Ausübung von REIKI - gesetzliche Lage

Form, Stile, Philosophie und Grundsatz-Diskussionen zu Reiki und dem Usui-System.

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Guenter
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Ausübung von REIKI - gesetzliche Lage

Beitrag von Guenter »

Hallo zusammen,
ich habe am Wochende über Folgendes nachgedacht und würde gerne Eure Meinung dazu hören.

Wir wissen, dass wir Reiki ohne Arzt oder HP zu sein eigentlich nicht zur Verfügung stellen dürfen. Zumindest wird immer wieder darüber spekuliert, dass das Heilen für Laien eben verboten ist. Dabei fällt mir immer wieder auf, dass die, die uns das Heilen absprechen wollen, stets und ständig behaupten, das Reiki keine Heilung bringen würde. Aber das ist ein anderes Thema :wink:

Wenn also das Geben von Reiki allen Laien verboten ist, warum sind dann Seminare erlaubt? Die Einweihungen sind doch nichts anders als eine Reiki-Anwenung. Sie hat eine andere Qualität und sie hat eine andere Absicht, aber es bleibt doch eine Rekibehandlung.

Ich bin der Meinung, dass die Reiki Gabe während der Einweihung viel wichtiger ist als die "normalen" Reiki Gaben während einer Sitzung mit Freunden. Die Einweihung und das damit verbunden Reiki ist doch DIE ALLES ENTSCHEIDENDE Reiki Sitzung überhaupt.

Und diese entscheidende Reiki Gabe ist nun vollkommen legitim?! Warum sind es dann nicht die anderen Sitzungen auch?

Grübelnden Gruss an Euch

Günter
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Harmonie
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Beitrag von Harmonie »

Hallo Günter,

ich sehe das so:

Zu einer Reiki-Behandlung gehe ich, wenn ich gesundheitliche Probleme habe. "Ich habe dies oder jenes gesundheitliche Problem, bitte helfen sie mir".......das ist meiner Meinung nach der Knackpunkt.

Einweihen lasse ich mich, weil ich in erster Linie Reiki für mich nutzen möchte.

Aber da auch Kranke sich in Reiki einweihen lassen, ist Deine Frage nicht uninteressant.

Bin daher auf die Meinung der anderen gespannt.

Liebe Grüße
Christine
Immer in Gedanken zu lächeln, erhält dem Gesicht die Jugend.
-------------
Rudi
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Re: HP-Gesetz / Einweihungen / Seminare

Beitrag von Rudi »

Hallo Günter!
Wir Reikianer heilen nicht, sondern wir kanalisieren Energie. Wenn jemand davon geheilt wird, so ist das nicht auf unserem Mist gewachsen und sollte es mal vorkommen daß jemand gesund wird, so müssen jene die auf das Heilpraktikergesetz pochen erst ein mal beweisen daß es von der Reiki Behandlung kommt (da bin ich ja gespannt wie die das machen :-) )
Liebe Grüße
Rudi
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Frank
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Re: HP-Gesetz / Einweihungen / Seminare

Beitrag von Frank »

Guenter hat geschrieben:Wenn also das Geben von Reiki allen Laien verboten ist, warum sind dann Seminare erlaubt?r
Freiheit der Lehre? Seminare unter dem Aspekt der "Hilfe zur Selbsthilfe"?
"Hallo ihr inneren Kinder, ich bin der innere Babysitter" (Terry Pratchett, Hogfather)
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Sachit
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Beitrag von Sachit »

@ Guenter

Das ist verboten wenn du kein HP oder Arzt bist :

Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.

... - nun kannst du interpretieren ... :wink:

Sachit :D
Lerne deine Kränkungen nicht mehr auswendig ;-)
sonten

Beitrag von sonten »

"Kommt es auf die Betrachtung des Einzelfalles an oder geht es um eine pauschale Bewertung, wie der Durchschnittspatient die Tätigkeit werten würde? Die meisten Gerichte vertreten die zweite Alternative."
Quelle: http://www.dgh-ev.de/recht.html?http:// ... recht.html

D.h., dass selbst ein "Geist-Nasenpopelbohrer-Lehrer" in der Öffentlichkeit den Eindruck (s. Eindruckstheorie) vermeiden sollte, seine "Einweihung" würde Heileffekte setzen.

