Rainbow Reiki Lizenzierung

Form, Stile, Philosophie und Grundsatz-Diskussionen zu Reiki und dem Usui-System.

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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Frank hat geschrieben:Was soll diese "spirituelle Linie" bedeuten? Was würde Frau Yamaguchi davon halten?
Sonka hat geschrieben:
Also für mein Rechtsempfinden grenzt das an Betrug. Und wäre das nicht eigentlich mal dringend was für ProReiki???

Ich denke die Sache mit den Linien ist noch lange nicht ausreichend beleuchtet worden.

Zum einen findet sich der Name Wasaburo Sugano in vielen Linienforschungen überhaupt nicht wieder, sondern wird lediglich bei Jikkiden Reiki genannt.
Zum anderen war er der Onkel von Chiyoko Yamaguchi und soll sie wie eine Tochter angesehen haben. Tadao Yamaguchi war der Sohn von Chiyoko Yamaguchi, hatte also ein noch engeres Verwandschaftsverhältnis zur Einweihenden. Genau dies soll Mikao Usui aber nicht gewollt haben und hat auch seine eigenen Kinder nicht in Reiki eingeweiht.

Desweiteren existiert die Behauptung Chiyoko Yamaguchi sei lediglich in den zweiten Grad eingeweiht gewesen, somit hätte sie ihren Sohn gar nicht zum Meister einweihen können.
Die Frage ist also, ob Jikkiden Reiki, obwohl es als Methode sicherlich funktioniert, den Vorstellungen von Mikao Usui entsprochen hätte.

Drittens war die Stellung der Frauen im (alten) Japan und insbesondere der Gakkai ja so eine Sache ....

Im Übrigen ist WL in mehere Reiki-Stile eingeweiht.
Im Usui Shiki Ryoho ist seine Linie Usui - Hayashi - Takata - Furumoto - Müller - Lübeck
Im Jikiden Reiki ... siehe oben.
Wenn er RR nun nur noch aus Jikkiden Reiki entwickelt sehen möchte, muss er sich mit dieser Diskrepanz natürlich auch mal auseinandersetzen ... und PROReiki auch.

Zu PROReiki möchte ich folgendes sagen:
Sowohl in Japan als auch in Deutschland ist es Menschen, die keine "medizinische Ausbildung" und die damit verbundene staatliche Erlaubnis haben, nicht gestattet, Heilbehandlungen vorzunehmen, bei der in irgendeiner Weise auf körperliche oder seelische Erkrankungen eingegangen wird.
Z.B. darf ein Masseur, der nicht auch Physiotherapeut bzw. kleiner oder großer Heilpraktiker ist, zwar Wellnessmassagen anbieten, er darf sich auch nach den Wünschen seiner Klienten richten, wo oder wie intensiv denn nun massiert werden soll, er darf aber eben nicht selbst bestimmen, an welchem Körperteil oder wie intensiv nun eine Massage sinnvoll wäre.

Reiki "besteht" laut Phyllis Furumoto und Paul Mitchell aus den vier Aspekten (natürliche Heilmethode, spirituelle Disziplin (im Sinne von 100m-Lauf ist eine Disziplin aus der Leichtatlethik), Persönlichkeitsentwicklung und "Kosmische Ordnung").
Fast alle Reiki-Stile, die Hayashi in der Linie beinhalten, sind sehr "heilbetont" im Sinne der eben nicht gestatteten (körperlichen) Anamnese-Diagnose-Therapie-Vorgehensweise, was möglicherweise auch dafür gesorgt hat, dass Hayashi in Japan aus der Gakkai quasi ausgeschlossen wurde. Somit wäre die Gakkai eine Vereinigung von Praktizierenden ohne Heilerlaubnis.

PROReiki versucht den Spagat, sowohl Reiki-Praktizierende, die eine Heilerlaubnis haben als auch Praktizierende ohne diese Erlaubnis unter einen Hut zu bringen. Damit tun sie beiden Seiten aber keinen Gefallen, denn tatsächlich werten sie diejenigen, die die Erlaubnis haben ab, statt auf, denn diese besitzen schon eine weitaus höherwertige Lizenz, nämlich die Erlaubnis die Heilkunde ausüben zu dürfen.
Denjenigen, die keine Heilerlaubnis haben, müsste PROReiki eigentlich mal den Zahn ziehen, die gleichen Rechte zu haben, wie diejenigen mit und das ist sehr schwierig, denn wenn man mit Reiki positive Erfahrungen gemacht hat, möchte man die ja so umfassend wie möglich weitergeben.

