Rainbow Reiki Lizenzierung
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo Monika,
wie immer Du Dich auch entscheidest bei der weiteren Vorgehensweise - ich werde Dir die Reiki-Daumen drücken.
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Liebe Grüße,
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Danke für die Neuigkeiten und den weiteren Austausch hier. Ich finde das mit der Stellungsnahme ganz interessant, abgesehen davon natürlich, dass das so viele Tausend Euro kostet. Ist das denn üblich, dass das BGH eine Stellungnahme ermöglicht?
Ich halte das für eine Chance und vielleicht ist der neue Blickwinkel ja noch schöner, wer weiß?
Und welche bzw. wieviele Möglichkeiten gibt es bzw. hat das BGH denn sich zu äußern? Ich verstehe das derzeit so, dass das BHG zum Schluss kommen kann, dass die Nichtzulassung vom OLG gültig bleibt, dann hat WL zum 3. Mal in Reihe verloren, richtig?
Und was wäre/n die weitere/n Möglichkeiten?
Liebe Grüße
Dagmar
Ich halte das für eine Chance und vielleicht ist der neue Blickwinkel ja noch schöner, wer weiß?
Und welche bzw. wieviele Möglichkeiten gibt es bzw. hat das BGH denn sich zu äußern? Ich verstehe das derzeit so, dass das BHG zum Schluss kommen kann, dass die Nichtzulassung vom OLG gültig bleibt, dann hat WL zum 3. Mal in Reihe verloren, richtig?
Und was wäre/n die weitere/n Möglichkeiten?
Liebe Grüße
Dagmar
- reiki-kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo Dagmar,
also ganz grundsätzlich ist es so, dass bei jeglichem Rechtsstreit die Partei, die das Urteil als nicht korrekt ansieht, ihre Einwände dagegen vortragen kann. Diese Einwände müssen dann dargelegt und begründet werden.
Die Prüfung übernimmt dann regelhaft die nächsthöhere Instanz.
Normalerweise wird ein Rechtsstreit also erst mal von einem Amtsgericht (wohnortgebunden) geregelt. Die nächsthöhere Instanz wäre das Landgericht bzw. Oberlandesgericht (bundeslandbezogen auf das ursprüngliche Amtsgericht).
Gibt es dann immer noch Einwände, kommt der BGH ins Spiel (sozusagen maßgeblich für ganz Deutschland).
Ob und wieweit es dann noch die Möglichkeit besteht, bei weiteren Einwänden, den EuGH (europaregelnd) anzurufen, ist einzelfallabhängig.
Der BGH selbst fällt zumeist heine Urteile, sondern erläßt einen Beschluss.
Dieser kann dann besagen, dass die darunterliegende Instanz etwas nicht ausreichend geweürdigt hat und dann müsste diese Instanz sich das ganze nochmal genauer ansehen.
Oder der Beschluss kann besagen, dass alles ausreichend gewürdigt wurde, dann endet das Verfahren mit dem Urteil, das gefällt wurde.
Das ist jetzt eine sehr vereinfachte Darstellung, es mag auch immer besondere Ausnahmefälle geben und dafür gibt es dann Anwälte, die das studiert haben.
Der BGH kann also das gesprochene Urteil per Beschluss sozusagen bestätigen oder aufheben.
LG Kanji
also ganz grundsätzlich ist es so, dass bei jeglichem Rechtsstreit die Partei, die das Urteil als nicht korrekt ansieht, ihre Einwände dagegen vortragen kann. Diese Einwände müssen dann dargelegt und begründet werden.
Die Prüfung übernimmt dann regelhaft die nächsthöhere Instanz.
Normalerweise wird ein Rechtsstreit also erst mal von einem Amtsgericht (wohnortgebunden) geregelt. Die nächsthöhere Instanz wäre das Landgericht bzw. Oberlandesgericht (bundeslandbezogen auf das ursprüngliche Amtsgericht).
Gibt es dann immer noch Einwände, kommt der BGH ins Spiel (sozusagen maßgeblich für ganz Deutschland).