Würden Kirchen beispielsweise eine Heil-Werbung für die Taufe oder den Pfingstsegen machen, gerieten sie ebenfalls in eine Schieflage.
Das Beispiel kommt hier deshalb, weil ich mich einmal davon überzeugen durfte, dass bei diesen Anlässen erhebliche Energien freigesetzt werden.

Das ist die EINE Seite, die des Anbieters.
Würde nun ein Dritter hergehen, der nur mit der Vermarktung solcher Methoden zu tun hat und durch massive Öffentlichkeitsarbeit diesen Eindruck NACHHALTIG bei der Masse Durchschnittspatienten setzen, könnte dies ebenfalls Auswirkungen auf die Rechtsauslegung haben.

Das gleiche könnte eintreten, wenn selbst eine grosse "Patientengemeinschaft" dies durch erfolgreiche Methodenwerbung schaffen würde.

Letzteres könnte ich beispielsweise u.U. schon in der Bewerbung der kostenlosen Dienstleistungen unter zen-reiki.de erkennen, wo "Einweihungserlebnisschilderungen" diesen Eindruck auf den Leser der Seiten haben können.
Aber auch in einem öffentlichem Forum und oder durch Eso-Messen und Literatur kann dies passieren.

Mit anderen Worten: je mehr einer denkt, die Schilderung von physischen Nebenwirkungen (Reinigungsphase pp) wäre geeignet, seine Ausbildungen besser zu bewerben, desto mehr begibt er sich auf rechtliches Glatteis.

Dies stellt meine private Rechtsmeinung als Laie und keine Rechtsberatung dar. Für eine echte Klärung empfehle ich dir daher, einen Anwalt zu befragen.

cu
sonten
Shakti
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Beitrag von Shakti »

Sachit hat geschrieben: Ausübung der Heilkunde im Sinne des Gesetzes ist jede berufsmäßig vorgenommene Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auch wenn sie im Dienste von anderen ausgeübt wird.
*grübel*
Der Rahmen meines Berufsbildes sieht es aber nun mal vor, Krankheiten, Leiden oder Körperschäden festzustellen, zu heilen bzw. zu lindern.
Was, wenn man auf dem Heilmittelsektor arbeitet, aber kein HP oder Arzt ist? (Krankengymnastik, Masseure, Logopäden, Ergotherapeuten).
Ich darf eigenständig Diagnosen stellen und eigenständig behandeln. Wie sieht es dann mit Reiki aus?
LarsU

Re: HP-Gesetz / Einweihungen / Seminare

Beitrag von LarsU »

Guenter hat geschrieben: Wir wissen, dass wir Reiki ohne Arzt oder HP zu sein eigentlich nicht zur Verfügung stellen dürfen. Zumindest wird immer wieder darüber spekuliert, dass das Heilen für Laien eben verboten ist. Dabei fällt mir immer wieder auf, dass die, die uns das Heilen absprechen wollen, stets und ständig behaupten, das Reiki keine Heilung bringen würde. Aber das ist ein anderes Thema :wink:
Hallo Günter,
nach meinen bescheidenen Rechtskenntnissen, die erstens falsch sein können und deren Referieren zweitens auch nicht als Rechtsberatung im Einzelfall, sondern generell-abstrakt zu verstehen ist, sieht es folgender Maßen aus:
Du hast Recht - es handelt sich tatsächlich um zwei verschiedene Themen.
Zum einen, um das Heilpraktikergesetz, dass auch Normen des Nebenstrafrechts enthält - man kann bestraft werden, wenn man die Heilkunde ausübt, ohne zu dürfen.
Zum anderen, um das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb. Danach darf man im Wirtschaftsleben u.a. keine Werbung für Dienstleistungen anbieten, die man nicht erbringen darf, so wie ich das verstehe. In diesen Bereich gehört die sog. Eindruckstheorie, die Sonten referiert hat. Hier kommt es darauf an, ob der Durchschnitts-Anzeigen-und-Handzettelleser davon ausgehen könnte, Reiki sei Heilkunde, weil man sich damit einen "unlauteren" Wettbewerbsvorsprung vor konkurrierenden Anbietern erschaffen würde, die die Heilkunde mit Berechtigung ausüben.