Es ist die Diskrepanz zwischen dem, was jemand kann und was er dann auch tatsächlich auch darf zu klären (ein Heilpraktiker darf auch keine verschreibungspflichtigen Medikamente z.B. Antibiotika verordnen bzw. verschreiben). Dies wäre dann eine höhere Gewichtung der Persönlichkeitsentwicklung, die bei Phyllis Furumoto immer stärker in den Fokus gerückt ist. Und sie hat schon immer gelehrt, dass man sich an die Gesetze und Regeln des Landes halten soll, in dem man praktiziert.
Sich auf einen Vereinigung ohne eigentliche Kompetenz oder mit wenig hilfreicher Gewichtungsverteilung der Aspekte zu stützen, ist eben nicht wirklich hilfreich.
Zu akzeptieren, dass man manche Dinge nicht tun darf, obwohl man sie vielleicht kann, und dann auch genauso zu verfahren, zeugt von einer geistigen Reife, die derzeit der Möglichkeit des Geldverdienens geopfert wird.

In keinem anderen Beruf ist es möglich Mitglied einer Berufsvereinigung zu sein, ohne die entsprechende Grundausbildung zu haben. Ein Mensch, der warum auch immer, gut malen und tapezieren kann und dessen Ergebnis sich von dem eines Maler- und Tapezierermeisters kaum unterscheidet, wird dennoch keinen Zugang zur Handwerkskammer finden, es sei denn er legt zuvor die entsprechenden Ausbildungen und Prüfungen ab.
Will man nun "Reiki" als eigenständigen Beruf ansehen, muss man sich entscheiden, ob man dies für Praktizierende mit oder ohne Heilerlaubnis tut und genau das tut PROReiki nicht und ist somit Teil des Problems und nicht dessen Lösung.

Nicht diejenigen mit höherwertiger Lizen brauchen einen Berufsverband (dann die gibt es zuhauf), sondern diejenigen, die ausschließlich Reiki ausüben

LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Dagmar Stier hat geschrieben:
reiki-kanji hat geschrieben:
Das hieße ... zuerst die Lizenzerklärung unterschreiben und dann erst die Einweihung erhalten. Wie eigentlich bei jedem anderen Vertrag auch erst den AGBs zugestimmt werden muß, weil er ohne diese Zustimmung nicht wirksam wird.
LG Kanji

Nach meinem Wissen verhält es sich bei den AGBs so, dass wenn auch nur ein kleiner Punkt unrechtmäßig ist und den regulär geltenden Gesetzen widerspricht, dass dann die Regelung ungültig wird.

Wenn man sich also die Lizenzierungsordnung durchliest, die mir vorliegt, und die hier im Forum auf Seite 27ff zitiert und auch diskutiert wurde, dann fällt auch hier auf, dass die Lizenzierungsordnung gesetzlich vermutlich auch nicht ganz einwandfrei sein dürfte. Ebenso wie seine Abmahnungen, die jetzt vom Gericht zum 2. Mal als unzulässig erklärt wurden.

Insofern gehe ich davon aus, dass wenn ich jetzt Schüler in RR einweihe, diese von dieser ganzen Lizenz unabhängig sein dürften. Weil weshalb sollte für diese etwas anderes gelten als für mich? Das Gesetz hat ja einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch auf diese alten Verträge nicht feststellen können.
Mittlerweile gab es zu dieser Frage auf Seite 51 mindestens ein Posting von Monika am 28.05., indem das Gericht genau diesen Punkt nochmals von einer anderen Seite erklärt. Nach diesem Posting haben bei mir sämtliche „Glocken geläutet“.

Also laut Gericht gilt für Monika (mit dem alten Vertrag) die Freiheit, RR weiter geschäftlich zu nutzen, zu unterrichten und den Begriff RR lizenz- und völlig angstfrei zu nutzen. Monika könnte jetzt hergehen und viele Schüler ausbilden…

Und meiner Einschätzung nach wird spätestens hier jetzt klar, dass für jeden Schüler Walters, der denselben Ausbildungs-Vertrag hat wie Monika, auch dasselbe gilt, sogar in die nächsten Generationen hinein. Also auch für mich.

