahme von Kosten des 1. Rechtsanwalts Michael Jansen
• Bei Zuwiderhandlung 250.000 € Strafe oder bis zu 6 Monaten Haft.
Das Landgericht Braunschweig hatte in seiner Urteilsbegründung (1. Instanz) klargestellt, dass ich aufgrund meiner Ausbildungsverträge:
„[…] das Recht zur Nutzung des Zeichens Rainbow Reiki im Sinne einer Zustimmung des Klägers erworben […]“ habe und „[…] dass die Beklagte die Bezeichnung Rainbow Reiki im geschäftlichen Verkehr markenmäßig verwenden darf. […]“
Weiter wurde begründet: „[…] Damit ist auch klargestellt, dass die Beklagte gewerblich tätig werden darf. Die berufliche Selbstständigkeit durch Ausbildung von Schülern war Grundlage ihrer eigenen Ausbildung. […]“
Und der für mich wichtigste Satz: „[…] Der Kläger wollte der Beklagten – nach Auffassung des Gerichtes zu Unrecht – die wesentliche Grundlage ihrer beruflichen Existent entziehen. […]“
Nachdem das Landgericht nun festgestellt hatte, dass die Ausbildungsverträge die Zustimmung zur Nutzung der Marken beinhaltet, hat WL in der Berufungsbegründung versucht, diese Ausbildungsverträge zu kündigen, um damit auch die Zustimmung zur Markennutzung widerrufen zu können.
Seine Kündigungsbegründungen:
• Er, WL, habe keine Zustimmung zur Nutzung erteilt und dies könne aus den Ausbildungsverträgen auch nicht abgeleitet werden.
• Auch der Besuch der Ergänzungsseminare (Instructer für Falayna Say und Marayana Sayi) bedeute keine Zustimmung zu derer markenmäßiger Nutzung.
• Die vorgelegten Urkunden werden angefochten, denn sie enthalten zwar echte Unterschriften, seien aber inhaltlich falsch, da die Sekretärin falsche Vorlagen verwendet hätte.
• Schließlich seien Zustimmungen auf Grund der Ausbildungsverträge (jetzt also doch) an eine geschäftliche Verbindung von mir mit WL gebunden, indem ich mich fortlaufend weiterbilde und die Unterrichtsmaterialien von WL beziehe. Eine Zustimmung sei, wenn überhaupt, nur zeitlich befristet gewesen.
• Ich hätte mich den Fortbildungen verweigert
• und mich darüber hinaus geschäfts- und rufschädigend verhalten,
• indem ich die Allgemeinheit über den Inhaber der Markenrechte täusche,
• mich auf Internetseiten oder in Foren abfällig und geschäftsschädigend äußere,
• ich durch Nutzung eigener Unterlagen die Marke RR verwässere,
• ich mich eines treuewidrigen Verhaltens schuldig gemacht hätte, indem ich öffentlich ankündige, RR nicht mehr lehren zu wollen.
• Damit das Gericht auch die Auswirkung auf den „Verkehrskreis“ (die Reiki-Szene und Reiki-Interessierte) beurteilen könnte, sei ein Gutachter zu bestimmen.
Das OLG Braunschweig hat die Berufung einstimmig abgewiesen., da sie keine Aussicht auf Erfolg hat. Auszüge des Beschlusses:
„[…] Der Kläger hat einer markenmäßigen Benutzung durch die Ausbildungsverträge zugestimmt. Eine wirksame Beendigung dieser Zustimmung liegt nicht vor. Eine zeitliche Begrenzung der Gestattung ist in den Ausbildungsverträgen nicht enthalten. Im Übrigen widerspräche eine solche Eingrenzung dem Sinn und Zweck der Ausbildungsverträge, da Grundlage und Ziel der Ausbildung die berufliche Selbstständigkeit der Beklagten gewesen sei. […]“
„[…] Eine Kündigung der Ausbildungsverträge komme nicht in Betracht, da kein Dauerschuldverhältnis (Anm. Monika Meyer: fortlaufende Geschäftsverbindung) gegeben sei. Zudem wäre auch eine außerordentliche Kündigung nicht gerechtfertigt (Anm. Monika Meyer: falls es doch ein Dauerschuldverhältnis gegeben hätte), da es sich bei den Äußerungen der Beklagten ausschließlich um eine Reaktion auf das Unterlassungsbegehren des Klägers gehandelt habe und sie sich gegen die Entziehung der wesentlichen Grundlage ihrer beruflichen Existenz verteidigen habe dürfen. […]“
Hier einige Auszüge aus den Begründung (von insgesamt 19 Seiten):
„[…] Dem Kläger steht gegen die Beklagte weder ein markenrechtlicher Unterlassungsanspruch noch daraus folgende Auskunfts-, Schadensersatz- oder Beseitigungsansprüche zu. […]“
Abgesehen von der erteilten Zustimmung (siehe oben) „[…] entscheidend ist, dass die Verwendung einer Marke als beschreibend Angabe […] über die Art der Dienstleistung anzusehen ist. […]“, „ […] dienen zur Beschreibung der angebotene Seminare. […]“, „[…] und nicht als Kennzeichnung der betrieblichen Herkunft […]“. Das bedeutet, ich darf meine Seminare beschreiben, nämlich RR-Seminare, aber ich darf nicht suggerieren, WL persönlich würde die Seminare halten.