Ob und wieweit es dann noch die Möglichkeit besteht, bei weiteren Einwänden, den EuGH (europaregelnd) anzurufen, ist einzelfallabhängig.
Der BGH selbst fällt zumeist heine Urteile, sondern erläßt einen Beschluss.
Dieser kann dann besagen, dass die darunterliegende Instanz etwas nicht ausreichend geweürdigt hat und dann müsste diese Instanz sich das ganze nochmal genauer ansehen.
Oder der Beschluss kann besagen, dass alles ausreichend gewürdigt wurde, dann endet das Verfahren mit dem Urteil, das gefällt wurde.
Das ist jetzt eine sehr vereinfachte Darstellung, es mag auch immer besondere Ausnahmefälle geben und dafür gibt es dann Anwälte, die das studiert haben.
Der BGH kann also das gesprochene Urteil per Beschluss sozusagen bestätigen oder aufheben.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
BGH Termin wurde auf den 28.3.2019 verschoben.
- Sonka
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Ohne Worte. Soooo lange noch.
Aus der Ruhe kommt die Kraft!
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo zusammen,
es wird noch einige Tage dauern, bis ich etwas zum BGH-Urteil berichten kann, denn telefonische Auskünfte bekommt man dort nicht. Aber der Termin hat stattgefunden und wurde nicht noch einmal verschoben. Insofern bin ich schon mal froh.
Ich halte euch auf dem laufenden, drückt die Daumen,
liebe Grüße Monika
es wird noch einige Tage dauern, bis ich etwas zum BGH-Urteil berichten kann, denn telefonische Auskünfte bekommt man dort nicht. Aber der Termin hat stattgefunden und wurde nicht noch einmal verschoben. Insofern bin ich schon mal froh.
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liebe Grüße Monika
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Danke für die Info, liebe Monika. Ich drücke weiter die Daumen.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo Monika,
natürlich drücke ich Dir auch weiterhin die Daumen. Hoffentlich hat das bald alles ein gutes Ende für Dich.
natürlich drücke ich Dir auch weiterhin die Daumen. Hoffentlich hat das bald alles ein gutes Ende für Dich.
Liebe Grüße,
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hurra, hurra,
das BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt. Damit sind die Urteile rechtskräftig.
Es hat fast 5 Jahre gedauert, aber nun ist es vorbei. Ich bin so froh und erleichtert, das könnt ihr euch gar nicht vorstellen.
Vielen Dank an alle, die mir während dieser Zeit zugehört, beigestanden und mir Mut gemacht haben.
Es ist nicht nur für mich ein guter Tag, sondern auch für viele andere, die unter dieser Situation gelitten haben und natürlich auch für ein freies Reiki.
das BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt. Damit sind die Urteile rechtskräftig.
Es hat fast 5 Jahre gedauert, aber nun ist es vorbei. Ich bin so froh und erleichtert, das könnt ihr euch gar nicht vorstellen.
Vielen Dank an alle, die mir während dieser Zeit zugehört, beigestanden und mir Mut gemacht haben.
Es ist nicht nur für mich ein guter Tag, sondern auch für viele andere, die unter dieser Situation gelitten haben und natürlich auch für ein freies Reiki.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Ich freue mich sooooo sehr!!!!! Für dich ganz besonders, dass dein Mut und deine Kraft belohnt wurden. Und auch für Reiki und für die, die Reiki nicht in Ketten legen und sich und 'ihr Reiki' von anderen abgrenzen wollen.
Danke, liebe Monika, dass du so standhaft warst.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Herzlichen Glückwunsch, liebe Monika. Ich freue mich für dich
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hurra, hurra, hurra.MonikaMeyer hat geschrieben:Hurra, hurra,
das BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt. Damit sind die Urteile rechtskräftig.
...