Klar, oder? Also zumindest denjenigen, die - gerade heute - ein bisschen etwas von einen wachen Geist haben. :lol:

Wie ist es Euch denn dazu ergangen?

Liebe Grüße
Dagmar Stier
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Dagmar Stier hat geschrieben:
Dagmar Stier hat geschrieben:
reiki-kanji hat geschrieben:
Das hieße ... zuerst die Lizenzerklärung unterschreiben und dann erst die Einweihung erhalten. Wie eigentlich bei jedem anderen Vertrag auch erst den AGBs zugestimmt werden muß, weil er ohne diese Zustimmung nicht wirksam wird.
LG Kanji

Nach meinem Wissen verhält es sich bei den AGBs so, dass wenn auch nur ein kleiner Punkt unrechtmäßig ist und den regulär geltenden Gesetzen widerspricht, dass dann die Regelung ungültig wird.

Wenn man sich also die Lizenzierungsordnung durchliest, die mir vorliegt, und die hier im Forum auf Seite 27ff zitiert und auch diskutiert wurde, dann fällt auch hier auf, dass die Lizenzierungsordnung gesetzlich vermutlich auch nicht ganz einwandfrei sein dürfte. Ebenso wie seine Abmahnungen, die jetzt vom Gericht zum 2. Mal als unzulässig erklärt wurden.

Insofern gehe ich davon aus, dass wenn ich jetzt Schüler in RR einweihe, diese von dieser ganzen Lizenz unabhängig sein dürften. Weil weshalb sollte für diese etwas anderes gelten als für mich? Das Gesetz hat ja einen markenrechtlichen Unterlassungsanspruch auf diese alten Verträge nicht feststellen können.
Mittlerweile gab es zu dieser Frage auf Seite 51 mindestens ein Posting von Monika am 28.05., indem das Gericht genau diesen Punkt nochmals von einer anderen Seite erklärt. Nach diesem Posting haben bei mir sämtliche „Glocken geläutet“.

Also laut Gericht gilt für Monika (mit dem alten Vertrag) die Freiheit, RR weiter geschäftlich zu nutzen, zu unterrichten und den Begriff RR lizenz- und völlig angstfrei zu nutzen. Monika könnte jetzt hergehen und viele Schüler ausbilden…

Und meiner Einschätzung nach wird spätestens hier jetzt klar, dass für jeden Schüler Walters, der denselben Ausbildungs-Vertrag hat wie Monika, auch dasselbe gilt, sogar in die nächsten Generationen hinein. Also auch für mich.

Klar, oder? Also zumindest denjenigen, die - gerade heute - ein bisschen etwas von einen wachen Geist haben. :lol:

Wie ist es Euch denn dazu ergangen?

Liebe Grüße
Dagmar Stier
Hallo Dagmar,

leider kann ich dir die Frage nicht beantworten, aber der oben zitierte Post, der auf die Seite 27 verweist, hat mich veranlasst, dorthinzugehen ... und dann habe ich den ganzen Thraed von da an nochmal gelesen ... was ziemlich lange gedauert hat :lol: :schadenfreude:
... aber es war echt toll nochmal zu rekapitulieren, was da so abgegangen ist, mit dem jetzige Wissen, wie der Stand heute ist.

Ich kann nur jeden, der etwas Zeit hat, ermutigen, das auch nochmal zu machen. :guckstdu:

Gruß Kanji
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Frank
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Frank »