„[…] Es sind keine Anhaltspunkte ersichtlich, dass die Beklagte die Herkunft der Seminare verschleiert. […]“, „[…]Die Beklagte verwendet die Marken vielmehr als Namen oder Synonym für die vom Kläger entwickelte Methode, die auch von ihr ausgeübt wird, so dass keine markenmäßige Verwendung vorliegt. […]“
„[…] Selbst wenn eine markenmäßige Verwendung angenommen werden sollte, begründet […] die geschlossenen Ausbildungsverträge und die Verträge zu den Ergänzungsseminaren eine Zustimmung des Klägers zur Verwendung der markenrechtlich geschützten streitgegenständlichen Bezeichnungen […]“, „[…] Eine solche Zustimmung ergibt sich für die Verwendung der Bezeichnung Rainbow Reiki unmittelbar aus den zwei zwischen den Parteien geschlossenen Ausbildungsverträgen zu Erlangung der Ausbildungsgrade Dan 1 und Dan 2. […]“
„[…] Ebenso ist dem angesprochenen Verkehrskreis zweifelsfrei bekannt, dass das Geschäftsmodell des Klägers darauf beruht, seinen Schülern die Möglichkeit einzuräumen, mit dem Erlernen der von ihm entwickelten Methoden ihrerseits Schüler ausbilden zu können. […]“
„[…] Entgegen der Ansicht des Klägers ist die erteilte Zustimmung auch nicht an weitere Bedingungen geknüpft, insbesondere nicht daran, dass die Beklagte eine geschäftliche Verbindung zum Kläger aufrechterhält oder sich fortlaufen fortbildet. […]“, „ […] Eine solche Regelung findet sich in vertraglichen Regelungen nicht wieder. Vielmehr darf der Schüler aufgrund der Ausbildungsverträge die erlernte Methode ohne weitere Bedingungen selbst anbieten. […]“
Nach meiner persönlichen Rechtsauffassung sind mit dieser Begründung auch von mir ausgebildete Teilnehmer und Schüler nicht markenrechtlich betroffen (siehe 1. Punkt der Begründung), da WL auch kein Auskunftsanspruch zusteht, wen ich wann ausgebildet habe.
Soweit ich mich erinnere haben die Schüler von WL die gleichen Verträge gehabt wie ich. Allerdings sind natürlich individuelle Besonderheiten möglich. Ich kann und darf daher nicht sagen, ob dieser Beschluss auch für anderen Schüler von WL gilt. Das muss sicherlich im Einzelfall geprüft werden.
Ich bin im Juni auf der Reiki-Convention und halte dort 2 Vorträge, u.a. zum Thema Reiki Systeme und Lizensierung. Ich werde mir auf jeden Fall Zeit nehmen, um mich mit Betroffenen und Interessierten austauschen zu können.
- Shalala
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
ne näh, aber nicht wirklich? oder etwa doch? und das in ********* Fällen?•Die vorgelegten Urkunden werden angefochten, denn sie enthalten zwar echte Unterschriften, seien aber inhaltlich falsch, da die Sekretärin falsche Vorlagen verwendet hätte.
Oh, wat nen Unschuldsengel die jesamte Geschichte stinkt sowas von zum Himmel ... da helfen auch alle "Gebete" und Rituale nichts ... eigentlich müsste man ihn verklagen für den gesamten Zirkus, den er da seit Jahren veranstaltet, aber Jott sei Dank hab ich da jetzt keine weiteren Aktien drin.
Die einzige Person, welche dem Ruf von RR wirklich schadet > ist er selbst.
-
- Reiki-Kerze
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Bei einer Sekretärin ist aufgrund des Arbeitsverhältnisses und der dafür geltenden Gesetze immer der Chef der Verantwortliche für das Gesamtergebnis, d.h. er haftet auch bei ihren „Arbeits“-Fehlern. (Mal angenommen, dass das tatsächlich so gewesen war)
Allein jedoch schon die Bezeichnung „DIE“ Sekretärin zeigt, dass Walter als Chef und Unterzeichner der Schriftstücke wieder einen anderen Schuldigen sucht und sich selber als das „arme Opfer“ seiner Sekretärin darstellt.
Immer wieder dieselbe Masche, wie so schön mehrfach beobachtet.
Ich würde mich freuen, wenn diese Masche bei den Leuten nicht mehr ziehen und sie sich zunehmend so verhalten würden, dass diesem Geschäftsgebahren Einhalt geboten und dem Guten wieder zu seinem Recht verholfen würde.
Danke an Alle und liebe Grüße
Dagmar
Allein jedoch schon die Bezeichnung „DIE“ Sekretärin zeigt, dass Walter als Chef und Unterzeichner der Schriftstücke wieder einen anderen Schuldigen sucht und sich selber als das „arme Opfer“ seiner Sekretärin darstellt.
Immer wieder dieselbe Masche, wie so schön mehrfach beobachtet.