Das mit den Seminaren weiß ich auch nicht so genau.

Herzliche Grüße
LarsU
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Feodora
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Beitrag von Feodora »

Hi shakti!

Soweit ich weiß, sind die von dir genannten Berufsgruppen weisungsgebunden, d.h. du darfst nur mit einem Rezept von einem Heilpraktiker oder Arzt eine Heilbehandlung anbieten. Und ein Rezept enthält in der Regel auch eine Diagnose. Als Mitglied der angesprochenen Berufsgruppen darfst du diese Diagnose dann ergänzen, vertiefen, präzisieren.... D.h. eigentlich erstellst du keine Diagnose, sondern einen Befund, der die Grundlage deiner Behandlung ist.

Viele Grüße, eivella
Ich liebe das Leben und das Leben liebt mich!
Und [b]alles[/b] was geschieht, ist Ausdruck dieser Liebe!
Guenter
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Beitrag von Guenter »

Mit anderen Worten: je mehr einer denkt, ... desto mehr begibt er sich auf rechtliches Glatteis.
Hallo

Ich gebe zu, dieser Ausschnitt mag nicht DEIN wichtigster sein ?! Aber warum hat mich gerade dieser Satz von Dir dazu ermutigt ihn zu zitieren?

Ich hoffe nicht, dass dieser Satz allgemeine Anerkennung findet. Und schon gar nicht sollte er rechtens sein. So ein wenig spielgelt es den Zustand wieder : Wo kein Kläger, da auch kein Beklagter. Also lieber nicht nachdenken und so weitermachen wie bisher? Und bloss keinen schlafenden Hunde wecken.

Dein langer Bericht zeugt von Hintergrundwissen. Das mag auch alles fundiert sein. Aber wenn Dein Beitrag in diesem Zitat gipfelt, dann habe ich etwas falsch verstanden oder Du hast es nicht so gemeint.

Gruss an Dich

Günter
sonten

Beitrag von sonten »

Also lieber nicht nachdenken und so weitermachen wie bisher?
NEIN! Jedenfalls nicht so, wie ich es bei einigen "Masseneinweihungssites" und aber auch bei einigen "normalen" Angeboten gesehen habe.

Und bloss keinen schlafenden Hunde wecken
Es geht darum, KEINE FALSCHEN EINDRÜCKE über Einweihungen in der Bevölkerung zu erzeugen!!!
Dazu kann nähmlich das Gelabere über physische Nebenwirkungen einer Einweihung führen, wobei jeder mit genügend Einweihungserfahrungen weiss, dass diese sog. "Nebenwirkungen" in vielen Fällen völlig ausbleiben, in einigen Fällen herbeigewünscht sind oder Einbildung waren!


Ansonsten verzichte ich auf detailierte Kommentierungen deiner Satzschnippeleien, "Hoffnungen" + Projektionen/Unterstellungen.
Letzteres kam jedenfalls hier so an!
Setz dich bitte mit der SACHE auseinander und nicht mit den Antwortgebern für deine Anfragen.

Unerbetene Analysen von Personen hatten wir doch gerade - oder!?

cu
sonten
Wendelin

Beitrag von Wendelin »

Was ist, wenn ich Reiki-geben nicht berufsmäßig mache - also kein "Honorar" verlange , sondern auch "Sendenbasis"?
Was ist wenn ich dem "Patienten" vor einer Behandlung klar sage und es mir auch schriftlich bestätigen lasse, daß ich nicht seine Krankheit behandle, sondern ihm nur ein paar schöne "Minuten" gebe, oder daß ich seine Aura mit Energie fülle?
Aura ist ja etwas, was in der "normalen Heilkunde" nicht zum Heilen angesehen wird.