reiki-kanji hat geschrieben: Fast alle Reiki-Stile, die Hayashi in der Linie beinhalten, sind sehr "heilbetont" im Sinne der eben nicht gestatteten (körperlichen) Anamnese-Diagnose-Therapie-Vorgehensweise, was möglicherweise auch dafür gesorgt hat, dass Hayashi in Japan aus der Gakkai quasi ausgeschlossen wurde. Somit wäre die Gakkai eine Vereinigung von Praktizierenden ohne Heilerlaubnis.
Nur kurz dazu, da es mit dem eigentlichen Thema nichts zu tun hat, aber einer Richtigstellung bedarf (meine Frage betraf ja nur die Jikiden-Linie im RR):
Die Diagnosen sind meines Wissens rein auf energetischer Ebene (Byosen), so dass es keinerlei Widerspruch gibt zum gesetzlich erlaubten und insofern das von dir im Folgenden geschriebenen obsolet ist. Falls du das weiter diskutieren möchtest, dann bitte an andererer Stelle, da es mit dem RR-Thema hier absolut nichts zu tun hat.
Auch dass Hayashi aus der Gakkai ausgeschlossen wurde, ist nicht unbedingt mein Kenntnisstand, und eine Diskussion darüber gehört ebenfalls nicht in diesen Thread.
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
Fragen zu Reiki, Forum oder Reikiland bitte nicht via PN oder eMail, sondern im Forum posten.
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Hallo Frank,

kannst du bitte diesen link an die richtige Stelle verschieben ?

http://www.reikipraxis-tegel.de/index_h ... eu-2-1.pdf

LG Kanji
Dagmar Stier
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

Reiki-Kanji, hast Du eigentlich das Grundlagen-Seminar von ProReiki gemacht, wo auf diese rechtlichen Dinge eingegangen wird? ProReiki geht dort ausführlich und sehr empfehlenswert auf die Rechtslage ein, weit über das hinaus, was du hier schreibst und meines Wissens nach, stimmt das zudem nicht, was Du hier schreibst. So weit ich weiß, gilt das Heilpraktiker-Gesetz nicht für Reiki-Praktizierende.

Unter anderem wurde deshalb meine Strafanzeige gegen Walter Lübeck durch den Staatsanwalt abgewiesen, weil Walter kein Heilpraktiker ist, weshalb Walter das Heilpraktiker-Gesetz auch nicht gebrochen haben konnte.

Sondern für uns Reiki-Leute gilt als Grundlage der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 2.3.2004. Damit wurde die Rechtsgrundlage geschaffen, dass es den Beruf des Heilers gibt, der weder Arzt noch Heilpraktiker sein muss.

z.Bsp. ist das Heilen durch Handauflegen ganz eindeutig dem religiös spirituellen Bereich zugeordnet worden. Demnach steht das Handauflegen zum Zweck der Aktivierung der Selbstheilungskräfte dem Wirken eines Pfarrers mit einem religiösen Ritual oder mit Gesundbeten näher, als der Arbeit eines Arztes oder Heilpraktikers. Der Beschluss bezeichnet dies als einen dritten Weg. Somit kann der Klient wählen, wem er sich anvertraut und von wem er sich begleiten lassen möchte. Also Gesundung des Menschen wird unterstützt durch drei Säulen, der Schulmedizin, der Naturheilkunde und dem geistigen Heilen.

Der Reiki Praktizierende arbeitet im energetisch spirituellen Bereich. Hier geht man davon aus, dass jede Krankheit ihren Ursprung im feinstofflich geistigen Bereich hat und dann als Schatten in den Körper sinkt, um dort sichtbar zu werden. Das ist das Wissen, das alle Schamanen und Medizinmänner genutzt haben, um bei Ihren Klienten die Ordnung wieder herzustellen. D.h. wenn jemand zu mir mit einem Anliegen kommt, kümmere ich mich um die Ursachen seines Befindens und darum, dass er seinen Frieden und seine innere Ruhe finden und sein Wohlbefinden wiederherstellen kann.

Liebe Grüße
Dagmar Stier
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Hallo Dagmar,

ich bin da ganz bei dir.

Und ich habe sogar mal eine Heilpraktikerausbildung gemacht. Und was mir da beigebracht wurde über die Rechtslage, halte ich für seriöser, als das was jemand vermittelt, der da möglicherweise nach Wegen sucht, diese Regelungen aufgeweicht anzuwenden.
Ich habe letztlich die HP-Prüfung nicht abgelegt, könnte es aber jederzeit. Und wenn ich mich da in disen Bereichen verhauen würde, könnte ich gleich einpacken. Denn diese Überprüfung findet vor einer Behörde statt, ähnlich wie beim Führerschein.