Ich würde mich freuen, wenn diese Masche bei den Leuten nicht mehr ziehen und sie sich zunehmend so verhalten würden, dass diesem Geschäftsgebahren Einhalt geboten und dem Guten wieder zu seinem Recht verholfen würde.
Danke an Alle und liebe Grüße
Dagmar
- Shalala
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
ach weeste, Dagmar ... für jeden Anwalt und ein jedes Gericht ist der Fall doch klar .. da versucht jemand auf Deivel komm raus SEIN DING durchzudrücken .. janz egal was für Konsequenzen das für andere haben würde
> Hauptsache sein Traum vom Ganzen würde Realität werden
irgendwo, irgendwie hat er es wohl auch geschafft sich aller "unloyaler RRs" zu entledigen bzw ihnen die Freud weiterhin "einfaches RR" zu unterrichten zu vermiesen ..........
nur zu welchem Preis?????????
> Hauptsache sein Traum vom Ganzen würde Realität werden
irgendwo, irgendwie hat er es wohl auch geschafft sich aller "unloyaler RRs" zu entledigen bzw ihnen die Freud weiterhin "einfaches RR" zu unterrichten zu vermiesen ..........
nur zu welchem Preis?????????
- reiki-kanji
- Reiki-Feuer
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hihi,MonikaMeyer hat geschrieben: • Damit das Gericht auch die Auswirkung auf den „Verkehrskreis“ (die Reiki-Szene und Reiki-Interessierte) beurteilen könnte, sei ein Gutachter zu bestimmen.
na auf diese "Erhebung" und das Resultat wäre ich ja mal gespannt.
Für mich bleibt es ein Fakt, dass - wenn eine Lizenz überhaupt wirksam sein sollte - man dieser schon zu Beginn der Ausbildung akzeptieren müsste.
Und die Sache mit den "echten Unterschriften auf falschen Vordrucken" finde ich auch skuril.
Wenn du irgendwo irgendetwas unterschreibst, ist es nebensächlich auf welchem Stück Papier es steht, wichtig ist der Inhalt.
Normalerweise enthält jeder Vertrag auch eine salvatorische Klausel, die besagt, dass, falls EINE Bestimmung des Vertrags nicht rechtmäßig sein sollte, der Rest des Vertrags dennoch Bestand hat.
So etwas hat es bei Reiki bislang noch nicht gegeben, da Reiki normalerweise nicht auf "Verträgen" im eigentlichen Sinn basiert. Mittlerweile gibt es lizensierte Reiki-Stile, aber vermutlich wird man da eben schon von Anfang an darauf hingewiesen, unter welchen Bedingungen man dann später damit arbeiten darf.
LG Kanji
Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo Monika,
erst einmal vielen Dank, dass Du uns einen kleinen Einblick in den Schriftverkehr gegeben hast.
Wie verzweifelt muss man sein, wenn man seine Sekretärin schon für die Urkunden verantwortlich macht. Was hätte nicht auf der Urkunde stehen sollen, bzw. wie sollte die Urkunde eigentlich aussehen?
Mit den 250.000 Euro Strafe werden ganz schön hohe Summen genannt. Wovon wird nachts geträumt? Die Rechtsanwaltskosten sind bestimmt auch nicht ohne gewesen. Gab es eigentlich einen Streitwert (Summe), der festgesetzt wurde? Daran hängen ja auch die Anwaltskosten von ab. Man sollte den Spieß wirklich umdrehen und selbst klagen.
Ja und diese Reiki-Szene ist schlimm. Was können wir dafür, wenn sich nach den ganzen Auflagen, die Leute nicht mehr dafür interessieren, bzw. abwenden. Da muss vor der eigenen Haustür gekehrt werden.
erst einmal vielen Dank, dass Du uns einen kleinen Einblick in den Schriftverkehr gegeben hast.
Wie verzweifelt muss man sein, wenn man seine Sekretärin schon für die Urkunden verantwortlich macht. Was hätte nicht auf der Urkunde stehen sollen, bzw. wie sollte die Urkunde eigentlich aussehen?
Mit den 250.000 Euro Strafe werden ganz schön hohe Summen genannt. Wovon wird nachts geträumt? Die Rechtsanwaltskosten sind bestimmt auch nicht ohne gewesen. Gab es eigentlich einen Streitwert (Summe), der festgesetzt wurde? Daran hängen ja auch die Anwaltskosten von ab. Man sollte den Spieß wirklich umdrehen und selbst klagen.
Ja und diese Reiki-Szene ist schlimm. Was können wir dafür, wenn sich nach den ganzen Auflagen, die Leute nicht mehr dafür interessieren, bzw. abwenden. Da muss vor der eigenen Haustür gekehrt werden.
Liebe Grüße,
Emilie
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Die Frage des Preises finde ich ganz spannend. Nur mal angenommen, alle Leute, die so wie ich, in 2014 o.ä. eine Abmahnung auf Unterlassung bekommen haben, würden ihn jetzt auf Schadensersatz verklagen können.Shalala hat geschrieben: irgendwo, irgendwie hat er es wohl auch geschafft sich aller "unloyaler RRs" zu entledigen bzw ihnen die Freud weiterhin "einfaches RR" zu unterrichten zu vermiesen ..........
nur zu welchem Preis?????????