Ganz ganz herzlichen Glückwunsch und das ist super klasse, dass Du jetzt einen Sieg in 3. Folge erreicht hast. Was für tolle Neuigkeiten und welch ein großer Erfolg für Reiki! Da hat das viele Daumen drücken ja wirklich gut geholfen;-)
Als ausgebildeter RR-Meister ohne Lizenz dürfte ich jetzt also ohne irgendwelche Bedenken zu haben und rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, Rainbow Reiki unterrichten können. Obwohl ich das nicht mehr will. Und vermutlich bin ich dabei nicht alleine. Zumindest Dir, Monika, geht es meines Wissens nach ja auch so, oder?
Wie denken denn jetzt die ganzen anderen Leute, die Walter gefolgt sind und die Lizenz abgeschlossen haben? Denen hat er mit der Lizenz ja ein Versprechen gegeben, das spätestens jetzt den Bach runter ist…
Halleluja!
Liebe Grüße
Dagmar
Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo Monika,MonikaMeyer hat geschrieben:Hurra, hurra,
das BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt. Damit sind die Urteile rechtskräftig.
ich applaudiere mit Dir Das ist der Wahnsinn, dass die Urteile jetzt endlich rechtskräftig sind. Ich beglückwünsche Dich zu diesem Sieg!
Liebe Grüße,
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Herzlichen Glückwunsch. Ich hoffe, dass dieser Spuk nun vorbei ist.
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo Dagmar,Als ausgebildeter RR-Meister ohne Lizenz dürfte ich jetzt also ohne irgendwelche Bedenken zu haben und rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, Rainbow Reiki unterrichten können.
also ganz sicher darf ich es, wenn ich denn wollte.
Theoretisch könnte WL aber jeden verklagen, der die geschützten Begriffe verwendet, ohne in seinem Lizenzprogramm zu sein. Ob das aber Sinn macht bei Leuten, die ähnliche Rahmenbedingungen haben wie ich, also von ihm selbst vor der Markeneintragung ausgebildet wurden, wage ich zu bezweifeln. Die Gerichte werden sich an meinem Urteil orientieren, das ja in seiner Konsequenz durch die Nichtzulassungsbeschwerde vom BGH bestätigt worden ist.
Er hat sich da meiner Meinung nach einen Bärendienst erwiesen, dass er die Klärung bis zum BGH getrieben hat.
- Frank
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Da er die ganze Kiste bislang immer weiter verfolgt hat und die Urteile scheinbar nie akzeptieren konnte, was kommt dann als nächstes? Der EU-Gerichtshof, danach dann die Menschenrechtskommission der UN und als letzte Möglichkeit der Rat der intergalaktischen Föderation? Oder wird sich doch die Hohepriesterschaft von Lemuria schlichtend einschalten? Wir bleiben gespanntMonikaMeyer hat geschrieben: Er hat sich da meiner Meinung nach einen Bärendienst erwiesen, dass er die Klärung bis zum BGH getrieben hat.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Vor allem ein teuerer Spuk war das für die Leute, die hier von Walter abgemahnt wurden. Aber Monika bekommt jetzt wenigstens Ihre Anwaltskosten von der Klägerseite zurück. Also endlich muss Walter nun auch was zahlen, für das was er selber angerichtet hat. Das nennt man wohl Karma…Frank hat geschrieben:Herzlichen Glückwunsch. Ich hoffe, dass dieser Spuk nun vorbei ist.
Für die Leute, die nach wie vor RR mit Lizenz praktizieren, dürfte der Spuk jedoch noch weiter andauern…
Liebe Grüße
Dagmar
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Ich habe gerade einen Brief vom DGH (Dachverband Geistiges Heilen) aufgemacht und dort Informationen zu deren 17. Kongress im Herbst gelesen und was glaubt ihr, wer dort u. a. Referent ist? Walter Lübeck, als spiritueller Lehrer mit der Maxime "Eigenverantwortung, Liebe und Bewusstsein, dass für ihn privat und und beruflich eine spirituelle Richtschnur ist."
Wenn es nicht so traurig wäre hätte ich gelacht.
Wenn es nicht so traurig wäre hätte ich gelacht.
Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Irgendwie kann man sich nicht vorstellen, dass er sich mit dem rechtskräftigen Urteil zufrieden geben wird. Könnte er sich jetzt wirklich noch an den EU-Gerichtshof wenden?Frank hat geschrieben: Da er die ganze Kiste bislang immer weiter verfolgt hat und die Urteile scheinbar nie akzeptieren konnte, was kommt dann als nächstes? Der EU-Gerichtshof, danach dann die Menschenrechtskommission der UN und als letzte Möglichkeit der Rat der intergalaktischen Föderation? Oder wird sich doch die Hohepriesterschaft von Lemuria schlichtend einschalten? Wir bleiben gespannt
Ja, das wäre es noch, wenn sich die Hohepriesterschaft von Lemuria einschalten würde. In dieser Welt geht es zum Glück nicht.
Liebe Grüße,
Emilie
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Also theoretisch könnte er noch eine Verfassungsbeschwerde einreichen, das würde aber nichts daran ändern, dass das Urteil jetzt rechtskräftig ist. Und darum ging es ihm vermutlich, dies solange wie möglich zu verhindern.
Jetzt können alle möglichen Leute / Schüler darauf Bezug nehmen und Gerichte werden sich bei z. B. etwaigen Schadensersatzforderungen daran orientieren. Insbesondere, da es ja von BGH in seiner Korrektheit bestätigt wurde.
Jetzt können alle möglichen Leute / Schüler darauf Bezug nehmen und Gerichte werden sich bei z. B. etwaigen Schadensersatzforderungen daran orientieren. Insbesondere, da es ja von BGH in seiner Korrektheit bestätigt wurde.
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo Monika,
ich beglückwünsche dich zu deinem Mut und Durchhaltevermögen und die Gerichte zu ihrem Urteil.
Der Brief vom DGH bzw. das angesprochene Thema läßt ja nun einiges offen.
Zumindest du könntest nun Schadensersatzansprüche stellen, wie es bei den anderen ist bliebe abzuwarten.
Aber wie Frank es schon so schön ausgedrückt hat, ist es gut, dass der "Spuk nun ein Ende hat".
LG Kanji
ich beglückwünsche dich zu deinem Mut und Durchhaltevermögen und die Gerichte zu ihrem Urteil.
Der Brief vom DGH bzw. das angesprochene Thema läßt ja nun einiges offen.
Zumindest du könntest nun Schadensersatzansprüche stellen, wie es bei den anderen ist bliebe abzuwarten.
Aber wie Frank es schon so schön ausgedrückt hat, ist es gut, dass der "Spuk nun ein Ende hat".
LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Danke nochmal für die lieben Worte hier.
Es ist schade, dass das Urteil und damit das Thema Lizensierung zwar von euch kommentiert, aber nur wenig außerhalb dieses Forums diskutiert wird. Meiner Ansicht nach hat Walters Vorgehen weitreichende Konsequenzen für die Reiki-Szene, die vielen wahrscheinlich nicht klar ist.
Walter hat ja neben den Bezeichnungen für seinen Reiki-Stil und seine Methoden auch seinen Namen markenrechtlich schützen lassen. Ich darf zwar sagen, ich habe bei ihm gelernt, aber ich darf seinen Namen nicht in einem gewerblichen Kontext nutzen. Das tue ich aber, sobald ich meine Reiki-Linie angebe. Beispiel:
Ich veranstalte ein beliebiges Reiki Seminar, z. B. Traditionelles Usui Reiki 1. Wenn ich meinen Teilnehmern eine Urkunde ausstelle, muss ich meine Reiki-Linie angeben, also auch Walter Lübeck nennen. Das darf ich aber auf Grund der Markeneintragung nicht. Genauso kann ich meine eigene Urkunde (wegen der dortigen Angabe meiner Linie) nicht in meinem Behandlungszimmer aushängen, dann ist es nämlich auch gewerblich.