Schau dir doch mal die Rubriken "Danksagungen" bzw. "Bitte um Fernreiki" an.
Da wird mit medizinischen Begriffen nur so um sich geworfen. Diese sind in dem Sinn, wie du Reiki beschreibst vollkommen überflüssig und gehen auch nicht mit dem Beschluß einher.

Neben dem Heilpraktikergesetz gibt es noch ein paar andere Bestimmungen, die es wert sind, sich damit zu beschäftigen, als da wären z.B das Heilmittelwerbegesetz.
Es gibt da so viele Dinge, die ineinandergreifen ...

Leider gibt es überall die Tendenz Regelungen zu umgehen. Deswegen halte ich auch recht wenig von "Zertifikaten" u.ä.
Was sagt denn ein Zertifikat aus ?
Dass man an einer Lehrveranstaltung einer bestimmten Organisation teilgenommen hat. Wenn nun diese Organisation auch noch die Regeln für einen bestimmten Bereich selbst aufgestellt hat, heißt das also nichts anderes, als dass man etwas gelernt hat, so wie diese Organisation die Sache "sieht". Kann man also machen, muss man aber nicht.

Wenn du kannst schau dir mal in der Mediathek der ARD eine Sendung an, die sich eigentlich mit Chia-Samen als Superfood beschäftigen wollte und dabei einem ziemlichen Skandal in Hinblick auf Zertifikate gestoßen ist. Die Sendung ist recht aktuell.

Ich sehe das so: da stellen Menschen vernünftige Regeln auf und andere Menschen versuchen sie zu umgehen, um leichter Geld verdienen zu können.
Und da gibt es eben auch im Bereich Reiki einige davon.

Was nüzt es denn, wenn jemand so ein Seminar bei PRO-Reiki besucht, um hinterher nur noch besser zu wissen, wie man es verschleiern kann, dass man nicht so ganz regelkonform arbeitet ?

Und um auf das eigentliche Thema der Lizenz zurückzukommen ... da stellt dann ja sozusagen der Lizenzgeber auch noch gleichzeitig die Zertifikate aus ....

Weißt du, in manchen Fällen muss man gar nicht gleich die Justiz bemühen, sondern einfach mal den gesunden Menschenverstand, wenn man zu einer vernünftigen Lösung kommen möchte.

LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Ich habe heute von meiner Anwältin erfahren, dass WL seine Nichtzulassungsbeschwerde aufrecht erhält. Damit sind wir nun beim BGH gelandet.

Das BGH muss nun entscheiden, ob das Oberlandesgericht Braunschweig richtig gehandelt hat, indem es eine Revision nicht zuließ. Dazu muss WLs Anwalt eine Begründung schreiben, die ich aber noch nicht habe. Bin gespannt, wie die aussieht.

Das bedeutet jetzt nochmal Zeit, Zeit, Zeit und jede Menge Kosten. Und ich weiß nicht mal wofür, denn der ursprüngliche Klagegrund - ich darf RR als Begriff nicht mehr verwenden- ist ja gar nicht mehr da. Ich habe schon nach dem 1. Urteil 2016 öffentlich erklärt, dass ich RR (aus vielen Gründen, hier im Forum nachzulesen) nicht mehr praktizieren werde. Statt dessen, wirft er mir nun geschäftsschädigendes Verhalten vor, weil ich dies kundgetan habe. :wall:

Näheres demnächst, wenn die Begründung da ist.
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Sonka
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Sonka »

Oh Mann, das ist doch nicht zu glauben. Was für ein unglaubliches Theater!
Ich bewundere dein Durchhaltevermögen und deinen unerschütterlichen Humor, es war wirklich eine Freude, dich kennenlernen zu dürfen. Und ich bleibe neugierig.
:bussi:
Aus der Ruhe kommt die Kraft!

And those who were seen dancing were thought to be insane by those who could not hear the music. ― Friedrich Nietzsche
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Danke Sonka,

ein bisschen Zuspruch kann ich grad brauchen, um meinen Humor zu behalten. :knuddel:
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

Hallo Monika,

ich denke, es geht hier nicht mehr darum, was du tust oder getan hast, es geht ums Prinzip.
Und von der Sache her ist es wohl auch ganz gut, wenn das mal endgültig geklärt wird.
Leider ist der Weg dahin lang und steinig.
Auch ich wünsche dir viel Durchhaltevermögen und dass du deine gute Laune darüber nicht verlierst.

