Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit

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Sonnenlicht
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Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von Sonnenlicht »

Hallo ihr Lieben,

heute war ich beim Arbeitsamt, um alle Fragen um mein mit dem DRK abgesprochenen Praktikum im Pflegebereich und die finanzielle Seite während des Pflegehilfsdienst-Lehrganges abzuklären.

Den Lehrgang muß ich selbst bezahlen, weil ich keine Bescheinigung beibringen kann, die besagt, dass ich nach der Weiterbildung eingestellt werde.

Nun dachte ich, dass ich während des Lehrgangs wenigstens Unterhaltsgeld bekomme und sich somit mein ALG 2 Monate nach hinten verschiebt. Pustekuchen! :cry:
Da es keine geförderte Maßnahme ist und ich selbst bezahle, kann ich froh sein, dass das AA mir während dieser Zeit trotzdem Verfügbarkeit für den Arbeitsamarkt und somit Weiterzahlung des ALG zuspricht.

Ist das so richtig? Oder lohnt es, dagegen anzugehen? Kennt sich da jemand aus?

Egal, wie es kommt, ich will mal positiv denken und alles dafür tun, dass ich im Anschluß daran in Arbeit komme. Das ist mein fester Wille, denn 1 Tag nach dem Lehrgang würde für mich Hartz IV zuschlagen. Und in diese Mühle will ich nicht! Dann rechnet sich nicht einmal meine jetzige Nebenbeschäftigung. Die Masse des Zuverdienstes würde sich der Staat einstecken.

Liebe Grüße

Sonnenlicht
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Rica
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Beitrag von Rica »

Liebes Sonnenlicht,
wie die rechtliche Lage ist, vermag ich nicht zu beurteilen, weil sich die Bestimmungen ja dauernd ändern.

Welche Qualifizierung bringt dir dieser Lehrgang? Wie lange dauert er? Bist du dann schon Pflegehelferin? Wenn ja, dann wärst du ja nicht mehr ungelernt und hättest sicher eine Chance auf dem Arbeitsmarkt.

Alles Gute für dich!
Liebe Grüße von Rica, die grade vom Spätdienst aus einem Praktikum im Ambulanten Pflegedienst nach Hause gekommen ist.

(völlig neue Erfahrung, da ich die ersten beiden Praktika in der Altenpflegeausbildung im Pflegeheim gemacht habe...)
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Kattugla
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Beitrag von Kattugla »

Mein Lymphdrainagelehrgang 2001 war zwar durch das Arbeitsamt gefördert (ich hatte den besagten Schein), aber Unterhaltsgeld habe ich nicht bekommen.
Das war überhaupt die erste Information, die ich dazu gekriegt habe:..."aber glauben Sie nicht, dasses da Geld gibt!!!" :o

Sprich: das Amt hat zwar die damals 2000,-DM für den Kurs bezahlt, aber ich habe weiter Arbeitslosenhilfe bezogen. Geld für die Fahrkarte gabs auch nicht. Scheint also zu stimmen, wenn sich seitdem nicht schon wieder was geändert hat... :(


liebe Grüße von Kattugla,
(die die Nase gestrichen voll hat von Ämtern :oops: )
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Ameise
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Beitrag von Ameise »

Ich habe vor ein paar Tagen für mich persönlich folgendes herausgekriegt :

- Es gibt kaum Geld.

- Gelder aus dem letzten Jahr sind schon für dieses verplant.

- Schulungen kömnen - da Geldmangel - nicht bezuschußt werden.

- Wenn ich selber eine machen will, kann ich das jederzeit tun. Bezahlen muß ich selber.

- Praktika können *unter Umständen* *vielleicht* *eventuell* *möglicherweise* gefördert werden - als private Weiterbildung.

- Mit Arbeitslosengeld II bekommt man glaube ich gar keube Förtderung mehr, wenn ich mich richtig erinnere.

Tip : Besser nochmal nachfragen.
Any sufficiently advanced technology is indistinguishable from magic.
Arthur C. Clarke, "Profiles of The Future", 1961
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Rica
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Re: Weiterbildung bei Arbeitslosigkeit

Beitrag von Rica »

Sonnenlicht hat geschrieben: Den Lehrgang muß ich selbst bezahlen, weil ich keine Bescheinigung beibringen kann, die besagt, dass ich nach der Weiterbildung eingestellt werde.
Dazu fällt mir noch ein - wenn das DRK dich nicht einstellt, so geh doch einfach zu anderen Pflegeeinrichtungen oder -diensten, wo du dich bewirbst mit dem Hinweis, dass du diesen Lehrgang besuchst. Vielleicht gibt es ja eine Möglichkeit, dass du so eine geforderte Bescheinigung bekommen kannst.

Hast du schon mal über eine Ausbildung zur examinierten Altenpflegerin nachgedacht? Danach ist eine Anstellung garantiert, weshalb das die momentan einzige Umschulung ist, die hier bei uns z.Z. vom Arbeitsamt gefördert wird.
Wobei das Unterhaltsgeld nun ab Januar wieder umbenannt wurde.
Ich habe gelacht - es heißt jetzt wieder Arbeitslosengeld. Am Betrag ändert sich nichts. Aber der Name macht's... :roll: Oder etwa nicht?
Statistiken frisieren, immer mal wieder einen anderen Scheitel festlegen... :roll:

Sonnenlicht, ich bitte um Entschuldigung für den Abschweifer.

liebe Grüße von Rica
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