Also der Schaden, der durch Änderung der Homepage, Flyer, Messewände etc. angefallen ist. Zusätzlich so etwas wie entgangener Umsatz aufgrund des unzulässig abgemahnten „Berufsverbots“ über 4-5 Jahre hinweg gerechnet, was natürlich unterschiedlich hoch ausfallen kann. Und ggfs. dadurch angefallene Steuerrückzahlungen ans Finanzamt.
Wenn man das mal auf ca 50.000,- bis 100.000,- Euro schätzt, also pro abgemahnte Person, dann kommt da doch ein ganz schöner Preis bei raus, oder?
Und vermutlich wäre dann zu mindestens einer in seiner Existenz bedroht. Also genau das, was er seinen Schülern über unzulässige Abmahnungen etc. antut.
Und Gerichtsprozesse führen gegen ehemalige Schüler könnte er dann vermutlich auch keine mehr.
Liebe Grüße
Dagmar
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
In der Urkunde steht, dass ich die Ausbildung zum 2. Dan Rainbow Reiki Meister / Lehrergrad bestanden habe und berechtigt bin Ausbildungen im 1. Dan Rainbow Reiki selbstständig durchzuführen. Mit Datum vom 14.6.2009, incl. Wasserzeichen, Siegel und Originalunterschrift.Emilie hat geschrieben:Was hätte nicht auf der Urkunde stehen sollen, bzw. wie sollte die Urkunde eigentlich aussehen?
Was hätte drinstehen sollen, hat WL auch vor Gericht nie gesagt.
Der Streitwert beträgt 125.000 €.reiki-kanji hat geschrieben: Gab es eigentlich einen Streitwert (Summe), der festgesetzt wurde?
Meine angebliche Fortbildungsverweigerung war ja in beiden Instanzen Thema. Nachdem ich nachgefragt habe, was ich denn für Fortbildungen machen müsste, hat mir sein ehemaliger Rechtsanwalt im Dezember 2015 mitgeteilt:“ […] Gesamtpreis für das Update Rainbow Reiki Meister 1.Dan […] für Monika Meyer 7.535 € [...]“ Damit dürfte ich aber selbst keine Rainbow Reiki Meister ausbilden, denn dazu braucht man den 2. Dan, der mind. genauso teuer ist. Meine „Fortbildung“ dürfte also mal eben mind. 15.000 € kosten und das war vor 3 ½ Jahren. Allerdings klang das in den Abmahnungen von 2014 noch nicht so, da sollte ich „nur“ den Lizenzvertrag unterschreiben.
Warum innerhalb weniger Monate mein Wissen total veraltet sein sollte, während das derer, die unterschrieben haben, mit viel weniger oder gar keiner Fortbildung erhalten geblieben ist, habe ich bis heute nicht nachvollziehen können. Es sei denn, die mussten später auch alle nochmal eine komplette Ausbildung machen, aber das weiß ich nicht. Vielleicht klärt mich ja mal einer auf.
-
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Da stellt sich mir natürlich auch die Frage, was ist das für ein Mensch, der die Existenzgrundlage seiner eigenen Schüler auslöschen möchte?Emilie hat geschrieben: Mit den 250.000 Euro Strafe werden ganz schön hohe Summen genannt. Wovon wird nachts geträumt?
Also entweder sich an das Berufsverbot halten, die jahrelange Ausbildung in den Wind schießen und pleite gehen. Oder den Höchstsatz von 250.000,- Euro Strafe zahlen (und auch pleite gehen). Oder - noch besser - gleich in den Knast gehen? Tolle Perspektiven…
Seine ehemaligen RR-Ausbildungs-Schüler haben ja über Jahre hinweg sehr viel Geld an ihn bezahlt und ihm damit seine Existenz gesichert. Er behält das Geld und will auch noch die einst dafür gegebene Gegenleistung der Ausbildung wieder zurück. Außerdem setzt er das Geld auch noch gegen sie ein und will denen deren Existenz nicht nur nehmen, sondern das auch noch mit rechtlichen Mitteln durchdrücken zu versuchen. Komisches Geschäftsverständnis…
Ich frage mich immer wieder, was ist das nur für ein Mensch?
Liebe Grüße
Dagmar
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Also grundsätzlich ist das System der Reiki-Einweihungen ja so aufgebaut, dass ein Meister seinen Schülern alles beibringt, was sie wissen müssen um vernünftig praktizieren zu können.
Bei der Meistereinweihung geht es aber auch darum, dass der einweihende Meister sichergehen können sollte, dass der Schüler, der dann Meister wird, das was er gelernt hat nicht eigenmächtig verändert.
Genau das hat WL aber gemacht. Das Vertrauen, das Brigitte Müller einst in ihn gesetzt hat, hat sich auf lange Sicht nicht bestätigt. WL sagt ja selbst, dass RR nur noch zu 2 % Usui-Reiki sei.
Nun versucht er bei seinen Schülern genau das zu verhindern, was er selbst gemacht hat.