LG Kanji
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nimue
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von nimue »

Liebe Monika,

ich drücke dir auch die Daumen, dass du die letzte Instanz durchstehst und wünsche dir viel Kraft für diese Zeit. Ich drück dich mal lieb aus der Ferne :knuddel: ,
liebe Grüße
Nicole
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

MonikaMeyer hat geschrieben:Ich habe heute von meiner Anwältin erfahren, dass WL seine Nichtzulassungsbeschwerde aufrecht erhält. Damit sind wir nun beim BGH gelandet.

Statt dessen, wirft er mir nun geschäftsschädigendes Verhalten vor, weil ich dies kundgetan habe. :wall:
Hallo Monika,

das war leider zu erwarten, dass die Nichtzulassungsbeschwerde aufrecht erhalten wird. :-? Das ist traurig, dass er Dir jetzt geschäftsschädigendes Verhalten vorwirft. Aber das kann nicht Grund genug sein für eine Nichtzulassungsbeschwerde. Auf die Begründung, die noch folgen wird, bin ich auch schon mehr als gespannt. :whistle:

Ich wünsche Dir weiterhin viel Erfolg bei dieser Angelegenheit. Und natürlich drücke ich Dir auch die Daumen dafür. :daumen:
Liebe Grüße,
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Leute,

nun liegt die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde vor und sie enthält nichts Neues. Einige Themen werden gar nicht angesprochen (vermutlich aus gutem Grund), andere aus einem anderen Blickwinkel betrachtet, mehr aber auch nicht.

Ich würde mich soooooooooo gerne mit etwas sinnvollerem beschäftigen..........
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Hallo Monika,

wenn die Begründung nichts Neues beinhaltet, dann glaube ich nicht, dass er damit durch kommt. Hoffentlich sieht es das BGH genauso! Aber was würde passieren, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde Erfolg hätte? :shifty: :think:
Liebe Grüße,
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Dagmar Stier »

MonikaMeyer hat geschrieben:Ich habe heute von meiner Anwältin erfahren, dass WL seine Nichtzulassungsbeschwerde aufrecht erhält. Damit sind wir nun beim BGH gelandet.

Das BGH muss nun entscheiden, ob das Oberlandesgericht Braunschweig richtig gehandelt hat, indem es eine Revision nicht zuließ. Dazu muss WLs Anwalt eine Begründung schreiben, ...

Hallo Monika,

verstehe ich das richtig, dass durch diese Aufrechterhaltung von WL seiner Nichtzulassungsbeschwerde jetzt doch ein Sprung in die nächst höhere Instanz möglich wird?

Und wie ist das denn, kann das BGH jetzt den ganzen Fall nochmals kippen oder ist das lediglich eine Prüfung, ob das OLG formal richtig gehandelt hat?

Ich drücke Dir die Daumen und wünsche weiterhin gutes Gelingen
Dagmar Stier
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Das OLG hat in seinem Urteil eine Revison nicht zugelassen. Durch die Nichtzulassungsbeschwerde muss das BGH jetzt prüfen, ob dafür alle Bedingungen dafür vom OLG auch eingehalten wurden.

Hat die Beschwerde keinen Erfolg, teilt dies das BGH mit und das Urteil des OLG ist rechtskräftig.

Bei einem Erfolg der Nichtzulassungsbeschwerde hebt das BGH das Urteil auf, in aller Regel, wenn es zu dem Schluss kommt, das der Beschwerdeführer, also Walter, nicht ausreichend Gehör in "entscheidungserheblicher Weise" gefunden hat. Dann wird das Verfahren zur erneuten Verhandlung wieder ans OLG zurückgegeben.

Das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen, weil Walters Anwalt ja 2 Mal auf vielen Seiten seine Argumente vorgebracht hat und das OLG jeweils im Detail darauf eingegangen ist. Allerdings haben sie seine Forderung nach einem Gutachter - damit die Richter auch verstehen mögen, worum es geht- abgewiesen und darauf begründet sich Walters Beschwerde, neben dem schon erwähnte, geschäftsschädigenden Verhalten meinerseits.

