heute war ich beim Arbeitsamt, um alle Fragen um mein mit dem DRK abgesprochenen Praktikum im Pflegebereich und die finanzielle Seite während des Pflegehilfsdienst-Lehrganges abzuklären.
Den Lehrgang muß ich selbst bezahlen, weil ich keine Bescheinigung beibringen kann, die besagt, dass ich nach der Weiterbildung eingestellt werde.
Nun dachte ich, dass ich während des Lehrgangs wenigstens Unterhaltsgeld bekomme und sich somit mein ALG 2 Monate nach hinten verschiebt. Pustekuchen!

Da es keine geförderte Maßnahme ist und ich selbst bezahle, kann ich froh sein, dass das AA mir während dieser Zeit trotzdem Verfügbarkeit für den Arbeitsamarkt und somit Weiterzahlung des ALG zuspricht.
Ist das so richtig? Oder lohnt es, dagegen anzugehen? Kennt sich da jemand aus?
Egal, wie es kommt, ich will mal positiv denken und alles dafür tun, dass ich im Anschluß daran in Arbeit komme. Das ist mein fester Wille, denn 1 Tag nach dem Lehrgang würde für mich Hartz IV zuschlagen. Und in diese Mühle will ich nicht! Dann rechnet sich nicht einmal meine jetzige Nebenbeschäftigung. Die Masse des Zuverdienstes würde sich der Staat einstecken.
Liebe Grüße
Sonnenlicht