Da er jedoch erst RR-Meister eingeweiht hat, noch ohne jede Vorstellung davon, dass er es mal lizensieren lassen will, kann er diesen Meistern die Erlaubnis selbst Meister einzuweihen, in dem, was er ursprünglich selbst gelehrt hat, nicht entziehen.
Interessant dabei ist ja, dass die "alten" RR-Meister ja das ursprünglich gelernte weitergeben wollen, aber WL ständig Veränderungen vornimmt.
Er hat sich das derzeitige Problem also selbst geschaffen. Und diesen Fehler möchte er sich halt nicht eingestehen und setzt offenbar Himmel und Hölle in Bewegung, um aus der Nummer rauszukommen ... oder besser, um seinen Willen durchzusetzen.
Gendai-Reiko-Ho ist auch ein lizensierter Reiki-Stil. Allerdings kann jeder nachlesen, worum es dabei geht, denn das ist öffentlich zugänglich in Büchern.
Das Lesen der Bücher ersetzt dabei wohl kaum die Unterweisung durch einen Meister.
Wiederum interessant ist, das WL die "Inhaltsstoffe" bzw. Praktiken von RR geheimhalten möchte. Man kauft bei der Einweihung sozusagen die Katze im Sack ... inklusive der Lizensierung.
Bei RR stimmt weder der Inhalt, noch die Form und die Idee von Reiki, auch wenn das, was er lehrt, für viele hilfreich und wirksam sein mag. Das ist eigentlich sehr schade, aber es ist nun mal so.
Und das führt nun mal zu "Auswirkungen auf die Reiki-Szene ...
Im übrigen verbirgt sich hinter Lizenzen und Zertifikaten häufig der Wunsch, eine "offizielle Kraft" hinter sich zu sehen, die es aber tatsächlich bei Reiki gar nicht gibt.
Reiki ist schließlich dazu da, seine eigene "offizielle Kraft" zu werden, ohne gleich die gesammten Regeln des Lebens oder der Gesellschaft zu ändern.
LG Kanji
Bei der Meistereinweihung geht es aber auch darum, dass der einweihende Meister sichergehen können sollte, dass der Schüler, der dann Meister wird, das was er gelernt hat nicht eigenmächtig verändert.
Genau das hat WL aber gemacht. Das Vertrauen, das Brigitte Müller einst in ihn gesetzt hat, hat sich auf lange Sicht nicht bestätigt. WL sagt ja selbst, dass RR nur noch zu 2 % Usui-Reiki sei.
Nun versucht er bei seinen Schülern genau das zu verhindern, was er selbst gemacht hat.
Da er jedoch erst RR-Meister eingeweiht hat, noch ohne jede Vorstellung davon, dass er es mal lizensieren lassen will, kann er diesen Meistern die Erlaubnis selbst Meister einzuweihen, in dem, was er ursprünglich selbst gelehrt hat, nicht entziehen.
Interessant dabei ist ja, dass die "alten" RR-Meister ja das ursprünglich gelernte weitergeben wollen, aber WL ständig Veränderungen vornimmt.
Er hat sich das derzeitige Problem also selbst geschaffen. Und diesen Fehler möchte er sich halt nicht eingestehen und setzt offenbar Himmel und Hölle in Bewegung, um aus der Nummer rauszukommen ... oder besser, um seinen Willen durchzusetzen.
Gendai-Reiko-Ho ist auch ein lizensierter Reiki-Stil. Allerdings kann jeder nachlesen, worum es dabei geht, denn das ist öffentlich zugänglich in Büchern.
Das Lesen der Bücher ersetzt dabei wohl kaum die Unterweisung durch einen Meister.
Wiederum interessant ist, das WL die "Inhaltsstoffe" bzw. Praktiken von RR geheimhalten möchte. Man kauft bei der Einweihung sozusagen die Katze im Sack ... inklusive der Lizensierung.
Bei RR stimmt weder der Inhalt, noch die Form und die Idee von Reiki, auch wenn das, was er lehrt, für viele hilfreich und wirksam sein mag. Das ist eigentlich sehr schade, aber es ist nun mal so.
Und das führt nun mal zu "Auswirkungen auf die Reiki-Szene ...
Im übrigen verbirgt sich hinter Lizenzen und Zertifikaten häufig der Wunsch, eine "offizielle Kraft" hinter sich zu sehen, die es aber tatsächlich bei Reiki gar nicht gibt.
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LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Danke Kanji. Mal wieder wunderbar auf den Punkt gebracht.
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And those who were seen dancing were thought to be insane by those who could not hear the music. ― Friedrich Nietzsche
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
MonikaMeyer hat geschrieben:Hier die versprochene Zusammenfassung des Berufungsverfahrens:
WL hat auch in der Berufung den vollen Umfang der Klage aufrechterhalten:
Kannst du eigentlich erkennen, ob er aus dem Verfahren in 1. Instanz irgend etwas gelernt oder eine Art Lehre gezogen hat? Ich meine, er hat ja Anfangs gefordert, dass du u.a. ins Gefängnis gehst. Daraufhin gab es hier im Forum / in der Öffentlichkeit ja eine ziemliche Aufruhr.