Für die alten Rainbows ist dies auf Grund des Urteils nicht mehr relevant, für seine aktuellen Schüler schon, denn die fallen durch die Lizensierung unter Walters Willkür, wem, unter welchen Bedingungen und wie lange er die Nutzung seines Namens erlaubt, ganz unabhängig davon, um welcher Reiki-Stil es bei einer Behandlung oder Seminar geht. Ich muss ja meine Linie angeben. Die Markeneintragung in Verbindung mit der Lizensierung bietet das entsprechende Druckmittel. Das Landgericht hat ja nicht umsonst u. a. in seiner Begründung gesagt:
„Der Kläger wollte der Beklagten – nach Auffassung des Gerichtes zu Unrecht – die wesentliche Grundlage ihrer beruflichen Existent entziehen.“
Diese Tatsache trifft auf seine neuen Schüler unverändert zu. Sobald sie seine Lizensierung verlassen, dürfen sie weder seinen Stil noch seinen Namen gewerblich nutzen und sind Reikitechnisch erledigt, zumindest gewerblich. Wenn das Schule macht und auch andere Lehrer ihren Namen schützen lassen.............
Es ist schade, dass das Urteil und damit das Thema Lizensierung zwar von euch kommentiert, aber nur wenig außerhalb dieses Forums diskutiert wird. Meiner Ansicht nach hat Walters Vorgehen weitreichende Konsequenzen für die Reiki-Szene, die vielen wahrscheinlich nicht klar ist.
Walter hat ja neben den Bezeichnungen für seinen Reiki-Stil und seine Methoden auch seinen Namen markenrechtlich schützen lassen. Ich darf zwar sagen, ich habe bei ihm gelernt, aber ich darf seinen Namen nicht in einem gewerblichen Kontext nutzen. Das tue ich aber, sobald ich meine Reiki-Linie angebe. Beispiel:
Ich veranstalte ein beliebiges Reiki Seminar, z. B. Traditionelles Usui Reiki 1. Wenn ich meinen Teilnehmern eine Urkunde ausstelle, muss ich meine Reiki-Linie angeben, also auch Walter Lübeck nennen. Das darf ich aber auf Grund der Markeneintragung nicht. Genauso kann ich meine eigene Urkunde (wegen der dortigen Angabe meiner Linie) nicht in meinem Behandlungszimmer aushängen, dann ist es nämlich auch gewerblich.
Für die alten Rainbows ist dies auf Grund des Urteils nicht mehr relevant, für seine aktuellen Schüler schon, denn die fallen durch die Lizensierung unter Walters Willkür, wem, unter welchen Bedingungen und wie lange er die Nutzung seines Namens erlaubt, ganz unabhängig davon, um welcher Reiki-Stil es bei einer Behandlung oder Seminar geht. Ich muss ja meine Linie angeben. Die Markeneintragung in Verbindung mit der Lizensierung bietet das entsprechende Druckmittel. Das Landgericht hat ja nicht umsonst u. a. in seiner Begründung gesagt:
„Der Kläger wollte der Beklagten – nach Auffassung des Gerichtes zu Unrecht – die wesentliche Grundlage ihrer beruflichen Existent entziehen.“
Diese Tatsache trifft auf seine neuen Schüler unverändert zu. Sobald sie seine Lizensierung verlassen, dürfen sie weder seinen Stil noch seinen Namen gewerblich nutzen und sind Reikitechnisch erledigt, zumindest gewerblich. Wenn das Schule macht und auch andere Lehrer ihren Namen schützen lassen.............
Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Ja, das ist schade. Eigentlich wäre das ein gutes Thema für das Reiki-Magazin.MonikaMeyer hat geschrieben: Es ist schade, dass das Urteil und damit das Thema Lizensierung zwar von euch kommentiert, aber nur wenig außerhalb dieses Forums diskutiert wird. Meiner Ansicht nach hat Walters Vorgehen weitreichende Konsequenzen für die Reiki-Szene, die vielen wahrscheinlich nicht klar ist.
