wie immer Du Dich auch entscheidest bei der weiteren Vorgehensweise - ich werde Dir die Reiki-Daumen drücken.
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Moderatoren: Janina, AdminTeam
Hurra, hurra, hurra.MonikaMeyer hat geschrieben:Hurra, hurra,![]()
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das BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt. Damit sind die Urteile rechtskräftig.
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Hallo Monika,MonikaMeyer hat geschrieben:Hurra, hurra,![]()
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das BGH hat die Nichtzulassungsbeschwerde abgelehnt. Damit sind die Urteile rechtskräftig.
Hallo Dagmar,Als ausgebildeter RR-Meister ohne Lizenz dürfte ich jetzt also ohne irgendwelche Bedenken zu haben und rechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen, Rainbow Reiki unterrichten können.
Da er die ganze Kiste bislang immer weiter verfolgt hat und die Urteile scheinbar nie akzeptieren konnte, was kommt dann als nächstes? Der EU-Gerichtshof, danach dann die Menschenrechtskommission der UN und als letzte Möglichkeit der Rat der intergalaktischen Föderation? Oder wird sich doch die Hohepriesterschaft von Lemuria schlichtend einschalten? Wir bleiben gespanntMonikaMeyer hat geschrieben: Er hat sich da meiner Meinung nach einen Bärendienst erwiesen, dass er die Klärung bis zum BGH getrieben hat.
Vor allem ein teuerer Spuk war das für die Leute, die hier von Walter abgemahnt wurden. Aber Monika bekommt jetzt wenigstens Ihre Anwaltskosten von der Klägerseite zurück. Also endlich muss Walter nun auch was zahlen, für das was er selber angerichtet hat. Das nennt man wohl Karma…Frank hat geschrieben:Herzlichen Glückwunsch. Ich hoffe, dass dieser Spuk nun vorbei ist.
Irgendwie kann man sich nicht vorstellen, dass er sich mit dem rechtskräftigen Urteil zufrieden geben wird. Könnte er sich jetzt wirklich noch an den EU-Gerichtshof wenden?Frank hat geschrieben: Da er die ganze Kiste bislang immer weiter verfolgt hat und die Urteile scheinbar nie akzeptieren konnte, was kommt dann als nächstes? Der EU-Gerichtshof, danach dann die Menschenrechtskommission der UN und als letzte Möglichkeit der Rat der intergalaktischen Föderation? Oder wird sich doch die Hohepriesterschaft von Lemuria schlichtend einschalten? Wir bleiben gespannt
Ja, das ist schade. Eigentlich wäre das ein gutes Thema für das Reiki-Magazin.MonikaMeyer hat geschrieben: Es ist schade, dass das Urteil und damit das Thema Lizensierung zwar von euch kommentiert, aber nur wenig außerhalb dieses Forums diskutiert wird. Meiner Ansicht nach hat Walters Vorgehen weitreichende Konsequenzen für die Reiki-Szene, die vielen wahrscheinlich nicht klar ist.
Hallo Monika,MonikaMeyer hat geschrieben:
Walter hat ja neben den Bezeichnungen für seinen Reiki-Stil und seine Methoden auch seinen Namen markenrechtlich schützen lassen. Ich darf zwar sagen, ich habe bei ihm gelernt, aber ich darf seinen Namen nicht in einem gewerblichen Kontext nutzen. Das tue ich aber, sobald ich meine Reiki-Linie angebe. Beispiel:
Ich veranstalte ein beliebiges Reiki Seminar, z. B. Traditionelles Usui Reiki 1. Wenn ich meinen Teilnehmern eine Urkunde ausstelle, muss ich meine Reiki-Linie angeben, also auch Walter Lübeck nennen. Das darf ich aber auf Grund der Markeneintragung nicht. Genauso kann ich meine eigene Urkunde (wegen der dortigen Angabe meiner Linie) nicht in meinem Behandlungszimmer aushängen, dann ist es nämlich auch gewerblich.
Auch hierzu eine kurze Anmerkung:MonikaMeyer hat geschrieben:
Es ist schade, dass das Urteil und damit das Thema Lizensierung zwar von euch kommentiert, aber nur wenig außerhalb dieses Forums diskutiert wird. Meiner Ansicht nach hat Walters Vorgehen weitreichende Konsequenzen für die Reiki-Szene, die vielen wahrscheinlich nicht klar ist.