Also hat er denn aus diesem Aufruhr gelernt, dass er sich mäßigt oder gar falsch liegt bzw. sich selber nach der Entscheidung der 1. Instanz hinterfragt?
Oder ist es eher so, dass er nichts gelernt hat und immer noch der Ansicht ist, dass seine Schüler für das, wofür er sie ursprünglich ausgebildet hat, ins Gefängnis gehen sollen, wenn sie das anbieten?
Wenn ich das richtig verstanden habe, dann hat er trotz der verlorenen 1. Instanz nichts gelernt und weiterhin gefordert - dass Du in den Knast gehst, oder?
Ist dem eigentlich noch zu helfen?
Liebe Grüße
Dagmar
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Er ist bei 250.000 € Strafe, alternativ 6 Monate Haft, im Wiederholungsfall bis zu 2 Jahre, geblieben.
Der Hauptrichter hat am Ende des 1.Verfahrens extra gefragt, ob WL, bzw. sein Anwalt irgendetwas an den Anträgen ändern möchte, dass wurde abgelehnt. Ganz im Gegenteil hat er die Klage noch verschärft, denn in der Berufungsbegründung hat er den Unterlassungsanspruch auf seine Marken noch auf die EU ausgedehnt.
Der Hauptrichter hat am Ende des 1.Verfahrens extra gefragt, ob WL, bzw. sein Anwalt irgendetwas an den Anträgen ändern möchte, dass wurde abgelehnt. Ganz im Gegenteil hat er die Klage noch verschärft, denn in der Berufungsbegründung hat er den Unterlassungsanspruch auf seine Marken noch auf die EU ausgedehnt.
Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo,
das ist doch offensichtlich, dass durch dieses Verfahren bis jetzt noch keine Lehren gezogen wurden. Ich kann mir vorstellen, dass es erst kommen wird, wenn das Verfahren endgültig abgeschlossen ist. Öffentlich wird er sich wohl dazu nicht äußern. Das Kartenhaus fällt jedenfalls immer mehr zusammen.
das ist doch offensichtlich, dass durch dieses Verfahren bis jetzt noch keine Lehren gezogen wurden. Ich kann mir vorstellen, dass es erst kommen wird, wenn das Verfahren endgültig abgeschlossen ist. Öffentlich wird er sich wohl dazu nicht äußern. Das Kartenhaus fällt jedenfalls immer mehr zusammen.
Liebe Grüße,
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Ich finde es eigentlich nicht so interessant, ob er daraus Lehren zieht, abgesehen vielleicht von der Lehre, so einen Versuch kein zweites Mal zu starten, weil das interessant für alle sein könnte, die ähnliche Probleme mit ihm haben. Generell interessanter finde ich, dass durch das Verfahren und dessen Bekanntmachung anderen die Möglichkeit gegeben wird, sich besser zu wehren oder sich schlicht über seine Ansichten zu informieren und neu über ein Engagement bei ihm nachzudenken; so das dann nötig werden sollte oder ist. Und da hat Monika wirklich sehr weitergeholfen.
Viele Grüße
StilleWasser
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- reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hört sich so an, als wolle er auch noch vor dem EUGH weiterklagen ... ztztz.MonikaMeyer hat geschrieben: Ganz im Gegenteil hat er die Klage noch verschärft, denn in der Berufungsbegründung hat er den Unterlassungsanspruch auf seine Marken noch auf die EU ausgedehnt.
Gruß Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Beim Durchlesen dieser Forderungen von WL muss ich immer noch tief durchatmen, so betroffen bin ich davon. Monika, danke und alle Achtung, dass Du Dich davon nicht hast einschüchtern lassen und so erfolgreich durchgehalten hast.MonikaMeyer hat geschrieben: WL hat auch in der Berufung den vollen Umfang der Klage aufrechterhalten:
...
• Bei Zuwiderhandlung 250.000 € Strafe oder bis zu 6 Monaten Haft.
Wenn er der Ansicht ist, dass Leute wie Monika und ich für die Inhalte, die man bei ihm seinerzeit gelernt hat, also RR-Seminare unterrichten, in den Knast muss, dann ist ja die Frage, ob es vielleicht tatsächlich eine Gefahr darstellt, wenn wir das tun?
Und vor allem für wen? Wir gehen ja seither davon aus, dass er eine Gefahr für sich sieht, weil er dann nicht so viel Geld verdienen und seine Lizenz den Bach runter gehen dürfte.
Wie wäre es jedoch, wenn es eine Gefahr für die Allgemeinheit wäre, weil seine Techniken vermutlich gefährlich sein könnten?
Dann wäre Knast doch tatsächlich eine gute Wahl, oder? Gut, dass er wenigstens das eingesehen hat.
Liebe Grüße
Dagmar
Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Oh, dann hat er sich also noch eine Hintertür offen gelassen. Raffiniert. Aber ob sich der Europäische Gerichtshof damit befassen wird, ist fraglich. Aber damit kann man gut Zeit schinden. Nur für was?reiki-kanji hat geschrieben:Hört sich so an, als wolle er auch noch vor dem EUGH weiterklagen ... ztztz.MonikaMeyer hat geschrieben: Ganz im Gegenteil hat er die Klage noch verschärft, denn in der Berufungsbegründung hat er den Unterlassungsanspruch auf seine Marken noch auf die EU ausgedehnt.