Ephrahim
LarsU

Beitrag von LarsU »

Ephrahim hat geschrieben: Was ist wenn ich dem "Patienten" vor einer Behandlung klar sage und es mir auch schriftlich bestätigen lasse, daß ich nicht seine Krankheit behandle, sondern ihm nur ein paar schöne "Minuten" gebe, oder daß ich seine Aura mit Energie fülle?
Antwort eines Nicht-Juristen: ich vermute, dass Dir das den Kopf nicht aus der Schlinge ziehen würde, wenn es hart auf hart käme. Praktisch gesehen handelt es sich warscheinlich um eine Grauzone - zumindest in dem Sinne, dass die Abmahn-Vereine sich ein anderes Opfer suchen würden.
Ephrahim hat geschrieben:Aura ist ja etwas, was in der "normalen Heilkunde" nicht zum Heilen angesehen wird.
Bei der "Subjektivitäts"- bzw. "Eindruckstheorie" geht es genau darum nicht.

Herzliche Grüße
LarsU
Zauberfrau
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Beitrag von Zauberfrau »

Der Dachverband für geistiges Heilen hat auf seiner Web-Site ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes veröffentlicht 1 BvR 784/03.
Danach ist ein Urteil ergangen das jeder Reiki zur Unterstützung des Selbstheilungskräfte geben darf.

Allerdings finde ich auf der Seite des Bundesverfassungsgerichts kein derartiges Urteil.

Deshalb sehe ich diese Veröffentlichung mit Skepsis und habe den DGH angemailt ob es weitere Infos gibt.

Seit also noch vorsichtig und verfallt nicht in Euphorie !

Liebe Grüße

Silke
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Beitrag von Feodora »

In Reiki Praxis gibt es inzwischen einen Extra-thread zu dem Thema!
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sonten

Beitrag von sonten »

Silke, da wollt ich mich schon mit dir zu 'ner Pulle Sekt verabreden!?

He, he....kann ihn ja schon mal kaltstellen :-)

Supi, dass du nachhakst!!!
Zauberfrau
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Beitrag von Zauberfrau »

ja, wir können einen Sekt trinken, ich hab das Urteil vom DGH per Mail bekommen.

Silke
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Beitrag von Hardo »

hi Silke,
hi Sonten,

... Silke ... dankeee für deine Mühe ...
... Sonten ... dankeee für den kalten Sekt ..
... ich stelle die Gläser zur verfügung .....

......... proschhhttttttttttttt .....


herzlichst
Hardo
( ---> sei Du doch einfach Du, das Original Deiner selbst!!! ... und lebe Dich )
( ---> das schöne an Reiki ist seine Einfachheit )
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Beitrag von Lomarys »

freu...ich stosse mit an :D

habt ihr gut recherchiert!!!!!

alles liebe
momo
Gelassenheit ist die anmutige Form des Selbstbewusstseins *Marie von Ebner-Eschenbach*
sonten

Beitrag von sonten »

Momo, mit Dir, Silke u. Hardo trink ich am liebsten....hicks:-)

Silke ich hab' versucht dir 'ne PN mit meiner Email zu schicken.

Momentan hängt sie noch im Postausgang und verschafft mir einen SPL in Sachen Geduld...

cu
sonten

*SPL: spiritueller Lernprozeß
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Beitrag von Zauberfrau »

mein Postfach quoll gerade über....

ich schicke euch in der nächsten Stunden allen das Urteil !!!

"Schwitz"


Silke
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selma
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Beitrag von selma »

Liebe Silke,

das glaub ich das Dein Postfach am explodieren ist, und ich denke ich spreche hier im Namen aller, wir sind Dir für die Mühe auch sehr dankbar :D .
Ran an die Arbeit, chacka Du schaffst das :user:
Liebe Grüße von Selma
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Beitrag von Zauberfrau »

So, nun müssten die, die mich kontaktiert haben alle was in ihrem Postfach haben.

Viel Spaß beim Lesen.

Liebe Grüße

Silke....der gerade die Finger rauchen.... :wink:
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Beitrag von Zauberfrau »

@ Sonten,

die Mail an dich kam mehrmals zurück....hast du noch ne andere Adresse?

Liebe Grüße

Silke
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selma
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Beitrag von selma »

:cry: :cry:

Hi Silke,
ich hab leider noch nicht´s bekommen. :cry:
Liebe grüße Selma
"Sind wir nicht alle ein bischen Bluna!"
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