eivella hat geschrieben:Hi Sonten!
Du meinst also, wenn ich jetzt (aufgrund des Urteils) Reiki-Behandlungen kommerziell anbiete, dann abgemahnt werde wegen Verstoß gegen das HP-Gesetz, dann hilft mir dieses neue Urteil auch nicht viel??? Tja, was würde denn dann passieren?
Herzliche Grüße, eivella
Eivella,
wenn das, was ich da soeben in einer PN (Danke, Petra!) vom Text des Urteils gesehen habe, authentisch ist, kann mit einer grundlegenden Änderung der Rechtsprechung und der Behördenpraxis gerechnet werden.
Mit Abmahnschutz hat dies nur mittelbar zu tun, weil sich Abmahnwütige in einigen Fällen als Schwarze Schafe gezeigt haben, die mit Recht nichts am Hut haben.
Die Koblenzer Gerichtsentscheidung zur Werbung mit Reiki war nicht Gegenstand der Verfassungsbeschwerde. Es liegt an der damals Verurteilten, sich nun ihrerseits an das BVerfG zu wenden....oder -soweit noch möglich in dem mir nicht bekannten Ausgangsverfahren unter BErufung auf die jetzt vorliegende BVerfGE eine Wiedereinsetzung i.d. vorigen Stand zu beantragen. Das muss die Gute mit ihren Anwälten abklären.
Wenn ich du wäre, würde ich jetzt noch nicht vorpreschen mit solchen "Reiki-Angeboten", sondern abwarten und die weitere Entwicklung beobachten. Die DGH-Mitglieder werden sicher auf ihre Weise schnell reagieren und ihre örtlichen Behörden mit "Schreiben über die Anzeige einer gewerblichen Tätigkeit als Geistiger Heiler" bombardieren.
Hierbei wird sich zeigen, was das Urteil in der Praxis wert ist.
cu
sonten
PS:...da es um Übertragen positiver Energie per Handauflegen ging, würde "Fernreiki" nicht mit abgedeckt sein.
Ein paar Jahre weitergedacht, könnte es sein, dass sich der DGH u. andere darum kümmern müssen, wie den Abzockern des Geistigen Heilens das Handwerk gelegt werden kann, die mit positiver Energie nur ihre Brieftasche meinen.