Liebe Grüße,
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Hallo Monika,MonikaMeyer hat geschrieben:
Walter hat ja neben den Bezeichnungen für seinen Reiki-Stil und seine Methoden auch seinen Namen markenrechtlich schützen lassen. Ich darf zwar sagen, ich habe bei ihm gelernt, aber ich darf seinen Namen nicht in einem gewerblichen Kontext nutzen. Das tue ich aber, sobald ich meine Reiki-Linie angebe. Beispiel:
Ich veranstalte ein beliebiges Reiki Seminar, z. B. Traditionelles Usui Reiki 1. Wenn ich meinen Teilnehmern eine Urkunde ausstelle, muss ich meine Reiki-Linie angeben, also auch Walter Lübeck nennen. Das darf ich aber auf Grund der Markeneintragung nicht. Genauso kann ich meine eigene Urkunde (wegen der dortigen Angabe meiner Linie) nicht in meinem Behandlungszimmer aushängen, dann ist es nämlich auch gewerblich.
beim Lesen dieser Darstellung sind mir die verschiedensten Gedanken durch den Kopf geschossen.
Also zunächst einmal habe ich persönlich bei keinem der Seminare, an denen ich teilgenommen habe, eine Teilnahme-Urkunde erhalten (mit Ausnahme der Einweihungen selbstverständlich), sehr wohl aber eine Teilnahmebescheinigung. Und auf keiner dieser Bescheinigungen war die Linie angegeben.
Somit könnte man durch einfaches Abändern (Weglassen der Linienangabe) deiner Urkunden/Bescheinigungen dieses "Problem" umgehen, sofern man außer "Einweihungs-Seminaren" auch andere Seminare abhält.
Bei den Einweihungen bestünde dieses Problem aber immer noch.
Nun ...
... man könnte den Namen, der ja nicht mehr genannt werden darf (ist ja fast wie bei Harry Potter ), ersetzen.
Wenn sich alle einig sind, wodurch dieser Name ersetzt wird, weiß man auch wieder, wer gemeint ist.
Leider fällt mir da spontan nichts sonnvolleres ein als "lizenzrechtlich geschützer Meister", was dann in der Linienangabe auftaucht.
Weiterhin wäre zu prüfen, ob man das Seminar von der eigentlichen Einweihung "abkoppeln" kann. Dann könnte man für das Seminar weiterhin ein Entgelt verlangen und hängt die eigene Urkunde weg und bei der Einweihung wäre es umgekehrt.
Ziemlich krause Gedanken ....
... aber wer wirklich an diesem Reiki-Stil hängt, könnte all diese Probleme dadurch umgehen, dass er tatsächlich absolut kostenfrei diesen Reiki-Stil lehrt ...
... was meiner Behauptung "Reiki-Meister ist eine Berufung und kein Beruf im juristischen Sinn, mit dem man Geld verdient" sehr entgegenkäme.
Sollte es Reiki-Meister dieses Stils geben, die sich so etwas vorstellen können, hätte das möglicherweise zur Folge, dass sich Menschen, die diesen Stil erlernen wollen, sich an diese statt an ... nun ja ... all die lizensierten, teuren Meister zu wenden.
Tja ... sehr viele Gedanken, die alle nicht unbedingt dem entsprechen, wie ich Reiki gelernt habe. Aber ich habe in fünfundzwanzig Jahren scon so manches gehört, das ich zuvor für unmöglich gehalten habe.
LG Kanji
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Re: Rainbow Reiki Lizenzierung
Auch hierzu eine kurze Anmerkung:MonikaMeyer hat geschrieben:
Es ist schade, dass das Urteil und damit das Thema Lizensierung zwar von euch kommentiert, aber nur wenig außerhalb dieses Forums diskutiert wird. Meiner Ansicht nach hat Walters Vorgehen weitreichende Konsequenzen für die Reiki-Szene, die vielen wahrscheinlich nicht klar ist.
Dieses Vorgehen hat nur auf einen kleinen Teil der Reiki-Szene Auswirkungen, nämlich diejenigen Meister dieses Stils.
Es gibt ja auch andere lizensierte Stile, aber dass ein Mensch seinen eigenen Namen gleich mitlizensieren lässt, ist schon außergewöhnlich.
LG Kanji