Soweit der derzeitige Stand.
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reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von reiki-kanji »

MonikaMeyer hat geschrieben: Das kann ich mir aber nicht so recht vorstellen, weil Walters Anwalt ja 2 Mal auf vielen Seiten seine Argumente vorgebracht hat und das OLG jeweils im Detail darauf eingegangen ist. Allerdings haben sie seine Forderung nach einem Gutachter - damit die Richter auch verstehen mögen, worum es geht- abgewiesen und darauf begründet sich Walters Beschwerde, neben dem schon erwähnte, geschäftsschädigenden Verhalten meinerseits.
Hallo Monika,

es ist für das Verfahren volkommen unwichtig, ob die Richter "verstehen, worum es geht".
Die Richter haben danach zu urteilen, ob es formal dem geltenden Recht entspricht.
Und bei euch geht es um Verträge und ob einer von euch etwas erfüllt oder nicht erfüllt oder etwas verlangt, was er nicht verlangen kann.

Reiki ist eine spirituelle Praxis und wird so behandelt, dass es jedem freisteht an die Inhalte, die da vermittelt werden, zu glauben oder eben nicht daran zu glauben.
Das kommt dem kanonischen Recht (Kirchenrecht) sehr nahe ...
... und da gibt es keine "Gutachter", die von einem Gericht anerkannt werden könnten, da es sich wie gesagt zum einen um Glaubensfragen handelt, zum anderen eben Regelungen unterliegt, in die sich Gerichte nicht einmischen dürfen, weil es eben keine allgemeingültigen Gesetze sind, sondern solche, die nur für diejenigen gelten, die dieser Glaubensgemeinschaft angehören.

Wenn ein katholischer Priester z.B. aus der Kirche ausgeschlossen werden soll oder eine Strafe erhalten soll, die sich nach dem Kirchenrecht richtet ("du musst jetzt vier Wochen lang zwölf Stunden am Tag beten" oder Schlimmeres), wird sich kein Richter darum kümmern (können), ob das eine richtige oder falsche Maßnahme ist, weil sie sich auf eine Gesetzgebung beruft, die nur für Angehörige der katholischen Kirche gilt.
Wenn ein Priester also eine Strafe nicht ableisten will, hat er lediglich die Möglichkeit diese Glaubensgemeinschaft zu verlassen.
Und ... kein "Gutachter" der Welt könnte "beweisen", dass das, was da geregelt ist, auch richtig (oder eben falsch) ist.

Gutachter finden überwiegend im Baurecht Gehör.
Ein Gutachter muss unabhängig sein, d.h. er muss in dem Bereich, in dem er als Gutachter tätig ist zum einen absolut kompetent sein, zum anderen muss er absolut neutral in Bezug auf die sich streitenden Parteien sein, da sonst das Gutachten wieder angefochten werden kann.
Wo sollte es im Bereich Reiki (oder aber auch der katholischen Kirche) denn so etwas geben ?

Reiki "unterliegt" im Grunde genommen den fünf Lebensregeln. Jeder, der der Gemeinschaft der Reikipraktizierenden angehört kann/soll sich danach richten.
Es kümmert sich niemand darum, ob jemand, der dieser Gemeinschaft nicht angehört, sich jeden Tag ärgert oder sorgt oder ob er seine Eltern ehrt oder ob er dankbar ist .... oder oder oder (je nachdem, wie diese Regeln übersetzt sein mögen).
Und auch wieoft man sich nun tatsächlich eine Reikibehandlung gibt oder wie diese ausgeführt wird sehr freizügig gehandhabt.

Und selbst wenn sich ein Angehöriger der Reiki-Gemeinschaft jeden Tag ärgert, sorgt etc. dann wird er ja nicht aus der Gemeinschaft ausgeschlossen, sondern es wird versucht, das er dahin kommt, es nicht mehr zu tun.

WL hat mittlerweile einige Dinge getan, die der Reikigemeinschaft offensichtlich höchst unverständlich erscheinen, wenn man sie im Lichte der fünf Lebensregeln betrachtet.
Dem Vorwurf (geschäftsschädigendes Verhalten durch dich), wird ja schon häufig damit begegnet, dass man ihm vorwirft, er verhalte sich so, dass es der Gemeinschaft der Reikipraktizierenden schade und Reiki in ein schlechtes Licht rückt, was Folgen haben könnte, die derzeit noch gar nicht absehbar sind.