Liebe Grüße,
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Die Frage ist doch die (und vielleicht kann Monikas Anwältin das beantworten):
Wenn jemand so eine Abmahnung schreibt, dann ist ja noch nicht gesagt, dass der Abgemahnte sich daran halten muss/wird. Dann wird gerichtlich geklärt, wie der Abgemahnte sich zu verhalten hat.
Normalerweise gilt das dann aber ab Datum der Rechtsgültigkeit des Urteils.
Vorher muss man sich meines Wissens nicht an die in der Abmahnung gestellten Forderungen halten.
Wenn das so sein sollte, geht "auf Zeit spielen" und "Hintertürchen offenhalten" nicht.
Es ist eher ein Spiel mit der Angst, dass da noch was strafrechtliches offenbleibt.
Und momentan gibt es ein Urteil, das besagt, dass die abgemahnten Forderungen nicht rechtmäßig sind ....
LG Kanji
Wenn jemand so eine Abmahnung schreibt, dann ist ja noch nicht gesagt, dass der Abgemahnte sich daran halten muss/wird. Dann wird gerichtlich geklärt, wie der Abgemahnte sich zu verhalten hat.
Normalerweise gilt das dann aber ab Datum der Rechtsgültigkeit des Urteils.
Vorher muss man sich meines Wissens nicht an die in der Abmahnung gestellten Forderungen halten.
Wenn das so sein sollte, geht "auf Zeit spielen" und "Hintertürchen offenhalten" nicht.
Es ist eher ein Spiel mit der Angst, dass da noch was strafrechtliches offenbleibt.
Und momentan gibt es ein Urteil, das besagt, dass die abgemahnten Forderungen nicht rechtmäßig sind ....
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Ich habe mich schon oft gefragt, warum WL und ich uns auf diese Weise begegnen mussten. Vielleicht ist es ja karmisch, denn ich bin in dem Haus, indem WL sein Zentrum hat, geboren worden und wohne heute auch nur 15 km weit weg.
Als ich bei WL 2005 anfing Seminare zu besuchen und insgesamt 4 Ausbildungen zu machen, empfand ich ihn als zuwendig seinen Schülern gegenüber und Reiki schien ihm ein Herzensanliegen zu sein. Am Anfang nimmt man (ich) ja auch erstmal alles hin, Reiki, die Techniken, die Lebensenergie….. und auch der Schamanismus, waren neu und ungewohnt für mich. Vielleicht habe ich dann aber im Laufe der Zeit zu viel hinterfragt, vielleicht war es auch, weil ich in der 3. Dan Ausbildung für mich keinen Mehrwert gesehen habe und daher das viele Geld nicht ausgegeben habe, ich weiß es nicht.
Irgendwann veränderte sich das Klima, das Miteinander wurde schwieriger, aber es gab keinen Bruch.
Im August 2008 eröffnete ich meine Praxis, wo WL als Gast dabei war. Meine Räume sind groß, luftig, auf 70 qm ist viel Raum und der schamanische Garten, inzwischen knapp 3.000 qm, ist meine besondere Kraftquelle. Im Sommer arbeite ich mit den Teilnehmern viel draußen. Meine eigenen Seminarunterlagen, in die ich viel Zeit und Geld investiert habe, z. B. mit eigenen Graphiken oder den besonders kindgerechten Unterlagen mit vielen Bildern und Geschichten, habe ich WL vorher sogar teilweise zur Begutachtung gegeben.
Als Reiki in mein Leben kam, hat mich das tief bewegt. Der spirituelle Weg, die Schönheit des Lebens, der Wunsch, mein Leben dem anzupassen und das auch konkret zu tun, hat mich verändert und das wollte ich mit anderen teilen. Als mein Lehrer wusste WL dies natürlich. Vielleicht war die Tatsache, dass ich auch meine Erfahrungen und Freuden teilen wollte, war mein Streben nach einem schönen und kraftvollen Ambiente, auch für die Teilnehmer, zu viel oder nicht dass, was er erwartet hat.
Jedenfalls habe ich danach noch die Weiterbildungen zu seinen lemurianischen Techniken Marayana Sayi und Falayna Say gemacht und dann wars das. Lange blieb alles ruhig, bis zum Zeitpunkt der Abmahnungen, Anfang 2014. Den Rest der Geschichte kennt ihr ja.
Worum es ihm heute noch geht, kann ich nur mutmaßen. RR kann es nicht sein, denn das nutze ich ja seit der Abmahnung nicht mehr und habe dies auch offiziell nach dem Urteil der 1. Instanz erklärt.