Selbst wenn er diesen Prozess für sich entscheiden kann, ist etwas geschehen, was ihn in den Augen vieler ganz weit weg von Reiki rückt.

Und ob du oder andere das öffentlich in Foren oder sonstwo diskutieren ... auch das ist nicht verboten, es sind schließlich öffentliche Verhandlungen bzw. Urteile.
Und genauso wie 2004 das Verfahren um die Fragestellung "Beruf" rauf und runter duch`s Netz gegangen ist, so wird es wohl auch am Ende mit diesem Urteil bzw. Beschluß passieren.
Ein öffentliches Urteil/Beschluss kann gar nicht geschäftsschädigend in dem Sinne sein, wie WL es offenbar gerne ausgelegt haben möchte.

... und selbst wenn es das wäre, dann würde es künftig in Begegnungen "face-to-face" erörtert werden.


LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo,
es gibt etwas Neues. Das BGH hat mitgeteilt, dass es sich im Januar zu dem Fall äußern will. Bis Dezember kann ich zu Walters Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde Stellung nehmen. Meine Anwältin und ich beraten, ob wir dies tun, denn leider braucht es dazu einen speziellen Anwalt, der beim BGH zugelassen ist, und die nehmen erstmal knapp 5000 Euro Vorschuss.

Trotzdem, ein Ende ist in Sicht.......hoffentlich.

Ich wünsche euch wundervolle Herbsttage, liebe Grüße

Monika
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Hallo Monika,

ich verstehe nicht, warum Du Dich zu der Begründung von der Gegenseite äußern sollst oder kannst, wenn das BGH noch gar nicht entschieden hat, dass die Nichtzulassungsbeschwerde zugelassen wurde. Das würde ich mir eher dafür aufheben, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde durch ist. Dann kann man sich immer noch einen Anwalt suchen, oder?

Ich wünsche Dir auch schöne Herbsttage.
Liebe Grüße,
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Hallo Emilie,

theoretisch hast du recht. Wir könnten abwarten, was das BGH sagt, dann bräuchte ich auch keinen weiteren Anwalt. Es geht darum, dem BGH darzulegen, warum wir der Meinung sind, dass das OLG alle wichtigen Umstände und Tatsachen bei seiner Urteilsbegründung berücksichtigt hat. Walter bestreitet dies und macht sich dabei zunutze, dass Reiki, dessen Grundlagen und Anwendungen nicht allgemein bekannt sind. Das könnte man durch eine Stellungnahme "gerade rücken".
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Sonka
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Sonka »

Oh Mann, es hört nicht auf! Ich drücke dir die Daumen, dass ihr eine gute Entscheidung treffen werdet. Und bewundere dein (auch finanzielles) Durchhaltevermögen. Schon dreist, unter welchen Druck Walter dich setzt. Würdest du eigentlich Zinsen, die du zahlen müsstest, wenn du dir das Geld leihst, hinterher im Falle des Sieges erstattet bekommen?
Aus der Ruhe kommt die Kraft!

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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Er muss im Falle eines Sieges meine Anwaltskosten bezahlen, ob mit Zinsen, weiß ich ehrlich gesagt gar nicht. Falls nicht, muss ich sie und alle anderen Schäden, die mir entstanden sind, danach einklagen, denn ich glaube nicht, das WL etwas freiwillig zahlt und automatisch gibt es nichts.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von Emilie »

Hallo Monika,

könnte Deine jetzige Anwältin dem BGH diese gewünschte Begründung vorlegen? Oder braucht man dafür schon einen speziellen Anwalt? Hoffentlich könnt ihr es "gerade rücken". Es wird ja schwierig werden überhaupt jemanden beim Gericht zu finden, der sich mit der Materie Reiki auskennt. Aber in erster Linie geht es ja um die Verträge/Vereinbarungen, die getroffen wurden und jetzt hinfällig sind.

Ich drücke Dir weiterhin die Daumen.
Liebe Grüße,
Emilie
MonikaMeyer
Reiki-Kerze
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung

Beitrag von MonikaMeyer »

Fürs BGH braucht man immer speziell dafür zugelassene Anwälte, aber die gucken sich natürlich die Akten auch nochmal unter einem anderen Blickwinkel ganz genau an.
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