Als ich bei WL 2005 anfing Seminare zu besuchen und insgesamt 4 Ausbildungen zu machen, empfand ich ihn als zuwendig seinen Schülern gegenüber und Reiki schien ihm ein Herzensanliegen zu sein. Am Anfang nimmt man (ich) ja auch erstmal alles hin, Reiki, die Techniken, die Lebensenergie….. und auch der Schamanismus, waren neu und ungewohnt für mich. Vielleicht habe ich dann aber im Laufe der Zeit zu viel hinterfragt, vielleicht war es auch, weil ich in der 3. Dan Ausbildung für mich keinen Mehrwert gesehen habe und daher das viele Geld nicht ausgegeben habe, ich weiß es nicht.
Irgendwann veränderte sich das Klima, das Miteinander wurde schwieriger, aber es gab keinen Bruch.
Im August 2008 eröffnete ich meine Praxis, wo WL als Gast dabei war. Meine Räume sind groß, luftig, auf 70 qm ist viel Raum und der schamanische Garten, inzwischen knapp 3.000 qm, ist meine besondere Kraftquelle. Im Sommer arbeite ich mit den Teilnehmern viel draußen. Meine eigenen Seminarunterlagen, in die ich viel Zeit und Geld investiert habe, z. B. mit eigenen Graphiken oder den besonders kindgerechten Unterlagen mit vielen Bildern und Geschichten, habe ich WL vorher sogar teilweise zur Begutachtung gegeben.
Als Reiki in mein Leben kam, hat mich das tief bewegt. Der spirituelle Weg, die Schönheit des Lebens, der Wunsch, mein Leben dem anzupassen und das auch konkret zu tun, hat mich verändert und das wollte ich mit anderen teilen. Als mein Lehrer wusste WL dies natürlich. Vielleicht war die Tatsache, dass ich auch meine Erfahrungen und Freuden teilen wollte, war mein Streben nach einem schönen und kraftvollen Ambiente, auch für die Teilnehmer, zu viel oder nicht dass, was er erwartet hat.
Jedenfalls habe ich danach noch die Weiterbildungen zu seinen lemurianischen Techniken Marayana Sayi und Falayna Say gemacht und dann wars das. Lange blieb alles ruhig, bis zum Zeitpunkt der Abmahnungen, Anfang 2014. Den Rest der Geschichte kennt ihr ja.
Worum es ihm heute noch geht, kann ich nur mutmaßen. RR kann es nicht sein, denn das nutze ich ja seit der Abmahnung nicht mehr und habe dies auch offiziell nach dem Urteil der 1. Instanz erklärt.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Ich habe gehört, dass seine noch vorhandenen Schülern wohl immer weniger werden und ich vermute, dass er diesen zeigen muss, dass er sich für sie einsetzt. Das macht er wohl bevorzugt damit, indem er diesen ganzen Zirkus hier veranstaltet. Und je länger das ganze dauert, um so besser für ihn.Emilie hat geschrieben: Oh, dann hat er sich also noch eine Hintertür offen gelassen. Raffiniert. Aber ob sich der Europäische Gerichtshof damit befassen wird, ist fraglich. Aber damit kann man gut Zeit schinden. Nur für was?
Mal angenommen er würde sich nicht so verhalten und seinen lizenzierten Schülern nicht auf diese skurile Art zeigen, das er sich für sie einsetzt. (Was ich für ein MEGA-Ablenkungs-Manöver halte) Was würde dann passieren?
Ich vermute, dass wenn er das nicht tun würde, dann würden die alle die Sinnlosigkeit der Lizenz erkennen und ebenso, dass das Gericht Recht hat und er sie alle verarscht hat. Oder etwa nicht?
Liebe Grüße
Dagmar
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Ich halte das für mehr als offensichtlich, dass es ihm immer noch um seine RR-Lizenz geht und andererseits auch um Dich, weil Du Dich erdreistet hast, Dich gegen seine unzulässigen Machenschaften zu wehren, und das auch noch öffentlich vor Gericht. Damit bist Du in seinen Augen vermutlich sein Feind, der seinem Ego, seinem Ruf, seiner Lizenz und damit auch seinen (noch verbliebenen) Schülern schadet.MonikaMeyer hat geschrieben: ...
Worum es ihm heute noch geht, kann ich nur mutmaßen. RR kann es nicht sein, denn das nutze ich ja seit der Abmahnung nicht mehr und habe dies auch offiziell nach dem Urteil der 1. Instanz erklärt.
Vermutlich könnten die "noch Lizenzierten" durch die Gerichtsurteile aufwachen und sich weiter von ihm abwenden. Und die vielen „Abtrünnigen“ könnten sich an den Gerichtsurteilen ein Vorbild nehmen und jetzt Schadenersatzklagen einreichen. Dann wäre er vermutlich ziemlich schnell pleite. Oder ganz einfach ohne Lizenz RR unterrichten, weil das Gericht auf die alten Verträge keinen Unterlassungsanspruch hat feststellen können.
Außerdem vermute ich hier durchaus eine Art Rachsucht. Insofern wird er Dir vermutlich weiterhin zu Schaden versuchen, auch um „sein Gesicht gegenüber seinen (noch verbliebenen) Schülern zu wahren" und wenn das über den Rechtsweg möglich ist, vermute ich, dass er das tun wird. Zumindest solange er noch genügend Geld hat…
Liebe Grüße
Dagmar